Am Staatsgerichtshof in Bückeburg beginnt heute die mündliche Verhandlung: Niedersachsens höchstes Gericht soll darüber entscheiden, ob die Landtagswahl wiederholt werden muss. Antragsteller: zwei FDP-Politiker. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Marco Genthe und Parteifreund Alexander Grafe sind überzeugt: Bei der Aufstellung der AfD-Landesliste für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022 ist es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Die AfD hätte aus ihrer Sicht gar nicht erst zur Landtagswahl zugelassen werden dürfen. Die Liste der AfD wurde auf einer Delegiertenversammlung beschlossen. Die Satzung der Partei hat das zur damaligen Zeit aber nicht vorgesehen. Vielmehr hätten alle Mitglieder befragt werden müssen. “Das ist keine Petitesse”, sagt Genthe im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. “Die Wählerinnen und Wähler müssen in Niedersachsen neu entscheiden.” AfD-Politiker sollen Geld für aussichtsreiche Listenplätze gezahlt haben Nicht der einzige Verstoß, den die beiden Liberalen sehen. Auch der Vorwurf um eine sogenannte “Kriegskasse” nähre den Verdacht, dass die Liste rechtswidrig sei. Konkret geht es um den Vorwurf, dass AfD-Politiker teilweise mehrere Tausend Euro für einen aussichtsreichen Listenplatz bezahlt haben sollen. Der damalige AfD-Politiker Christopher Emden hatte behauptet, Ansgar Schledde, inzwischen AfD-Landeschef, würde Geld für aussichtsreiche Listenplätze bei den damals anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen fordern.

via ndr: Staatsgerichtshof prüft mögliche Neuwahl in Niedersachsen

siehe auch: Niedersächsischer Staatsgerichtshof verhandelt – Muss die nie­der­säch­si­sche Land­tags­wahl wie­der­holt werden? Hat die AfD für ihre Landesliste in Niedersachsen rechtswidrig Plätze verkauft? Und muss deshalb vielleicht die ganze Landtagswahl von 2022 wiederholt werden? Der Staatsgerichtshof prüft zwei entsprechende Anträge. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof (StGH) will Anfang Dezember darüber entscheiden, ob die Landtagswahl 2022 wiederholt werden muss. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg verhandelte heute zwei Anträge zu Wahleinsprüchen, die der Landtag vor gut einem Jahr zurückgewiesen hatte. Im Mittelpunkt stehen dabei Vorgänge auf Seiten der AfD, die bei der Wahl 18 Sitze errungen hatte. Der Landtag hatte im September 2023 insgesamt 21 Einsprüche gegen die Landtagswahl zurückgewiesen. Die Abgeordneten folgten damit einstimmig einer Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags. Nun beschäftigt die Sache den StGH.  Es geht zum einen um den Vorwurf, die AfD habe aussichtsreiche Listenplätze über eine sogenannte “Kriegskasse” des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde verkauft und zudem formale Fehler bei der Aufstellung der Liste begangen. Die AfD weist das zurück. Zum anderen monierte ein weiterer Antragsteller, der Zuschnitt der Wahlkreise habe nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen in Niedersachsen entsprochen. Rechtswidrige Landesliste der AfD? Zwei Mitglieder der FDP, die bei der Wahl aus dem Landtag geflogen war, halten es für erwiesen, dass die Landesliste der AfD rechtswidrig zustande gekommen sei. Sie beziehen sich dabei insbesondere auf Aussagen des früheren AfD-Landtagsabgeordneten Christopher Emden, der die AfD im Juli 2022 verlassen hat. AfD-Mitglieder hätten demnach vor der Aufstellung der Liste Geld für einen hohen Listenplatz auf ein privates Konto des damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden Schledde gezahlt. Delegierte der Aufstellungsversammlung wiederum hätten von diesem Konto Zahlungen erhalten. Das sei, so die Antragsteller, zutiefst undemokratisch. Alle 18 Landtagsmitglieder der AfD waren über die Liste ins Parlament eingezogen – einer von ihnen hat die Fraktion mittlerweile verlassen. Der Staatsgerichtshof präsentierte nun eine Übersicht der Einzahlungen von sechs aktuellen AfD-Landtagsabgeordneten auf das fragliche Konto. Diese zahlten demnach in Summe mehr als 14.000 Euro auf das Konto ein, teils mit Verwendungszwecken wie “Ausgleich Aktionskasse” oder “K-Kasse”. Fünf dieser sechs Abgeordneten hatten im April gemeinsam erklärt: Richtig sei, dass es private Zahlungen gegeben habe. Falsch sei aber, dass dieses Geld für Parteizwecke verwendet worden sei. AfD-Fraktionschef Klaus Wichmann sagte nach der Verhandlung des Staatsgerichtshofs, es habe “keine wahlrechtlich relevanten Unstimmigkeiten” gegeben. “Wir sehen der Urteilsverkündung gelassen entgegen.”

Niedersächsisches Landesgericht Villa.jpg
Von Norbert SchnitzlerEigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link