Günthers Aussagen über Nius: Gericht weist Beschwerde zurück

Im Streit mit dem Online-Portal Nius hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Donnerstag (5.2.) Ministerpräsident Günther recht gegeben. Er hatte sich vorher sehr kritisch über die Nius Berichterstattung geäußert. In der Sendung “Markus Lanz” am 7. Januar hatte Günther von sogenannten alternativen Medien wie Nius als “Gegner” und “Feinde der Demokratie” gesprochen. Außerdem hatte er gesagt, dass bei Nius-Artikeln, mit denen er zu tun habe, in der Regel nichts stimme und sie “vollkommen faktenfrei” seien. Die Betreiber des Portals “Nius” fanden, dass Günther damit seine Neutralitätspflicht als Ministerprädient verletzt hat und stellten einen Antrag auf Unterlassung. Dem gab das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nicht statt. Günther habe hier als Parteipolitiker gesprochen, nicht als Ministerpräsident, heißt es in der Begründung. Dass Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten.

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siehe auch: Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent. Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG. Das Onlineportal Nius ist mit seinem Antrag gegen TV-Aussagen von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther vor Gericht gescheitert. Nius bzw. seine Betreiber haben keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther bei einem vieldiskutierten Auftritt in der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar getätigt hatte. Das hat die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) per Eilbeschluss (Az. 6 B 2/26) am Donnerstag entschieden. Der Beschluss liegt LTO vor.  Es geht in dem Rechtsstreit um folgende Aussagen Günthers: “Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind” und “Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.” Nius, vertreten durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, hatte behauptet, dass Günther mit diesen Aussagen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot als Ministerpräsident verletzt habe. Nun entschied das VG, Günther habe die Aussagen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Damit hatte Günther auch keine Neutralitätsgebote zu beachten. Seine Aussagen können damit keinen hoheitlichen Eingriff in Grundrechte darstellen. Rechtlich führte das dazu, dass ein Antrag vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Schleswig-Holstein vertreten durch Günther ins Leere laufen musste. Gegen die Privatperson Günther betreibt Nius laut Gerichtsbeschluss wegen der Aussagen bei Lanz ein gesondertes zivilrechtliches Verfahren.

Mörder will für AfD in den Stadtrat München – er erdrosselte 2004 eine Rentnerin

Er erdrosselte 2004 seine Nachbarin in der Oberpfalz und saß dafür bis 2021 im Gefängnis. Jetzt wollte der Mann in den Münchner Stadtrat. Die Folge: Ausschluss! München – Er erdrosselte seine Nachbarin (damals 88) mit einem Kabel – für diese Tat wurde Rainer W. (Name geändert) zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt kommt raus: Der Mann wollte für die AfD in den Münchner Stadtrat! Die Tat geschah laut Landgericht Regensburg am 13. Januar 2004 in Furth im Wald (Oberpfalz). Laut Urteil vom 1. März 2005 hatte Rainer W. seine Nachbarin in ihrer Wohnung geschlagen und ermordet. Motiv laut Gericht: Verdeckungsmord. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg auf Anfrage mitteilt, durfte Rainer W. im März 2021 das Gefängnis verlassen – seine Restfreiheitsstrafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Strafe wird voraussichtlich im März 2026 erlassen, so der Sprecher. „Ab diesem Zeitpunkt ist er für fünf Jahre nicht für öffentliche Ämter wählbar.“ Unwählbar wegen Mordes! Das fiel auch dem Kreisverwaltungsreferat auf. Das prüft alle Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März, ob diese wählbar sind. Dann entscheidet der Wahlausschuss. Nach tz-Infos stand Rainer W. auf der Liste der AfD – und musste gestrichen werden. „Ausschluss von der Wählbarkeit“ heißt das offiziell

via merkur: Mörder will für AfD in den Stadtrat München – er erdrosselte 2004 eine Rentnerin

Nach AfD-Urteil: Mainzer Studenten sagen Wahldebatte ab

Eigentlich wollten der Fachschaftsrat Politikwissenschaft am Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Verein der Freunde der Mainzer Politikwissenschaft am heutigen Donnerstagabend mit Vertretern verschiedener Parteien über die Schwerpunktthemen Bildung, Wohnen, Arbeitsmarkt und Wirtschaft diskutieren. Kurz vor der Veranstaltung aber sagte die Fachschaft die geplante Podiumsdiskussion im Vorfeld der Landtagswahl ab. Hintergrund sei, so schildert es der Fachschaftsrat, ein heute ergangener Gerichtsbeschluss des Mainzer Verwaltungsgerichts, nach dem die Veranstalter verpflichtet gewesen wären, auch die AfD einzuladen. „Weil das für uns keine Option ist“, heißt es in einem Statement, das der Fachschaftsrat auf Instagram veröffentlichte, habe man sich dazu entschieden, die Veranstaltung, die im Rahmen einer Ringvorlesung hätte stattfinden sollen, abzusagen. Eingeladen waren Gregory Scholz (SPD), Thorsten Rohe (CDU), Katrin Eder (Bündnis 90/ Die Grünen), Philipp Fernis (FDP), Christian Zöpfchen (Freie Wähler) und Rebecca Ruppert (Die Linke). Journalist und Gutenberg-Alumnus Sebastian Scheffel hätte das Podium moderieren sollen. „Dem Antragsteller stehe aus dem Grundsatz der Chancengleichheit beim Wettbewerb um Wählerstimmen ein Anspruch auf Teilnahme an der genannten Diskussionsrunde zu“, heißt es in der vom Verwaltungsgericht am Donnerstag verschickten Begründung. Bei der Universität und der Studierendenschaft handle es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts, so das Gericht weiter. „Auch wenn sie grundsätzlich eine Auswahl der Veranstaltungsteilnehmer vornehmen dürften, sind sie als Hoheitsträgerinnen an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen gebunden.“ (…) Ein paar Tage zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in der Verbandsgemeinde Oppenheim abgelehnt. Kurz darauf folgte die Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Wie berichtet, war AfD-Politiker Carsten Propp, der Direktkandidat im Wahlkreis 32 Rhein-Selz/Wonnegau für die AfD ist, nicht zu einem Jugendpodium am Freitag, 6. Februar, um 14 Uhr im Martin-Luther-Haus in Oppenheim eingeladen worden. Daraufhin hatte er vor dem Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantrag eingereicht, um seine Teilnahme zu erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz blieben dabei: Propp habe keinen Anspruch auf eine Einladung zur Veranstaltung „Jugend trifft Politik“. Denn anders als bei Universität und Studierendenschaft handele es sich beim Martin-Luther-Haus nicht um eine öffentliche Einrichtung

via allgemeine zeitung: Nach AfD-Urteil: Mainzer Studenten sagen Wahldebatte ab

siehe auch: Podiumsdiskussion an Uni Mainz nach Gerichtsentscheid zur AfD abgesagt Eine Podiumsdiskussion an der Uni Mainz wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass auch ein AfD-Politiker teilnehmen darf. Das wollten die Veranstalter nicht. Eine geplante Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist am Donnerstag kurzfristig abgesagt worden. Das teilt die Fachschaft Politikwissenschaft mit. Grund ist eine Gerichtsentscheidung, die den Veranstaltern vorschrieb, auch die AfD einzuladen. Die Fachschaft, die die Veranstaltung organisiert hatte, erklärte dazu: „Da das für uns keine Option ist, müssen wir die Veranstaltung leider absagen.“ Man danke den ursprünglich eingeladenen Parteivertretern für ihre Diskussionsbereitschaft.

Kandidiert als Oberbürgermeisterin – Vor der Wahl: Schweriner Initiativen zweifeln an Verfassungstreue von Petra Federau

Die Schwerinerin AfD-Kandidatin will Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt werden. Im Wahlausschuss wurde über ihre Verfassungstreue diskutiert. Anlass ist ein Dokument mit ihren öffentlichen Äußerungen. Federau spricht von einer Schmutzkampagne. (…) Die Verfassungstreue Federaus ist dann auch tatsächlich Thema im Wahlausschuss. Anlass ist ein Dokument einer anonymen Initiative, die sich „Verfassungstreue prüfen“ nennt und hinter der nach eigenen Angaben mehrere Schweriner Privatpersonen stehen. Das Dokument, das der OZ vorliegt, ist eine Sammlung öffentlicher Aussagen unter anderem in sozialen Medien der AfD-Kandidatin. Sie richten sich unter anderem gegen Migranten. Federau nennt sie unter anderem „Mörder“ oder „kriminelle Invasoren“. Die Initiative fordert von der zuständigen Wahlbehörde eine gewissenhafte Überprüfung der Kandidatin.

via ostsee zeitung; Kandidiert als Oberbürgermeisterin Vor der Wahl: Schweriner Initiativen zweifeln an Verfassungstreue von Petra Federau

BVerfG: Otto-Wels-Saal ist keine “Silbermedaille” – Warum die SPD ihren Sit­zungs­saal nicht an die AfD abt­reten muss

Als zweitstärkste Kraft im Bundestag erhebt die AfD-Fraktion Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal. Das BVerfG sieht das anders. Der Saal sei keine “Silbermedaille”, die SPD darf den tradionell “Otto-Wels-Saal” genannten Raum behalten.  Im Streit um den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag ist die AfD-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Das Gericht verwarf einen Antrag im Organstreitverfahren, mit dem sich die AfD gegen die Zuteilung des Saals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe (Beschl. v. 27.01.2026 – 2 BvE 14/25). Die Ansicht der Fraktion, “der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl”, erläuterte der Senat. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte die zur zweitstärksten Fraktion angewachsene AfD mit aktuell 151 Abgeordneten Anspruch auf den zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstagsgebäude erhoben. Den nutzte bisher die SPD, die seit der Wahl aber mit nur noch 120 Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Der 462 Quadratmeter große Saal 3S 001 wird seit Bezug des Reichstagsgebäudes durch den Bundestag von der SPD-Fraktion genutzt und von ihr traditionell als „Otto-Wels-Saal“ bezeichnet, nach einem historischen SPD-Vorsitzenden. (…) Der Antrag der AfD sei offensichtlich unbegründet gem. § 24 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtgesetz (BVerfGG). Die AfD-Fraktion sei weder in ihren Mitwirkungsrechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt, noch in ihrem Recht auf Gleichbehandlung in Verbindung mit dem Grundsatz der fairen und loyalen Auslegung und Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Aus der durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheit der Abgeordneten, sich zu Fraktionen zusammenzuschließen, ergebe sich, dass die Fraktionen als politische Kräfte ebenso gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln sind wie die Abgeordneten untereinander. Es könne offenbleiben, ob Fraktionen hieraus überhaupt das Recht auf einen Fraktionssitzungssaal in den Liegenschaften des Bundestages ableiten könnten. Jedenfalls umfasse der nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantierten “keine Erfolgsprämien”. Der Ältestenrat sei auch gem. § 6 Abs. 3 Satz 2 GO-BT berechtigterweise davon ausgegangen, dass er durch Mehrheitsbeschluss über die Zuteilung der Säle entscheiden kann und kein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke (§ 11 GO-BT) gelte. Zwar konnte bisher stets Einvernehmen über die Zuteilung der Fraktionssitzungssäle hergestellt werden und Mehrheitsentscheidungen genössen nicht dieselbe Akzeptanz wie einstimmige Entscheidungen. Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments durfte der Ältestenrat aber durch Abstimmung entscheiden.

via lto: BVerfG: Otto-Wels-Saal ist keine “Silbermedaille” Warum die SPD ihren Sit­zungs­saal nicht an die AfD abt­reten muss

siehe auch: Kein Anspruch auf “Silbermedaille” – AfD verliert Saalstreit Die AfD scheitert im Streit um einen größeren Sitzungssaal im Bundestag vor dem Bundesverfassungsgericht. Es bleibt wohl beim Ausweichsaal auf der anderen Spree-Seite. Die AfD im Bundestag muss für ihre Fraktionssitzungen voraussichtlich auch künftig weite Wege gehen und auf einen Saal auf der anderen Spree-Seite ausweichen. Die Fraktion unterlag im Rechtsstreit über einen größeren Sitzungssaal im Reichstagsgebäude vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das Gericht verwarf einen Antrag, mit dem sie sich gegen die Zuteilung des zweitgrößten Sitzungssaals an die SPD-Fraktion gewendet hatte. Der AfD-Fraktion stehe kein Recht auf den Saal zu. Die Ansicht der Fraktion, “der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl”, erläuterte der Zweite Senat in Karlsruhe. Das Grundgesetz garantiere keine Erfolgsprämien, sondern Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen. (Az. 2 BvE 14/25)

DISKUSSION MIT JUGENDLICHEN Mainzer Gericht bestätigt: AfD darf nicht bei Jugend-Veranstaltung teilnehmen

Ein AfD-Politiker darf nicht an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und die Absage der Veranstalter bestätigt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Der Politiker wollte an der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ am 6. März teilnehmen. Der Antragsteller ist Kandidat der AfD für die Landtagswahl am 22. März 2026. Die Veranstalter der Podiumsdiskussion hatten seine Anfrage auf Teilnahme abgelehnt: das Evangelische Jugendhaus Oppenheim, die Evangelische Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim und die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Oppenheim. Diese Entscheidung hat das Gericht mit seinem Beschluss vom Dienstag (3. Februar) nun bestätigt.Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Politiker keinen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu der Veranstaltung habe. Weder der Veranstaltungsort, ein Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde, noch die Podiumsdiskussion seien eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oppenheim. Aus diesem Grund greife auch das Parteiengesetz nicht, das eine Gleichbehandlung aller Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen vorsieht.

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Polizei setzt AfD-Politiker im sächsischen Landtag fest: Verdacht auf Zwangsarbeit in Belarus

Laut Medienberichten setzte die Polizei bei einer Sitzung im sächsischen Landtag einen AfD-Politiker fest. Es geht um möglicherweise kriminelle Aktivitäten in Belarus. Dresden – Eklat im sächsischen Landtag: Nachdem der Landtag dort über die Aufhebung der Immunität des AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau gestimmt hatte (gegen die Stimmen der AfD), wurde der Politiker noch im Parlament von der Polizei festgesetzt. Der AfD-Abgeordnete sei in einem separaten Raum befragt worden, berichtet die Bild. Gleichzeitig hätten Polizeibeamte Dornaus Abgeordnetenbüro im Dresdner Landtag durchsucht. Laut dem Bericht sollen sich die Ermittlungen gegen den AfD-Politiker um dessen Geschäfte in Belarus drehen. Dornau soll dort mit belarussischen Geschäftspartnern einen großen landwirtschaftlichen Betrieb haben. Der Betrieb mit dem Namen „000 Zybulka-Bel“ soll auf großen Flächen Zwiebeln anbauen. Dornau ist staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft, wie der Homepage des sächsischen Landtags zu entnehmen ist. Seit Mitte 2019 sitzt er für die AfD im sächsischen Landtag. Der Bild zufolge prüft die Leipziger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem belarussischen Betrieb Delikte wie Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung. Zusätzlich steht der Verdacht im Raum, dass Dornau EU-Sanktionen umgangen haben könnte. (…) Bereits im Dezember wurde gegen den AfD-Abgeordneten ein Ordnungsgeld von über 20.000 Euro verhängt, weil er seine Beteiligung an der Zwiebelfarm in Belarus nicht fristgerecht gemeldet hatte

via fr: Polizei setzt AfD-Politiker im sächsischen Landtag fest: Verdacht auf Zwangsarbeit in Belarus

siehe auch: POLIZEI SETZT AFD-ABGEORDNETEN IM SÄCHSISCHEN LANDTAG FEST. Das Parlament hatte kurz zuvor dessen Immunität aufgehoben. Parallel finden Durchsuchungen in Leipzig statt. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt schon lange gegen den Geschäftsmann Dornau. Der Leipziger hatte demnach seine Beteiligung an einem Landwirtschaftsunternehmen in Belarus namens “OOO Zybulka-Bel” und daraus entstandene Gewinne noch länger verschwiegen. Auf gut 1000 Hektar werden dort vor allem Zwiebeln angebaut. Zuletzt musste sich Dornau Vorwürfe gefallen lassen, wonach der AfD-Politiker dort politische Gefangene vom Putin-Vertrauten Belarus-Machthaber Alex Lukaschenko (71) “beschäftigt” haben soll. Zum einen habe er dem Zoll Kasachstan als Bestimmungsland gemeldet. Zum anderen wurde Weißrussland im Zuge des Ukrainekriegs von der der EU sanktioniert, Ausführe und Verkäufe dorthin sind verboten. Das wollte Dornau über die Ausfuhr nach Kasachstan verschleiern, so die Staatsanwaltschaft; Gegen Exportverbot nach Belarus verstoßen?: Razzia bei sächsischem AfD-Abgeordneten Jörg Dornau Wohnung, Geschäftsräume, Autos: Der Zoll hat den sächsischen AfD-Abgeordneten Jörg Dornau ins Visier genommen. Er soll gegen das Belarus-Embargo verstoßen haben. Gegen den sächsischen AfD-Politiker Jörg Dornau laufen erneut strafrechtliche Ermittlungen. Kräfte des Zollfahndungsamts durchsuchten am Mittwoch seine Wohnung, Geschäftsräume und Autos, wie die Staatsanwaltschaft Leipzig mitteilte. Dornau soll gegen ein Exportverbot nach Belarus verstoßen haben. Zuvor hatte der Landtag seine Immunität aufgehoben. Wegen Menschenrechtsverletzungen und der Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg sowie sogenannter hybrider Angriffe hat die Europäische Union wirtschaftliche Sanktionen gegen Belarus verhängt. Bestimmte Waren dürfen dorthin nicht mehr geliefert werden.  Dornau soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Fahrzeug – einen sogenannten Teleskoplader – zum Export beim Zoll angemeldet haben. Dabei habe er angegeben, dass der Lader nach Kasachstan gehen solle. Eigentliches Bestimmungsland sei aber Belarus gewesen, das soll durch den Umweg über Transitländer verschleiert worden sein.