Rechtsextreme Polizeichats in Hessen : Ungestraft hetzen in Frankfurt – #polizeiproblem

Frankfurter Po­li­zisten verschickten rechtsextreme Chats. Nun ist klar: Sie müssen nicht vor Gericht. Verband sieht „fatale Signalwirkung“. Es waren Chats voller Menschenverachtung. Herablassungen über jüdische Menschen, Schwarze, Mi­gran­tin­nen und Menschen mit Behinderung, auch Hitlerbilder und Hakenkreuze. All dies posteten fünf Po­li­zis­tin­nen aus dem 1. Frankfurter Polizeirevier, ab Herbst 2014 in mehreren Chatgruppen, vier Jahre lang. In einer namens „Itiotentreff“ waren es allein 1.600 Nachrichten. Doch die Beamten werden sich für diese Chats nicht vor Gericht verantworten müssen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Chatgruppen war nur durch Zufall aufgeflogen: Im Zuge der Ermittlungen der „NSU 2.0“-Drohschreiben gegen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die auch NSU-Opfer vertritt, und weitere Betroffene. Zu Başay-Yıldız wurden auch persönliche Daten ohne Dienstanlass auf dem Frankfurter Revier abgerufen – die später in den Drohschreiben auftauchten. Wer für die Datenweitergabe verantwortlich war, ist bis heute nicht geklärt. Wegen der Chats aber wurde gegen fünf Polizeibeamte schon im April 2022 von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Das Landgericht aber hatte eine Eröffnung des Verfahrens abgelehnt: Für eine Volksverhetzung sei ein öffentliches Verbreiten der Inhalte erforderlich – in einer geschlossenen Chatgruppe sei dies aber nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein – die nun vom Oberlandesgericht zurückgewiesen wurde. Die Beschuldigten hätten zwar „in erheblichem Umfang teilweise nur schwer erträgliche menschenverachtende, rechtsextreme, gewaltverherrlichende, antisemitische, ableistische und rassistische Inhalte geteilt“, erklärte auch das Gericht. Strafbar aber sei dies wegen der privaten Chatgruppen und deren „überschaubarem Personenkreis“ nicht. Für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung brauche es eine größere Öffentlichkeit. Die Entscheidung des Landgerichts, den Prozess nicht zuzulassen, sei daher nicht zu beanstanden.

via taz: Rechtsextreme Polizeichats in Hessen :Ungestraft hetzen in Frankfurt

siehe auch: Chatgruppe “Itiotentreff”: Polizisten müssen wegen rechtsextremer Chats nicht vor Gericht Das Frankfurter Oberlandesgericht hat die Beschwerde im Fall der rassistischen Chatgruppe von fünf Polizisten abgelehnt. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Sechs Jahre nachdem rechtsextreme Gespräche bei der hessischen Polizei aufgedeckt wurden, konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nicht durchsetzen, dass fünf Polizisten vor Gericht gestellt werden. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, kein Hauptverfahren zu eröffnen, abgelehnt. Das OLG erklärte, dass es nicht genug Beweise für die angeklagten Vergehen gebe. (…) Inhalte an “eine unbestimmte Anzahl von Personen weitergegeben wird”. Es lägen aber keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten von einer Verbreitung ihrer Nachrichten ausgingen oder dies billigten – auch deshalb nicht, weil sie angesichts der nationalsozialistischen und rassistischen Inhalte dienstrechtliche Konsequenzen fürchten mussten. Die Disziplinarverfahren wurden zunächst wegen des Vorrangs des Strafverfahrens ausgesetzt. Gegen die fünf Beamten wurde ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Drei von ihnen wurden vorläufig des Dienstes enthoben, zwei erhalten nur einen Teil ihrer Bezüge. Laut dem hessischen Innenminister Roman Poseck (CDU) müssen die Disziplinarverfahren “jetzt umgehend fortgeführt” und “zeitnah” abgeschlossen werden. “Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst sind unerträglich”, fügte Poseck hinzu. “Sie sind strafwürdig – und zwar unabhängig davon, ob ein öffentliches Verbreiten von Inhalten erfolgt.”