#Hakenkreuz gepostet: #AfD-Aktivist #JohannesNormann verurteilt

Schuldig gesprochen, aber keine Strafe. Der AfD-Ak­ti­vist Jo­han­nes Nor­mann hat am 23. Ju­ni 2022 über Twit­ter ei­nen Post wei­ter­ge­lei­tet, auf dem ein Ha­ken­k­reuz zu se­hen ist. In ei­ner Ver­hand­lung vor dem Amts­ge­richt Al­zenau sprach Rich­ter Tors­ten Kem­me­rer den nicht vor­be­straf­ten 54-jäh­ri­gen Möm­b­ri­ser schul­dig, dass er ein Sym­bol ver­fas­sungs­feind­li­cher Or­ga­ni­sa­tio­nen ver­b­rei­tet hat­te. Den­noch kam der Mann oh­ne Stra­fe da­von. Mit seinem Urteil blieb Kemmerer zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung: Normanns Anwalt Thomas Filler hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Jürgen Bundschuh forderte, den gegen Normann erlassenen Strafbefehl aufrechtzuerhalten und den Mömbriser zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro zu verurteilen (…) Seinen Ursprung hatte der jetzt vor Gericht gelandete Tweet in Niedersachsen und war wohl als gezielte Provokation gedacht. Enthält er doch den Zusatz »Bin mal auf den Shitstorm gespannt?«. Die Reaktion kam prompt: Ein Leser machte einen Screenshot von dieser Seite und erstattete Anzeige. Das Original war da aber schon nicht mehr online: Nachdem Normann die Nachricht weitergeleitet hatte, war sie wieder aus dem Netz verschwunden. Normann selbst kann sich seiner Darstellung nach auch nicht mehr an sie erinnern. »Höchstens neutral« und ohne Likes oder Kommentar habe er die Nachricht retweeted. (…) Die Urteilsbegründung von Amtsrichter Kemmerer kommentiert Normann mit einem Lachen. Ernst wird er erst wieder, als ihm für sein respektloses Verhalten ein Ordnungsgeld angedroht wird. Kemmerer wehrt sich darin auch gegen die Unterstellung, ein Amtsrichter könne politisch gesteuert werden. Dem Angeklagten hält er zugute, dass er ohne nachzudenken aus einer Dummheit heraus gehandelt habe. Eine Strafe sei in einem solchen Fall nicht zwingend erforderlich. Nicht zu erkennen sei allerdings, dass Normann aus der Sache gelernt habe.

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