Im Streit mit dem Online-Portal Nius hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Donnerstag (5.2.) Ministerpräsident Günther recht gegeben. Er hatte sich vorher sehr kritisch über die Nius Berichterstattung geäußert. In der Sendung “Markus Lanz” am 7. Januar hatte Günther von sogenannten alternativen Medien wie Nius als “Gegner” und “Feinde der Demokratie” gesprochen. Außerdem hatte er gesagt, dass bei Nius-Artikeln, mit denen er zu tun habe, in der Regel nichts stimme und sie “vollkommen faktenfrei” seien. Die Betreiber des Portals “Nius” fanden, dass Günther damit seine Neutralitätspflicht als Ministerprädient verletzt hat und stellten einen Antrag auf Unterlassung. Dem gab das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nicht statt. Günther habe hier als Parteipolitiker gesprochen, nicht als Ministerpräsident, heißt es in der Begründung. Dass Günther sich an anderer Stelle in der Talkshow auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten.

via ndr: Günthers Aussagen über Nius: Gericht weist Beschwerde zurück

siehe auch: Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent. Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG. Das Onlineportal Nius ist mit seinem Antrag gegen TV-Aussagen von CDU-Ministerpräsident Daniel Günther vor Gericht gescheitert. Nius bzw. seine Betreiber haben keinen Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther bei einem vieldiskutierten Auftritt in der ZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar getätigt hatte. Das hat die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) per Eilbeschluss (Az. 6 B 2/26) am Donnerstag entschieden. Der Beschluss liegt LTO vor.  Es geht in dem Rechtsstreit um folgende Aussagen Günthers: “Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale… Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind” und “Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.” Nius, vertreten durch den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, hatte behauptet, dass Günther mit diesen Aussagen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot als Ministerpräsident verletzt habe. Nun entschied das VG, Günther habe die Aussagen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Damit hatte Günther auch keine Neutralitätsgebote zu beachten. Seine Aussagen können damit keinen hoheitlichen Eingriff in Grundrechte darstellen. Rechtlich führte das dazu, dass ein Antrag vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Schleswig-Holstein vertreten durch Günther ins Leere laufen musste. Gegen die Privatperson Günther betreibt Nius laut Gerichtsbeschluss wegen der Aussagen bei Lanz ein gesondertes zivilrechtliches Verfahren.