Aktivist*innen des Zentrums für politische Schönheit wollten mit dem “Adenauer SRP+”-Bus den Pride unterstützen – wurden aber von der Polizei daran gehindert. Das war rechtswidrig, entschied nun das Landgericht Chemnitz. Der CSD in Döbeln machte im letzten September gleich mehrfach Schlagzeilen: Über 700 Personen nahmen an der Demonstration teil, an einer Gegenveranstaltung rechtsextremer Gruppen rund 90 (queer.de berichtete). Den Pride unterstützen wollte auch das Zentrum für politische Schönheit, doch der Bus “Adenauer SRP+”, bekannt durch die Störung eines TV-Interviews der AfD-Chefin Alice Weidel, wurde auf der Anfahrt von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Das Landgericht Chemnitz hat den Ablauf der Beschlagnahmung nun für rechtswidrig erklärt, wie zuerst die “Freie Presse” und später unter anderem netzpolitik.org berichteten. Bereits zuvor hatte es Kritik gegeben, dass die Polizei quasi das rechtsstaatliche Verfahren umgangen habe.

via queer: CSD Döbeln: Beschlagnahme von Protestbus war rechtswidrig

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siehe auhc: Polizei Sachsen:  Beschlagnahmebeschluss für Adenauer-Bus war rechtswidrig Schlappe für die sächsische Polizei: Die hatte im September letzten Jahres unter fragwürdigen Umständen den Adenauer-Protestbus der Aktionskünstler vom Zentrum für politische Schönheit beschlagnahmt. Das Landgericht Chemnitz erklärte nun das Vorgehen für rechtswidrig. Die Beschlagnahme des Adenauer-Busses vom Zentrum für politische Schönheit am Rande des Christopher Street Days im September letzten Jahres in Döbeln war in dieser Form rechtswidrig. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 13. Februar hervor, den netzpolitik.org einsehen konnte. Die Freie Presse (€) hatte zuerst darüber berichtet. Die Beschlagnahme des bundesweit bekannten Busses hatte sich im vergangenen Herbst zum Skandal für die Polizei in Sachsen entwickelt. Um den Protestbus aus dem Verkehr zu ziehen, hatte die Polizei rechtsstaatliche Verfahren umgangen. Das legten unabhängige Recherchen des MDR und von netzpolitik.org schon damals nahe. Die Polizei hatte damals während der Kontrolle des Busses an einem Samstag bei der zuständigen Bereitschaftsrichterin beim Landgericht Chemnitz angerufen. Sie wollte sich von ihr die Beschlagnahme genehmigen lassen. So sieht es das rechtsstaatliche Vorgehen vor, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug ist. Im Falle des Busses blieb offenbar Zeit, das Gericht zu kontaktieren und mehrfach zu telefonieren.