#Rauswurf für #Polizeiärztin nach Nazi-Vergleich – »#Infektionsschutzgesetz = #Ermächtigungsgesetz« = #Kündigung – #polizeiproblem #KickHerOut

Eine Polizeiärztin wurde entlassen, weil sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis verglich. Dagegen ist sie juristsich vorgegangen – erfolglos. Eine Polizeiärztin bezeichnete das Infektionsschutzgesetz als »Ermächtigungsgesetz« und wurde deshalb entlassen – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Freiburg nun entschieden hat. Die Kündigung ist nach dem Urteil wirksam. Die Frau habe mit einer Anzeige in einer Zeitung das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagte der Sprecher. Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.

via spiegel: Rauswurf für Polizeiärztin nach Nazi-Vergleich – »Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz« = Kündigung

#Beamter räumt #RacialProfiling ein – #Polizeikontrolle aufgrund einer Hautfarbe verletzt #Grundrechte – #polizeiproblem #rassismus

Bundespolizisten hatten im März 2018 am Bahnhof Chemnitz ausschließlich Personen schwarzer Hautfarbe kontrolliert. Ein Bahnreisender klagte und bekam recht. Die polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden basierend auf seiner Hauptfarbe – auch Racial Profiling genannt – ist nach einem Gerichtsentscheid nicht zulässig. Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Dresden gaben mit dieser Entscheidung vom 18. Januar der Klage eines aus Guinea stammenden Mannes recht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Mann und sein Begleiter waren im März 2018 in Chemnitz von einer Streife der Bundespolizei für eine Personenkontrolle angesprochen worden. Die Beweggründe dafür hinterfragte der Mann. Die Kontrolle habe laut Gericht daher mit einem Übergriff und einem zweistündigen Aufenthalt auf der Polizeiwache geendet (,..) Da allein Personen schwarzer Hautfarbe kontrolliert worden seien – was ein Beamter in dem Strafverfahren eingeräumt habe -, sei die Maßnahme rechtswidrig gewesen und habe den Kläger in seinen Grundrechten verletzt, so das Gericht. Die Kammer habe feststellen müssen, „dass die Hautfarbe des Klägers für den Entschluss, ihn einer Befragung und Kontrolle zu unterziehen, zumindest mitursächlich gewesen ist und nicht festgestellt werden kann, dass die Maßnahme auch ohne diesen Aspekt in gleicher Weise durchgeführt worden wäre“. Auch die körperliche Durchsuchung sei „unverhältnismäßig und nicht zweckmäßig gewesen“, ein Hochziehen an den Haaren „in besonderer Weise herabwürdigend und auch unnötig“.

via tagesspiegel: Beamter räumt Racial Profiling ein – Polizeikontrolle aufgrund einer Hautfarbe verletzt Grundrechte

#Corona-#Demonstration in #Schwedt – 64-Jähriger attackiert #Polizistin mit #Fahnenstock – #covidioten #querdenkersindterroristen

Bei einer Demonstration gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen in Schwedt (Uckermark) ist eine Polizistin am Sonntag mit einem Knüppel angegriffen worden. Anderen Einsatzkräften sei es gelungen, die Attacke gegen die 23 Jahre alte Bereitschaftspolizistin abzuwehren und den 64 Jahre alten Täter festzunehmen, teilte ein Polizeisprecher am Montag mit. Während des Aufzugs hielten sich die Teilnehmer laut Polizei nicht an die Maskenpflicht. Nachdem die Demonstranten von den Beamten aufgefordert wurden, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten und die Polizei fortan das Geschehen per Videokamera dokumentierte, sprang der 64 Jahre alte Mann den Polizeiangaben zufolge mit einem Fahnenstock auf die Polizistin zu.

via rbb: Corona-Demonstration in Schwedt – 64-Jähriger attackiert Polizistin mit Fahnenstock

https://twitter.com/Walnusskipferl/status/1488242459381583874

Keine Beweise für rechte Waffendeals – #Lübcke #Terror

Woher die Tatwaffe für den Mord an Walter Lübcke kam, bleibt unaufgeklärt. Am Mittwoch sprach das Landgericht in Paderborn den Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen vom Vorwurf frei, den Revolver der Marke „Rossi“ an den Kasseler Neonazi Stephan Ernst verkauft zu haben. Verurteilt wurde der 66-Jährige lediglich wegen des illegalen Besitzes von Munition. Großes Medieninteresse bei der Verhandlung gegen den Trödelhändler. Das Waffenarsenal von Stephan Ernst hätte gereicht, um eine ganze Kampfgruppe auszurüsten. Acht Gewehre, Revolver und Pistolen, alle sorgfältig gereinigt und eingepackt, hatte der Neonazi nach dem Mord an Walter Lübcke auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers in Kassel vergraben. Darunter eine Uzi-Maschinenpistole, eine Pumpgun – und die Tatwaffe, mit der er den Kasseler Regierungspräsidenten am späten Abend des 1. Juni 2019 getötet hatte, aus nächster Nähe, mit einem Schuss in den Kopf. Sämtliche dieser Waffen, erklärte der heute 48-Jährige damals der Polizei, habe er von ein und demselben Mann erworben: von dem Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen. Mehr als zweieinhalb Jahre später musste sich der so Beschuldigte jetzt vor dem Landgericht in Paderborn verantworten – angeklagt allerdings nur wegen fahrlässiger Tötung. Für eine direkte Beihilfe zum Mord lag zwischen dem von Ernst behaupteten Waffengeschäft im Jahr 2016 und der Tat zu viel Zeit. Doch nicht einmal das ließ sich nachweisen. Nach vier Verhandlungstagen wurde der 66-Jährige am Mittwoch freigesprochen. Allein auf die Beschuldigung von Ernst wollte das Gericht keine Verurteilung stützen.

via bnr: Keine Beweise für rechte Waffendeals

Polizistin und Polizist im Kreis Kusel erschossen

Nach den tödlichen Schüssen auf eine Polizistin und ihren Kollegen bei Ulmet im Kreis Kusel hat die Polizei den Tatverdächtigen Andreas S. festgenommen. Wenig später nahmen die Fahnder einen weiteren Tatverdächtigen fest. Die Fahndung geht aber weiter. Am Montagnachmittag, um kurz nach 17 Uhr, konnten Spezialkräfte der Polizei im saarländischen Sulzbach einen Tatverdächtigen festnehmen. Es handelt sich um Andreas S. aus Spiesen-Elversberg, gegen den zuvor eine Öffentlichkeitsfahndung lief. Die Polizei hatte am Tatort Papiere von ihm gefunden. Andreas S. sei widerstandslos festgenommen worden. Er gilt als Haupttatverdächtiger und ist den Beamten bereits wegen Fahrerflucht bekannt. Zu den Vorwürfen schweigt er. Am Dienstag soll er einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern vorgeführt werden. (…) Nach Informationen von SWR und SR handelt es sich bei dem festgenommenen Andreas S. um einen Geschäftsmann. Er soll vor einiger Zeit Insolvenz angemeldet haben. Er soll auch nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein, wie zunächst angenommen wurde. Das teilte der Deutsche Jagdverband dem SWR auf Nachfrage mit. Andreas S. sei 2008 zum ersten und 2020 zum zweiten Mal die sogenannte waffenrechtliche Zuverlässigkeit entzogen worden. Somit habe er keine Waffen mehr besitzen dürfen. Über den anderen 32-jährigen Tatverdächtigen ist noch nichts bekannt. Zeitpunkt der Tat war nach Angaben der Polizei um 4:20 Uhr am Montagmorgen. Die 24-jährige Polizistin und ihr 24 Jahre alter Kollege wollten mit ihrem Zivilfahrzeug eine Verkehrskontrolle durchführen. Sie hatten aber ihre Uniformen an. Sie gaben nach Angaben der Polizei noch einen Funkspruch ab, dass sie totes Wild in dem kontrollierten Fahrzeug gefunden hatten.

via swr: Polizistin und Polizist im Kreis Kusel erschossen

siehe dazu auch_ “Zwei Söldner weniger” – “Querdenker” feiern tödliche Schüsse auf Polizisten. Zwei junge Polizisten wurden getötet. Die Behörden reagieren entsetzt und bitten Corona-Demonstranten um Rücksichtnahme. Doch ein Teil der Szene jubelt in sozialen Netzwerken. Zwei junge Polizisten wurden in Rheinland-Pfalz bei einer Verkehrskontrolle erschossen. Die Polizei trauert, die Politik ist entsetzt, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht von einer Tat, die einer Hinrichtung gleiche. In manchen Telegram-Gruppen von Gegnern der Corona-Maßnahmen aber herrscht nicht Bestürzung – sondern Freude. “Zwei weniger bei den Spaziergängen”, schreibt ein Nutzer in der Telegram-Gruppe “Verstehen und Handeln”. Dazu teilt er einen Artikel zu den tödlichen Schüssen bei Kusel. “Zwei Söldner weniger”, freut sich auch ein anderer. Ein dritter fordert die Einrichtung eines Spendenkontos für den Täter. “Tja, selber Schuld”, schreibt ein weiterer Nutzer. Die Polizei habe die Aufgabe, die Bevölkerung zu schützen und nicht, gegen sie “bei Spaziergängen” vorzugehen. (…) 1.348 Mitglieder hat die Telegram-Gruppe. Sie beschäftigen sich verstärkt mit Corona-Maßnahmen, geteilt und kommentiert werden aber auch Meldungen und Fake News zu anderen Bereichen – zum Beispiel zum Ausbau des 5G-Netzes in Deutschland, zum Aids-Impfstoff und zur Ukrainekrise. Der Ton in der Gruppe ist insgesamt roh, auch Aufrufe zum Mord muss man nicht lange suchen: “Kill that bitch”, kommentiert ein Nutzer unter die Meldung, dass Christiane Druml, Leiterin der österreichischen Bioethikkommission, weitere Impfpflichten in Erwägung zieht; WIDERLICH! QUERDENKER BEJUBELN DIE MORDE AN POLIZISTEN AUS KUSEL. 3.200„QUERDENKER“ BEJUBELN, DASS ZWEI BEAMTE ERSCHOSSEN WURDEN
Am frühen Montagmorgen wurden im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz bei einer Verkehrskontrolle zwei Polizist:innen erschossen. Per Fahndungsfoto und Vollnamen sucht die Polizei den Tatverdächtigen, den 38-jährigen Johannes Schmitt. Es habe sich um eine routinemäßige Streifenfahrt und Verkehrskontrolle gehandelt, heißt es von der Polizei. Bei den getöteten Beamt:innen handelt es sich um eine 24-Jährige und einen 29-Jährigen. Kurz bevor der Kontakt mit der Zentrale abbrach, soll totes Wild im Fahrzeug gefunden worden sein. Die Bundesinnenministerin Faeser erklärt öffentlich, die Tat erinnere an eine „Hinrichtung“. (…) Die Meldung der Morde aus Kusel wird positiv aufgenommen: Man erklärt, es gebe „2 weniger bei den Spaziergängen“. Andere, offensichtlich rechtsextrem motivierte Mitglieder, nutzen das rassistische Codewort „Neubürger“, um auf altbekannte AfD-Narrative anzuspielen, und aus Reflex „Ausländern“ die Schuld zuzuschieben. Der Tatverdächtige ist der blonde Johannes Schmitt. Das absurde: Während die eine Person spottet, dass Morde durch „Migranten“ angeblich ungerechterweise heruntergespielt werden, bejubeln die anderen Mitkommentierenden in seinem Chat die Tat. Die kognitive Dissonanz fällt niemandem auf.

https://twitter.com/KatharinaKoenig/status/1488089490480582656

#POLIZEIVERSAGEN: Wenn Beamte ihre Macht missbrauchen – #polizeiproblem

Wie steht es um die Fehlerkultur in der Polizei? Jan Keuchel und Christina Zühlke versuchen mit ihrem Report, darauf eine überzeugende Antwort zu finden. An dem Tag, als bekannt wurde, dass der rechtsterroristische NSU für die Morde an neun in Deutschland lebenden Menschen mit ausländischen Wurzeln verantwortlich war und nicht etwa Auseinandersetzungen im „Milieu“ zwischen ausländischen Familien, worauf sich die Ermittler vorschnell festgelegt hatten, änderte sich für die Polizeibehörden in Deutschland alles. Sie standen fortan unter Beobachtung. Und ein Ende der Debatte, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die Polizei tatsächlich in Teilen abgeglitten ist in eine Institution, die sich bei ihren Ermittlungen zu sehr von Stereotypen leiten lässt, bis hin zu Straftaten in den eigenen Reihen, ist noch lange nicht in Sicht. Insofern erscheint das Buch „Tatort Polizei – Gewalt, Rassismus, mangelnde Kontrolle“ zur rechten Zeit. Nicht deshalb, weil sich der „Report“, wie die Publikation untertitelt ist, als Standardwerk eignet. Dafür bleiben einige der aufgezeigten Beispiele zu sehr an der Oberfläche. Aber es unternimmt den Versuch, und das ambitioniert, Antworten zu geben auf die Frage, die sich seit einigen Jahren schon stellt: Wie viel Kontrolle braucht die Polizei? Das, was die Autoren, die beiden Journalisten Jan Keuchel und Christina Zühlke, in dem Buch unternommen haben, ist ein weiter Wurf. Jedes einzelne der erwähnten Themen, angefangen bei Polizeigewalt, Racial Profiling, rechtsextremen Chat-Inhalten bis hin zur Frage, wie derartige Fälle aufgeklärt werden können, hätte schon ausgereicht, um damit eine ganze Reihe an kritischer Literatur zu füllen, die sich damit beschäftigt, wie weit Fehlverhalten bei der Polizei gehen darf, bevor sie zum strukturellen Problem wird.

via faz: POLIZEIVERSAGEN: Wenn Beamte ihre Macht missbrauchen

Beliebter Chatdienst bei „Querdenkern“ – #BKA richtet #Telegram-#Taskforce ein

Das Bundeskriminalamt will mit einer neuen Einheit Straftaten in dem Messenger bekämpfen. Telegram habe sich zu einem Medium der Radikalisierung entwickelt. Zur Verfolgung von Straftaten im Messengerdienst Telegram hat das Bundeskriminalamt (BKA) eine eigene Taskforce eingerichtet. Ziel sei es, „Tatverdächtige zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen“, teilte die Behörde am Mittwoch in Wiesbaden mit. Dies geschehe in enger Abstimmung mit den Polizeien der Bundesländer und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Zusätzlich erhebe das BKA gemeinsam mit den Landeskriminalämtern das Kooperationsverhalten von Telegram bei Löschungsanregungen und Bestandsdatenabfragen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität, erklärte die Behörde weiter. Ziel sei die Verbesserung der Kooperation, insbesondere bei der Aufklärung von Aufrufen über Telegram zu Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten.

via taz: Beliebter Chatdienst bei „Querdenkern“ – BKA richtet Telegram-Taskforce ein

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