Wegen eines Angriffs auf eine Transfrau auf der Reeperbahn hat das Amtsgericht Hamburg einen jungen Mann nach dem Jugendstrafrecht zu einem Anti-Gewalttraining verurteilt. Der 22-Jährige muss dem Opfer zudem 4.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Jugendschöffengericht sprach den Angeklagten am Mittwoch wegen Körperverletzung schuldig. Er habe der Nebenklägerin in der Nacht zum 17. Juli 2021 mit der Faust ins Gesicht geschlagen, woraufhin sie “kerzengerade” zu Boden gestürzt sei. Die damals 33-Jährige wurde bewusstlos und erlitt einen Schädelbruch. Streit nach Beleidigung Der Tat war ein Streit vorausgegangen. Aus einer Gruppe junger Männer heraus, die auf dem Weg in ein Schnellrestaurant war, soll “Scheiß Transe!” in Richtung der 33-Jährigen gerufen worden sein. Diese drehte sich um und verlangte lautstark Respekt. Es kam zu einer Rangelei und schließlich zu dem Schlag des 22-jährigen ehemaligen Kickboxers. Das Gericht bestimmte ferner, dass der Angeklagte für alle künftigen Behandlungskosten der weiter unter den Folgen der Tat leidenden Frau aufkommen muss, sofern sie nicht von Versicherungen übernommen werde
Auch AfD-Mitglieder dürfen Waffen besitzen – das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg klargestellt. Zuvor war dem AfD-Stadtrat Ronny Kumpf seine Waffenbesitzkarte entzogen worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis Abschluss des Verfahrens unwahrscheinlich sei. Kumpf begrüßte den Beschluss und sprach von einer richtungsweisenden Entscheidung. In einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgericht Magdeburg heißt es, dass auch AfD-Mitglieder Waffen besitzen dürfen. Eine verfassungsfeindliche Einstufung der AfD auf Landes- oder Kreisebene bis zum Abschluss des Verfahrens sei unwahrscheinlich – so die Begründung. Kumpf bezeichnete den Beschluss als “Entscheidung mit Signalcharakter”. Eine Mitgliedschaft in der AfD reicht nicht dafür aus, den Waffenschein entzogen zu bekommen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg hervor, der am Donnerstagabend veröffentlicht worden ist.
Das Amtsgericht Stuttgart hat den Ex-Landtagsabgeordneten der AfD in Baden-Württemberg, Heinrich Fiechtner, wegen 17 Straftaten zu einer Geldstrafe von über 70.000 Euro verurteilt. Wegen 17 Straftaten hat das Amtsgericht Stuttgart den Verschwörungsideologen und ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten in Baden-Württemberg, Heinrich Fiechtner, zu einer Geldstrafe von insgesamt 72.750 Euro verurteilt. Die Richterin verhängte 485 Tagessätze zu je 150 Euro und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 15 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro plädiert hatte. Von Seiten der Strafverfolgungsbehörde hieß es, Fiechtner mangele es an Unrechtsbewusstsein. Mit seinem Hang zur Provokation habe er bewusst gegen die Rechtsordnung verstoßen. Sein Verteidiger hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Die Verhandlung hatte im November 2022 begonnen, weil Fiechtner einen Strafbefehl über 38.000 Euro aus dem vergangenen Jahr nicht akzeptiert hatte. Er umfasste 18 Delikte, die der Ex-AfD-Politiker zwischen März 2019 und November 2021 begangen haben soll, darunter unter anderem Hausfriedensbruch, Verstöße bei Versammlungen, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigungen. Er hatte die Gesundheitsminister von Bund und den Ländern als „Verbrecher“ und „Gesindel“ beschimpft und den damaligen Direktor des Landtags „eine antidemokratische Ratte“ genannt.
siehe auch: Ex-Abgeordneter Fiechtner verurteilt Warum die Richterin die Geldstrafe für „absurd hoch“ hält. Das Amtsgericht Stuttgart bittet den ehemaligen Politiker und Galionsfigur der Querdenker-Szene für 17 Straftaten zur Kasse. Eine Haftstrafe wurde nicht verhängt. Der ehemalige Landtagsabgeordnete und Stuttgarter Ex-Stadtrat Heinrich Fiechtner ist am Amtsgericht Stuttgart zu einer Geldstrafe von 72 500 Euro, das sind 485 Tagessätze zu je 150 Euro, verurteilt worden. Die Richterin Wegner sah es als erwiesen an, dass Fiechtner zwischen 2019 und 2021 eine Vielzahl von Straftaten begangen habe. Dazu zählt, dass die „Galionsfigur“ der Querdenkerszene im Jahr 2019 vertrauliche Unterlagen aus dem Akteneinsichtsausschuss zur Klinikum-Affäre mitgenommen haben soll. Verurteilt wurde der Mediziner zudem wegen Hausfriedensbruchs, unerlaubten Filmens von Polizeibeamten und der Veröffentlichung im Internet, Verstößen bei Versammlungen, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und der Weiterleitung von beleidigenden Texten an acht Gesundheitsminister von Bund und Ländern. In diesen wurden sie im Zusammenhang mit der Coronapolitik als „Verbrecher“ und „Gesindel“ tituliert. Außerdem hat Fiechtner den damaligen Landtagsdirektor Berthold Frieß als „antidemokratische Ratte“ und zwei Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung als „Abzocker“ und „dreckiges Pack“ bezeichnet. HDem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für 18 gesammelte Vergehen 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 12 000 Euro Geldstrafe gefordert hatte, war die Richterin nicht gefolgt. Es gebe mildere Mittel. Allerdings prüft die Anklagebehörde bereits, ob sie erneut gegen Fiechtner wegen diverser weiterer Beleidigungen gegenüber der Richterin und der Staatsanwältin in seinem Schlusswort ermitteln muss.
In der AfD-Spendenaffäre bleibt ein Bußgeld von knapp 400.000 Euro gegen die Partei bestehen. Die AfD scheiterte mit einer Berufung vor Gericht. In der Spendenaffäre um Fraktionschefin Alice Weidel ist die AfD mit ihrer Berufung am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. Das Gericht teilte mit, eine Berufung der Partei gegen die Entscheidung verworfen zu haben. Das Bußgeld gegen die AfD in Höhe von 396.000 Euro bleibt damit bestehen. Vor der Bundestagswahl 2017 hatten zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz rund 132.000 Euro auf das Geschäftskonto des baden-württembergischen Kreisverbands von Weidel überwiesen. Der Bundestag wertete dies als verbotene Annahme anonymer Spenden und verhängte ein Bußgeld in Höhe des Dreifachen des überwiesenen Betrags.
Elf Stunden Ruhe täglich stehen Arbeitnehmern zu – dies gilt auch vor oder nach freien Tagen. Der Europäische Gerichtshof stellte außerdem klar, dass die tägliche Ruhezeit nicht Teil der wöchentlichen Ruhezeit ist, sondern es sich um zwei autonome Rechte handelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union haben auch vor oder nach freien Tagen ein Recht auf die tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Darüberhinaus stellte er fest, dass die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit zwei autonome Rechte sind.Es ging um einen Fall aus Ungarn. Dort hatte ein Lokführer geklagt, weil er vor oder nach freien Tagen oder Urlaubstagen keine Pause von elf Stunden bekam.Laut europäischer Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf eine Phase von elf Stunden Ruhe innerhalb von 24 Stunden und außerdem auf mindestens 24 Stunden ununterbrochene Freizeit innerhalb einer Woche.
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Luxofluxo&action=edit&redlink=1″ class=”new” title=”User:Luxofluxo (page does not exist)”>Luxofluxo</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 4.0, Link
Wegen ihrer mutmaßlichen Nähe zu rechtsextremen Organisationen ist eine Anwärterin in Sachsen-Anhalts Justizvollzug aus dem Dienst entlassen worden. Die Frau soll durch ihr Verhalten in sozialen Netzwerken auffällig geworden sein. Einer Anwärterin im Justizvollzug wird eine Nähe zu rechten Organisationen vorgeworfen – nun wurde auf Betreiben des Justizministerium entlassen Eine wegen der Nähe rechtsextremen Organisationen in der Kritik stehende Anwärterin im Justizvollzug ist nicht mehr im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Justizministerin Franziska Weidinger erklärte am Mittwoch, dass die Entlassung der Beamtin bestandskräftig erfolgt ist. “Wir gehen konsequent gegen diejenigen in der Justiz vor, die sich nicht an die Prinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung halten”, sagte die CDU-Politikerin. Ein Gericht habe die Linie des Justizministeriums “vollends bestätigt”.
Knapp sechs Jahre nach einer Attacke auf einen damaligen Asylbewerber bleibt es bei einem Schuldspruch für einen Polizisten. Die Geldstrafe von 9600 Euro wurde bestätigt Knapp sechs Jahre nach einer Attacke auf einen damaligen Asylbewerber auf einem Berliner S-Bahnhof bleibt es bei einem Schuldspruch für einen Polizeibeamten. Das Berliner Landgericht hat am Dienstag die Berufung des 42-Jährigen verworfen und damit eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro bestätigt. Das Gericht gehe von einer rassistischen Tatmotivation aus, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beamte und zwei weitere Männer waren in der ersten Instanz im Mai 2022 der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte Geldstrafen. Gegen den Beamten, der bei dem Geschehen nicht im Dienst und erheblich alkoholisiert war, ergingen 120 Tagessätzen zu je 80 Euro (9600 Euro). Zudem wurde ihm die Zahlung von 800 Euro Schmerzensgeld auferlegt.(…) Nach Angaben von Zeugen ist der 26-Jährige von allen drei Männern geschlagen worden. Als alarmierte Polizisten eintrafen, habe der 42-jährige Beamte erklärt, dass „keine deutschen Interessen betroffen seien“, hieß es weiter im Urteil. Diese Äußerung belegt eine fremdenfeindliche Gesinnung des Angeklagten. Der 26-Jährige habe unter anderem einen Nasenbeinbruch erlitten. Der Angriff habe ihn zudem psychisch stark beeinträchtigt. Der Afghane ist 2020 nach Ablehnung seines Asylantrags abgeschoben worden