Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnliches Unrecht erlitten haben, wie Juden in der NS-Zeit, verharmlost den Holocaust – das ist strafbar, entschied nun auch der BGH. Ein Facebook-Post, welcher den Eingang eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift “Impfen macht frei” zeigt, erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB). Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die Verurteilung ist damit rechtskräftig (Beschl. v. 04.02.2025, Az. 3 StR 468/24). Der 65 Jahre alte Angeklagte hatte im April 2020, also während der ersten Infektionswelle der Corona-Pandemie, einen entsprechenden Post veröffentlicht. Sein Facebook-Profil war dabei öffentlich bzw. von jedem Nutzer einsehbar. Die karikaturhaft anmutende Abbildung, welche augenscheinlich an das Eingangstor des KZ Auschwitz mit der Aufschrift “Arbeit macht frei” angelehnt war, trug den Untertitel “Die Pointe des Coronawitzes”. Das Tor flankierten zwei schwarz gekleidete, soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine überdimensionierte, mit einer grünen Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Weiterhin waren im Inneren des Lagers jeweils blumengeschmückt eine überzeichnet dargestellte chinesische Person sowie ein Portrait von Bill Gates zu erkennen.

via lto: BGH bestätigt LG Köln Volks­­ver­­het­zungs-Urteil wegen “Impfen macht frei”-Post rechts­kräftig


0 Comments

Leave a Reply

Avatar placeholder

Your email address will not be published. Required fields are marked *