#SELBSTSCHUSSANLAGE INSTALLIERT -Mutmaßlicher “#Reichsbürger” in #Mainz verurteilt – #LockHimUp

Das Mainzer Amtsgericht hat einen mutmaßlichen “Reichsbürger” zu sieben Monaten Haft verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren in Mainz einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Der 47-Jährige hatte sich im Sommer 2021 in seinem Haus in Mainz-Ebersheim verbarrikadiert, nachdem dieses zwangsversteigert worden war. An seiner Schlafzimmertür hatte der Mann eine Selbstschussanlage installiert, die ihn erschießen sollte, sollte das Haus geräumt werden. Allerdings kam das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei nicht durch die Tür, sondern durch das Fenster in die Wohnung des Mannes. Der 47-Jährige wurde festgenommen und vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht. In dem Haus in Mainz-Ebersheim entdeckten die Ermittler dann neben Waffen auch sprengstoffähnliche Flüssigkeiten. Deswegen wurden vorsichtshalber auch sechs angrenzende Häuser geräumt. Nun hat das Mainzer Amtsgericht den Mann wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen und wegen Besitzes von Waffen, Munition und Sprengstoff zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt

via swr: SELBSTSCHUSSANLAGE INSTALLIERT Mutmaßlicher “Reichsbürger” in Mainz verurteilt

#SELBSTSCHUSSANLAGE INSTALLIERT -Mutmaßlicher “#Reichsbürger” in #Mainz verurteilt – #LockHimUp

Das Mainzer Amtsgericht hat einen mutmaßlichen “Reichsbürger” zu sieben Monaten Haft verurteilt. Er hatte vor zwei Jahren in Mainz einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Der 47-Jährige hatte sich im Sommer 2021 in seinem Haus in Mainz-Ebersheim verbarrikadiert, nachdem dieses zwangsversteigert worden war. An seiner Schlafzimmertür hatte der Mann eine Selbstschussanlage installiert, die ihn erschießen sollte, sollte das Haus geräumt werden. Allerdings kam das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei nicht durch die Tür, sondern durch das Fenster in die Wohnung des Mannes. Der 47-Jährige wurde festgenommen und vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht. In dem Haus in Mainz-Ebersheim entdeckten die Ermittler dann neben Waffen auch sprengstoffähnliche Flüssigkeiten. Deswegen wurden vorsichtshalber auch sechs angrenzende Häuser geräumt. Nun hat das Mainzer Amtsgericht den Mann wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen und wegen Besitzes von Waffen, Munition und Sprengstoff zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt

via swr: SELBSTSCHUSSANLAGE INSTALLIERT Mutmaßlicher “Reichsbürger” in Mainz verurteilt

#Landgericht: Rede-#Verbot für #Querdenker-#Anwalt aus #Göttingen

Landgericht Göttingen entscheidet: Querdenker-Anwalt darf sich nicht über Filmproduktionsfirma von „Corona-Ausschuss“ äußern. Der seit vergangenem Herbst öffentlich ausgetragene Streit zwischen verschiedenen Protagonisten der „Querdenker“-Szene hat erneut auch das Landgericht Göttingen beschäftigt. Der Geschäftsführer einer Berliner Filmproduktionsfirma hatte dort gegen den Göttinger Rechtsanwalt und Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses, Reiner Fuellmich, eine einstweilige Verfügung beantragt. Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich: Mitbegründer des „Corona-Ausschuss“ darf sich nicht mehr äußern Das Landgericht gab dem Antrag jetzt teilweise statt. Das Gericht untersagte dem Anwalt und einstigen Co-Moderator der per Livestream übertragenen Sitzungen des „Corona-Ausschusses“, bestimmte Behauptungen über die angebliche Verwendung von Spendengeldern aufzustellen und zu verbreiten. Im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen. Das Gericht setzte in seiner verkündeten Entscheidung den Streitwert auf 20.000 Euro fest. Erst vor zwei Wochen hatte das Landgericht über einen anderen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Göttinger Anwalt entschieden, den die Berliner Anwältin Viviane Fischer gestellt hatte. Fischer hatte gemeinsam mit Fuellmich und zwei weiteren Anwälten im Sommer 2020 den „Corona-Ausschuss“ gegründet.

via hna: Landgericht: Rede-Verbot für Querdenker-Anwalt aus Göttingen

#Urteil im #Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

Sebastian T. wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Verurteilt wurde er dennoch für Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Für die Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht: Der Neuköllner Neonazi Sebastian T. ist von der Anklage der Brandstiftung an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann freigesprochen worden. Weil die Anklage sich in diesen Punkten nur auf Indizien wie Ausspähungen und Chat-Protokolle stützte, reichte es am Ende nicht zu einem Urteil im Hauptanklagepunkt. Verurteilt wurde T. dennoch vom Amtsgericht Tiergarten am Dienstag für andere Straftaten wie Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Am Ende wurde der Neuköllner Neonazi zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil T. ein langes Vorstrafenregister hat und noch immer in der rechtsextremen Szene beim „III. Weg“ organisiert ist – Sozialprognose negativ. Von T. werden zudem noch rund 16.000 Euro eingezogen, die er fälschlich als Sozialleistungen und Corona-Hilfen bezog. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dafür haben sowohl Ankläger als auch Verteidiger eine Woche Zeit. Eines der Opfer der Brandanschläge, Ferat Kocak, kritisierte das Urteil nach der Verhandlung: „Ironischerweise konnte diese Tat nur deswegen bewiesen werden, weil ihr Opfer als ‚Linksextremist‘ von den Sicherheitsbehörden beobachtet wurde“, hieß es in einer danach verschickten Mitteilung, die sich auf die Mordrohungen gegen Antifaschisten bezog. (…) Sebastian T. folgte dem letzten Prozesstag weitgehend ungerührt, bei der Urteilsverkündung lief er etwas rot an, ansonsten blieb er weitgehend still. Auch nach dem Plädoyer seines Anwalts Carsten Schrank hatte er nichts mehr hinzuzufügen. Der als Neonazi-Anwalt bekannte Jurist hatte einen Freispruch gefordert und zuvor sämtliche angeklagten Taten abgestritten oder verharmlost. Dabei hatte er nicht nur die tatsächlich schwer gerichtlich nachweisbaren Brandstiftungen geleugnet, sondern auch Anschläge gegen An­ti­fa­schis­t*in­nen relativiert – mit Hinweisen auf Linksextremismus. Ein kleiner Exkurs zur Rolle von Rudolf Hess im Nationalsozialismus durfte natürlich auch nicht fehlen von seiten des Neonazi-Anwalts. Es sei keine NS-Verherrlichung gewesen, dass sein Mandant Rudolf-Hess-Sticker verklebt hätte, behauptete Schrank. Auch insgesamt blieb das Plädoyer etwas wirr und teils widersprüchlich. Der Neukölln-Komplex bleibt damit auch nach den Gerichtsprozessen gegen T. und P. unaufgeklärt.

via taz: Urteil im Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

siehe auch: Rechtsextreme Anschläge in Berlin-Neukölln Gericht spricht Sebastian T. vom Vorwurf der Brandstiftung frei Im Prozess um eine Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln muss ein Angeklagter für eineinhalb Jahre in Haft – wegen Sachbeschädigung und Betrugs. Brandstiftung konnte ihm das Gericht nicht nachweisen. (…) Sebastian T. wurde lediglich für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge sowie Betrug zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Damit geht das Verfahren nach einem halben Jahr auch zu Ende. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Prozess T. sowie dem 39-jährigen Tilo P. zur Last gelegt, in einer Nacht im Februar 2018 zuerst das Auto eines Neuköllner Buchhändlers sowie anschließend das des Linkenpolitikers Ferat Kocak gemeinschaftlich angezündet zu haben. Sie wollten damit laut Anklage Menschen, »die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einschüchtern«. P. wurde von diesem Vorwurf bereits im Dezember freigesprochen . Stattdessen verurteilte ihn das Gericht für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Opfer ausgespäht Bei T. war es nun ähnlich: Für eine zweifelsfreie Verurteilung wegen Brandstiftung habe es nicht gereicht, sagte Richterin Ulrike Hauser. Zwar hätten die beiden die Opfer ausgespäht. »Aber wir haben nichts, was das Ausspähen in direkten Bezug zur Brandstiftung bringt.« Stattdessen wurde der 36-jährige T. für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge wegen Sachbeschädigung verurteilt. Darüber hinaus wurde er des Betrugs schuldig gesprochen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II hatte er laut Gericht falsche Angaben gemacht. Er erlangte dadurch unrechtmäßig rund 11.000 Euro. Für sein Gartenbauunternehmen erhielt er ohne Anspruch 5000 Euro Coronahilfe. Neben der anderthalbjährigen Freiheitsstrafe ordnete das Gericht deshalb die Einziehung von rund 16.000 Euro an. Insgesamt blieb das Urteil jedoch unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von vier Jahren Haft. Der Verteidiger von T. hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Berliner Landeskriminalamt rechnet der Anschlagsserie rund 70 Straftaten zu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 in Neukölln verübt.

#Urteil im #Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

Sebastian T. wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Verurteilt wurde er dennoch für Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Für die Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht: Der Neuköllner Neonazi Sebastian T. ist von der Anklage der Brandstiftung an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann freigesprochen worden. Weil die Anklage sich in diesen Punkten nur auf Indizien wie Ausspähungen und Chat-Protokolle stützte, reichte es am Ende nicht zu einem Urteil im Hauptanklagepunkt. Verurteilt wurde T. dennoch vom Amtsgericht Tiergarten am Dienstag für andere Straftaten wie Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug. Am Ende wurde der Neuköllner Neonazi zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil T. ein langes Vorstrafenregister hat und noch immer in der rechtsextremen Szene beim „III. Weg“ organisiert ist – Sozialprognose negativ. Von T. werden zudem noch rund 16.000 Euro eingezogen, die er fälschlich als Sozialleistungen und Corona-Hilfen bezog. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dafür haben sowohl Ankläger als auch Verteidiger eine Woche Zeit. Eines der Opfer der Brandanschläge, Ferat Kocak, kritisierte das Urteil nach der Verhandlung: „Ironischerweise konnte diese Tat nur deswegen bewiesen werden, weil ihr Opfer als ‚Linksextremist‘ von den Sicherheitsbehörden beobachtet wurde“, hieß es in einer danach verschickten Mitteilung, die sich auf die Mordrohungen gegen Antifaschisten bezog. (…) Sebastian T. folgte dem letzten Prozesstag weitgehend ungerührt, bei der Urteilsverkündung lief er etwas rot an, ansonsten blieb er weitgehend still. Auch nach dem Plädoyer seines Anwalts Carsten Schrank hatte er nichts mehr hinzuzufügen. Der als Neonazi-Anwalt bekannte Jurist hatte einen Freispruch gefordert und zuvor sämtliche angeklagten Taten abgestritten oder verharmlost. Dabei hatte er nicht nur die tatsächlich schwer gerichtlich nachweisbaren Brandstiftungen geleugnet, sondern auch Anschläge gegen An­ti­fa­schis­t*in­nen relativiert – mit Hinweisen auf Linksextremismus. Ein kleiner Exkurs zur Rolle von Rudolf Hess im Nationalsozialismus durfte natürlich auch nicht fehlen von seiten des Neonazi-Anwalts. Es sei keine NS-Verherrlichung gewesen, dass sein Mandant Rudolf-Hess-Sticker verklebt hätte, behauptete Schrank. Auch insgesamt blieb das Plädoyer etwas wirr und teils widersprüchlich. Der Neukölln-Komplex bleibt damit auch nach den Gerichtsprozessen gegen T. und P. unaufgeklärt.

via taz: Urteil im Neukölln Komplex :1 Jahr und 6 Monate für Neonazi

siehe auch: Rechtsextreme Anschläge in Berlin-Neukölln Gericht spricht Sebastian T. vom Vorwurf der Brandstiftung frei Im Prozess um eine Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln muss ein Angeklagter für eineinhalb Jahre in Haft – wegen Sachbeschädigung und Betrugs. Brandstiftung konnte ihm das Gericht nicht nachweisen. (…) Sebastian T. wurde lediglich für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge sowie Betrug zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Damit geht das Verfahren nach einem halben Jahr auch zu Ende. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Prozess T. sowie dem 39-jährigen Tilo P. zur Last gelegt, in einer Nacht im Februar 2018 zuerst das Auto eines Neuköllner Buchhändlers sowie anschließend das des Linkenpolitikers Ferat Kocak gemeinschaftlich angezündet zu haben. Sie wollten damit laut Anklage Menschen, »die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, einschüchtern«. P. wurde von diesem Vorwurf bereits im Dezember freigesprochen . Stattdessen verurteilte ihn das Gericht für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern zu einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro. Opfer ausgespäht Bei T. war es nun ähnlich: Für eine zweifelsfreie Verurteilung wegen Brandstiftung habe es nicht gereicht, sagte Richterin Ulrike Hauser. Zwar hätten die beiden die Opfer ausgespäht. »Aber wir haben nichts, was das Ausspähen in direkten Bezug zur Brandstiftung bringt.« Stattdessen wurde der 36-jährige T. für das Anbringen rechtsextremer Aufkleber und Schriftzüge wegen Sachbeschädigung verurteilt. Darüber hinaus wurde er des Betrugs schuldig gesprochen. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II hatte er laut Gericht falsche Angaben gemacht. Er erlangte dadurch unrechtmäßig rund 11.000 Euro. Für sein Gartenbauunternehmen erhielt er ohne Anspruch 5000 Euro Coronahilfe. Neben der anderthalbjährigen Freiheitsstrafe ordnete das Gericht deshalb die Einziehung von rund 16.000 Euro an. Insgesamt blieb das Urteil jedoch unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von vier Jahren Haft. Der Verteidiger von T. hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Berliner Landeskriminalamt rechnet der Anschlagsserie rund 70 Straftaten zu, darunter mindestens 14 Brandstiftungen und 35 Sachbeschädigungen. Sie wurden überwiegend zwischen Juni 2016 und März 2019 in Neukölln verübt.

#BRAUNAU AM INN – #Kerzen-Aktion an #Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre #Haft für Neonazis – #LockThemUp

Weil sie am Geburtsort Adolf Hitlers den „Führergeburtstag“ feiern wollten, sollen zwei Neonazis längere Zeit ins Gefängnis. Die Geschworenen sahen es als gegeben an, dass die beiden den Diktator ehren und dessen Taten gutheißen wollten. Der Richter brachte die windigen Verteidigungsstrategien schnell zum Einsturz. „In Österreich sind die Strafen härter als in Deutschland“, mit diesen Worten wollte der jüngere der beiden Angeklagten, Marco H., geboren 1998, seinen deutlich älteren Gesinnungsgenossen Peter Meidl, noch warnen. Gemeint war damit der Umstand, dass auf „Wiederbetätigung“ (in Deutschland ähnlich dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Anmerkung der Redaktion) eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, in schwerwiegenden Fällen können bis zu 20 Jahre verhängt werden, während in Deutschland der Strafrahmen mit Geldstrafe beginnt.   Die beiden einschlägig vorbestraften Neonazis hatten sich am 20. April 2022, dem Geburtstag Adolf Hitlers, in dessen Geburtsstadt Braunau am Inn verabredet und in einem Supermarkt zwei Grabkerzen und Feuerzeuge gekauft. Beide hatten dafür eine längere Anreise in Kauf genommen, der 69-jährige Meidl aus dem Raum Rosenheim und Marco H. aus Vorarlberg. (…) Beide bemühten sich zudem darum, das Gericht und die Geschworenen zu überzeugen, dass nie geplant gewesen sei, die Kerzen auch anzuzünden. Sie konnten dabei nicht erklären, warum sie sich extra Feuerzeuge besorgt hatten. Der stetig nachfragende Vorsitzende Richter brach die Verteidigungsstrategie dann vollends, als er fragte, ob es denn für die Glorifizierung der Person Hitlers einen Unterschied mache, ob die Kerzen hinter oder vor dem Haus abgestellt seien und ob die Frage des Entzündens noch von Belang sei. Meidl versuchte hier noch, mit dem bekannten Klischee zu spielen, sie hätten am Haus weder Parolen geschwungen noch Spingerstiefel getragen oder schwarz-weiß-rote Fahnen geschwenkt, worauf die Staatsanwältin trocken entgegnete, für den Straftatbestand sei es nicht nötig, „sich als Skinhead zu verkleiden“.    Einschlägige Vorstrafen Die Entscheidung, ob schuldig oder nicht oblag in dem Prozess allerdings den acht Geschworenen. Die stimmten nach einer Beratungszeit hier einstimmig bei beiden für schuldig. Da das Gericht kaum mildernde Umstände erkennen konnte, gab es auf die Mindeststrafe von einem Jahr noch jeweils weitere 24 Monate zusätzlich. Beide waren einschlägig vorbestraft und hatten schon Haftstrafen hinter sich. Marco H. hatte um das Jahr 2015 eine Reihe von Schildern und Gebäuden, darunter auch jüdische und muslimische Einrichtungen, mit Hakenkreuzen, Szenecodes sowie NS-Parolen beschmiert, darunter auch „Wir brauchen keine Judenschweine“, „Juda verrecke“, „Asylflut stoppen“ und „Deutschland erwache“. Auf seiner Facebook-Seite hatte er den 70. Todestag Hitlers bedauert, dessen Werk aber in die Ewigkeit bestehen bleiben würde. Hinzu kamen zwei Waffendelikte. Die Strafe hierfür war zwar abgegolten, fand aber Eingang in die Bewertung. Meidl hatte 2012 mit einer rassistischen Beleidigung begonnen und es seitdem auf fünf Verurteilungen gebracht, meist wegen Volksverhetzung und der Verwendung von verbotenen Kennzeichen.

via endstation rechts: BRAUNAU AM INN Kerzen-Aktion an Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre Haft für Neonazis

#BRAUNAU AM INN – #Kerzen-Aktion an #Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre #Haft für Neonazis – #LockThemUp

Weil sie am Geburtsort Adolf Hitlers den „Führergeburtstag“ feiern wollten, sollen zwei Neonazis längere Zeit ins Gefängnis. Die Geschworenen sahen es als gegeben an, dass die beiden den Diktator ehren und dessen Taten gutheißen wollten. Der Richter brachte die windigen Verteidigungsstrategien schnell zum Einsturz. „In Österreich sind die Strafen härter als in Deutschland“, mit diesen Worten wollte der jüngere der beiden Angeklagten, Marco H., geboren 1998, seinen deutlich älteren Gesinnungsgenossen Peter Meidl, noch warnen. Gemeint war damit der Umstand, dass auf „Wiederbetätigung“ (in Deutschland ähnlich dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Anmerkung der Redaktion) eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, in schwerwiegenden Fällen können bis zu 20 Jahre verhängt werden, während in Deutschland der Strafrahmen mit Geldstrafe beginnt.   Die beiden einschlägig vorbestraften Neonazis hatten sich am 20. April 2022, dem Geburtstag Adolf Hitlers, in dessen Geburtsstadt Braunau am Inn verabredet und in einem Supermarkt zwei Grabkerzen und Feuerzeuge gekauft. Beide hatten dafür eine längere Anreise in Kauf genommen, der 69-jährige Meidl aus dem Raum Rosenheim und Marco H. aus Vorarlberg. (…) Beide bemühten sich zudem darum, das Gericht und die Geschworenen zu überzeugen, dass nie geplant gewesen sei, die Kerzen auch anzuzünden. Sie konnten dabei nicht erklären, warum sie sich extra Feuerzeuge besorgt hatten. Der stetig nachfragende Vorsitzende Richter brach die Verteidigungsstrategie dann vollends, als er fragte, ob es denn für die Glorifizierung der Person Hitlers einen Unterschied mache, ob die Kerzen hinter oder vor dem Haus abgestellt seien und ob die Frage des Entzündens noch von Belang sei. Meidl versuchte hier noch, mit dem bekannten Klischee zu spielen, sie hätten am Haus weder Parolen geschwungen noch Spingerstiefel getragen oder schwarz-weiß-rote Fahnen geschwenkt, worauf die Staatsanwältin trocken entgegnete, für den Straftatbestand sei es nicht nötig, „sich als Skinhead zu verkleiden“.    Einschlägige Vorstrafen Die Entscheidung, ob schuldig oder nicht oblag in dem Prozess allerdings den acht Geschworenen. Die stimmten nach einer Beratungszeit hier einstimmig bei beiden für schuldig. Da das Gericht kaum mildernde Umstände erkennen konnte, gab es auf die Mindeststrafe von einem Jahr noch jeweils weitere 24 Monate zusätzlich. Beide waren einschlägig vorbestraft und hatten schon Haftstrafen hinter sich. Marco H. hatte um das Jahr 2015 eine Reihe von Schildern und Gebäuden, darunter auch jüdische und muslimische Einrichtungen, mit Hakenkreuzen, Szenecodes sowie NS-Parolen beschmiert, darunter auch „Wir brauchen keine Judenschweine“, „Juda verrecke“, „Asylflut stoppen“ und „Deutschland erwache“. Auf seiner Facebook-Seite hatte er den 70. Todestag Hitlers bedauert, dessen Werk aber in die Ewigkeit bestehen bleiben würde. Hinzu kamen zwei Waffendelikte. Die Strafe hierfür war zwar abgegolten, fand aber Eingang in die Bewertung. Meidl hatte 2012 mit einer rassistischen Beleidigung begonnen und es seitdem auf fünf Verurteilungen gebracht, meist wegen Volksverhetzung und der Verwendung von verbotenen Kennzeichen.

via endstation rechts: BRAUNAU AM INN Kerzen-Aktion an Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre Haft für Neonazis