Nach Explosion in Monaco – Interpol fahndet nach Ukrainerin aus Deutschland

Bei einer Explosion in Monaco wurden am Montag drei Menschen schwer verletzt. Nun wird eine 39-jährige Ukrainerin aus Deutschland per internationalem Haftbefehl gesucht. Die Spuren führen auch nach Hessen. Nach der Explosion in Monaco mit drei Schwerverletzten suchen die Behörden eine Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als zunächst gedacht, handle es sich bei der verdächtigen Person um eine Frau und nicht um einen Mann, sagte Morgan Raymon von der Staatsanwaltschaft Monaco. Die Verdächtige Anastasija B., die sich als Mann verkleidet hatte, werde mit internationalem Haftbefehl gesucht.”Nach ersten Erkenntnissen und Ermittlungen der monegassischen Strafverfolgungsbehörden hatten sich Bezüge nach Hessen ergeben”, teilte das Landeskriminalamt (LKA) Hessen mit. Am Donnerstag sei im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens eine von der 39 Jahre alten Ukrainerin angemietete Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht worden. “Des Weiteren wurde ein von ihr genutztes Fahrzeug durchsucht und sichergestellt.” (…) In der Ukraine zählt Jermolajew zum sogenannten “Monaco-Bataillon”, einer Gruppe von Geschäftsleuten und früheren Oligarchen, die sich nach Beginn des russischen Angriffskriegs an der Mittelmeerküste niedergelassen haben. Seit 2023 unterliegt Jermolajew in der Ukraine Sanktionen wegen seiner geschäftlichen Aktivitäten auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim

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siehe auch: ANSCHLAG AUF OLIGARCHEN: Spur von mutmaßlicher Monaco-Attentäterin führt nach Hessen. Die Ermittlungen zum Sprengstoffanschlag auf einen ukrainischen Oligarchen in Monaco führen nach Hessen. Ermittler haben die Wohnung einer Ukrainerin durchsucht, bei der es sich um die gesuchte Attentäterin handeln soll. Nach dem Anschlag auf den ukrainischen Oligarchen Wadim Jermolajew in Monaco, bei dem am Montag Jermolajew sowie eine Frau und ein Kind zum Teil schwer verletzt worden sind, führt die Spur nach Hessen. Derzeitigen Erkenntnissen zufolge haben Beamte eine Wohnung im Main-Taunus-Kreis durchsucht. Dem Vernehmen nach soll es sich um die Wohnung der mutmaßlichen Attentäterin handeln, die über ein Video identifiziert worden sein soll. Es handele sich um eine Ukrainerin, wie die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Frankfurt sowie das Hessische Landeskriminalamt am Freitag mitteilten.

VOR DEM AFD-PARTEITAG IN ERFURT – Gewalt wird herbeigeredet

Beginn des AfD-Parteitags in Erfurt Stimmung. Die Partei dürfte von Eskalationsrhetorik profitieren. Kurz vor dem Beginn des AfD-Parteitags am Sonnabend in der Landeshauptstadt Thüringens wird von verschiedenen Akteuren in auffallender Weise eine Eskalation im Zusammenhang mit den geplanten Protesten herbeigeredet. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch sprach am Montag vom »Countdown zum Bürgerkrieg in Erfurt«, Bild warnte am Tag darauf vor »enthemmter Gewalt« am kommenden Wochenende und beschwor Szenarien herauf wie bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017, als »linksautonome Gewalttäter aus ganz Europa das Schanzenviertel verwüsteten« – und vor allem die Polizei, was Bild nicht erwähnte, durch enthemmte Gewalt auffiel. Und auch dadurch, dass sie offenbar Aktionen zuließ, die jene Bilder lieferten, mit denen sich dann der Protest gegen den Gipfel diskreditieren und die Polizeigewalt legitimieren ließ. Laut Bild wollen nun wieder »Linksextreme« von Dächern aus angreifen, und wie damals hätten sich »linksautonome Gewalttäter« aus dem Ausland angekündigt, die zum AfD-Parteitag anreisen wollten. Dem Blatt habe ein Staatsschützer erklärt, dass »deutsche Linksextremisten« auch »antifaschistische Gruppen aus Italien, Frankreich und der Schweiz nach Erfurt eingeladen haben«. Man nehme das sehr ernst, vor allem da »Autonome« häufig gewalttätig gegenüber Einsatzkräften vorgingen, »auch mit Brandsätzen und Pyrotechnik«. Eine Rolle spielen hier offenkundig wieder einmal obskure anonyme Erklärungen, die seit einigen Tagen auf dem Portal »Indymedia« veröffentlicht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpolG) warnte am Montag vor »massiven Ausschreitungen« und Gewalttaten gegen Einsatzkräfte. Die Polizei rechne mit rund 50.000 Demonstranten, darunter 2.000 bis 2.500 »Gewaltbereite«. Der DPolG-Vorsitzende Heiko Teggatz erklärte, er gehe davon aus, dass neben dem »legitimen friedlichen Protest« auch Aktivisten »aus dem linken und linksextremen Milieu« vor Ort seien, die Gewalttaten gegen Polizisten planten. Teggatz verlangte, am Wochenende genügend Staatsanwälte und Richter in den Bereitschaftsdienst zu versetzen.

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siehe auch: Erfurt vor Ausnahmezustand: Wie Demonstranten den AfD-Parteitag blockieren wollen Zum AfD-Parteitag in Erfurt werden Zehntausende Gegendemonstranten in der Stadt erwartet. Ein Teil von ihnen will den Parteitag verhindern. Zum AfD-Parteitag am Wochenende in Erfurt werden Zehntausende Demonstranten, Blockaden, Gewalt und ein Großeinsatz der Polizei erwartet. Eine der größten Gruppen, die am Wochenende auf die Straße gehen, ist das Bündnis „Widersetzen“, das den Parteitag mit Sitzblockaden auf den Zufahrtsstraßen zur Erfurter Messe verhindern will. Unmöglich, argumentieren die einen – immerhin gelte auch für die AfD als nicht verbotene Partei die Versammlungsfreiheit. Notwendig, sagen die anderen. Wie begründen die Organisatoren ihr Vorgehen? „Unser Ziel ist, den AfD-Parteitag zu verhindern“, sagte Suraj Mailitafi, Sprecher von „Widersetzen“, im Gespräch mit dem Tagesspiegel. „Dabei ist jede Minute Verzögerung ein Gewinn, weil das signalisiert, dass diese Rechtsextremisten nicht ungehindert agieren können.“ Das Ziel: eine kritische Masse zu erreichen, sodass die Polizei Blockaden nicht mehr auflösen kann und der Parteitag schließlich ausfallen muss. Dazu, so Mailitafi, reisten Teilnehmer aus mehr als 80 Städten in mehr als 200 Bussen und Zügen an. „Wir werden Zehntausende aus ganz Deutschland sein, die sich mit ihrem Körper dem Faschismus entgegenstellen“, kündigte Mailitafi an.

Was taugen die Antworten der AfD auf die Probleme im Osten?

Schrumpfende Kleinstädte, niedrige Löhne, fehlende Infrastruktur – das ist vielerorts Realität in Ostdeutschland. Die AfD erscheint vielen als Verheißung. Doch welche Antworten hat die Partei auf solche Herausforderungen – und wie kommen die vor Ort an? (…) Probleme, die viele ostdeutsche Orte haben, werden in Pretzsch deutlich sichtbar. Nirgendwo in Sachsen-Anhalt verdienen die Menschen weniger als im Landkreis Wittenberg. Das mittlere Einkommen liegt 1.000 Euro unter dem in Westdeutschland. Hoffnung scheinen viele in der AfD zu sehen. In dem Wahlbezirk, zu dem Pretzsch gehört, wählten bei der letzten Bundestagswahl knapp 40 Prozent die Partei, die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Eine Anfrage des MDR an die AfD, welche konkreten Antworten sie auf Strukturschwäche, Geburtenrückgang, Armut hat, blieb unbeantwortet. Dass die AfD die Menschen in Ostdeutschland reicher machen würde, glaubt Reint Gropp, Präsident des Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle, nicht: “Die AfD ist die einzige Partei, bei der niedrige Einkommensgruppen überhaupt nicht profitieren, sondern nur hohe Einkommen.” Grund ist die Steuerpolitik der AfD. Etwa Stichwort: erben. Wenig zu erben in Sachsen-Anhalt Wo kein Reichtum, da keine stattlichen Erbschaften. Das Erbschaftsteueraufkommen je Todesfall ist laut ifo Faktenmonitor Ostdeutschland im Westen 20-mal höher als in Sachsen-Anhalt. Die AfD will die Erbschaftsteuer abschaffen. Doch was bringt das einem Ort, in dem viele “eh nichts zu vererben haben?”, fragt Sybille Zugowski. So sieht das auch der Wirtschaftswissenschaftler. Die Abschaffung der Steuer würde vor allem Westdeutschen nutzen. (…) Wirtschaftswissenschaftler Reint Gropp ist sich sicher, dass Menschen aus dem Ausland kommen müssten, “wenn wir junge Leute wollen, die in unsere Sozialkassen einzahlen, Unternehmen gründen. Die AfD sagt zwar, sie wolle qualifizierte Zuwanderung. Aber niemand kommt in Regionen, in denen eine ausländerfeindliche Atmosphäre herrscht – und junge, gut ausgebildete Deutsche wollen dort auch nicht leben.” Pretzschs Ortsbürgermeister Clemens Zugowski hätte kein Problem mit Zuwanderung, aber: “Es gibt wenig Arbeit, schlechte Anbindung – hier Fuß zu fassen, ist nicht einfach.” Gegen die Leere will die AfD die Geburtenrate erhöhen. Etwa durch finanzielle Anreize und steuerliche Entlastungen für Familien. Durch den “Schutz und die Sonderstellung der Familie aus Vater, Mutter und Kindern” soll der “Fortbestand unseres Volkes” garantiert werden, heißt es im aktuellen Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt. Der Landesverband möchte ein Kinderwillkommensgeld einführen, Kinder und Jugendliche sollen kostenfrei Kitas und Vereine besuchen können. Den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen will sie erschweren. Austausch von Beamten: Stiftung hält AfD-Pläne für Einschüchterungs-Taktik Mehr Kinder gegen den Bevölkerungsschwund? Ökonom Gropp rechnet vor: “Selbst, wenn die Geburtenrate rasant steigt, würde das frühestens in 18 bis 20 Jahren den Arbeitsmarkt erreichen. Unser akutes Problem ist aber, dass die geburtenstarken Jahrgänge jetzt in Rente gehen.” Dem Leibniz-Institut für Länderkunde zufolge müssten Frauen in Sachsen-Anhalt aktuell im Schnitt fünf Kinder gebären, damit im Land wieder so viele Menschen leben wie 1990, und niemand dürfte mehr wegziehen. Gropp hält die Politik der AfD für schlecht – insbesondere für Ostdeutschland. Dies gelte auch für die Energiepolitik. Die AfD will raus aus den erneuerbaren Energien, Windräder stoppen. Gerade Sachsen-Anhalt ist ein Windenergieland. In Pretzschs Nachbarort Trebitz steht ein Windpark. Für die Kommune eine Einnahmequelle: “Wenn die wegfällt”, fragt Zugowski, “was bleibt uns dann noch?” Ebenso kritisch sieht er das Ziel der AfD, aus der EU austreten zu wollen. “Es gibt ja mittlerweile fast nichts, was nicht irgendwie durch EU gefördert wird”, sagt er. “Ich bin mir relativ sicher, dass ein Austritt eher schaden würde.” Das sieht auch Gropp so: “Wir sehen in Großbritannien, was der Brexit angerichtet hat”, sagt er. “Das BIP ist heute schätzungsweise sechs bis acht Prozent niedriger, als es ohne Brexit wäre – und besonders leiden die ländlichen Regionen. Gerade Ostdeutschland würde massiv verlieren.”

via mdr: Was taugen die Antworten der AfD auf die Probleme im Osten?

Diese traurige Party kann selbst Fox News nicht mehr schönreden

Eine Bildanalyse von Andreas Borcholte Erst sagen die Musik-Acts ab, dann bleiben die Menschen fern: Die große Schau zum 250. Geburtstag der USA macht nicht mal Trump-nahen Medien Freude. Die Amerikaner feiern anderswo. Und der US-Präsident? Schmollt. Zu den vielen unangenehmen Wahrheiten dieser Tage gesellt sich eine weitere, fundamental erschütternde: US-Präsident Donald Trump, der einst gewählt wurde, weil er den frustrierten Massen Gehör geschenkt und dieses Gespür folgenreich in Populismus verwandelt hat, genau dieser Trump ist nun offenbar in jener Abenddämmerung seiner Amtszeit angekommen, die in ähnlicher Form auch seinem direkten Vorgänger Joe Biden zum Verhängnis wurde: Anscheinend traut sich niemand in seiner näheren Umgebung noch, ihm die Wahrheit über die Ereignisse, Stimmungen und Gefühle draußen im Land mitzuteilen. Anders ist ein Wutausbruch Trumps auf Truth Social am Montag nicht zu erklären, in dem der Präsident sich darüber beklagt, dass niemand seine groß angelegten State Fair auf der National Mall in der US-Hauptstadt Washington D.C. zu schätzen weiß. Selbst dem Trump in Treue zugeneigten TV-Sender Fox News gelang es nicht, die zu beinahe jeder Tageszeit gähnende Leere auf dem Rasen zwischen den Bundesstaaten-Büdchen der Landesschau zu verbergen. Auch wenn sich die Reporter redlich bemühten, die Ödnis mit Verweisen auf frühe Tageszeiten schönzureden. Die Warteschlange vor dem Riesenrad, auf die ein Fox-Reporter hinwies, um zu zeigen, dass die Massen angeblich doch strömten, war wahrscheinlich gerade nur deshalb so lang, weil mal wieder der Stromgenerator ausgefallen war, wie schon am vergangenen Wochenende mehrfach. Besser kann man die Rhythmusstörungen der Feiern zum 250. Geburtstag der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung nicht versinnbildlichen. Trump aber schmollt und wendet sich auf Truth Social an sein vermeintlich undankbares Volk: »Glauben Sie, dass die Leute zu schätzen wissen, was für eine fantastische Leistung wir beim Aufbau und Betrieb der Great American State Fair auf der National Mall vollbracht haben – voller glücklicher Menschen, und alle waren begeistert?«. Viele begeisterte Menschen waren zwar bisher nicht zu sehen, trotzdem setzt Trump seinen Rant in Versalien fort: »GLAUBEN SIE, DASS OBAMA ODER DER SCHLÄFRIGE JOE BIDEN DAS HÄTTEN SCHAFFEN KÖNNEN? DIE ANTWORT LAUTET: NEIN!« Nun ja, doch. (…) Heute gibt sich kein PR-Team mehr allzu große Mühe, das Ausbleiben der Menschen bei Trumps narzisstischen Spektakeln mit Falschbehauptungen zu kaschieren. Der fadenscheinige, aus Populismus, Hass und Popanz aufpolierte Glanz seiner Regierungszeit blättert gerade so rapide ab wie die vermutlich billig aufgetragene blaue Farbe vom Boden des Reflecting Pools  an der National Mall. Vielleicht merken die Menschen anlässlich der 250-Jahr-Feier ihrer Demokratie ja, dass sie einem Schwindler und Manipulator aufgesessen sind, dem es vor allem um sich selbst geht. Er selbst merkt offenbar schon länger gar nichts mehr.

via spiegel: Diese traurige Party kann selbst Fox News nicht mehr schönreden

Baden-Württemberg Dragqueen erzielt Erfolg im Kampf gegen AfD

Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf. Dita Whip wehrt sich gegen die Instrumentalisierung durch die AfD. “Liebe AfD Freiburg und Karl Schwarz: ‘See you in court'”, wie sehen uns vor Gericht, “war nicht einfach nur ein Spruch. Es war ein Versprechen” – unter dieser Überschrift berichtete die Freiburger Dragquen Dita Whip am Mittwoch in ihrem Instagram-Kanal von einem juristischen Erfolg gegen die AfD. Das Gericht bestätigte eine Einstweilige Verfügung, wonach die Partei ein Bild der Dragqueen nicht verwenden dürfe, weder im Original noch in einer KI-Überarbeitung. (…) Dita Whip hatte im März angekündigt, sich dagegen zu wehren, mit Unterstellungen zur Verbindung zu schweren Vorwürfen “als Feindbild in einem politischen Kulturkampf instrumentalisiert zu werden”. Für den rechtlichen Kampf unter anderem um eine Unterlassungsaufforderung startete sie ein Crowdfunding – es gehe “um die grundsätzliche Frage, ob und wie sich Menschen – insbesondere queere Menschen – gegen politische Instrumentalisierung zur Wehr setzen können”. Letztlich berühre das “Fragen rund um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, politische Instrumentalisierung im Wahlkampf sowie den Umgang mit queeren Themen im öffentlichen Raum”. Laut einem Bericht der “Badischen Zeitung” aus dem gut besuchten Gericht vom Mittwoch – einem Gütetermin, der ohne Einigung in einer Verhandlung und einem Urteil endete – hatte die AfD eine Frist zur Unterlassung verstreichen lassen. Das Landgericht erließ am 15. April eine Einstweilige Verfügung, gegen die die Partei Widerspruch einlegte. Nach Ansicht des Gerichts hätte die AfD das Bild nicht ohne Zustimmung veröffentlichen dürfen: Hier gelte die entsprechende Regelung des Kunsturhebergesetz. Das sieht Aussnahmen bei Personen der Zeitgeschichte vor, wie die Partei, die auch auf die Verwendung des Bildes als Promotion hinwies, dem Zeitungsbericht nach argumentierte. Das Gericht ging aber von einer Ausnahme von der Ausnahme aus, wonach berechtigte Interessen gegen die Verwendung sprechen könnten – hier etwa die Verknüpfung mit Vorwürfen wie körperlichen Übergriffen gegen Kinder. Die Nutzung eines durch KI veränderten Bildes hätte nach Gerichtsauffassung ebenfalls eine Zustimmung gebraucht – nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die AfD hatte argumentiert, dass diese nicht greife, wenn eine Person ihr Aussehen stark verändere.

via queer: Baden-Württemberg Dragqueen erzielt Erfolg im Kampf gegen AfD

Gutachten der NGO “GFF” – Ver­fas­sungs­ju­risten halten AfD-Verbot für “wahr­schein­lich erfolg­reich”

Ein Gutachten der zivilgesellschaftlichen NGO “Gesellschaft für Freiheitsrechte” sieht so gewichtige Verstöße der AfD gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde, dass es ein Verbotsverfahren für “wahrscheinlich” erfolgreich hält. Aufzuklären, ob eine Partei so verfassungswidrig ist, dass man sie verbieten kann, ist eigentlich Aufgabe des Verfassungsschutzes. Also einer staatlichen Behörde. Ein Team von Verfassungsrechtlern der zivilgesellschaftlichen NGO “Gesellschaft für Freiheitsrecht” (GFF) hat eine Prüfung selbst in die Hand genommen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag “wahrscheinlich Erfolg” haben würde. Über 13 Monate hat die Gruppe nach eigenen Angaben rund 3 Millionen “Texteinheiten”, Drucksachen aus den Parlamenten, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts, ausgewertet. Ihr Ergebnis stützt sie auf Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Politik und Gesellschaft müssten sich nun mit diesem Gutachten auseinandersetzen, man habe mit der Prüfung eine bessere Sachlage geschaffen, sagte das GFF-Vorstandsmitglied und Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner am Donnerstag bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. “Das Argument, ein Verbotsantrag werde wahrscheinlich scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.” Neue Funde durch die Recherche seien zum einen gewichtige Verstöße gegen das Demokratieprinzip. Denn die AfD würde es ausweislich rund 220 gesammelter Belege darauf anlegen, politische Gegner strafrechtlich verfolgen zu lassen, einzelne Personengruppen einzuschüchtern und aus der politischen Beteiligung zu verdrängen. Das 1.500 Seiten umfassende Gutachten sieht außerdem Belege für eine Muslimfeindlichkeit, eine Politik der Ausgrenzung von Deutschen mit Migrationshintergrund, und eine menschenunwürdige Abschiebepraxis. Darin zeige sich ein Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie. Dem Ansatz des Gutachtens haben Staatsrechtsprofessor Christoph Möllers und die Professorin Sophie Schönberger einen wissenschaftlichen und ergebnisoffenen Ansatz attestiert. Die beiden hatten Zweitgutachten erstellt, und sind den Bewertungen der GFF-Juristen weitgehend gefolgt, sagte Projektleiter Bijan Moini am Donnerstag. Finanziert wurde das Gutachten durch private Spenden von über 20.000 Menschen in Höhe von knapp einer Million Euro. (…) Parteien werden als verfassungswidrig verboten, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz). Aus der Rechtsprechung des BVerfG ergibt sich, dass es für ein Parteiverbot nicht ausreicht, verfassungsfeindliche, etwa menschenwürdefeindliche, Inhalte zu verbreiten. Es muss eine planvolle Umsetzungsdimension hinzukommen. Darin steckt erstens, dass einzelne einschlägige Aussagen auf eine Strategie, einen Plan verweisen müssen. Und zweitens muss zur Umsetzung eben genau dieses Plans angesetzt werden. Die Partei muss sozusagen dabei sein, ins Handeln zu kommen. Den Antrag an das BVerfG, die Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, können nach § 43 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Antrag aus dem Bundestag bräuchte es eine einfache Mehrheit.

via lto: Gutachten der NGO “GFF” Ver­fas­sungs­ju­risten halten AfD-Verbot für “wahr­schein­lich erfolg­reich”