#KRIMINALITÄT – #Zwickauer Stadtrat muss wegen #Angriff auf #Polizistin ins #Gefängnis – #LockHimUp #SvenGeorgi

Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

via mdr: KRIMINALITÄT Zwickauer Stadtrat muss wegen Angriff auf Polizistin ins Gefängnis

see more of him in: JVA (Screenshot: FB; archive is nAmGu

#KRIMINALITÄT – #Zwickauer Stadtrat muss wegen #Angriff auf #Polizistin ins #Gefängnis – #LockHimUp #SvenGeorgi

Während einer Corona-Demonstration im Dezember 2021 hat ein Stadtrat aus Zwickau eine Polizistin geschlagen. Er erhielt eine mehrmonatige Bewährungsstrafe, ging in Berufung und kassierte nun eine deutlich härtere Strafe. Nachdem der Kommunalpolitiker Sven Georgi im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hat, wurde der Angeklagte zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der parteilose Zwickauer Stadtrat Sven Georgi muss für ein Jahr ins Gefängnis. Das Landgericht Zwickau hob damit eine zuvor verhängte mildere Bewährungsstrafe des Amtsgerichts auf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Kommunalpolitiker bei einer Demonstration im Dezember 2021 eine Polizistin verletzt hatte. Zuerst hatte die Freie Presse über das jüngste Gerichtsurteil berichtet. Georgi hatte Polizistin während einer Demonstration verletzt Georgi, der auf Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften “Freien Sachsen” in Erscheinung tritt, war nach Überzeugung des Gerichts gegenüber einer Polizistin handgreiflich geworden. Nach einer angemeldeten Kundgebung in der Zwickauer Innenstadt im Dezember 2021 war der 53-Jährige zusammen mit etwa 100 weiteren Demonstranten, die gegen die damaligen Corona-Auflagen der Regierung protestierten, losgezogen. (…) Im ersten Urteil vor dem Amtsgericht erhielt der Zwickauer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bewährungsstrafe für den mehrfach vorbestraften Georgi gefordert. Richter Torsten Sommer entschied sich schlussendlich für ein strengeres Strafmaß. Der Sprecher des Landgerichts, Altfrid Luthe, sagte MDR SACHSEN am Freitag, der Angeklagte sei zehn Mal wegen diverser Delikte vorbestraft. “Offensichtlich haben die früheren Verurteilungen nicht dazu geführt, dass sich der Angeklagte rechtstreu verhält. Es kommt auch hinzu, dass das ganze Tatverhalten in dem Fall sehr eindeutig war, sehr vorsätzlich”, sagt Luthe als Begründung für das neue Strafmaß.

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Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.

Einsatz ist #verfassungswidrig: #Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei #Polizei – #polizeiproblem #Überwachungsstaat

Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Innerhalb von Sekunden aus einer riesigen Anzahl an Informationen die wichtigen Hinweise rausfiltern, um so möglichen Straftätern auf die Schliche zu kommen. Mit diesem Ziel setzen immer mehr Polizeibehörden sogenannte Systeme zur automatisierten Datenauswertung ein. Gemeint sind komplexe Computerprogramme, wie die Software “Gotham” des US-Herstellers Palantir. Doch deren Einsatz ist umstritten. So urteilt jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Regelungen zum Einsatz der Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig sind. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen. Das Urteil, das sich ausschließlich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten bezieht, ist aber auch für andere Bundesländer gültig. Wo werden die Systeme derzeit eingesetzt? Ursprünglich als Pilotprojekt gestartet, wird die “Gotham” in Hessen bereits seit 2017 eingesetzt. Auch die Polizei in NRW nutzt das Programm. Für Schlagzeilen hatte das System dort zuletzt wegen gestiegener Kosten gesorgt

via zdf: Einsatz ist verfassungswidrig :Karlsruhe: Nein zu Daten-Software bei Polizei

siehe dazu auch: Regelungen in Hessen und Hamburg zur automatisierten Datenanalyse für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten sind verfassungswidrig. Pressemitteilung Nr. 18/2023 vom 16. Februar 2023. Urteil vom 16. Februar 2023. 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass § 25a Abs. 1 Alt. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und § 49 Abs. 1 Alt. 1 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) verfassungswidrig sind. Sie ermächtigen die Polizei, gespeicherte personenbezogene Daten mittels automatisierter Anwendung im Rahmen einer Datenanalyse (Hessen) oder einer Datenauswertung (Hamburg) weiter zu verarbeiten. Die Vorschriften verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung, weil sie keine ausreichende Eingriffsschwelle enthalten. Sie ermöglichen eine Weiterverarbeitung gespeicherter Datenbestände mittels einer automatisierten Datenanalyse oder -auswertung in begründeten Einzelfällen, wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung bestimmter Straftaten erforderlich ist. Dieser Eingriffsanlass bleibt angesichts der besonders daten- und methodenoffen formulierten Befugnisse weit hinter der wegen des konkreten Eingriffsgewichts verfassungsrechtlich gebotenen Schwelle einer konkretisierten Gefahr zurück. § 25a Abs. 1 Alt. 1 HSOG gilt bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 mit einschränkender Maßgabe fort. § 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG ist nichtig.

»Aus Hass gehandelt« – Lebenslange Haft für rassistisches Massaker in Buffalo

Im Mai 2022 tötete ein damals 18-jähriger Weißer zehn Menschen im US-Bundesstaat New York. Das Motiv: Rassismus. Nun wurde der Täter von einem Gericht verurteilt. Nach der rassistisch motivierten Tötung von zehn Menschen in der US-Stadt Buffalo ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das verkündete Richterin Susan Eagan nach emotionalen Wortmeldungen der Hinterbliebenen, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Zuvor hatte der 19-jährige Täter dem TV-Sender CNN zufolge im Saal geweint und sich entschuldigt: »Ich habe auf Menschen geschossen und sie getötet, weil sie schwarz waren. Wenn ich jetzt zurückblicke, kann ich nicht glauben, dass ich das tatsächlich getan habe«, sagte der Mann: »Ich habe geglaubt, was ich online gelesen habe – und aus Hass gehandelt.« Er wolle nicht, dass irgendjemand sich von seinem Verbrechen inspirieren lasse.

via spiegel: »Aus Hass gehandelt« Lebenslange Haft für rassistisches Massaker in Buffalo

siehe auch: Rassistisches Motiv: Schütze von Buffalo zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Täter hatte im US-Bundesstaat New York zehn Menschen erschossen – die Mehrheit war schwarz. Vor Gericht bereute er den Anschlag und entschuldigte sich. (…) Der weiße Schütze hatte sich im November im Bundesstaat New York unter anderem wegen Inlandsterrorismus und wegen Mordes als Hassverbrechen schuldig bekannt. Der Mann hatte Mitte Mai vor und in einem Supermarkt in Buffalo schwer bewaffnet um sich geschossen. Neben zehn Todesopfern gab es mindestens drei Verletzte, elf der 13 Opfer waren schwarz; Buffalo shooter sentenced to life for killing 10 Black victims in emotional hearing. Judge, relatives of victims condemn killer, who drove 3 hours to target Black neighbourhood. The white supremacist who killed 10 Black people in a Buffalo, N.Y., supermarket was sentenced to life in prison on Wednesday, after earlier being hustled out of a courtroom briefly as a man rushed at him. Payton Gendron’s sentencing in the attack, which was fuelled by racist conspiracy theories he encountered online, resumed shortly after the disruption, which happened as Barbara Massey Mapps excoriated him for killing her 72-year-old sister, Katherine Massey

»Aus Hass gehandelt« – Lebenslange Haft für rassistisches Massaker in Buffalo

Im Mai 2022 tötete ein damals 18-jähriger Weißer zehn Menschen im US-Bundesstaat New York. Das Motiv: Rassismus. Nun wurde der Täter von einem Gericht verurteilt. Nach der rassistisch motivierten Tötung von zehn Menschen in der US-Stadt Buffalo ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das verkündete Richterin Susan Eagan nach emotionalen Wortmeldungen der Hinterbliebenen, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Zuvor hatte der 19-jährige Täter dem TV-Sender CNN zufolge im Saal geweint und sich entschuldigt: »Ich habe auf Menschen geschossen und sie getötet, weil sie schwarz waren. Wenn ich jetzt zurückblicke, kann ich nicht glauben, dass ich das tatsächlich getan habe«, sagte der Mann: »Ich habe geglaubt, was ich online gelesen habe – und aus Hass gehandelt.« Er wolle nicht, dass irgendjemand sich von seinem Verbrechen inspirieren lasse.

via spiegel: »Aus Hass gehandelt« Lebenslange Haft für rassistisches Massaker in Buffalo

siehe auch: Rassistisches Motiv: Schütze von Buffalo zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Täter hatte im US-Bundesstaat New York zehn Menschen erschossen – die Mehrheit war schwarz. Vor Gericht bereute er den Anschlag und entschuldigte sich. (…) Der weiße Schütze hatte sich im November im Bundesstaat New York unter anderem wegen Inlandsterrorismus und wegen Mordes als Hassverbrechen schuldig bekannt. Der Mann hatte Mitte Mai vor und in einem Supermarkt in Buffalo schwer bewaffnet um sich geschossen. Neben zehn Todesopfern gab es mindestens drei Verletzte, elf der 13 Opfer waren schwarz; Buffalo shooter sentenced to life for killing 10 Black victims in emotional hearing. Judge, relatives of victims condemn killer, who drove 3 hours to target Black neighbourhood. The white supremacist who killed 10 Black people in a Buffalo, N.Y., supermarket was sentenced to life in prison on Wednesday, after earlier being hustled out of a courtroom briefly as a man rushed at him. Payton Gendron’s sentencing in the attack, which was fuelled by racist conspiracy theories he encountered online, resumed shortly after the disruption, which happened as Barbara Massey Mapps excoriated him for killing her 72-year-old sister, Katherine Massey

#Anwalt darf #Polizisten „#Rassist“ nennen : #Freispruch nach #Beleidigungs-Klage

Der linke Bremer Anwalt Jan Sürig musste sich vor dem Amtsgericht Delmenhorst verantworten. Das Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Beleidigung frei. (…) Drei Verhandlungsstunden und fünf Zeugenaussagen dauert es, bevor das Gericht am Mittwoch in Delmenhorst dieses Urteil fällt. In einem Verfahren, in dem es um verletzte männliche Eitelkeit geht, ums Rechthaben natürlich und irgendwie auch um Rassismus bei der Polizei, eine Debatte, für deren Austragung es allerdings bessere Orte als das Amtsgericht Delmenhorst gibt. Eigentlich sollte der Staat für so etwas kein Geld ausgegeben müssen, findet auch der Staatsanwalt, weswegen er mehrfach versucht, Sürig zum Einlenken zu bewegen. „Sie sind zwei gestandene Männer, die sich an den Karren gefahren sind“, hat er jetzt gerade gesagt, da hat allerdings der eine dieser beiden Männer, ein Delmenhorster Polizist, den Saal bereits wieder verlassen. So hört nur Sürig seine Worte. Der 57-Jährige ist ein auf Migrationsrecht spezialisierter Bremer Rechtsanwalt, aber in diesem Verfahren sitzt er selbst auf der Anklagebank. Er soll am 4. Dezember 2018 den Polizisten „Rassist“ genannt haben, der ihn deshalb wegen Beleidigung angezeigt hat. Die Staatsanwaltschaft, deren Vertreter heute so an einer Einstellung gelegen ist, hätte das Verfahren nicht eröffnen müssen – und sie hätte auch nicht Revision einlegen müssen, nachdem Sürig vor einem Jahr vom Amtsgericht Delmenhorst schon einmal freigesprochen worden war. Und auch Mark S. hätte sich fragen können, ob seine Anzeige notwendig gewesen ist. Aber auch als er heute, vier Jahre später, als Zeuge über den Vorfall spricht, steht ihm die Empörung ins Gesicht geschrieben. „Er hat mich angeguckt und wörtlich als ‘Rassist’ tituliert“, erzählt er. Immer wieder wiederholt er den Satz und betont, Sürig habe ihn „persönlich“ angesprochen. (…) Ob Sürig ihn allerdings tatsächlich so genannt hat, wird weder aus seiner Aussage noch aus der anderer Zeugen deutlich, Sürig streitet es ab, der Richter hält es für erwiesen. Sürig könnte auch etwas gesagt haben wie: „Wenn Sie solche Worte wählen, dann ist das rassistisch.“ Denn damals vor vier Jahren, als er das R-Wort benutzt haben soll, hatte sich Sürig seinerseits sehr aufgeregt. Er war als Verteidiger an einem Verfahren gegen Mitglieder der Familie Miri beteiligt, Mark S. hatte als Zeuge ausgesagt. Sürig, darin besteht Einigkeit bei allen Beteiligten, hatte dem Polizeihauptkommissar vorgehalten, er habe in seinem Bericht vom „Miri-Clan“ gesprochen und damit eine Formulierung verwendet, die nahelegt, jemand werde aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit kriminell. Daraufhin habe Sürig einen minutenlangen Monolog über Sippenhaft und NS-Strafjustiz gehalten, sagt Mark S. Ein Zeuge, der damals als Staatsanwalt im Gericht war, bestätigt diese Wahrnehmung. (…) Als Verteidiger sei es ihm darum gegangen, mit der Kritik am Clan-Begriff auf selektive Wahrnehmung und Rassismus bei der Polizei hinzuweisen, sagt Sürig. Das Gericht folgt ihm darin und wertet in seinem Urteil seinen Satz über Rassismus nicht als Beleidigung, sondern als Meinungsäußerung sowie als Bestandteil seiner damaligen Verteidigungsstrategie. In eigener Sache ermittelt Wie recht Sürig mit der selektiven Wahrnehmung hat, zeigt sich darin, dass Mark S. zwei Männer, deren Auseinandersetzung mit einem Mitglied der Familie Miri der Auslöser für das Verfahren vor vier Jahren war, nur als „Flüchtlinge“ bezeichnet. Eine Eigenschaft, die für den Vorfall unerheblich ist, weil es darum gegangen war, wer eine rote Ampel ignoriert hatte.(…) Was den Polizisten Mark S. geritten hat, Sürig anzuzeigen, bleibt bis zum Schluss unklar. Zumal er schon damals selbst nicht wusste, was der konkret gesagt hatte, irgendwas mit Rassismus, das war ihm hängen geblieben. Deshalb hatte er ein paar Tage später die damals vorsitzende Richterin aufgesucht, um sie zu fragen, ob und was sie gehört hatte. Die wiederholte am Mittwoch als Zeugin, was sie Mark S. damals schon gesagt hatte: Sie habe es nicht mitbekommen. Dasselbe sagte ihm die Gerichtssekretärin, die als Protokollantin dabei gewesen war und die er kurz darauf anrief. „Ich habe es nicht verstanden und deshalb nicht ins Protokoll geschrieben“, sagt sie am Mittwoch als Zeugin. Spätestens an dieser Stelle fragt man sich, ob der Polizist sich damals wirklich in seiner Ehre verletzt fühlte oder ob es ihm darum ging, gezielt den linken Bremer Rechtsanwalt zu attackieren. Denn Mark S. bat die Sekretärin, das Protokoll so zu ändern, dass es zu seinem Vorwurf passt. So beschreibt es sichtlich befremdet ein weiterer Zeuge, ein Delmenhorster Amtsrichter.

via taz: Anwalt darf Polizisten „Rassist“ nennen :Freispruch nach Beleidigungs-Klage