Das Freiburger Landgericht hat nach einer Verhandlung eine Einstweilige Verfügung bestätigt, wonach die Partei ein Bild von Dita Whip nicht nutzen darf. Dita Whip wehrt sich gegen die Instrumentalisierung durch die AfD. “Liebe AfD Freiburg und Karl Schwarz: ‘See you in court'”, wie sehen uns vor Gericht, “war nicht einfach nur ein Spruch. Es war ein Versprechen” – unter dieser Überschrift berichtete die Freiburger Dragquen Dita Whip am Mittwoch in ihrem Instagram-Kanal von einem juristischen Erfolg gegen die AfD. Das Gericht bestätigte eine Einstweilige Verfügung, wonach die Partei ein Bild der Dragqueen nicht verwenden dürfe, weder im Original noch in einer KI-Überarbeitung. (…) Dita Whip hatte im März angekündigt, sich dagegen zu wehren, mit Unterstellungen zur Verbindung zu schweren Vorwürfen “als Feindbild in einem politischen Kulturkampf instrumentalisiert zu werden”. Für den rechtlichen Kampf unter anderem um eine Unterlassungsaufforderung startete sie ein Crowdfunding – es gehe “um die grundsätzliche Frage, ob und wie sich Menschen – insbesondere queere Menschen – gegen politische Instrumentalisierung zur Wehr setzen können”. Letztlich berühre das “Fragen rund um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, politische Instrumentalisierung im Wahlkampf sowie den Umgang mit queeren Themen im öffentlichen Raum”. Laut einem Bericht der “Badischen Zeitung” aus dem gut besuchten Gericht vom Mittwoch – einem Gütetermin, der ohne Einigung in einer Verhandlung und einem Urteil endete – hatte die AfD eine Frist zur Unterlassung verstreichen lassen. Das Landgericht erließ am 15. April eine Einstweilige Verfügung, gegen die die Partei Widerspruch einlegte. Nach Ansicht des Gerichts hätte die AfD das Bild nicht ohne Zustimmung veröffentlichen dürfen: Hier gelte die entsprechende Regelung des Kunsturhebergesetz. Das sieht Aussnahmen bei Personen der Zeitgeschichte vor, wie die Partei, die auch auf die Verwendung des Bildes als Promotion hinwies, dem Zeitungsbericht nach argumentierte. Das Gericht ging aber von einer Ausnahme von der Ausnahme aus, wonach berechtigte Interessen gegen die Verwendung sprechen könnten – hier etwa die Verknüpfung mit Vorwürfen wie körperlichen Übergriffen gegen Kinder. Die Nutzung eines durch KI veränderten Bildes hätte nach Gerichtsauffassung ebenfalls eine Zustimmung gebraucht – nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die AfD hatte argumentiert, dass diese nicht greife, wenn eine Person ihr Aussehen stark verändere.

via queer: Baden-Württemberg Dragqueen erzielt Erfolg im Kampf gegen AfD


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