Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte den als Zeugen anwesenden Journalisten Deniz Yücel bedroht. Yücel hatte fünf Drohmails erhalten. Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte den als Zeugen anwesenden Journalisten Deniz Yücel verbal bedroht. Auf die Frage Yücels, ob der Angeklagte bestimmte Mails verfasst habe, sagte Alexander M. am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt, wenn er könnte, würde er „ganz andere Sachen“ mit ihm machen. In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem 54-Jährigen aus Berlin unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Yücel berichtete als Zeuge, er habe insgesamt fünf Drohmails erhalten. Zwei davon waren bisher nicht Gegenstand des Verfahrens. Zu diesen fragte er den Angeklagten, ob er sie auch verfasst habe – und wurde daraufhin von diesem bedroht und beschimpft. Die Vorsitzende Richterin rief den Angeklagten zur Ordnung und verwies zugleich auf die Unschuldsvermutung, die für Alexander M. gelte. Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
Diese #Forscher haben untersucht, wie rassistisch die deutsche #Polizei ist – #polizeiproblem
“Wer zum Beispiel nur Schwarze Menschen kontrolliert, kann nur Schwarze Tatverdächtige finden.” Die Polizeiforscher Tobias Singelnstein und Benjamin Derin haben ein Buch über die deutsche Polizei geschrieben namens Die Polizei: Helfer, Gegner, Staatsgewalt. Darin sprechen sie Themen an, die Polizistinnen und Polizisten weh tun dürften: Rassismus, Frauenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Gewalt. (…) In Ihrem Buch nennen Sie ein Beispiel dafür: Weiße Jugendliche auf einer Parkbank nimmt die Polizei als Studierende oder Touristen wahr. Schwarze Jugendliche auf einer Parkbank nimmt die Polizei als Drogenverkäufer wahr. Schwarze werden kontrolliert, Weiße nicht. Das ist Racial Profiling. In der polizeilichen Praxis vermischen sich die Kategorien “Schwarz” und “tatverdächtig”. Wie passiert das? Derin: Hier spielt polizeiliches Erfahrungswissen eine große Rolle: Wer zum Beispiel nur Schwarze Menschen kontrolliert, kann nur Schwarze Tatverdächtige finden. Das Wissen scheint sich zu bestätigen. Es wird an die nächste Generation von Polizisten weitergegeben. Singelnstein: Zur Aufgabe der Polizei gehört es schon immer, jene im Blick zu haben, die als fremd gelesen werden und einen Widerspruch zur sozialen Ordnung darstellen. Über Jahrzehnte hat sich so Wissen über bestimmte gesellschaftliche Gruppen aufgebaut. Unsere gesellschaftlichen Vorstellungen von Fremdheit und Vielfalt haben sich inzwischen stark geändert. Es dauert, bis das in der Polizei ankommt.
via vice: Diese Forscher haben untersucht, wie rassistisch die deutsche Polizei ist
#Bedrohung durch #NSU 2.0 – #Polizei verzichtete auf Warnung – #polizeiproblem #terror
Die Berliner Polizei soll es laut rbb versäumt haben, den Berliner Linkspartei-Abgeordneten Kocak zu warnen. Ihr lagen Informationen über eine rassistische Bedrohung und eine mögliche Gefährdung vor. Am 21. März 2019 hat ein anonymer Absender, der sich selber als NSU 2.0 bezeichnete, eine E-Mail verschickt. Adressat: das Landeskriminalamt der Berliner Polizei. In der Betreffzeile ist von einem Bekennerschreiben die Rede. Der Inhalt des Schreibens ist rbb24-Recherche und der “Berliner Morgenpost” bekannt.Das Kürzel “NSU” spielt auf die rechtsextreme Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund” an, deren Mitglieder vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2007 mindestens zehn Menschen ermordeten. (…) In der Drohmail vom 21. März 2019 an das Berliner LKA behauptete der Absender, dass er für einen Brandanschlag auf das Auto des Berliner Linken-Politikers Ferat Kocak am 1. Februar 2018 verantwortlich sei. Der “NSU 2.0” übernehme dafür “ausdrücklich die Verantwortung”. Kocak wurde in der E-Mail zudem mit dem Nazi-Begriff “Volksschädling” diffamiert. Außerdem nannte der Absender die damalige private Berliner Wohnadresse von Kocaks Familie.Auf eine Warnung Kocaks vor einer möglichen Gefährdung verzichtete die Polizei. Kocak wurde über die Mail vom 21. März 2019 nicht informiert. Die Polizei unterrichtete ihn auch nicht durch eine in solchen Fällen vorgesehene sogenannte “Gefährdetenansprache”. Dass Kocak von Rechtsextremisten bedroht wurde, war den Berliner Ermittlern lange bekannt. Der Verfassungsschutz wusste aus abgehörten Telefonaten, dass einschlägig bekannte Neonazis den Politiker wegen dessen Engagement gegen Rechtsextremismus wiederholt ausgespäht hatten. Auch dem Berliner LKA lagen entsprechende Erkenntnisse vor. (…) Wie nötig eine sogenannte “Gefährdetenansprache” gewesen wäre, zeigte sich am 1. Februar 2018: Kocaks Kleinwagen brannte vollständig aus. Der Anschlag wurde mutmaßlich von den beiden Rechtsextremisten verübt, die ihn unter den Augen des Verfassungsschutzes wenige Wochen zuvor ausgespäht hatten. Schon im Vorfeld dieses Anschlags verzichteten die Beamten darauf, Kocak zu warnen.Die Berliner Polizei selbst bezeichnete das in einem Bericht zur Aufarbeitung von Ermittlungsfehlern bei der Neuköllner Anschlagsserie als “falsche Entscheidung”. Als im März 2019 beim LKA die Droh-E-Mail des “NSU 2.0” mit der Nennung der Wohnanschrift von Kocaks Familie eintraf, hätten die Beamten also sensibilisiert sein müssen. Warum verzichtete die Behörde auch jetzt darauf, Kocak zu warnen?
via tagesschau: Bedrohung durch NSU 2.0 – Polizei verzichtete auf Warnung
Rechtsextreme #Preppergruppe #Nordkreuz – Anklage gegen #Schießplatzbetreiber – #terror #polizeiproblem
Ein Schießplatzbetreiber und der Mitarbeiter einer Waffenbehörde sollen vor Gericht. Es geht um Kriegsmunition und Polizeipatronen als Bezahlung. Im Komplex rund um die rechtsextreme Preppergruppe Nordkreuz gibt es weitere juristische Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat Anklage gegen den Waffenhändler Frank T. aus Güstrow und einen Mitarbeiter der Waffenbehörde im Landkreis Ludwigslust-Parchim erhoben. Es geht um mutmaßliche Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, versuchte Strafvereitelung, Anstiftung zum Diebstahl sowie Hehlerei. Hintergrund sind die Ermittlungen gegen den ehemaligen SEK-Polizisten und Nordkreuz-Chef Marko G, bei dem im Sommer 2017 zehntausende Schuss Munition sichergestellt worden waren. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde soll im November 2017 10 Patronen davon auf Marko G. Wunsch hin an den Waffenhändler und Schießplatzbetreiber Frank T. übergeben haben. Es handelt sich dabei um Patronen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Dafür hatte Frank T. keine Erlaubnis. Und im Verfahren gegen Marko G. konnten die Patronen nicht mehr als Beweismittel dienen. Beim Prozess vor dem Landgericht Schwerin Ende 2019 wurde deutlich, dass dem Mitarbeiter der Waffenbehörde die nötige Distanz zu Marko G. fehlte. Frank T. war selbst Mitglied von Nordkreuz, ebenso Mitarbeiter von ihm. Auf dem von ihm betriebenen Schießplatz in Güstrow trainierten Mitglieder der Gruppe regelmäßig. Auch Spezialkräfte von Polizei und Bundeswehr aus ganz Deutschland kamen zu teils mehrtägigen Schießtrainings dorthin. Über sie gelangte Frank T. den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge auf illegalem Wege an Munition. Im Herbst 2018 soll Frank T. laut Anklage einem sächsischen Polizeibeamten angeboten haben, als Vergütung für eine private Schießfortbildung dienstliche Munition entgegenzunehmen. Der Polizist soll daraufhin Patronen im Wert von mindestens 3680 Euro aus der Waffenkammer der Polizei entwendet und an Frank T. übergeben haben. Dieser habe sie dann gewinnbringend verkaufen oder für sich selbst verwenden können.
via taz: Rechtsextreme Preppergruppe Nordkreuz – Anklage gegen Schießplatzbetreiber

Von User <a href=”https://pl.wikipedia.org/wiki/User:Kamecha” class=”extiw” title=”pl:User:Kamecha”>Kamecha</a> on <a class=”external text” href=”https://pl.wikipedia.org”>pl.wikipedia</a> – Originally from <a class=”external text” href=”https://pl.wikipedia.org”>pl.wikipedia</a>; description page is (was) <a href=”https://pl.wikipedia.org/wiki/Image:9_19_parabellum_FMJ.jpg” class=”extiw” title=”pl:Image:9 19 parabellum FMJ.jpg”>here</a>
* 12:40, 19 lut 2005 [[:pl:User:Kamecha|Kamecha]] 300×216 (18 664 bajtów) <span class=”comment”>({{PD}})</span>, Gemeinfrei, Link
Zentralrat der Juden fordert Aufklärung von Rechtsextremismus-Fällen bei #Polizei – #polizeiproblem
Der Zentralrat der Juden fordert eine Aufklärung von möglichen Rechtsextremismusfällen in Polizei und Bundeswehr. Vor allem die hessische Polizei müsse mit Hinblick auf eine mögliche Verstrickung in die „NSU 2.0″-Fälle genau unter die Lupe genommen werden, so Ratspräsident Josef Schuster am Donnerstagabend in Magdeburg. Auch die Justiz scheine „manchmal auf dem rechten Auge eine Sehschwäche zu haben.“ Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, fordert die gründliche Aufklärung möglicher Fälle von Rechtsextremismus bei Polizei und Bundeswehr. Schuster bezog dies auf das Beispiel der rassistischen Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0. In dem Fall sei auch die hessische Polizei genau unter die Lupe zu nehmen, mahnte der Zentralratspräsident am Donnerstag. „Wenn es rechtsextreme Gruppen oder gar Strukturen in der Polizei gibt und das gedeckt wird, dann schadet das nicht nur jenen Menschen, die Opfer dieser Extremisten werden, sondern es schadet auch massiv dem Ansehen der gesamten Polizei“, erklärte Schuster im vorab verbreiteten Manuskript einer Rede am Donnerstagabend in Magdeburg. Dasselbe gelte für die Bundeswehr. „Es besteht das Risiko, dass nachhaltig das Vertrauen unserer Bürger in unsere Sicherheitskräfte beschädigt wird.“
via rnd: Zentralrat der Juden fordert Aufklärung von Rechtsextremismus-Fällen bei Polizei
#PROZESS GEGEN „#QUERDENKERIN“: #Zahnabdrücke auf dem #Oberschenkel – #querdenkersindterroristen #gewaltgegenpolizei
Als die Polizei sie festnehmen wollte, biss eine junge Frau auf einer Querdenker-Kundgebung in Frankfurt zu. Vor Gericht gibt sie an, Panik bekommen zu haben. Ihr Verteidiger spricht von Notwehr. Die junge Frau, die am Dienstag auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz nimmt, sieht nicht aus wie eine aggressive Person. Gleich im ersten Satz entschuldigt sie sich. Manchmal klingt sie, als fange sie gleich an zu weinen. Sie geht respektvoll mit der Richterin um, fällt keinem ins Wort, spricht ohne Grobheiten. Ihr Verteidiger erzählt, die Dreißigjährige sei Studentin der Sozialwissenschaften und arbeite als Werkstudentin bei der Gewerkschaft GEW. „Sie setzt sich für sozial schwache Menschen ein“. Am 14. November 2020 erlebten Polizisten die Frau auf einer Querdenker-Kundgebung auf dem Rathenauplatz anders. Extrem aggressiv, beleidigend, gewalttätig. Einem Polizisten, das ist unstreitig, biss sie so fest in den Oberschenkel, dass ein Hämatom mit Abdruck ihrer Zähne entstand und der Mann sechs Tage dienstunfähig war. (…) Die Polizei löste die Kundgebung auf, weil sich die Teilnehmer nicht an die Auflagen hielten. Dabei kam es zur Konfrontation mit der Angeklagten, die zugibt, einen Polizisten als „Hurensohn“ beleidigt zu haben, der „keine Eier hat“. Dass sie ihr Schild gegen seinen Oberkörper und Kopf rammte, bestreitet sie, ein anderer Polizist im Zeugenstand dagegen bestätigt es. Anschließend soll sie mit Schlägen und Tritten massiven Widerstand geleistet haben.
via faz: PROZESS GEGEN „QUERDENKERIN“: Zahnabdrücke auf dem Oberschenkel
Verfassungsschutz und AfD-Einstufung – Showdown in Köln
Das Verwaltungsgericht verhandelt ab Dienstag die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Die Partei inszeniert sich derweil als Opfer. Der erste große Showdown zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der AfD steht an. Am Dienstag und Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Köln vier Klagen der Partei, die unter anderem gegen die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vorgeht. Gewinnt der Verfassungsschutz, darf er die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen, Kommunikation auswerten und V-Leute anwerben. Wegen der Coronapandemie und gleichzeitig großem öffentlichem Interesse hat das Gericht den Prozess in die Messe Köln verlegt. (…) Verhandelt werden insgesamt vier Klagen der AfD. Neben der Einstufung der Bundespartei geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall. Ebenso geht es um die Einstufung einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ des formal aufgelösten extrem rechten Flügels, der völkischen Parteiströmung um den Thüringer Landeschef und Rechtsextremisten Björn Höcke. (…) Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kündigte auf taz-Anfrage an, bei einer Einstufung als Verdachtsfall Konsequenzen gegen Mitglieder zu ziehen. GdP-Mitglieder, die offensichtlich für die AfD werben oder sich in Parteiämtern befinden, würden mit einem Ausschlussverfahren konfrontiert, sagte GdP-Bundessprecher Oliver Malchow. Die GdP hatte bereits kurz nach der Einstufung als Verdachtsfall vor rund einem Jahr eine Unvereinbarkeitserklärung abgegeben und als AfD-Politiker aktive GdP-Mitglieder zum Austritt aufgefordert. Die meisten Beobachter*innen gehen davon aus, dass das Gericht der Einschätzung des BfV folgen wird. Politikwissenschaftlich und journalistisch ist vielfach belegt, dass die AfD eine extrem rechte Partei ist. Sie vertritt rassistische, sexistische und revisionistische Positionen und versucht in radikaler Systemfeindschaft, die parlamentarische Demokratie auszuhöhlen.
via taz: Verfassungsschutz und AfD-Einstufung – Showdown in Köln
siehe auch: Gerichtsverfahren in Köln – Wie rechtsextrem ist die AfD? Die AfD will nicht länger vom Verfassungsschutz als “Verdachtsfall” eingestuft werden, weil sie dann nachrichtendienstlich beobachtet werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln muss darüber entscheiden.
