Mehrfach stand die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich vor Gericht. Ein Urteil des OLG Naumburg sorgt nun dafür, dass sie in Haft muss, nachdem sie zuvor oft mit Geld- und Bewährungsstrafen davongekommen war. Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss unter anderem wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch (StGB) ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen, ihre Revision gegen das landgerichtliche Berufungsurteil wurde als unbegründet verworfen. Vor mittlerweile fast zwei Jahren hatte sie das Amtsgericht (AG) Halle verurteilt. Laut einem Sprecher des OLG Naumburg ist das Verfahren nunmehr rechtskräftig abgeschlossen (Urt. v. 14.05.2025, Az. 1 ORs 21/25). Liebich ist eine Größe innerhalb der rechtsextremistischen Szene. Zudem löste Liebich Anfang 2025 eine Debatte über einen möglichen Missbrauch des kurz zuvor in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes ausgelöst – statt Sven nennt Liebich sich nunmehr Marla-Svenja. Im Juli 2023 – noch als Sven – war Liebich vom AG Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, wobei die Strafvollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Liebich selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem LG Halle gescheitert. Liebich legte dann noch Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste. Das OLG bestätigte das Urteil als rechtsfehlerfrei und als revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre laut OLG nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg.
via lto: OLG Naumburg verwirft Revision Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss ins Gefängnis