Trump-Verbündete erbost, weil ihre Ehefrauen bei der US-Wahl heimlich für Harris stimmen könnten

Frauen wählen Harris, Männer stimmen für Trump. Die Kluft ist bei der US-Wahl so groß wie nie. Dieser Umstand treibt prominente MAGA-Männer um. Die MAGA-Männer in den USA sind entsetzt. Hintergrund ist ein einfacher Werbespot einer liberalen christlichen Organisation. Darin erinnert die Schauspielerin Julia Roberts die Frauen daran, dass die US-Wahl frei und geheim sei: „Sie können wählen, wie Sie wollen, und niemand wird es je erfahren.“ Das ist offenbar ein wichtiger Aspekt für Frauen, die mit Männern verheiratet sind, die die Entscheidungen ihrer Ehefrauen nicht so ohne Weiteres akzeptieren. Die Aufregung über das Video scheint diese Annahme zu bestätigen. Die Reaktion der MAGA-Männer spricht jedenfalls für sich selbst. Da wäre zunächst einmal Jesse Waters. Der Moderator des rechtslastigen TV-Senders Fox News ließ seinem Ärger in einer Folge von „The Five“ freien Lauf: „Wenn ich herausfinden würde, dass Emma in die Wahlkabine geht und den Hebel für Harris drückt, wäre das dasselbe wie eine Affäre“, so Watters. „Für mich ist das ein Verstoß gegen die Heiligkeit unserer Ehe. Was verheimlicht sie mir sonst noch? Worüber hat sie sonst noch gelogen?“ Co-Moderatorin Jeanine Pirro hakte nach: „Warum sollte sie Sie anlügen? Haben Sie ihr gedroht?“ Die Antwort von Watters ließ nicht lange auf sich warten: „Warum sollte sie das tun und dann für Harris stimmen? Warum sollte sie sagen, sie sei für Trump und dann aber für Harris stimmen? Und ich habe sie erwischt und dann sagt sie: ‚Ich habe dich die letzten vier Jahre angelogen‘“

via fr: Trump-Verbündete erbost, weil ihre Ehefrauen bei der US-Wahl heimlich für Harris stimmen könnten

siehe auch: US-Wahlwerbung mit Julia Roberts sorgt für Aufsehen Julia Roberts: Die Schauspielerin hat sich öffentlich für das Wählen der Demokratin Kamala Harris ausgesprochen. Ein Wahlwerbespot mit Julia Roberts Stimme, der weibliche Wähler zur Unterstützung von Kamala Harris aufruft, sorgt in den USA für Diskussionen. Ein neuer Wahlwerbespot, in dem Schauspielerin Julia Roberts zur Unterstützung der demokratischen Präsidentschaftsbewerberin Kamala Harris aufruft, hat in den USA für Diskussionen gesorgt. Der Spot, produziert von der Organisation Vote Common Good, zielt darauf ab, weibliche Wähler anzusprechen. Er soll Frauen dazu anregen, unabhängig von der politischen Einstellung ihrer Ehemänner, für Harris zu stimmen. In dem Clip ist Roberts Stimme zu hören: “In dem einen Ort in Amerika, wo Frauen noch das Recht haben zu wählen, könnt ihr wählen, wie ihr wollt. Und niemand wird es je erfahren.” Die Szene zeigt eine Frau, die nach der Stimmabgabe ihren Ehemann trifft, der sie fragt, ob sie die “richtige Wahl” getroffen habe. Die Frau zwinkert daraufhin einer anderen Wählerin zu und antwortet: “Natürlich, Schatz.”

US-WAHL 2024 – “Avengers”-Stars stärken Kamala Harris den Rücken

Robert Downey Jr, Mark Ruffalo, Scarlett Johansson, Chris Evans und weitere “Avengers”-Stars sprechen sich für Harris aus. Nun greifen die bedeutendsten Marvel-Superhelden in den US-Wahlkampf ein: Das Schauspiel-Ensemble geht in einem FaceTime-Call auf die Suche nach einem Wahlkampf-Slogan für Kamala Harris – und wird fündig. Kamala Harris bekommt weitere Unterstützung aus der Popkultur: Nun stellten sich auch mehrere Stars der “Avengers”-Filme im Wahlkampf hinter die aktuelle Vizepräsidentin der USA. Dafür kamen Robert Downey Jr, Mark Ruffalo, Scarlett Johansson, Danai Gurira, Paul Bettany und Chris Evans in einem fiktiven FaceTime-Gespräch zusammen. Das lustige, in den sozialen Medien gepostete Video beginnt mit dem Anruf von Johansson, die eine Konferenz mit ihren Co-Stars eröffnet. Im Laufe ihres Gesprächs suchen die Stars eine Catchphrase für Harris, mit der sie sie unterstützen könnten. Vorschläge sind etwa “Ich könnte das den ganzen Tag machen” oder “Kamala Forever”. Schließlich einigen sie sich auf die Idee von Paul Bettany: “Ich bin Kamala Harris und bei Demokratie bin ich dabei.” Auf Social Media posteten einige Stars das Video am heutigen Freitag. Ruffalo forderte in einem Kommentar unter seinem Post seine Follower noch einmal zusätzlich dazu auf, wählen zu gehen.

via ntv: US-WAHL 2024 Catchphrase gesucht! “Avengers”-Stars stärken Kamala Harris den Rücken

siehe auch: NBA-Superstar “Wählt Kamala Harris” – James positioniert sich vor US-Wahlen.Kamala Harris hat vor der US-Präsidentschaftswahl in der nächsten Woche Unterstützung von NBA-Superstar LeBron James erhalten.Es war klar, dass LeBron James auch diesmal nicht “die Klappe halten” würde. Schon immer hat sich der NBA-Superstar politisch geäußert, bei Wahlen zur US-Präsidentschaft mit einer klaren Präferenz für Blau, also die Demokraten. Er hat Donald Trump einst als “Penner” bezeichnet, weshalb ihm eine Moderatorin des rechtsgerichteten Senders “Fox News” einen legendären Satz entgegenschleuderte: “Halt die Klappe und dribbel.”James: “Worüber reden wir hier eigentlich?”Vor der Präsidentschaftswahl am kommenden Dienstag (05.11.2024) hat James wie selbstverständlich erneut seine Stimme erhoben, wie schon 2016 für Hillary Clinton oder 2020 für Joe Biden. “Wenn ich an meine Kinder und meine Familie denke und wie sie aufwachsen werden, ist die Wahl für mich klar”, betont er in einem auf “X” geposteten Video, in dem er Ausschnitte mit beleidigenden Äußerungen von Trump zeigt. (…) Seit Ende September gibt es zudem die Allianz “Athletes for Harris”, zu ihr gehören unter anderem ehemalige und aktive Basketball-Ikonen wie “Magic” Johnson oder Steph Curry. “Ich kenne Vizepräsidentin Harris seit über 25 Jahren”, sagte Johnson über die ehemalige Generalstaatsanwältin und Senatorin von Kalifornien. “Sie können sich darauf verlassen, dass sie hält, was sie verspricht. Sie wird eine Präsidentin für alle Menschen sein, unabhängig von Rasse, Sprache, sexueller Orientierung oder Parteilinie.”

https://twitter.com/MarkRuffalo/status/1852086517596119453

Das #Transsexuellengesetz ist Geschichte – #Selbst­be­stim­mungs­ge­setz tritt in Kraft

Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen: Geschlechtseinträge und Vornamen können mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz einfacher geändert werden. Doch freie Wahl bei Vornamen besteht nicht. Mit dem am Freitag in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen einfacher ändern lassen. Dafür braucht es nur noch eine Erklärung beim Standesamt.  Im Fokus stehen laut Familienministerium drei Gruppen: Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Transgeschlechtliche Menschen – auch als Transmenschen oder Transpersonen bekannt – identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Viele von ihnen leben mit dem Gefühl, im “falschen Körper” zu sein. Etwas anders ist es bei intergeschlechtlichen Personen: Sie haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen. Das kann neben den Geschlechtsmerkmalen auch den Chromosomensatz oder die Hormonproduktion betreffen. Als nicht-binär bezeichnet man Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. “Beseitigung staatlichen Unrechts” Vor dem Selbstbestimmungsgesetz galt das Transsexuellengesetz, das 1981 in Kraft getreten war. Betroffene mussten eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschluss über sich ergehen lassen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen ändern lassen wollten. Bis 2011 mussten sich transgeschlechtliche Menschen dafür sogar noch sterilisieren lassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz werde “staatliches Unrecht” beseitigt, heißt es im Gesetzestext.  Wer seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, muss dies drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung von Änderungen war der 1. August dieses Jahres. Die dreimonatige Wartefrist dient dem Familienministerium zufolge auch als Bedenkzeit für die Person. Und: Der Geschlechts- und Vornamenseintrag kann frühestens nach zwölf Monaten erneut geändert werden.Nach Ablauf der drei Monate kann bei einem Termin im Standesamt der neue Geschlechtseintrag im Personenstandsregister geändert werden. Zur Wahl stehen männlich, weiblich, divers oder auch der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag. Dafür ist weder eine gerichtliche Entscheidung noch ein ärztliches Attest nötig. Für Eingriffe wie geschlechtsangleichende Maßnahmen trifft das Gesetz keine Regelungen. Da der 1. November in einigen Bundesländern ein Feiertag ist und darauf ein Wochenende folgt, verschiebt sich das Startdatum für die ersten Termine in manchen Standesämtern.

via dw: Das Transsexuellengesetz ist Geschichte Selbst­be­stim­mungs­ge­setz tritt in Kraft

a pride flag drawn on the ground

#Razzia gegen junge Neonazis in #Berlin und #Brandenburg #Terror

In Berlin und Brandenburg geht die Polizei am Mittwochmorgen gegen junge Männer aus der rechten Szene vor. Ihnen werden schwere Straftaten vorgeworfen. Im Zuge von Ermittlungen gegen die rechte Szene hat die Polizei in den frühen Morgenstunden mehrere Gebäude in Berlin und Brandenburg durchsucht. Die Ermittlungen richteten sich gegen neun Beschuldigte im Alter zwischen 16 und 23 Jahren, sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Ihnen werden räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. (…) Im dritten Verfahren wird einem 20-Jährigen vorgeworfen, Waffen aus einer Polizeistation gestohlen zu haben. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Handwerker hatte er zwischen April und Dezember 2023 Zutritt zum Sicherheitsbereich der Wache. Die Ermittler stellten fest, dass der 20-Jährige in sozialen Netzwerken ein Foto von sich mit Pistole, Gewehr und Schutzweste der Polizei veröffentlicht hatte. Jetzt wird geprüft, ob es sich bei den Waffen auf dem Foto um Polizeiwaffen handelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin fanden die Durchsuchungen in Berlin in Hellersdorf, Köpenick, Marzahn und Neu-Hohenschönhausen statt. In Brandenburg durchsuchen die Beamten Gebäude in Letschin und Wandlitz. Insgesamt waren an den Maßnahmen rund 160 Einsatzkräfte beteiligt, darunter der Staatsschutz, das Berliner Landeskriminalamt, Spezialeinsatzkräfte und Hundertschaften. (…) Die Polizei stellte mutmaßliche Beute und Tatbekleidung, Kommunikationsmittel, verbotene Schlagwerkzeuge, PTB-Waffen, Waffenteile sowie umfangreiche illegale Pyrotechnik sicher

via t-online: Razzia gegen junge Neonazis in Berlin und Brandenburg

siehe auch: Razzia bei neun Beschuldigten Polizei durchsucht Wohnungen von Neonazis Mit einer Razzia geht die Staatsanwaltschaft gegen rechtsextreme Aktivisten in Berlin und Brandenburg vor. Die Männer sollen unter anderem brutale Überfälle begangen haben. (…) Hintergrund der Durchsuchungen sind nach SPIEGEL-Informationen drei Ermittlungsverfahren. So sollen sieben Beschuldigte am 13. September in Berlin-Marzahn einen Mann überfallen und dessen »Antifa«-T-Shirt geraubt haben. Eine Woche später sollen sechs teils vermummte Neonazis im Berliner Stadtteil Hellersdorf einen Passanten auf der Straße brutal attackiert, zu Boden gebracht und auf ihn eingetreten haben. Nur mit Glück konnte sich der Angegriffene damals in einen Linienbus retten. Im dritten Fall geht es um einen mutmaßlichen Diebstahl im vergangenen Jahr. Demnach soll einer der beschuldigten Neonazis, der beruflich als Handwerker tätig ist, in einer Polizei-Liegenschaft gearbeitet haben. Dabei soll er Gegenstände entwendet haben; 160 Beamte im Einsatz Razzia bei Neonazis! Maler posierte mit Berliner Polizeiweste und Waffen Razzia gegen rechtsextreme Jugendorganisationen! Seit 6 Uhr gehen mehr als 160 Polizeibeamte in Berlin und Brandenburg gegen Mitglieder und Sympathisanten der „Nationalrevolutionären Jugend“ (NRJ), „Jung und Stark“ (J&S) sowie „Deutsche Jugend voran!“ (DJV) vor. (…) Nach B.Z.-Informationen soll einer der Verdächtigen, Janeck Wolfgang G. (20) aus Marzahn-Hellersdorf, im Juni ein Foto von sich auf einer Social-Media-Plattform veröffentlicht haben. Darauf soll er in einer ballistischen Schutzweste der Berliner Polizei und einer Langwaffe sowie Kurzwaffe zu sehen sein (…) Ein Polizeisprecher: „Insgesamt konnten heute sieben Tatverdächtige angetroffen und erkennungsdienstlich behandelt werden. Zudem wurden Hinweise zu einer weiteren Gewalttat erlangt.“ Zwischen „Jung und Stark“, „Deutsche Jugend voran!“ sowie der Nachwuchsorganisation der Partei III. Weg (NRJ) soll es nach B.Z.-Informationen immer wieder personelle Überschneidungen geben. Seit 2021 häufen sich gewalttätige Vorfälle mit NRJ-Mitgliedern, vorwiegend im Osten der Hauptstadt. Die Extremisten treten militant auf, sind gewaltbereit und zeigen sich in der Öffentlichkeit beim Kampfsporttraining – zum Beispiel im Stadtpark Lichtenberg, an der Landsberger Allee oder am Sportkomplex Rennbahnstraße in Weißensee.

https://twitter.com/polizeiberlin/status/1849025564243288163

#OVG #Münster bestätigt Entlassung – Pin­kelnder #Poli­zist ver­letzt Vor­bild­funk­tion – #polizeiproblem

Öffentlich urinieren, im Halteverbot parken und Kollegen beleidigen: Das sollte man nicht tun, schon gar nicht als Polizist. Denn damit verstößt man gegen seine Vorbildfunktion, so das OVG Münster – und kann dafür entlassen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat die Entlassung eines Polizisten aus dem Dienst bestätigt. Er weise nach diversen Vorfällen nicht (mehr) die charakterliche Eignung für den Polizeiberuf auf (Beschl. v. 27.09.2024, Az. 6 B 461/24). Der Mann war vom Dienstherrn nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden, weil er sich in der Probezeit nicht bewährt habe. Um das zu beurteilen, werden charakterliche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Beamten geprüft. Besonders ein Polizist auf Probe unterliegt laut OVG dabei der Pflicht, sich “mit vollem persönlichem Einsatz seinem Beruf zu widmen”. Das habe der Mann in diesem Fall aber nicht getan, so das OVG, weswegen er charakterlich ungeeignet sei. So habe der Mann während eines Nachtdienstes gleich zweimal in der Öffentlichkeit uriniert. Dies stelle eine grob ungehörige Handlung nach § 118 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitsgesetz dar, entschied das Gericht, was auf einen Mangel an Disziplin schließen lasse. Dabei blieb es nicht. Der Mann habe zudem seinen Streifenwagen im absoluten Halteverbot vor einem Hotel geparkt, um in Ruhe einen Kaffee trinken zu können. Dies begründe eine Ordnungswidrigkeit nach § §§ 49 Abs. 3 Nr. 4, 41 Abs. 1, 24 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz, so das OVG, und lasse ebenfalls an der persönlichen Eignung des Mannes für den Beruf zweifeln. Damit aber noch immer nicht genug: In einer Fernsehsendung habe der Mann seine Kollegen als “Quotenneger” bezeichnet. Achtung und Ansehen für das Beamtentum litten unter solchen Aussagen, so das OVG.

via lto: OVG Münster bestätigt Entlassung Pin­kelnder Poli­zist ver­letzt Vor­bild­funk­tion

Fountain of Wishes seitlich cropped.jpg
Von RamschEigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link

LETZTE „PEGIDA“-DEMO: Polizei ermittelt wegen möglicher Straftaten

Am Sonntag hat „Pegida“ in Dresden ihre letzte Kundgebung abgehalten. Nun ermittelt die Polizei – gegen Demonstranten und Gegendemonstranten. Nach der vorerst letzten „Pegida“-Versammlung hat die Polizei in Dresden Ermittlungsverfahren gegen Demonstrationsteilnehmer eingeleitet. Ihnen würde das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, teilte die Polizeidirektion am Sonntagabend in Dresden mit. Die asyl- und fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung hatte am Sonntagnachmittag ihre nach eigenen Angaben letzte Kundgebung mit anschließendem Aufzug veranstaltet. Laut Beobachtern beteiligten sich rund 1000 Menschen daran. Zum Gegenprotest hatten sich laut Veranstalter rund 1000 Teilnehmende versammelt. Die Polizei ermittelt gegen einige von ihnen wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Teilnehmern der „Pegida“-Versammlung.

via faz: LETZTE „PEGIDA“-DEMO: Polizei ermittelt wegen möglicher Straftaten

Staatsgerichtshof prüft mögliche Neuwahl in Niedersachsen

Am Staatsgerichtshof in Bückeburg beginnt heute die mündliche Verhandlung: Niedersachsens höchstes Gericht soll darüber entscheiden, ob die Landtagswahl wiederholt werden muss. Antragsteller: zwei FDP-Politiker. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Parteifreund Alexander Grafe sind überzeugt: Bei der Aufstellung der AfD-Landesliste für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Die AfD hätte aus ihrer Sicht gar nicht erst zur Landtagswahl zugelassen werden dürfen. Die Liste der AfD wurde auf einer Delegiertenversammlung beschlossen. Die Satzung der Partei hat das zur damaligen Zeit aber nicht vorgesehen. Vielmehr hätten alle Mitglieder befragt werden müssen. “Das ist keine Petitesse”, sagt Genthe im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. “Die Wählerinnen und Wähler müssen in Niedersachsen neu entscheiden.” AfD-Politiker sollen Geld für aussichtsreiche Listenplätze gezahlt haben Nicht der einzige Verstoß, den die beiden Liberalen sehen. Auch der Vorwurf um eine sogenannte “Kriegskasse” nähre den Verdacht, dass die Liste rechtswidrig sei. Konkret geht es um den Vorwurf, dass AfD-Politiker teilweise mehrere Tausend Euro für einen aussichtsreichen Listenplatz bezahlt haben sollen. Der damalige AfD-Politiker Christopher Emden hatte behauptet, Ansgar Schledde, inzwischen AfD-Landeschef, würde Geld für aussichtsreiche Listenplätze bei den damals anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen fordern.

via ndr: Staatsgerichtshof prüft mögliche Neuwahl in Niedersachsen

siehe auch: Niedersächsischer Staatsgerichtshof verhandelt – Muss die nie­der­säch­si­sche Land­tags­wahl wie­der­holt werden? Hat die AfD für ihre Landesliste in Niedersachsen rechtswidrig Plätze verkauft? Und muss deshalb vielleicht die ganze Landtagswahl von 2022 wiederholt werden? Der Staatsgerichtshof prüft zwei entsprechende Anträge. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof (StGH) will Anfang Dezember darüber entscheiden, ob die Landtagswahl 2022 wiederholt werden muss. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg verhandelte heute zwei Anträge zu Wahleinsprüchen, die der Landtag vor gut einem Jahr zurückgewiesen hatte. Im Mittelpunkt stehen dabei Vorgänge auf Seiten der AfD, die bei der Wahl 18 Sitze errungen hatte. Der Landtag hatte im September 2023 insgesamt 21 Einsprüche gegen die Landtagswahl zurückgewiesen. Die Abgeordneten folgten damit einstimmig einer Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags. Nun beschäftigt die Sache den StGH.  Es geht zum einen um den Vorwurf, die AfD habe aussichtsreiche Listenplätze über eine sogenannte “Kriegskasse” des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde verkauft und zudem formale Fehler bei der Aufstellung der Liste begangen. Die AfD weist das zurück. Zum anderen monierte ein weiterer Antragsteller, der Zuschnitt der Wahlkreise habe nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen in Niedersachsen entsprochen. Rechtswidrige Landesliste der AfD? Zwei Mitglieder der FDP, die bei der Wahl aus dem Landtag geflogen war, halten es für erwiesen, dass die Landesliste der AfD rechtswidrig zustande gekommen sei. Sie beziehen sich dabei insbesondere auf Aussagen des früheren AfD-Landtagsabgeordneten Christopher Emden, der die AfD im Juli 2022 verlassen hat. AfD-Mitglieder hätten demnach vor der Aufstellung der Liste Geld für einen hohen Listenplatz auf ein privates Konto des damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden Schledde gezahlt. Delegierte der Aufstellungsversammlung wiederum hätten von diesem Konto Zahlungen erhalten. Das sei, so die Antragsteller, zutiefst undemokratisch. Alle 18 Landtagsmitglieder der AfD waren über die Liste ins Parlament eingezogen – einer von ihnen hat die Fraktion mittlerweile verlassen. Der Staatsgerichtshof präsentierte nun eine Übersicht der Einzahlungen von sechs aktuellen AfD-Landtagsabgeordneten auf das fragliche Konto. Diese zahlten demnach in Summe mehr als 14.000 Euro auf das Konto ein, teils mit Verwendungszwecken wie “Ausgleich Aktionskasse” oder “K-Kasse”. Fünf dieser sechs Abgeordneten hatten im April gemeinsam erklärt: Richtig sei, dass es private Zahlungen gegeben habe. Falsch sei aber, dass dieses Geld für Parteizwecke verwendet worden sei. AfD-Fraktionschef Klaus Wichmann sagte nach der Verhandlung des Staatsgerichtshofs, es habe “keine wahlrechtlich relevanten Unstimmigkeiten” gegeben. “Wir sehen der Urteilsverkündung gelassen entgegen.”

Niedersächsisches Landesgericht Villa.jpg
Von Norbert SchnitzlerEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link