Beamter wegen Beteiligung an #Neonaziangriff verurteilt – #connewitz

Vor über sechs Jahren hatte sich ein Gefängniswärter am Angriff von Neonazis auf ein Leipziger Stadtviertel beteiligt. Jetzt ist er zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Freitag am Leipziger Amtsgericht ist ein Prozesstag wie fast 200 andere. So vielen rechtsextremen Hooligans wurde innerhalb der letzten sechs Jahre der Prozess gemacht, über 20 Verfahren stehen noch aus. Alle, die sich hier verantworten mussten, hatten im Januar 2016 bei einem Angriff auf das Leipziger Stadtviertel Connewitz mitgemacht – ein Kiez, der für viele synonym für die radikal linke Szene steht. Ein Feindbild für Neonazis, AfD und extremistische Hooligans. Doch der Prozess gegen Kersten H. ist besonders. Der 36-Jährige ist Gefängnisaufseher, verbeamtet. Jemand, dem man normalerweise eine besonders große Gesetzestreue zutraut. Wegen der Tatvorwürfe ist H. schon lange vom Dienst suspendiert, bezieht seitdem ein gekürztes Gehalt. Das Verfahren endete am Freitag mit einem Schuldspruch wegen schweren Landfriedensbruchs. Richterin Lena Bilstein verurteilt H. zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Außerdem muss er 3.000 Euro an das Deutsche Rote Kreuz bezahlen, als Wiedergutmachung. (…) Mit der Beteiligung an dem Überfall hat Kersten H. einiges aufs Spiel gesetzt. Schon während des Prozesses hatte die Staatsanwältin darauf hingewiesen, dass eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen könne

via zeit: Beamter wegen Beteiligung an Neonaziangriff verurteilt

#CORONA-#PROTESTE IN #HAMBURG – #Angestellter der #Polizei organisierte „#Querdenker“-Demo – #polizeiproblem #kickhimout #reichsbürger

Ein Angestellter der Hamburger Polizei hat mindestens eine „Querdenker“-Demo angemeldet. Weil sie ihn im „Reichsbürger“-Milieu verortet, hat die Polizei ihrem Mitarbeiter bereits gekündigt. Aktuell läuft der Fall vor dem Arbeitsgericht. Dass es einer ihrer eigenen Angestellten war, der die Corona-Demonstration am vergangenen Wochenende im Hamburger Stadtteil Wandsbek anmeldete, soll den Polizeibeamten in der Hamburger Versammlungsbehörde erst gar nicht aufgefallen sein. Als Wohnort soll Tom Naumann den Ort Fellbach bei Stuttgart in Baden-Württemberg angegeben haben. So wurde die heikle Verbindung wohl erst bekannt, als die Demonstration mit knapp 1000 Teilnehmern auch schon wieder vorbei war. Naumann ist der Polizei schon länger ein Dorn im Auge. Eigenen Angaben zufolge versucht die Hamburger Polizei bereits seit Anfang letzten Jahres Naumann loszuwerden. Der Grund: In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Facebook, soll sich ihr Angestellter, der vor allem im Objektschutz tätig gewesen war, als „Reichsbürger“ präsentiert und entsprechende Äußerungen veröffentlicht haben, heißt es aus Polizeikreisen. (…) Im Internet präsentiert sich Tom Naumann als Konfliktmanager und Selbstverteidigungsberater. Auf seiner Internetseite gibt er wenige Einblicke in sein Leben. Er sei Türsteher auf dem Hamburger Kiez gewesen, pädagogischer Mitarbeiter in der offenen Jugendarbeit, Angestellter als Sicherheitsmitarbeiter im ÖPNV und Ausbildungshelfer und auch Angestellter im Polizeidienst.

via welt: CORONA-PROTESTE IN HAMBURG – Angestellter der Polizei organisierte „Querdenker“-Demo

#Anzahl der rechtsextremistischen #Verdachtsfälle bei sächsischer #Polizei steigt – #polizeiproblem #sachsen

Die Auflistung umfasst auch einen Fall aus dem Sommer 2020 in Aue, als ein Polizist bei einem Angriff auf einen Somalier in einem Bus nicht eingegriffen haben soll. Bei der sächsischen Polizei gibt es sieben weitere Verdachtsfälle mit einem Bezug zum Rechtsextremismus. Das ergab die am Freitag veröffentlichte Antwort auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (Linke). Gemeinsam mit den bisher schon bekannten Daten summiere sich die Fallzahl inzwischen auf 56, hieß es. «Unter anderem sollen einzelne Bedienstete der Polizei mehrfach Asylsuchende oder Homosexuelle diskriminiert und beleidigt haben. Hinzu kommen einschlägige Äußerungen zur Pandemie-Eindämmung, die teils mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht wurden», berichtete Köditz. Die Auflistung reiche bis in den Sommer 2020 zurück – zu allen Vorgängen habe man Disziplinarverfahren eingeleitet. In der Übersicht werden auch zwei Fälle genannt, die für Schlagzeilen sorgten. Im Juli 2021 soll ein Polizist in Aue-Bad Schlema nicht eingegriffen haben, als zwei Männer einen Mann aus Somalia in einem Bus tätlich angriffen. Köditz zufolge wurde gegen den Beamten inzwischen Anklage wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung, der Körperverletzung durch Unterlassen und der versuchten Strafvereitelung erhoben.

via freie presse: Anzahl der rechtsextremistischen Verdachtsfälle bei sächsischer Polizei steigt

#Kusel/#IdarOberstein – Mann nach Drohung gegen #Polizei festgenommen – Dreyer verurteilt #Hass #LockHimUp #Terror

Mit einer bundesweiten Schweigeminute hat die Polizei der beiden ermordeten Kollegen aus Kusel gedacht. Derweil wurde ein Mann in Idar-Oberstein wegen Drohungen gegen die Polizei festgenommen, Malu Dreyer verurteilt den Hass im Netz. (…) Lewentz sagte, dass es in der Nacht zum Freitag eine Razzia im Raum Idar-Oberstein gegen einen Mann gegeben habe, der im Zuge der Tat zu Morden an Polizisten aufgerufen habe. „Er hat dazu aufgerufen, Polizeibeamte auf Feldwege zu locken und sie dort zu beschießen“, sagte er. Das Verfahren gegen ihn laufe.

via StN: Kusel/Idar-Oberstein – Mann nach Drohung gegen Polizei festgenommen – Dreyer verurteilt Hass

siehe dazu auch: Nach Tötung zweier Polizisten im Kreis Kusel: LKA richtet Ermittlungsgruppe gegen Hetze im Netz ein. Nach den tödlichen Schüssen auf zwei junge Polizisten hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, weil es Beifallsbekundungen gegenüber den Tätern im Internet gab.

#Amtsgericht #Sinsheim – #Polizisten bei #Querdenker-Demo angefahren und jetzt verurteilt – #covidioten #querdenkersindterroristen #LockHimUp

67-Jähriger musste sich nach dem Besuch einer Corona-Demo wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Eine Demo gegen die Corona-Maßnahmen im März 2021. Viele Menschen strömen Richtung Wiesental. Zahlreiche Polizisten sind dort. Plötzlich erschallen laute Rufe an der Zufahrt, es wird hektisch: “Anhalten! Halten Sie an!” Im abgesperrten Bereich rangiert ein Auto, bleibt schließlich stehen. Darin sitzt ein älteres Paar. Stoisch, der Fahrer wohl mit einer Art “Tunnelblick”. Sie weigern sich, auszusteigen. Polizisten reden auf sie ein. (…) Der 66-Jährige aus der Region, der jetzt vor dem Amtsgericht saß, hatte mit der Stoßstange seines Autos das Knie eines Polizisten berührt. Der Beamte erlitt laut seiner Ärztin eine Prellung, ließ sich vier Tage krankschreiben. Im Kuddelmuddel eilten zwei Kollegen dazu: Die Frau musste, um sich zu retten, wohl “mit einem Satz” zur Seite springen, als der Rentner rückwärts fuhr, während sie und der dritte Polizist das Nummernschild erfassen wollten. Ihnen passierte nichts. (…) Warum er nicht ausgestiegen ist, wollte Richterin Bärbel Hönes wissen: Der Rentner habe sich gesorgt, dass die Polizisten “uns mit dem Gesicht auf den Boden knallen”. Aus einer Gruppe heraus sei der Polizist regelrecht ins Auto hineingesprungen und habe auf die Motorhaube getrommelt, als das Paar den Wagen auf einer Grünfläche zwischen Stadthalle und Katharinenstift habe abstellen wollen. Die Polizisten schildern es anders: Es seien Absperrungen und Befehle ignoriert und der Beamte sei bewusst und “mit Augenkontakt” gerammt worden. Einmal sei auch “die Faust geballt”, dann seien mit dem Auto gefährliche “Fluchtversuche” unternommen worden. 14 Monate Haft, auszusetzen zur Bewährung, drei Monate Fahrverbot, außerdem 2000 Euro Geldstrafe forderte der Staatsanwalt. Das Urteil lautete ein Jahr auf Bewährung sowie 50 Arbeitsstunden

via rnz: Amtsgericht Sinsheim – Polizisten bei Querdenker-Demo angefahren und jetzt verurteilt

Verdächtiger hatte schon 2004 auf Mensch geschossen

Der Verdächtige im mutmaßlichen Doppelmord an den beiden Polizisten, Andreas S., hat bereits bei einer Jagd 2004 auf einen Menschen geschossen. Darüber informierte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Donnerstag auf Anfrage. Demnach hatte er fahrlässig einen Jagdkollegen im Hals- und Brustbereich sowie am Auge schwer verletzt. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte ihn 2006 daraufhin wegen fahrlässiger Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Diese Verurteilung ist laut Behörde im Bundeszentralregister bereits gelöscht, weshalb er Stand heute als nicht vorbestraft gilt. Dies hatte auch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Dienstag erklärt.

via rheinpfalz: Verdächtiger hatte schon 2004 auf Mensch geschossen

Deutsches Institut für Menschenrechte – Gutachten: #Beamte dürfen keine #AfD-Befürworter sein – #fdgo #KickThemOut

In einem Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte fordert dieses disziplinarrechtliche Maßnahmen für beamtete AfD-Mitglieder. Die bloße Mitgliedschaft laufe der Treupflicht von Beamten zuwider. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, „ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar“. Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist. Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende.

via StN: Deutsches Institut für Menschenrechte – Gutachten: Beamte dürfen keine AfD-Befürworter sein

siehe auch: Eintreten für die AfD mit verfassungsrechtlicher Treuepflicht von Beamt*innen unvereinbar. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte erläutert, warum der Rechtsstaat disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen muss, wenn Beamt*innen für die AfD eintreten, indem sie die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei unterstützen, und damit gegen ihre verfassungsrechtliche Treuepflicht verstoßen. (…) Rassistische und rechtsextreme Positionen sind fester Bestandteil des AfD-Programms sowie der Positionierungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Darüber hinaus propagieren Führungspersonen und Mandatsträger der AfD auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele. Beamtinnen haben als Garanten des Rechtsstaats die Pflicht, durch ihr gesamtes Verhalten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Bei dieser verfassungsrechtlichen Treuepflicht, die gleichermaßen für Richterinnen sowie Soldat*innen gilt, handelt es sich um eine zentrale Pflicht, deren Einhaltung zur Erhaltung des Rechtsstaats zwingend erforderlich ist. Verstöße dagegen wiegen daher grundsätzlich schwer. Die Gewährleistung des Rechtsstaats darf insbesondere nicht Personen obliegen, die die in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verankerten Garantien erkennbar ablehnen: den Grundsatz der allen Menschen gleichermaßen zustehenden Menschenwürde und den damit einhergehenden Grundsatz der Rechtsgleichheit aller Menschen. Hierbei handelt es sich um nicht verhandelbare Grundsätze, die zum absoluten Kern des Grundgesetzes gehören. Zieht der Rechtsstaat hier keine Grenzen, wird er nicht nur unglaubwürdig, er riskiert vielmehr seine eigene Existenz.

Download: Analyse/Studie. Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist