#Anwalt darf #Polizisten „#Rassist“ nennen : #Freispruch nach #Beleidigungs-Klage

Der linke Bremer Anwalt Jan Sürig musste sich vor dem Amtsgericht Delmenhorst verantworten. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Beleidigung frei. (…) Drei Verhandlungsstunden und fünf Zeugenaussagen dauert es, bevor das Gericht am Mittwoch in Delmenhorst dieses Urteil fällt. In einem Verfahren, in dem es um verletzte männliche Eitelkeit geht, ums Rechthaben natürlich und irgendwie auch um Rassismus bei der Polizei, eine Debatte, für deren Austragung es allerdings bessere Orte als das Amtsgericht Delmenhorst gibt. Eigentlich sollte der Staat für so etwas kein Geld ausgegeben müssen, findet auch der Staatsanwalt, weswegen er mehrfach versucht, Sürig zum Einlenken zu bewegen. „Sie sind zwei gestandene Männer, die sich an den Karren gefahren sind“, hat er jetzt gerade gesagt, da hat allerdings der eine dieser beiden Männer, ein Delmenhorster Polizist, den Saal bereits wieder verlassen. So hört nur Sürig seine Worte. Der 57-Jährige ist ein auf Migrationsrecht spezialisierter Bremer Rechtsanwalt, aber in diesem Verfahren sitzt er selbst auf der Anklagebank. Er soll am 4. Dezember 2018 den Polizisten „Rassist“ genannt haben, der ihn deshalb wegen Beleidigung angezeigt hat. Die Staatsanwaltschaft, deren Vertreter heute so an einer Einstellung gelegen ist, hätte das Verfahren nicht eröffnen müssen – und sie hätte auch nicht Revision einlegen müssen, nachdem Sürig vor einem Jahr vom Amtsgericht Delmenhorst schon einmal freigesprochen worden war. Und auch Mark S. hätte sich fragen können, ob seine Anzeige notwendig gewesen ist. Aber auch als er heute, vier Jahre später, als Zeuge über den Vorfall spricht, steht ihm die Empörung ins Gesicht geschrieben. „Er hat mich angeguckt und wörtlich als ‘Rassist’ tituliert“, erzählt er. Immer wieder wiederholt er den Satz und betont, Sürig habe ihn „persönlich“ angesprochen. (…) Ob Sürig ihn allerdings tatsächlich so genannt hat, wird weder aus seiner Aussage noch aus der anderer Zeugen deutlich, Sürig streitet es ab, der Richter hält es für erwiesen. Sürig könnte auch etwas gesagt haben wie: „Wenn Sie solche Worte wählen, dann ist das rassistisch.“ Denn damals vor vier Jahren, als er das R-Wort benutzt haben soll, hatte sich Sürig seinerseits sehr aufgeregt. Er war als Verteidiger an einem Verfahren gegen Mitglieder der Familie Miri beteiligt, Mark S. hatte als Zeuge ausgesagt. Sürig, darin besteht Einigkeit bei allen Beteiligten, hatte dem Polizeihauptkommissar vorgehalten, er habe in seinem Bericht vom „Miri-Clan“ gesprochen und damit eine Formulierung verwendet, die nahelegt, jemand werde aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit kriminell. Daraufhin habe Sürig einen minutenlangen Monolog über Sippenhaft und NS-Strafjustiz gehalten, sagt Mark S. Ein Zeuge, der damals als Staatsanwalt im Gericht war, bestätigt diese Wahrnehmung. (…) Als Verteidiger sei es ihm darum gegangen, mit der Kritik am Clan-Begriff auf selektive Wahrnehmung und Rassismus bei der Polizei hinzuweisen, sagt Sürig. Das Gericht folgt ihm darin und wertet in seinem Urteil seinen Satz über Rassismus nicht als Beleidigung, sondern als Meinungsäußerung sowie als Bestandteil seiner damaligen Verteidigungsstrategie. In eigener Sache ermittelt Wie recht Sürig mit der selektiven Wahrnehmung hat, zeigt sich darin, dass Mark S. zwei Männer, deren Auseinandersetzung mit einem Mitglied der Familie Miri der Auslöser für das Verfahren vor vier Jahren war, nur als „Flüchtlinge“ bezeichnet. Eine Eigenschaft, die für den Vorfall unerheblich ist, weil es darum gegangen war, wer eine rote Ampel ignoriert hatte.(…) Was den Polizisten Mark S. geritten hat, Sürig anzuzeigen, bleibt bis zum Schluss unklar. Zumal er schon damals selbst nicht wusste, was der konkret gesagt hatte, irgendwas mit Rassismus, das war ihm hängen geblieben. Deshalb hatte er ein paar Tage später die damals vorsitzende Richterin aufgesucht, um sie zu fragen, ob und was sie gehört hatte. Die wiederholte am Mittwoch als Zeugin, was sie Mark S. damals schon gesagt hatte: Sie habe es nicht mitbekommen. Dasselbe sagte ihm die Gerichtssekretärin, die als Protokollantin dabei gewesen war und die er kurz darauf anrief. „Ich habe es nicht verstanden und deshalb nicht ins Protokoll geschrieben“, sagt sie am Mittwoch als Zeugin. Spätestens an dieser Stelle fragt man sich, ob der Polizist sich damals wirklich in seiner Ehre verletzt fühlte oder ob es ihm darum ging, gezielt den linken Bremer Rechtsanwalt zu attackieren. Denn Mark S. bat die Sekretärin, das Protokoll so zu ändern, dass es zu seinem Vorwurf passt. So beschreibt es sichtlich befremdet ein weiterer Zeuge, ein Delmenhorster Amtsrichter.

via taz: Anwalt darf Polizisten „Rassist“ nennen :Freispruch nach Beleidigungs-Klage

Dresdner #Seenotretter gewinnen Unterlassungsklage gegen AfD – #MissionLifeline #Lügenpartei

Bei der Aussage, der Seenotretterverein Mission Lifeline würde von steuerlichen Zuwendungen der Stadt Dresden profitieren, handelt es sich um eine unzulässige Tatsachenbehauptung. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Dresden. Die AfD hatte im Kontext des Oberbürgermeister-Wahlkampfes einen Flyer mit der entsprechenden Behauptung verteilt. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird ein früheres Urteil des Landgerichts gekippt. (….) In erster Instanz entschied das Landgericht Dresden zunächst, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handeln würde. Gegen diese Entscheidung ging die Organisation in Berufung und erhielt nun Recht. Der AfD wird es damit untersagt, die unwahre Tatsachenbehauptung zu wiederholen oder anderweitig zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen. Der Verein konnte vor Gericht darlegen, dass er keinerlei finanzielle Zuschüsse erhielt, als Dresden im März 2022 der Initiative “Sicherer Hafen” beitrat.

via mdr: Dresdner Seenotretter gewinnen Unterlassungsklage gegen AfD

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„Sie wollten sie kränken, herabwürdigen“ : #Berliner #AfD-Politiker nach rassistischer #Attacke verurteilt – #LockHimUp #Urteil

Ein AfD-Politiker musste sich vor Gericht verantworten, weil er zwei Frauen attackierte. Nun ist das Urteil gefallen. Bis zuletzt entschuldigte er sich nicht bei den Opfern. Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging am Dienstag von rassistisch motivieren Taten aus. „Sie wollten sie kränken, herabwürdigen“, sagte die Richterin. Sie verhängte eine Geldstrafe von 10.800 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro). Zuvor hatte der Kommunalpolitiker aus Mitte eingeräumt, im Sommer 2021 die in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl sowie deren Freundin nahe des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße angegriffen zu haben. Dabei habe er die aus Kenia stammende Karl und ihre Begleiterin wiederholt als „N***r“ beleidigt. Im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung biss Borrmann der Musikjournalistin außerdem in den Arm. Nach Angaben Karls habe es Monate gedauert, bis die Bisswunde verheilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für den AfD-Mann gefordert hatte, zeigte sich die Steph Karl zufrieden mit dem Urteil. „Immerhin ist er jetzt vorbestraft und darf keine politischen Ämter mehr ausüben“, sagte sie dem Tagesspiegel.

via tagesspiegel: „Sie wollten sie kränken, herabwürdigen“ :Berliner AfD-Politiker nach rassistischer Attacke verurteilt

siehe auch: Prozess in Berlin AfD-Kommunalpolitiker wegen rassistischer Attacke zu Geldstrafe verurteilt Er griff die Musikjournalistin Steph Karl und eine Freundin der Frau an: Kai Borrmann ist schuldig gesprochen worden. Die Richterin sprach davon, dass der AfD-Politiker die Frauen »herabwürdigen« wollte. Der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann ist nach einer Attacke auf zwei Frauen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging am Dienstag von rassistisch motivieren Taten aus und sprach ihn wegen Körperverletzung und Beleidigung schuldig. »Sie wollten sie kränken, herabwürdigen«, sagte die Richterin. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 10.800 Euro (180 Tagessätze je 60 Euro). (…) Die Staatsanwältin hatte auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldauflage von 5000 Euro plädiert. Der Anwalt der Moderatorin sagte, er habe Eindruck, Borrmann habe bis heute das Unrecht der Tat nicht erkannt. Die Möglichkeit, sich zu entschuldigen, habe der AfD-Politiker nicht wahrgenommen. Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch lediglich wegen Beleidigung plädiert.

justice scales and gavel on wooden surface
Photo by Sora Shimazaki on Pexels.com

„Sie wollten sie kränken, herabwürdigen“ : #Berliner #AfD-Politiker nach rassistischer #Attacke verurteilt – #LockHimUp #Urteil

Ein AfD-Politiker musste sich vor Gericht verantworten, weil er zwei Frauen attackierte. Nun ist das Urteil gefallen. Bis zuletzt entschuldigte er sich nicht bei den Opfern. Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging am Dienstag von rassistisch motivieren Taten aus. „Sie wollten sie kränken, herabwürdigen“, sagte die Richterin. Sie verhängte eine Geldstrafe von 10.800 Euro (180 Tagessätze zu je 60 Euro). Zuvor hatte der Kommunalpolitiker aus Mitte eingeräumt, im Sommer 2021 die in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin Steph Karl sowie deren Freundin nahe des U-Bahnhofs Heinrich-Heine-Straße angegriffen zu haben. Dabei habe er die aus Kenia stammende Karl und ihre Begleiterin wiederholt als „N***r“ beleidigt. Im Rahmen der körperlichen Auseinandersetzung biss Borrmann der Musikjournalistin außerdem in den Arm. Nach Angaben Karls habe es Monate gedauert, bis die Bisswunde verheilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe für den AfD-Mann gefordert hatte, zeigte sich die Steph Karl zufrieden mit dem Urteil. „Immerhin ist er jetzt vorbestraft und darf keine politischen Ämter mehr ausüben“, sagte sie dem Tagesspiegel.

via tagesspiegel: „Sie wollten sie kränken, herabwürdigen“ :Berliner AfD-Politiker nach rassistischer Attacke verurteilt

siehe auch: Prozess in Berlin AfD-Kommunalpolitiker wegen rassistischer Attacke zu Geldstrafe verurteilt Er griff die Musikjournalistin Steph Karl und eine Freundin der Frau an: Kai Borrmann ist schuldig gesprochen worden. Die Richterin sprach davon, dass der AfD-Politiker die Frauen »herabwürdigen« wollte. Der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann ist nach einer Attacke auf zwei Frauen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging am Dienstag von rassistisch motivieren Taten aus und sprach ihn wegen Körperverletzung und Beleidigung schuldig. »Sie wollten sie kränken, herabwürdigen«, sagte die Richterin. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 10.800 Euro (180 Tagessätze je 60 Euro). (…) Die Staatsanwältin hatte auf eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldauflage von 5000 Euro plädiert. Der Anwalt der Moderatorin sagte, er habe Eindruck, Borrmann habe bis heute das Unrecht der Tat nicht erkannt. Die Möglichkeit, sich zu entschuldigen, habe der AfD-Politiker nicht wahrgenommen. Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch lediglich wegen Beleidigung plädiert.

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#Reichsbürger und #Nationalsozialist mit Nähe zur #AfD– #München: Ein Jahr und elf Monate Haft für rechtsextremen #Intensivtäter – #LockHimUp

Luis T. wurde zur Verhandlung vorgeführt. Einen früheren Termin hatte er unentschuldigt sausen lassen Am Amtsgericht München wurde am Mittwoch eine ganze Straftatenserie des 24-jährigen Rechtsextremisten Luis T. strafrechtlich aufgearbeitet. Am Ende stand eine fast zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Der Täter zeigte in der Gerichtsverhandlung den Hitlergruß, bedrohte die Richterin mit dem Tod und musste mehrfach ausgeschlossen werden. Wegen Fluchtgefahr wurde Haftbefehl erlassen. Bei dem Täter handelt es sich auch um den mutmaßlichen Angreifer auf einen Reporter des Bayerischen Rundfunks. Keine einfache Verhandlung gestern am Amtsgericht München für Richterin Laura Fischer und Staatsanwaltschaft David Nossen. Das lag zum einen an der Fülle der Anklagen. Insgesamt waren zwölf Tatkomplexe zu ahnden, die ihrerseits wiederum aus zahlreichen einzelnen Straftaten, meist öffentlichen Beleidigungen in Kombination mit verbotenen Zeichen, Parolen und Volksverhetzung standen. Begangen hatte sie der Rechtsextreme in einem Zeitraum von nur etwa vier Monaten, alle zwischen dem 27. Dezember 2021 und dem 6. April 2022. Zum anderen störte der Angeklagte massiv die Hauptverhandlung, teilweise im Stile von Reichsbürgern. Zuerst wollte er, dass die anwesenden Journalisten entfernt werden und fragte mehrfach die Richterin nach ihrer „Legitimation“ (…) Das Muster zeigte sich auch bei anderen Vorfällen. Einem Polizisten mit polnischen Vorfahren rief er zu, dieser hätte damals vergast gehört, entsprechendes mussten sich auch die drei Mitarbeiter der U-Bahnwache – vorher von ihm als „Kanaken“ beleidigt – anhören, die Luis T. wegen fehlender Maske am 6. März 2022 am Sendlinger Tor kontrollierten. Gegenüber einer Beamtin mit britischen Vorfahren bedauerte er, dass „Hitler England nicht komplett zerbombt“ hätte. Die Äußerungen wurden jeweils als Volksverhetzung angeklagt. Am Sendlinger Tor verstieß er zu dem Zeitpunkt auch gegen ein partielles Hausverbot, ausgesprochen von den Stadtwerken. Reichsbürger und Nationalsozialist Am gravierendsten wirkte sich auf das Strafmaß ein versuchter Schlag mit der flachen Hand gegen einen Polizeibeamten aus, der der „Ohrfeige“ jedoch ausweichen konnte. (…) Luis T. brachte zudem drei rechtskräftige Vorstrafen mit, zwei davon einschlägig. Auch bei den vorherigen Verurteilungen wurden schon mehrere Komplexe zusammengefasst, was zu hohen Geldstrafen von 90, 150 und 210 Tagessätzen geführt hatte. Zusammen mit dem an den Tag gelegten Verhalten war eine günstige Sozialprognose so gut wie ausgeschlossen, obwohl es sonst unüblich ist, so der Staatsanwalt, die erste Freiheitsstrafe auch zu vollstrecken und nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. Dem folgte auch die Richterin, reduzierte das Strafmaß von den geforderten zwei Jahren um einen Monat. Die Pflichtverteidigerin hatte hier nur auf Bewährung plädiert.

via endstation rechts bayern: Reichsbürger und Nationalsozialist mit Nähe zur AfD– München: Ein Jahr und elf Monate Haft für rechtsextremen Intensivtäter

https://twitter.com/Stefan_K__/status/1624470662591963140

#Reichsbürger und #Nationalsozialist mit Nähe zur #AfD– #München: Ein Jahr und elf Monate Haft für rechtsextremen #Intensivtäter – #LockHimUp

Luis T. wurde zur Verhandlung vorgeführt. Einen früheren Termin hatte er unentschuldigt sausen lassen Am Amtsgericht München wurde am Mittwoch eine ganze Straftatenserie des 24-jährigen Rechtsextremisten Luis T. strafrechtlich aufgearbeitet. Am Ende stand eine fast zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Der Täter zeigte in der Gerichtsverhandlung den Hitlergruß, bedrohte die Richterin mit dem Tod und musste mehrfach ausgeschlossen werden. Wegen Fluchtgefahr wurde Haftbefehl erlassen. Bei dem Täter handelt es sich auch um den mutmaßlichen Angreifer auf einen Reporter des Bayerischen Rundfunks. Keine einfache Verhandlung gestern am Amtsgericht München für Richterin Laura Fischer und Staatsanwaltschaft David Nossen. Das lag zum einen an der Fülle der Anklagen. Insgesamt waren zwölf Tatkomplexe zu ahnden, die ihrerseits wiederum aus zahlreichen einzelnen Straftaten, meist öffentlichen Beleidigungen in Kombination mit verbotenen Zeichen, Parolen und Volksverhetzung standen. Begangen hatte sie der Rechtsextreme in einem Zeitraum von nur etwa vier Monaten, alle zwischen dem 27. Dezember 2021 und dem 6. April 2022. Zum anderen störte der Angeklagte massiv die Hauptverhandlung, teilweise im Stile von Reichsbürgern. Zuerst wollte er, dass die anwesenden Journalisten entfernt werden und fragte mehrfach die Richterin nach ihrer „Legitimation“ (…) Das Muster zeigte sich auch bei anderen Vorfällen. Einem Polizisten mit polnischen Vorfahren rief er zu, dieser hätte damals vergast gehört, entsprechendes mussten sich auch die drei Mitarbeiter der U-Bahnwache – vorher von ihm als „Kanaken“ beleidigt – anhören, die Luis T. wegen fehlender Maske am 6. März 2022 am Sendlinger Tor kontrollierten. Gegenüber einer Beamtin mit britischen Vorfahren bedauerte er, dass „Hitler England nicht komplett zerbombt“ hätte. Die Äußerungen wurden jeweils als Volksverhetzung angeklagt. Am Sendlinger Tor verstieß er zu dem Zeitpunkt auch gegen ein partielles Hausverbot, ausgesprochen von den Stadtwerken. Reichsbürger und Nationalsozialist Am gravierendsten wirkte sich auf das Strafmaß ein versuchter Schlag mit der flachen Hand gegen einen Polizeibeamten aus, der der „Ohrfeige“ jedoch ausweichen konnte. (…) Luis T. brachte zudem drei rechtskräftige Vorstrafen mit, zwei davon einschlägig. Auch bei den vorherigen Verurteilungen wurden schon mehrere Komplexe zusammengefasst, was zu hohen Geldstrafen von 90, 150 und 210 Tagessätzen geführt hatte. Zusammen mit dem an den Tag gelegten Verhalten war eine günstige Sozialprognose so gut wie ausgeschlossen, obwohl es sonst unüblich ist, so der Staatsanwalt, die erste Freiheitsstrafe auch zu vollstrecken und nicht mehr zur Bewährung auszusetzen. Dem folgte auch die Richterin, reduzierte das Strafmaß von den geforderten zwei Jahren um einen Monat. Die Pflichtverteidigerin hatte hier nur auf Bewährung plädiert.

via endstation rechts bayern: Reichsbürger und Nationalsozialist mit Nähe zur AfD– München: Ein Jahr und elf Monate Haft für rechtsextremen Intensivtäter

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Rechtsextremer Anschlagsplan auf Gymnasium: Bewährungsstrafe – #terror #schule #DonBoscoGymnasium #Essen

In seinem Kinderzimmer fand sich ein gefährliches Waffenarsenal: Ein Gymnasiast aus Essen wollte einen rechtsextrem motivierten Terroranschlag an seiner Schule begehen. Am Freitag wurde er dafür verurteilt. Für den geplanten rechtsextremen Terroranschlag an einem Gymnasium in Essen ist ein 17-jähriger Schüler zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Freitag mitgeteilt. Der Prozess gegen den Gymnasiasten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht sprach ihn wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig – in Verbindung mit Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Schüler habe einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag geplant und dabei Lehrer sowie Schüler töten wollen. Der Gymnasiast kam am Freitag aus der Untersuchungshaft frei, wurde aber vom Gericht angewiesen, sich unverzüglich in einer Jugendpsychiatrie in stationäre Behandlung zu begeben. Anschließend muss er in ein betreutes Wohnen einer Jugendhilfeeinrichtung ziehen und an einem Programm zur Deradikalisierung teilnehmen. Das Gericht sah die wesentlichen Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der Jugendliche habe sich die Bestandteile für den Bau von potenziell tödlichen Bomben beschafft und zwei funktionstüchtige Schusswaffen gebaut. Außerdem seien Messer, Macheten, Schlagringe, Armbrüste sowie Luftdruck- und Schreckschusswaffen bei ihm gefunden worden. (…) Der Bundesgerichtshof hatte dem Schüler noch im vergangenen August ungewöhnlich deutlich eine „gefestigte rassistische Gesinnung“, „massive Gewaltbereitschaft“ und „schädliche Neigungen“ attestiert. Die Einzelheiten des geplanten „Massakers“ habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem „Manifest“ ausgearbeitet. Für Nachahmer habe er umfangreiche Handlungsanweisungen verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet.

via wz: Rechtsextremer Anschlagsplan auf Gymnasium: Bewährungsstrafe

siehe auch: Rechtsextremismus – #Terrorverdacht in #Essen: Details zur #Festnahme im Mai – #schule #DonBoscoGymnasium Ein im Mai festgenommener terrorverdächtiger Gymnasiast aus Essen hat offensichtlich seit langer Zeit einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag an seiner Schule geplant. Er habe es “über Jahre verstanden, sich vollständig zu verstellen und von allen unbemerkt ein ausgeklügeltes Anschlagsszenario zu planen”, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Fall. (Az. StB 37/22)