Eigentlich wollten der Fachschaftsrat Politikwissenschaft am Institut für Politikwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und der Verein der Freunde der Mainzer Politikwissenschaft am heutigen Donnerstagabend mit Vertretern verschiedener Parteien über die Schwerpunktthemen Bildung, Wohnen, Arbeitsmarkt und Wirtschaft diskutieren. Kurz vor der Veranstaltung aber sagte die Fachschaft die geplante Podiumsdiskussion im Vorfeld der Landtagswahl ab. Hintergrund sei, so schildert es der Fachschaftsrat, ein heute ergangener Gerichtsbeschluss des Mainzer Verwaltungsgerichts, nach dem die Veranstalter verpflichtet gewesen wären, auch die AfD einzuladen. „Weil das für uns keine Option ist“, heißt es in einem Statement, das der Fachschaftsrat auf Instagram veröffentlichte, habe man sich dazu entschieden, die Veranstaltung, die im Rahmen einer Ringvorlesung hätte stattfinden sollen, abzusagen. Eingeladen waren Gregory Scholz (SPD), Thorsten Rohe (CDU), Katrin Eder (Bündnis 90/ Die Grünen), Philipp Fernis (FDP), Christian Zöpfchen (Freie Wähler) und Rebecca Ruppert (Die Linke). Journalist und Gutenberg-Alumnus Sebastian Scheffel hätte das Podium moderieren sollen. „Dem Antragsteller stehe aus dem Grundsatz der Chancengleichheit beim Wettbewerb um Wählerstimmen ein Anspruch auf Teilnahme an der genannten Diskussionsrunde zu“, heißt es in der vom Verwaltungsgericht am Donnerstag verschickten Begründung. Bei der Universität und der Studierendenschaft handle es sich um Körperschaften öffentlichen Rechts, so das Gericht weiter. „Auch wenn sie grundsätzlich eine Auswahl der Veranstaltungsteilnehmer vornehmen dürften, sind sie als Hoheitsträgerinnen an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen gebunden.“ (…) Ein paar Tage zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in der Verbandsgemeinde Oppenheim abgelehnt. Kurz darauf folgte die Bestätigung durch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Wie berichtet, war AfD-Politiker Carsten Propp, der Direktkandidat im Wahlkreis 32 Rhein-Selz/Wonnegau für die AfD ist, nicht zu einem Jugendpodium am Freitag, 6. Februar, um 14 Uhr im Martin-Luther-Haus in Oppenheim eingeladen worden. Daraufhin hatte er vor dem Verwaltungsgericht Mainz einen Eilantrag eingereicht, um seine Teilnahme zu erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz blieben dabei: Propp habe keinen Anspruch auf eine Einladung zur Veranstaltung „Jugend trifft Politik“. Denn anders als bei Universität und Studierendenschaft handele es sich beim Martin-Luther-Haus nicht um eine öffentliche Einrichtung

via allgemeine zeitung: Nach AfD-Urteil: Mainzer Studenten sagen Wahldebatte ab

siehe auch: Podiumsdiskussion an Uni Mainz nach Gerichtsentscheid zur AfD abgesagt Eine Podiumsdiskussion an der Uni Mainz wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass auch ein AfD-Politiker teilnehmen darf. Das wollten die Veranstalter nicht. Eine geplante Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist am Donnerstag kurzfristig abgesagt worden. Das teilt die Fachschaft Politikwissenschaft mit. Grund ist eine Gerichtsentscheidung, die den Veranstaltern vorschrieb, auch die AfD einzuladen. Die Fachschaft, die die Veranstaltung organisiert hatte, erklärte dazu: „Da das für uns keine Option ist, müssen wir die Veranstaltung leider absagen.“ Man danke den ursprünglich eingeladenen Parteivertretern für ihre Diskussionsbereitschaft.