Bei der Aussage, der Seenotretterverein Mission Lifeline würde von steuerlichen Zuwendungen der Stadt Dresden profitieren, handelt es sich um eine unzulässige Tatsachenbehauptung. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Dresden. Die AfD hatte im Kontext des Oberbürgermeister-Wahlkampfes einen Flyer mit der entsprechenden Behauptung verteilt. Mit der gerichtlichen Entscheidung wird ein früheres Urteil des Landgerichts gekippt. (….) In erster Instanz entschied das Landgericht Dresden zunächst, dass es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handeln würde. Gegen diese Entscheidung ging die Organisation in Berufung und erhielt nun Recht. Der AfD wird es damit untersagt, die unwahre Tatsachenbehauptung zu wiederholen oder anderweitig zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen. Der Verein konnte vor Gericht darlegen, dass er keinerlei finanzielle Zuschüsse erhielt, als Dresden im März 2022 der Initiative “Sicherer Hafen” beitrat.

via mdr: Dresdner Seenotretter gewinnen Unterlassungsklage gegen AfD

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Von MISSION LIFELINE e.V. – <a rel=”nofollow” class=”external free” href=”https://betterplace-assets.betterplace.org/uploads/organisation/profile_picture/000/028/992/crop_original_bp1492199869_MISSIONLIFELINE-Logo-Schriftzug-RGB_Kopie.jpg”>https://betterplace-assets.betterplace.org/uploads/organisation/profile_picture/000/028/992/crop_original_bp1492199869_MISSIONLIFELINE-Logo-Schriftzug-RGB_Kopie.jpg</a>, Gemeinfrei, Link