Von Julia Hahn-Klose und Lena Heising 03.09.2025, 06:00 Uhr 4 min Anhören Schrift Merken Drucken Teilen Artikel verschenken Logo der AfD Fraktion Köln bei einer Konferenz im Gürzenich. Copyright: IMAGO/NurPhoto Wegen eines Vorfalls aus dem Bundestagswahlkampf liegt ein Strafbefehl gegen einen AfD-Kandidaten für den Stadtrat und die Bezirksvertretung Ehrenfeld vor. Der Kandidat geht dagegen vor. Gegen einen AfD-Kandidaten für den Kölner Stadtrat liegt ein Strafbefehl des Amtsgerichts Köln vor. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Strafbefehl gegen Felix Helleckes bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Bundestagswahlkampf. Die Grünen-Ratsfrau Sandra Schneeloch hatte Helleckes angezeigt. Helleckes hat Beschwerde gegen den Strafbefehl eingelegt. Laut Gerichtssprecher geht es um eine „untere Geldstrafe“ mit einer zweistelligen Anzahl an Tagessätzen. Einen Strafbefehl stellen Gerichte nach abgeschlossener Ermittlung durch Polizei und Staatsanwaltschaft aus, wenn es sich um leichte Kriminalität mit hinreichendem Tatverdacht handelt. Das soll Verfahren beschleunigen. Legt der Beschuldigte Einspruch ein, kommt es automatisch zur Anklage und einer mündlichen Hauptverhandlung. (…) Der Kölner, der auch als Streamer im Internet aktiv ist, habe Schneeloch gegen ihren Willen mit dem Handy gefilmt. Als sie sich dagegen verwahrte, habe Helleckes sie beschimpft. Im Anschluss lud Helleckes sein Handy-Video vorübergehend auf seinem Youtube-Account hoch. Noch am selben Tag erstattete Schneeloch Anzeige wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und Beleidigung.
Körperverletzung im Amt – Polizisten neun Jahre nach Hamburger G20-Gipfel verurteilt – #polizeigewalt
Weil sie 2017 während der G20-Proteste einen jungen Mann mit Schlagstöcken und Fäusten traktierten, wurden Polizisten nun erstmals zu Geldstrafen verurteilt. Zwei Angeklagte boten dem Opfer zusätzlich Schmerzensgeld an. Neun Jahre nach den gewaltsamen Ausschreitungen Read more