Eine Polizeiärztin wurde entlassen, weil sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis verglich. Dagegen ist sie juristsich vorgegangen – erfolglos. Eine Polizeiärztin bezeichnete das Infektionsschutzgesetz als »Ermächtigungsgesetz« und wurde deshalb entlassen – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Freiburg nun entschieden hat. Die Kündigung ist nach dem Urteil wirksam. Die Frau habe mit einer Anzeige in einer Zeitung das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagte der Sprecher. Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.
via spiegel: Rauswurf für Polizeiärztin nach Nazi-Vergleich – »Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz« = Kündigung