Deutschland hat Racial-Profiling-Vorwurf nicht ausreichend untersucht. Gegen Beamte sei nur intern und nicht unabhängig ermittelt worden. Deutschland habe damit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof. Schlappe für Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Es habe Racial Profiling nicht ausreichend untersucht und Ermittlungen gegen Polizeibeamte nur intern geführt. Das sei nicht ausreichend und unabhängig, entschieden Straßburger Richter am Dienstag in einem Fall, dass sich bereits vor zehn Jahren ereignet hat. Die Richter rügten zudem, dass die Klage des Betroffenen abgewiesen wurde, weil es vermeintlich kein ausreichendes Interesse an einer Entscheidung in der Sache gegeben habe. Damit habe Deutschland gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. (Nr. 215/19) Über eine Entschädigung urteilten die Richter nicht, weil den Angaben zufolge keine beantragt wurde.
via migazin: EUROPÄISCHER GERICHTSHOF Deutschland hat Racial-Profiling nicht ausreichend geprüft
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