#INNENMINISTERIUM – Reformen sollen #Rechtsextremismus bei #Polizei unterbinden – #polizeiproblem

Das Schweriner Innenministerium hat Konsequenzen aus der Aufdeckung rechtsextremer Verbindungen in der Eliteeinheit der Landespolizei gezogen. Eine Kommission hatte Reformvorschläge unterbreitet. Der Bericht der Experten ist nun – zumindest teilweise – einsehbar. Die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns ist nach Angaben von Innenminister Christian Pegel (SPD) künftig besser gegen rechtsextremistische Umtriebe innerhalb ihrer Einheiten gewappnet. An vielen Stellen seien Konsequenzen aus den 2019 bekannt gewordenen Verfehlungen einzelner Beamter aus dem Spezialeinsatzkommando (SEK) gezogen, strukturelle Veränderungen vorgenommen worden. Der Prozess sei „teils sehr schmerzhaft“, aber auch notwendig gewesen, sagte Pegel am Donnerstag in Schwerin. Zuvor hatte er den Innenausschuss des Landtags über die Umsetzung der Reformvorschläge einer vom Ministerium eingesetzten Expertenkommission unterrichtet. Nach dem Treffen gab Pegel den bisher unter Verschluss gehaltenen Abschlussbericht der Kommission frei, der unter anderem der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, angehörte. In dem mehr als 100 Seiten umfassenden, teilweise geschwärzten Bericht attestieren die Experten Führungskräften sowohl im SEK als auch im übergeordneten Landeskriminalamt „mangelnde Aufmerksamkeit und fehlende Konsequenz“. Zwar habe es Hinweise auf Abschottung und mögliche rechtsextremistische Tendenzen in einer der vier SEK-Gruppen gegeben. Doch sei darauf nicht reagiert worden. Kritisiert wurde zudem ein zu großes Aufgabenspektrum für das „relativ kleine“ SEK und eine unausgewogene Führungskultur.

via abendblatt: INNENMINISTERIUM Reformen sollen Rechtsextremismus bei Polizei unterbinden

EUROPÄISCHER #GERICHTSHOF – #Deutschland hat #RacialProfiling nicht ausreichend geprüft – #polizeiproblem #strukturellerRassismus

Deutschland hat Racial-Profiling-Vorwurf nicht ausreichend untersucht. Gegen Beamte sei nur intern und nicht unabhängig ermittelt worden. Deutschland habe damit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof. Schlappe für Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Es habe Racial Profiling nicht ausreichend untersucht und Ermittlungen gegen Polizeibeamte nur intern geführt. Das sei nicht ausreichend und unabhängig, entschieden Straßburger Richter am Dienstag in einem Fall, dass sich bereits vor zehn Jahren ereignet hat. Die Richter rügten zudem, dass die Klage des Betroffenen abgewiesen wurde, weil es vermeintlich kein ausreichendes Interesse an einer Entscheidung in der Sache gegeben habe. Damit habe Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. (Nr. 215/19) Über eine Entschädigung urteilten die Richter nicht, weil den Angaben zufolge keine beantragt wurde.

via migazin: EUROPÄISCHER GERICHTSHOF Deutschland hat Racial-Profiling nicht ausreichend geprüft

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Von <a href=”https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Fernost” class=”extiw” title=”de:Benutzer:Fernost”>Fernost</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, Gemeinfrei, Link

#Polizei räumt Camp mutmaßlicher „#Reichsbürger“ in #Owschlag

Der Einsatz dauerte fast einen halben Tag: Polizei, Kreis Rendsburg-Eckernförde und ein Abrissunternehmen haben am Donnerstag ein Camp am Ortsrand von Owschlag geräumt. Dort hatten sich mutmaßliche „Reichsbürger“ niedergelassen. Paul Wagner 20.10.2022, 17:00 Uhr   Owschlag. Ein Großaufgebot der Polizei hat am Donnerstag eine Räumung in Owschlag begleitet. Dort war ein Abrissunternehmen im Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde im Einsatz, um ein Camp – unter anderem bestehend aus zwei Wohnwagen und zwei Seecontainern – abzutransportieren und zu entsorgen. Auf dem Gelände hatte sich vor mehr als einem Jahr eine Gruppe angesiedelt, die sich mutmaßlich zu den sogenannten Reichsbürgern zählt. Geräumt wurde wegen Verstößen gegen das Baurecht. Der Einsatz auf dem Grundstück dauerte etwa von 9 bis 15 Uhr. Nach Auskunft von Polizeisprecher Jens Oltmann waren rund 60 Beamte im Einsatz, darunter Kollegen einer Einsatzhundertschaft, die Hundestaffel aus Kiel sowie Beamte der Polizeistation in Owschlag. Grund für das Großaufgebot: „Wir hatten Hinweise darauf, dass es in Zusammenhang mit der Räumung des Geländes zu Störungen kommen kann“, sagt Oltmann. Entgegen der Befürchtung der Polizei blieb es rund um die Räumung ruhig. Auf dem Gelände sei eine Person angetroffen worden, die das Areal umgehend und ohne Widerstand verlassen habe, hieß es von der Polizei.

via kn online: Polizei räumt Camp mutmaßlicher „Reichsbürger“ in Owschlag

#RacialProfiling im #GörlitzerPark : #Rassismus in Uniform – #Polizeiproblem

Ein Strafbefehl gegen einen Schwarzen wegen unerlaubten Aufenthalts im Görli stellt sich als rassistische Polizeikontrolle heraus. Kein Einzelfall. Immer wieder berichten Schwarze von rassistischen Polizeikontrollen im Görlitzer Park Abubacarr F. läuft an einem Junitag mit einem Freund durch den Görlitzer Park in Kreuzberg. Plötzlich wird er von Polizeibeamten angehalten und nach seinen Ausweispapieren gefragt. (…) Spätestens seit diesem Dienstag ist jedoch erwiesen, dass alles, was nach F.s Kontrolle passierte, unrechtmäßig war: Die Beamten ziehen die Papiere des 25-jährigen Gambiers ein, nehmen ihn zur erkennungsdienstlichen Behandlung mit auf die Wache, beschuldigen ihn, mit Drogen zu handeln, und erstatten Anzeige gegen ihn. Kurze Zeit später erhält er einen Strafbefehl über 25 Tagessätze, weil er sich ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aufgehalten haben soll. F. legt dagegen Einspruch ein und der Fall kommt vor Gericht. Bei der Verhandlung am Dienstagmorgen wirkt er gefasst, aber entschlossen. Mithilfe eines Dolmetschers erzählt er ruhig, was bei seiner Kontrolle Ende Juni geschehen ist: Ja, sein Ausweis war seit mehr als einem Monat abgelaufen. Nein, er hielt sich nicht illegal in Deutschland auf. Denn bereits zwei Monate zuvor hatte der Geflüchtete einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart, um seine Papiere verlängern zu lassen. Doch wie oft bei Berliner Behörden war der nächste freie Termin erst drei Monate später. Bis dahin ist der Ausweis weiter gültig. Das steht auch so in der Terminbestätigung der Ausländerbehörde, die F. immer dabei hat und die die Richterin laut vorliest. Die Polizei beschuldigt ihn zu Unrecht, Drogendealer zu sein Die Po­li­zis­tin­nen habe das jedoch nicht interessiert. Nachdem sie seine Fingerabdrücke genommen hatten, fährt F. nach Hause zu seiner Frau und ihren zwei Kindern. Er sei verzweifelt gewesen ohne seinen Ausweis, sagt der junge Mann. „Ich gehe niemals ohne Papiere aus dem Haus.“ Nicht ohne Grund, bereits zwei Mal sei er zuvor von Po­li­zis­t*in­nen ohne Anlass kontrolliert worden, erzählt F. der taz. „Dieser Prozess ist ein Skandal. Die Polizisten sehen einen Schwarzen Mann im Görli und halten ihn automatisch für einen Drogendealer“ Also fährt die Familie noch einmal zur Polizeiwache in Friedrichshain, wo die beiden Polizisten arbeiten. Doch statt Gerechtigkeit habe er dort weitere rassistische Demütigungen erfahren, erzählt F. So sei einer der Polizisten wütend geworden und habe vor seiner Familie behauptet, in seinem Führungszeugnis würde stehen, dass er mit Drogen dealt – eine Lüge, wie sich später herausstellt. Doch eine Lüge mit Folgen: „Verkauft Papa wirklich Drogen?“, habe der fünfjährige Sohn seine Frau danach gefragt. Abubacarr F. wird am Dienstag freigesprochen. Selbst die Staatsanwältin hatte den Freispruch beantragt und musste einräumen, dass dieser Termin eigentlich gar nicht hätte zustande kommen dürfen. „Es ist traurig, dass mein Mandant das überhaupt durchmachen musste“, sagt die Anwältin Ilil Friedman zu taz. „Ihm wurde etwas vorgeworfen, was überhaupt nicht strafbar ist.“ Denn selbst wenn sein Ausweis ungültig gewesen wäre – da er eine Aufenthaltsgenehmigung hat und nicht ausreisepflichtig ist, ist das nicht strafbar. Doch die Polizei habe nichts hören und sehen wollen. Für die Anwältin ist das reine Schikane: „Das war eine rassistische Polizeikontrolle, er wurde nur wegen seiner Hautfarbe für einen Drogendealer gehalten“, sagt sie. Doch nicht nur der Polizei, auch der Staatsanwaltschaft und der Richterin, die den Strafbefehl unterzeichnet und ihn damit unschuldig verurteilt hat, wirft die Anwältin Fehlverhalten vor

via taz: Racial Profiling im Görlitzer Park :Rassismus in Uniform

#Polizeieinsatz in #Hessen – Mann beißt #Hund

Ein 29-Jähriger hat sich laut Polizei in Hessen massiv gegen seine Festnahme gewehrt – und dabei auch einen Diensthund gebissen. Zwei Beamte wurden demnach bei dem Einsatz verletzt.(…) In Hessen hat ein Mann während eines Einsatzes einen Polizeihund gebissen. Das Tier sei dabei nicht verletzt worden, teilte die Polizei in Darmstadt am Freitag mit. Demnach wurden die Beamten in der Nacht zu einem Streit zwischen zwei 29-jährigen Männern und einer 35-jährigen Frau nach Ginsheim-Gustavsburg gerufen. Bei der anschließenden Kontrolle habe sich das Trio äußerst aggressiv verhalten. Einer der beiden Männer habe nur mit massiver körperlicher Gewalt überwältigt werden können, um ihn festzunehmen, hieß es. Zur Ausnüchterung in Polizeigewahrsam Bei seinem Widerstand biss er den Angaben zufolge  den eingesetzten Polizeihund. Ein Polizist sei durch die Frau verletzt worden, weil sie ihm während der Festnahme des Mannes mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Zudem verletzte sie laut Polizei einen weiteren Beamten an der Hand.

via spiegel: Polizeieinsatz in Hessen Mann beißt Hund

#Kriminologe über #Hamburger #Polizeieinsatz – »Nichts entschuldigt diese #Gewalt« – #polizeigewalt #polizeiproblem

Beim Hamburger Fußballderby wendeten Beamte Gewalt gegen am Boden liegende Fans an. Kriminologe Thomas Feltes kritisiert das Vorgehen der Polizei – und hofft, dass mögliche Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. SPIEGEL: Herr Feltes, nach dem Hamburger Fußballderby am Freitag steht die Polizei wegen ihrer teilweise harten Vorgehensweise in der Kritik. Was dachten Sie, als Sie die Videoaufnahmen gesehen haben? Feltes: Mein Eindruck war, dass da offensichtlich ein Einsatz komplett aus dem Ruder gelaufen ist. Wenn Polizeibeamte Jagd auf Einzelpersonen machen müssen, sind im Vorfeld grobe Fehler passiert. SPIEGEL: Man sieht, wie ein Fan des FC St. Pauli, der bereits am Boden fixiert wurde, hart in die Nierengegend geschlagen wird. Gibt es eine Situation, in der so ein Verhalten verhältnismäßig sein kann? Feltes: Ganz klar nein. Wenn er ein Messer oder eine Schusswaffe ziehen würde, müsste man darüber reden, aber das ist im vorliegenden Fall offensichtlich nicht passiert. Wir sehen hier den Ausraster eines Polizeibeamten, vielleicht weil er frustriert war oder sich aus anderen Gründen persönlich unwohl fühlte. (…) SPIEGEL: Laut Polizei Hamburg  hatten sich zuvor Sankt-Pauli-Fans vermummt und waren auf eine Gruppe HSV-Fans zugelaufen. Ein Angriff habe verhindert werden können, anschließend seien Teile der Gruppe in Gewahrsam genommen worden, in dieser Situation entstand offenbar das Video. Spielt es eine Rolle, was vor der Aufnahme passiert ist? »Irgendjemand muss Polizisten, die die Nerven verlieren, stoppen« Feltes: In der Theorie ja, in diesem konkreten Fall nein. Selbst wenn der Fan vorher mit einer Waffe auf Kollegen zugegangen wäre, würde das nicht diese Grenzüberschreitung rechtfertigen. Das Prinzip Verhältnismäßigkeit gilt immer nur für die aktuelle Situation. Nichts entschuldigt diese Gewalt. Man kann nicht einen Menschen ins Gesicht schlagen, nur weil er einen vor einer Viertelstunde angespuckt hat. Die richtige Reaktion wäre eine Festnahme. SPIEGEL: Und wenn sich die Person nicht festnehmen lässt? Feltes: Wenn die Person wild um sich tritt, sind sogenannte Blendschläge oder Maßnahmen zulässig, die eine Fixierung ermöglichen. Aber es gibt Grenzen, vor allem dann, wenn wie hier die Person schon am Boden fixiert ist. Derzeit kursiert ein Bild auf Twitter, wo ein Beamter den Fuß eines am Boden liegenden Fans bewusst umknickt. Ich kannte diese Maßnahme nicht und halte sie für äußerst gefährlich – genauso wie das Knien auf dem Nacken oder dem Kopf. Was passiert, wenn man plötzlich abrutscht?

via spiegel: Kriminologe über Hamburger Polizeieinsatz »Nichts entschuldigt diese Gewalt«

#Hausdurchsuchung wegen #Facebook-Likes laut deutschem #Gericht verhältnismäßig

Anfang des Jahres wurden zwei deutsche Polizisten bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Kusel erschossen. Rasch konnten daraufhin zwei Tatverdächtige festgenommen werden. Einen Tag vor Beginn des Prozesses gegen den mutmaßlichen Schützen im Juni fanden zudem Hausdurchsuchungen bei 75 weiteren Personen statt. Ihnen wird die Verbreitung von Hasspostings vorgeworfen. Für Aufregung sorgte dies unter anderem deshalb, weil nicht alle Beschuldigten selbst ein mutmaßlich strafbares Posting zu verantworten haben. Eine der Razzien wurde mit der Vergabe eines Facebook-Likes begründet. Laut dem Landgericht Meiningen war dieses Vorgehen recht- und verhältnismäßig, wie es in einem Beschluss vom 5. August festhält. Eine Hausdurchsuchung würde demnach nur dann ausscheiden, “wenn andere, weniger einschneidende, den Ermittlungszweck nicht gefährdende Maßnahmen verfügbar sind”. Dies sei im Fall des Facebook-Likes nicht der Fall gewesen. “Zu eigen gemacht” Konkret wird dem Beschuldigten vorgeworfen, den Facebook-Kommentar eines Dritten gelikt zu haben. (…) Durch das Like habe der Beschuldigte den Beitrag “kommentiert und sich dadurch zu eigen gemacht”, heißt es im Gerichtsbeschluss.

via standard: Hausdurchsuchung wegen Facebook-Likes laut deutschem Gericht verhältnismäßig