Die Staatsanwaltschaft Göttingen will ihre Anklage gegen die Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt durchsetzen und hat Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Braunschweig hatte die Anklage nur in Teilen zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Behrendt unter anderem Volksverhetzung in ihren Beiträgen auf der sozialen Plattform “X” vor. Das haben die Richter am Landgericht Braunschweig anders gesehen. In vier von sieben Fällen gehen die Richter davon aus, dass sich Behrendt der Beleidigung schuldig gemacht haben könnte – nicht aber der Volksverhetzung. In einem Fall gebe es zudem einen hinreichenden Tatverdacht wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten. In zwei Fällen hat das Gericht eine Verfahrenseröffnung abgelehnt

via ndr: Klage gegen AfD-Abgeordnete Behrendt: Ermittler legen Beschwerde ein

siehe auch: Klage gegen AfD-Abgeordnete: Beschwerde der Ermittler Gegen Vanessa Behrendt wurde unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt. Vor Gericht soll es darum aber nicht gehen. Die Staatsanwaltschaft will das so nicht stehen lassen. Wegen der teilweisen Ablehnung der Anklage gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt gibt es Widerspruch der Staatsanwaltschaft. «Wir haben sofortige Beschwerde eingelegt», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, die die Anklage ursprünglich eingereicht hatte. Die Anklagebehörde wirft Behrendt Volksverhetzung wegen verschiedener Internet-Beiträge vor. Das Landgericht Braunschweig hatte zwei der sieben Anklagevorwürfe nicht zur Verhandlung zugelassen und die übrigen Vorwürfe an das Amtsgericht Helmstedt verwiesen. Volksverhetzung erkannte die Kammer in keinem Fall.


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