Eine vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnete Bewerberin darf vom Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte ausgeschlossen werden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden und die Beschwerde einer Antragstellerin zurückgewiesen. Die Frau war zunächst zum Referendariat an einem Gymnasium zugelassen worden. Nachdem entsprechende Erkenntnisse bekannt geworden waren, zog das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung zurück. Bereits das Verwaltungsgericht Dresden hatte einen Eilantrag der Bewerberin abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht sieht Verfassungstreue als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Schulen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Zweifel des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt. Sie habe in den Jahren 2022 bis 2025 mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts für Staatspolitik teilgenommen.
via mdr: Sächsisches OVG: Rechtsextreme Lehramtsstudentin darf nicht ins Referendariat
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