Amtsgericht Erding : Verwarnung wegen Volksverhetzung auf Facebook

Angeklagter hatte sich mit Judenstern und der Aufschrift “Nicht geimpft” präsentiert. “Totaler Blödsinn”, sagte der 73-Jährige im Rückblick. Kurzzeitig sah es für den 73-jährigen Angeklagten gar nicht so gut aus, da er Richter Andreas Wassermann ungewollt gestanden hatte, dass er sich mit Vorsatz auf Facebook mit einem T-Shirt mit einem gelben sogenannten Judenstern präsentiert hatte. Mit der Aufschrift “Nicht geimpft” in Großbuchstaben. Das menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an Juden mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, erfüllt jedoch den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das habe er aber nicht bezwecken wollen, sagte der 73-Jährige. Er hatte Einspruch gegen den Strafbefehl über 3000 Euro eingelegt. Da er zugab, dass seine Tat eher “Blödsinn” war, das Foto gelöscht und das T-Shirt vernichtet ist, beließ es Wassermann bei einer Verwarnung statt Geldstrafe. Zudem muss der Angeklagte 600 Euro an die Uno-Flüchtlingshilfe zahlen. Die Einsicht des 73-Jährigen reichte aber nur bis zur Wahl seiner Mittel, um gegen die seiner Meinung nach staatlich verordneten Impflicht gegen das Covid-19-Virus zu protestieren. “Die Wahl war nicht gerade die Beste”, sagte der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht auftrat. Er habe aber nicht aufhetzen wollen, sondern nur aufzeigen wollen, dass es in der NS-Zeit ebenfalls mit der Ausgrenzung von einzelnen Gruppierungen begonnen habe. Und er habe sich ebenfalls ausgegrenzt gefühlt während der Corona-Pandemie, da er seiner Meinung nach als Ungeimpfter von der Gesellschaft ausgegrenzt worden sei.

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Blockierter #Rettungswagen traf verspätet ein – “#Kli­mak­leber” nicht wegen #Töt­ungs­de­likts ange­klagt – #Berlin

In Berlin war wegen einer “Klimakleber”-Blockade ein Rettungswagen verspätet am Einsatzort eingetroffen. Der Tod der dort verunfallten Radfahrerin hätte aber auch bei rechtzeitiger Hilfe nicht verhindert werden können, so die StA Berlin nun. Die Staatsanwaltschaft (StA) Berlin verneint die strafrechtliche Verantwortlichkeit der als “Klimakleber” bekanntgewordenen Mitglieder der Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” für den Tod einer Radfahrerin. Das hat die Behörde am Donnerstag mitgeteilt. Die Aktivistinnen und Aktivisten würden in diesem Fall deshalb zwar wegen Nötigung (§ 240 StGB) und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) angeklagt, nicht aber wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte, wie es in der Mitteilung ausdrücklich heißt. Der den Ermittlungen zugrunde liegende Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 31. Oktober 2022 war eine Radfahrerin in Berlin-Wilmersdorf von einem Lkw überrollt worden. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, standen Einsatzkräfte der Feuerwehr mit den notwendigen Spezialgeräten wegen Protesten der Klimaaktivistinnen und -aktivisten im Stau. Sie trafen deshalb erst verspätet am Unfallort ein, die Frau erlag später ihren schweren Verletzungen. (…) Nach dem Ergebnis der Ermittlungen führte die Straßenblockade tatsächlich zu einer zeitlichen Verzögerung von drei Minuten bei einem Einsatzleiterfahrzeug und von acht Minuten bei dem Rüstwagen mit den Spezialwerkzeugen, heißt es nun seitens der StA. Auf das Eintreffen der Fahrzeuge sei es aber schon gar nicht mehr angekommen: Die Notärztin hatte den Angaben zufolge bereits – notfallmedizinisch vollkommen korrekt – entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers durch den Rüstwagen den Zustand der verunfallten Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte. Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lkw (sogenannte Crush-Bergung) sei daher in jedem Fall – und damit unabhängig von der Ankunft des Rüstwagens – die sinnvollere Vorgehensweise gewesen. Zudem habe die Obduktion ergeben, dass die Fahrradfahrerin durch den Unfall mit dem Betonmischer bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr habe gerettet werden können.

via lto: Blockierter Rettungswagen traf verspätet ein “Kli­mak­leber” nicht wegen Töt­ungs­de­likts ange­klagt – #Berlin

siehe dazu auch: Radfahrerin tödlich verletzt – Bericht: #KlimaBlockade hat #Notversorgung nach #Unfall in #Berlin nicht behindert (Nov. 2022). Nach einem tödlichen Unfall, zu dem ein Rettungsfahrzeug verspätet eintraf, steht die Gruppe “Letzte Generation” in der Kritik: Sie hatte zeitgleich Staus verursacht. Einem Medienbericht zufolge war das Fahrzeug für die Rettung aber gar nicht nötig. Einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” zufolge soll die Klima-Blockade in Berlin keinen Einfluss auf die Notfallversorgung einer Radfahrerin gehabt haben, die am Montag von einem Betonmischer überrollt wurde.

#Waffenhandel in der rechten Szene : #Maschinenpistole bei ehemaliger #AfD-Mitarbeiterin – #terror

Eine 52-Jährige hat für rechte Waffenschieber eine Uzi in ihrer Wohnung gelagert. Die Frau, die vor ein paar Jahren für den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron arbeitete, ist dafür vom Amtsgericht München zu 11 700 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Eine Uzi ist eine vollautomatische Maschinenpistole, mit der man etwa zehn Schuss pro Sekunde abfeuern kann. Eine Uzi ist eine Kriegswaffe und ihr Besitz ist in Deutschland Privatpersonen verboten. Doch die 52 Jahre alte Erdingerin Dagmar S. hatte solch ein mörderisches Gerät im Jahr 2016 gut einen Monat lang bei sich in ihrer Wohnung. Sie bewahrte die Maschinenpistole für Bekannte auf, die immer wieder Waffen aus Kroatien nach Deutschland schmuggelten, um sie hier zu verkaufen. Im Gesamtkomplex der Ermittlungen, der zu Anklagen gegen acht Personen führte, ging es auch um Sturmgewehre, Pumpguns, eine Kalaschnikow, zwei Dutzend Pistolen und eine Handgranate. Neben der kriminellen Energie, die man für Waffenschmuggel und Waffenhandel aufbringen muss – auch, wenn man nur Helferin ist -, machte jedoch ein anderer Aspekt das Ganze für die interessierte Öffentlichkeit so schaurig: alle in den Waffenhandel involvierten Personen hatten Beziehungen in rechtsradikale Kreise, waren mutmaßlich oder nachweislich selbst rechtsextrem. Ein kroatischer Zeuge hatte den Ermittlern zudem gesagt, die Waffen seien für die AfD bestimmt gewesen. (…) Ein Schöffengericht verurteilte die Frau nun wegen des “unerlaubten Erwerbs der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe” und deren “vorsätzlichen unerlaubten Überlassung” zu einer Geldstrafe von 11 700 Euro. Viel Geld und dennoch ein mildes Strafmaß. Die Verurteilung zu 90 Tagessätzen à 130 Euro wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

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Uzi of the israeli armed forces.jpg
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/w/index.php?title=User:Uziel_Galishto&amp;action=edit&amp;redlink=1″ class=”new” title=”User:Uziel Galishto (page does not exist)”>Uziel Galishto</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC BY-SA 3.0, Link

Ärger vor Parlamentswahlen: Rechtsradikaler Politiker betreibt Wahlkampf trotz Inhaftierung

Ilias Kasidiaris, einst ranghoher Abgeordneter der rechtsradikalen griechischen Partei Goldene Morgenröte, muss noch über zehn Jahre eine Haftstrafe absitzen. Dennoch will er mit seiner neuen Partei bei den Parlamentswahlen in Griechenland antreten – und betreibt Wahlkampf aus seiner Zelle heraus. Nachdem bekannt geworden war, dass Ilias Kasidiaris mit seiner Partei, Ellines (Griechen), bei den Parlamentswahlen im Mai antreten möchte, begann der Unmut in Griechenland. Die mögliche Rückkehr ins Parlament eines wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilten Ex-Abgeordneten der rechtsradikalen Partei Goldene Morgenröte (Chrysi Avgi) stieß in der Politik auf deutliche Abstoßung. Er löste gar Streit zwischen den einzelnen Parteien im Land aus. Sie schoben sich gegenseitig die Schuld für ein erneutes Aufleben einer rechtsextremen Partei zu. Die linke Syriza unter Ex-Ministerpräsident Alexis Tsipras sowie die sozialdemokratische Partei Pasok warfen dem Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis vor, seit über zwei Jahren zuzulassen, dass Kasidiaris, der den Holocaust leugnet, Wahlkampf aus dem Gefängnis betreibe. An die Zeiten der Goldenen Morgenröte als Oppositionspartei im Parlament wollen sich wohl höchstens die rechten Wählerinnen und Wähler in Griechenland erinnern. Einst angeführt von Parteichef Nikolaos Michaloliakos gehörte Kasidiaris zu den ranghöchsten Mitgliedern der Partei und war dort Pressesprecher. Im Jahr 2012 sorgte der heute 42-Jährige international für Aufsehen, als er während des Wahlkampfs die Vertreterin des Bündnisses der radikalen Linken in einer Talkshow mit einem Glas Wasser übergoss. Danach verpasste er der Vertreterin der Kommunistischen Partei zwei Ohrfeigen und einen Faustschlag. Einige Monate später wurde seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben, um ihn vor Gericht zu bringen. Das war längst nicht die einzige Tat, durch die der rechtsextreme Politiker und seine Partei auffielen. Sie beschäftigte wegen Nazi-Verherrlichung und gewaltsamen Aktionen gegen Ausländer schon lange die Behörden. Nachdem im September 2013 der linke Musiker Pavlos Fyssas von Mitgliedern der Goldenen Morgenröte erstochen worden war, gab es auch gegen hochrangige Politiker der Partei polizeiliche Ermittlungen. Zudem wurde Kasidiaris, der eine Hakenkreuz-Tätowierung auf dem Oberarm trägt, 2014 wegen illegalen Waffenbesitzes und der Gründung einer kriminellen Vereinigung verhaftet. Seit Herbst 2020 verbüßt er – ebenso wie zahlreiche seiner ehemaligen Parteikollegen – eine 13,5-jährige Gefängnisstrafe. Kasidiaris wirbelt derzeit die Politik in Griechenland auf, betreibt Wahlkampf aus dem Gefängnis – inzwischen aber mit seiner eigenen Partei, die er vor seiner Festnahme 2020 gründete. Regelmäßig meldet er sich dafür aus seiner Zelle heraus auf Twitter und in seinem Youtube-Kanal zu Wort, gibt sogar Telefon-Interviews. Um zu verhindern, dass eine rechtsextreme Partei erneut ins Parlament gewählt wird, brachte die regierende Partei Nea Dimokratia neulich einen Antrag für eine Gesetzesänderung auf den Weg. Sie sollte es dem Obersten Gericht möglich machen, kriminelle Organisationen und konkret die Partei Ellines zu verbieten. Der für die Untersuchung beauftragte Richter und Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Christos Tzanerikos, trat daraufhin einen Tag vor der geplanten Parlamentsabstimmung zurück. Zuvor hatte er in einer öffentlichen Erklärung von “einer noch nie dagewesene Regelung für die gerichtliche Chronologie” gesprochen und bezeichnete das Vorgehen als “einen direkten Eingriff in die Funktionsweise des Obersten Gerichtshofs”. Die Regierung hingegen dementierte jeglichen Eingriff in die Arbeit des Obersten Gerichts.

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LG #Gera Mehr­jäh­rige #Haft­strafe für früheren #NPD-Funk­tionär – #TinoBrandt

Er stand in engem Kontakt zum NSU-Trio und wurde dabei auch als V-Mann geführt: Tino Brandt wurde jetzt abermals wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Der frühere Thüringer NPD-Funktionär und einstige V-Mann des Verfassungsschutzes, Tino Brandt, ist in dem neu aufgerollten Betrugsprozess zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts (LG) Gera flossen in das Strafmaß am Freitag auch frühere Verurteilungen ein. Die Kammer habe zudem beschlossen, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen, da Brandt bereits mehr als zwei Drittel verbüßt habe, hieß es. Das Urteil sei rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April vergangenen Jahres der Revision des Angeklagten teilweise entsprochen und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Brandt war im August 2019 wegen Betrugs im großen Stil zunächst zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Bereits 2014 war Brandt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Förderung von Prostitution in 66 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In dem jetzt im zweiten Durchgang abgeurteilten Verfahren ging es unter anderem um überhöhte Versicherungsverträge bei Arbeitsämtern, Krankenkassen und Unfallversicherungen, mit denen Kasse gemacht wurde. Die Geraer Richter sprachen Brandt des gewerbsmäßigen Betrugs sowie des versuchten gewerbsmäßigen Betruges schuldig.

via lto: LG Gera Mehr­jäh­rige Haft­strafe für früheren NPD-Funk­tionär

Dutch far-right MP fined for posting image with Nazi flag on Twitter – #LockHimUp

The picture was ‘unnecessarily offensive,’ the Dutch public prosecutor said. Pepijn van Houwelingen, of the populist Forum for Democracy Party (FVD), will have to pay a €450 fine. A Dutch far-right lawmaker has been fined for publishing an edited photo of two government ministers next to a Nazi flag, the Netherlands’ Public Prosecution Service said in a statement Thursday. Pepijn van Houwelingen, of the populist Forum for Democracy Party (FVD), will have to pay a €450 fine. “After studying the file, the Public Prosecution Service concludes that this constitutes an insult from a legal point of view,” the statement read, adding that the picture was “unnecessarily offensive.” Last September, van Houwelingen posted a picture showing the Dutch health minister, Ernst Kuipers, lifting a flag showcasing UN Sustainable Development Goals, as well as an edited version of the same image in which a Nazi flag had been added.

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Trunkenheit am Steuer: Strafbefehl gegen Ex-AfD-Landtagsabgeordneten

Der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Matthias Joa muss wegen eines Falles von Trunkenheit am Steuer eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Germersheim verhängte gegen den früheren AfD-Politiker und mittlerweile fraktionslosen Abgeordneten aus der Pfalz einen Strafbefehl, wie das Gericht am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Der Strafbefehl sehe 35 Tagessätze zu 150 Euro – also insgesamt 5250 Euro – vor. Zusätzlich werde Joa für ein halbes Jahr die Fahrerlaubnis entzogen.

via lokalo: Trunkenheit am Steuer: Strafbefehl gegen Ex-AfD-Landtagsabgeordneten

siehe auch: KREIS GERMERSHEIM Joa muss nach Trunkenheitsfahrt Geldstrafe zahlen. Nach seiner Trunkenheitsfahrt zur Faschingszeit muss der südpfälzische Landtagsabgeordneten Matthias Joa (fraktionslos, ehemals AfD) eine Geldstrafe zahlen, außerdem bleibt der Führerschein eingezogen. Das teilte das Amtsgericht Germersheim auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Joa wurde im November 2022 nach einer Fasnachtsveranstaltung in seinem Heimatort Lustadt kontrolliert. Dabei soll er sich sich einer Trunkenheitsfahrt mit 1,75 Promille schuldig gemacht haben. In der Folge wurde Joas Immunität vom Landtag aufgehoben, die Staatsanwaltschaft ermittelte.