Ein AfD-Politiker darf nicht an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und die Absage der Veranstalter bestätigt. Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Der Politiker wollte an der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ am 6. März teilnehmen. Der Antragsteller ist Kandidat der AfD für die Landtagswahl am 22. März 2026. Die Veranstalter der Podiumsdiskussion hatten seine Anfrage auf Teilnahme abgelehnt: das Evangelische Jugendhaus Oppenheim, die Evangelische Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim und die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Oppenheim. Diese Entscheidung hat das Gericht mit seinem Beschluss vom Dienstag (3. Februar) nun bestätigt.Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Politiker keinen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu der Veranstaltung habe. Weder der Veranstaltungsort, ein Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde, noch die Podiumsdiskussion seien eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oppenheim. Aus diesem Grund greife auch das Parteiengesetz nicht, das eine Gleichbehandlung aller Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen vorsieht.
via merkurist: DISKUSSION MIT JUGENDLICHEN Mainzer Gericht bestätigt: AfD darf nicht bei Jugend-Veranstaltung teilnehmen
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