Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte den als Zeugen anwesenden Journalisten Deniz Yücel bedroht. Yücel hatte fünf Drohmails erhalten. Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte den als Zeugen anwesenden Journalisten Deniz Yücel verbal bedroht. Auf die Frage Yücels, ob der Angeklagte bestimmte Mails verfasst habe, sagte Alexander M. am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt, wenn er könnte, würde er „ganz andere Sachen“ mit ihm machen. In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem 54-Jährigen aus Berlin unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Yücel berichtete als Zeuge, er habe insgesamt fünf Drohmails erhalten. Zwei davon waren bisher nicht Gegenstand des Verfahrens. Zu diesen fragte er den Angeklagten, ob er sie auch verfasst habe – und wurde daraufhin von diesem bedroht und beschimpft. Die Vorsitzende Richterin rief den Angeklagten zur Ordnung und verwies zugleich auf die Unschuldsvermutung, die für Alexander M. gelte. Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).
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