Woher die Tatwaffe für den Mord an Walter Lübcke kam, bleibt unaufgeklärt. Am Mittwoch sprach das Landgericht in Paderborn den Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen vom Vorwurf frei, den Revolver der Marke „Rossi“ an den Kasseler Neonazi Stephan Ernst verkauft zu haben. Verurteilt wurde der 66-Jährige lediglich wegen des illegalen Besitzes von Munition. Großes Medieninteresse bei der Verhandlung gegen den Trödelhändler. Das Waffenarsenal von Stephan Ernst hätte gereicht, um eine ganze Kampfgruppe auszurüsten. Acht Gewehre, Revolver und Pistolen, alle sorgfältig gereinigt und eingepackt, hatte der Neonazi nach dem Mord an Walter Lübcke auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers in Kassel vergraben. Darunter eine Uzi-Maschinenpistole, eine Pumpgun – und die Tatwaffe, mit der er den Kasseler Regierungspräsidenten am späten Abend des 1. Juni 2019 getötet hatte, aus nächster Nähe, mit einem Schuss in den Kopf. Sämtliche dieser Waffen, erklärte der heute 48-Jährige damals der Polizei, habe er von ein und demselben Mann erworben: von dem Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen. Mehr als zweieinhalb Jahre später musste sich der so Beschuldigte jetzt vor dem Landgericht in Paderborn verantworten – angeklagt allerdings nur wegen fahrlässiger Tötung. Für eine direkte Beihilfe zum Mord lag zwischen dem von Ernst behaupteten Waffengeschäft im Jahr 2016 und der Tat zu viel Zeit. Doch nicht einmal das ließ sich nachweisen. Nach vier Verhandlungstagen wurde der 66-Jährige am Mittwoch freigesprochen. Allein auf die Beschuldigung von Ernst wollte das Gericht keine Verurteilung stützen.

via bnr: Keine Beweise für rechte Waffendeals