#Polizeigewalt – Bis zur #Bewusstlosigkeit – #blm #polizeiproblem #Wrangelkiez

Ein unbewaffneter Schwarzer Mann wird im Wrangelkiez von der Polizei kontrolliert und landet im Krankenhaus. Knie zwischen den Schulterblättern, die Hände hinter dem Rücken fixiert, das Gesicht in den Asphalt gepresst, so liegt Bubacar vor der Moschee in der Falckensteinstraße in Kreuzberg und schreit vor Schmerzen. Doch der Polizist lässt nicht locker. Ein weiterer kniet auf Bubacars Unterschenkeln, er zieht seinen Taser, ein Dritter steht hinter seinen beiden Kollegen und hält seine Schusswaffe in der Hand. Die Bilder stammen aus einem Video vom Abend des 21. August. Es dauert nur 18 Sekunden. Zusammen mit der Rekonstruktion eines Zeugen und dem Erfahrungsbericht von Bubacar selbst ergibt sich ein krasser Fall mutmaßlicher Polizeigewalt. (…) Die Polizisten hätte ihn an den Händen gepackt, »aber meine Hand ist gebrochen und ich habe eine große Wunde dort.« Dann sei er zu Boden geworfen worden. »Meine Hand hat so weh getan, ich habe ihnen gesagt, ich habe Schmerzen, aber sie haben nicht zugehört.« Das Knie im Rücken habe ihm die Luft abgeschnürt. Was dann passiert, weiß Bubacar nicht. Er wird ohnmächtig. Das erzählt David. Er wohnt um die Ecke und »dreht noch eine Runde um den Block«, als er auf die Polizeikontrolle aufmerksam wird. »Ich habe gesehen, da liegt jemand ohne T-Shirt und Schuhe auf dem Boden und schreit vor Schmerzen«, erzählt er »nd«. Dass ein Polizist für kurze Zeit seine Waffe zieht, bemerkt David zuerst gar nicht, seine Freundin macht ihn darauf aufmerksam. David ist schockiert: »Wer eine Waffe zieht, ist auch bereit, sie einzusetzen.« Und das, obwohl Bubacar unbewaffnet war und eine vernarbte Verletzung am Handgelenk hat. Auch sei er Davids Eindruck zufolge an dem Abend betrunken oder aus anderen Gründen verwirrt gewesen. »Es ist krass, dass die Polizei nicht mit Menschen im gesundheitlichen Ausnahmezustand umgehen kann.« (…) Die Polizei bestätigte »nd« gegenüber, dass Videodateien einer Bodycam vorliegen, die noch ausgewertet würden. Außerdem hat die Polizei nach Angaben der Sprecherin Bubacar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt.

via nd: Polizeigewalt Bis zur Bewusstlosigkeit

#Anfangsverdacht der #Nötigung – Mann stirbt nach #Polizeieinsatz – #Staatsanwaltschaft ermittelt gegen #Polizisten – #polizeiproblem #polizeigewalt

Schaulustige filmen, wie die Polizei im Kreis Recklinghausen versucht, einen Randalierer zu beruhigen. Offenbar sichten und löschen Polizisten danach ein Video. Brisant: Der 39-Jährige starb wenige Stunden später. Nach einem Polizeieinsatz gegen einen Randalierer in Oer-Erkenschwick im Kreis Recklinghausen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen vier Beamte wegen Nötigung. Der 39-Jährige verstarb nach dem Einsatz im Krankenhaus. Es bestehe ein Anfangsverdacht. Demnach sollen mutmaßlich Einsatzkräfte auf Schaulustige eingewirkt haben, die das Vorgehen der Polizei gefilmt hatten, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei . In mindestens einem Fall bestehe der Verdacht, dass Beamte ein Video auf dem Handy eines Zeugen gelöscht haben, hieß es darin. Der Fall vom 7. August hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Der Mann, der in einer Wohnung randaliert haben soll, verlor während des Polizeieinsatzes das Bewusstsein und starb wenige Stunden später im Krankenhaus. Die Polizei hatte damals mitgeteilt, der Mann habe so massiven Widerstand geleistet, dass die Polizisten Pfefferspray eingesetzt hätten. Gegen die acht beteiligten Polizisten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet.

via spiegel: Anfangsverdacht der Nötigung Mann stirbt nach Polizeieinsatz – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Polizisten

#Police video of fatal encounter shows lack of de-escalation – #polizeigewalt #polizeiproblem

A caller to 911 in Salt Lake City said a man had come into a brewery in his underwear, tried to steal beer and was running around in the street, posing a danger to himself and to drivers. Police tried to detain the man. Soon, Nykon Brandon was dead. After the Salt Lake City Police Department on Friday released body-camera footage of the Aug. 14 fatal encounter and the 911 recording, activists on Saturday were asking why an unarmed person wound up dead and were accusing police of using disproportionate force. “Stealing a beer does not equate to the death penalty,” said Lex Scott, founder of Black Lives Matter-Utah. “I don’t care if this man robbed 10 banks in one day. He didn’t deserve to die. He deserved to make it to court.” The death of Brandon, who was 35, comes as the United States is still seeing uncounted numbers of police killings of unarmed people, many of whom were suffering a mental health crisis. Activists have called for reforms, saying rather than armed police who can often escalate situations, a better solution would be for special mental health crisis teams to respond. (…) Instead, bodycam footage shows a police officer get out of his patrol car and order Brandon to stop. When he resists and puts up a fist and appears to reach for the officer’s holstered pistol, another officer pushes Brandon to the ground and the two officers try to pin him down. “Stop,” one of the officers says repeatedly as Brandon is on a gravel bed between the road and the sidewalk and continuing to push against the officers. No de-escalation attempts by the police are visible or audible in the footage from nine body-worn cameras, even though an executive order signed by Salt Lake City Mayor Erin Mendenhall two years ago requires all Salt Lake City Police Department officers to use de-escalation techniques before using force. (….) A minute later, a third officer arrives. Video shows Brandon grabbing onto his holster and gun. They finally manage to cuff Brandon’s hands behind his back as he lies on the gravel belly down. “We want to help you,” an officer says. “You’ve got to stop fighting with us.” After a few seconds, Brandon stops moving. An officer taps Brandon on the shoulder with his gloved hand and asks “Can you hear me?” three times. Brandon does not respond. “Get him in recovery,” an officer commands, and the others roll Brandon onto his side. “Come on man,” an officer says. All the camera footage released by the police goes dark at that point.

via yahoo news: Police video of fatal encounter shows lack of de-escalation

POL-HBPP: Polizeieinsatz in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) – Ermittlungsverfahren gegen zwei hessische Polizeibeamte eingeleitet Wiesbaden – #Polizeiproblem #drogenpolizei

Bei einem Einsatz des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in einer Privatwohnung in Ludwigshafen sind am 20.06.2022 unter anderem zwei Polizeibeamte des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums angetroffen worden, die sich dort mit weiteren Personen privat aufhielten. Im Rahmen des Einsatzes stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz eine nicht unerhebliche Menge Betäubungsmittel sicher. Zudem leisteten einige Anwesende gegen die eingesetzten Polizeikräfte Widerstand. Gegen die beiden ebenfalls in der Wohnung anwesenden Beamten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums sind im Zusammenhang mit dem Einsatz Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet worden. Zusätzlich wird gegen einen der Beamten wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt.

via presseportal blaulicht: POL-HBPP: Polizeieinsatz in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) – Ermittlungsverfahren gegen zwei hessische Polizeibeamte eingeleitet Wiesbaden

HASSKOMMENTARE IM INTERNET : 500 Euro für einen Schuss zwischen die Augen

In Idar-Oberstein steht ein Mann vor Gericht, der nach dem Polizistenmord bei Kusel im Netz zur Nachahmung aufrief. (…) Er drehte zwei Videos. Und er schrieb eine E-Mail. Die Mail verschickte Volker S. am 2. Februar unter seinem Klarnamen an die Polizeiinspektion Idar-Oberstein. In ihr teilte er sinngemäß mit, er habe am 31. Januar – dem Tag der Morde – einen super Tag gehabt und werde auch heute noch feiern, dass zwei „Pfälzer Ratten“ abgeknallt worden seien. Am Tag darauf veröffentlichte er auf seinem Facebook-Account die Videos. In ihnen kündigte er an, einen „Cophunter“-Verein gründen zu wollen, also einen Verein für Polizistenjäger. Für 500 Euro könne man Mitglied werden. Als Gegenleistung bot S. an, Polizisten auf einen Feldweg am Rande eines Walds zu locken, als Zielscheibe für wartende Schützen. Speziell junge Polizisten, das habe sich gerade in Kusel gezeigt, seien einfache Beute. Wem ein „Fangschuss“ zwischen die Augen gelinge, bekomme sein Geld zurück. Seit 9. Februar sitzt Volker S. in Untersuchungshaft. Beim Prozessauftakt gegen den 56-Jährigen Anfang August vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein hatte Staatsanwalt Wahis Afschar aufgezählt, welche Straftatbestände er durch die Videos und die E-Mail erfüllt sieht: öffentliche Aufforderung zu Straftaten – in diesem Fall zum Mord –, Billigen von Straftaten, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Beleidigung. (…) Der Prozess gegen Volker S. wird am 8. September fortgeführt. Dann wird auch eine psychiatrische Gutachterin ihre Einschätzung zur Schuldfähigkeit des Angeklagten abgeben

via faz: HASSKOMMENTARE IM INTERNET : 500 Euro für einen Schuss zwischen die Augen

Neonazi-#Anschläge in #Neukölln – Ermittler verzichteten auf Auswertung von #Beweisvideo – #berlin #polizeiproblem #terror

Nach einer Serie rechtsextremer Anschläge stehen ab Montag mehrere Neonazis vor Gericht. Verhandelt wird dabei auch eine Straftat, die auf einem Überwachungsvideo dokumentiert wurde. Doch die Ermittler ließen das Beweismittel zunächst ungenutzt liegen. (…) Die sogenannte Neuköllner Anschlagsserie wurde schnell zum Politikum. Polizei und Staatsanwaltschaft mussten sich bei der Aufklärung etliche Versäumnisse vorwerfen lassen. Die Recherchen von rbb24 Recherche und WELT zeigen nun einmal mehr, dass es eklatante Fahndungspannen gegeben hat. Die Täter seien zwar längst identifiziert, so der Tenor, der aus Polizei und Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg zu vernehmen war. Für die Erhebung einer Anklage fehlten aber die Beweise, hieß es. (…) Ab Montag müssen sich die zwei mutmaßlichen Haupttäter, die Neonazis Sebastian T. und Tilo P., nun doch vor Gericht verantworten. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft kann das zwar als Erfolg verbuchen. Doch die Fragen zur Arbeit der Ermittler werden nicht verstummen. Sie dürften sogar immer lauter werden. Denn Recherchen von rbb24-Recherche und WELT zeigen, dass die Ermittler zumindest eine der nun angeklagten Taten womöglich bereits vor mehr als drei Jahren hätten aufklären können. Bei der Straftat geht es um eine handfeste Beleidigung: Die Täter, mutmaßlich der nun angeklagte Neonazi Sebastian T. und ein weiterer Rechtsextremist, beschmierten dabei in der Nacht vom 15. auf den 16. März 2019 das Klingelschild eines ihnen vermutlich wegen seiner politischen Gesinnung missliebig erscheinenden Mannes und sprühten seinen vollständigen Namen mit dem Zusatz: “Antifa-Hurensohn” in den Eingangsbereich des Wohnhauses. Offenbar als Ausdruck ihrer rechtsextremen Gesinnung hinterließen sie an der Hausfassade zudem ein Keltenkreuz. Auf frischer Tat gefilmt Was die Täter nicht wissen konnten: Sie wurden dabei gefilmt. Denn einer der Bewohner des Hauses, namentlich der Mann, den die Rechtsextremisten als “Antifa-Hurensohn” verunglimpften, stand selbst im Visier der Polizei. Die Behörde fürchtete, der vorbestrafte Linksextremist könne weitere Straftaten begehen. Zur “Gefahrenabwehr” hatte die für die Bekämpfung des Linksextremismus zuständige Dienstelle des polizeilichen Landeskriminalamtes (LKA) daher eine Kamera vor dem Mehrfamilienhaus installiert. Was auf der Aufzeichnung dieser Nacht zu sehen ist, hielten die Linksextremismus-Bekämpfer der Polizei später in einem Vermerk fest. Die zwei auf dem Video zu sehenden Männer versuchten demnach, in jener Nacht mit einem etwa 40 Zentimeter langen Gegenstand, wenn auch erfolglos, die Eingangstür aufzuhebeln. Dann inspizierten sie das Klingelschild. Um 02:13 Uhr zog einer der Männer schließlich einen “zylinderförmigen Gegenstand” hervor, mutmaßlich eine Farbsprühdose, wie es im Bericht heißt. Wenig später besprühte er das Klingeltableau, “offenbar zielgerichtet auf einer kleinen Fläche”. Was nach der Schmiererei passierte, dürfte noch für Diskussionen sorgen – womöglich in dem ab Montag startenden Prozess, mit ziemlicher Sicherheit aber in dem vom Berliner Abgeordnetenhaus kürzlich eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dem Verfahrenskomplex. (…) Die auf dem Video zu sehenden Täter wurden von den Ermittlern zunächst nicht identifiziert. Denn die Linksextremismus-Bekämpfer informierten nach der ersten, verspäteten Sichtung ihre Kollegen aus den Dienststellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus darüber, dass Unbekannte in jener Nacht offenbar das von Rechtsextremen genutzte Symbol des Keltenkreuzes an die Hausfassade gesprüht hatten. Doch die Rechtsextremismus-Bekämpfer nutzten das Beweismittel zunächst nicht. Sie ließen es vielmehr liegen und erwähnten es in den Ermittlungsakten zunächst mit keinem Wort

via rbb: Neonazi-Anschläge in Neukölln Ermittler verzichteten auf Auswertung von Beweisvideo

Nordkreuz: Gruppe G. weiterhin in M-V aktiv

Zum Jahrestag des Pogroms von Rostock-Lichtenhagen veröffentlicht der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern seinen aktuellen Bericht. Die AfD und ihre Gliederungen sind wieder aus der Publikation verschwunden, dafür geht die Behörde näher auf Nordkreuz ein und bestätigt, dass die rechte Gruppe weiter aktiv ist. Nachdem der letzte Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 erst im Januar dieses Jahres erschienen ist und kaum wahrgenommen wurde, ist am Mittwoch bereits die nächste Ausgabe – für den Berichtszeitraum 2021 – veröffentlicht worden. Auffällig ist, dass im aktuellen Verfassungsschutzbericht Nordkreuz ein eigenes Kapitel gewidmet wird, nachdem die rechtsextreme Gruppe zuvor entweder gar nicht oder nur am Rande erwähnt wurde. Besonders im Raum Mecklenburg habe sich innerhalb des Nordkreuz-Komplexes „ein rechtsextremistischer Personenzusammenschluss (`Gruppe G.´) herauskristallisiert, der einen herausragenden Arbeitsschwerpunkt für den Verfassungsschutz im Land bildet“, heißt es dem Bericht. „Gut-Böse-Wertebild“ Woher der Name stammt und ob er sich auf Marko G., den früheren Admin der Nordkreuz-Gruppe bezieht, ist unklar. Die „Gruppe G.“ sei dem Verfassungsschutz zufolge weiterhin aktiv ist und agiere klandestin. Dass Nordkreuz sich nicht aufgelöst hat, wurde bereits im Sommer 2021 klar. Auf eine Kleine Anfrage hieß es: „Die Bundesregierung geht von einem Fortbestand der Gruppierung aus.“ Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern attestiert den Akteuren eine „ausgeprägte Ausländer- und Muslimfeindlichkeit“ und spricht von einem rassistisch geprägten und zugleich gewaltbefürwortenden „Gut-Böse-Wertebild“. Die Gruppe werde getragen von einer verschwörungsideologischen Weltsicht und einer offenen Verherrlichung des historischen Nationalsozialismus. Stagnation im rechten Parteienspektrum Nordkreuz-Akteure seien dem Verfassungsschutz zufolge auch weiterhin in Sicherheitsbehörden aktiv. In den letzten Monaten hatten vor allem waffenrechtliche Entzugsverfahren bei Nordkreuz-Mitgliedern für Aufmerksamkeit gesorgt. Insgesamt 16 Personen seien die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen

via endstation rechts: Nordkreuz: Gruppe G. weiterhin in M-V aktiv