Ein Bundespolizist, der auf einem rechtsextremen „SS-Festival“ umstrittene Abzeichen auf seiner Uniform trägt, muss Presseberichte mit unverpixeltem Foto hinnehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Polizist habe selbst zur Berichterstattung beigetragen durch das private Tragen der Abzeichen. Ein Pressefoto eines auf einem Neonazifestival eingesetzten Bundespolizisten mit umstrittenen privaten Abzeichen auf seiner Dienstuniform ist zulässig. Weisen die Abzeichen auf mögliche Sympathien von Polizisten mit rechten Gruppierungen hin, handelt es sich bei der Fotoveröffentlichung um ein zulässiges „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil. (AZ: VI ZR 22/21) Die Karlsruher Richter gaben damit dem Verlag Axel Springer recht. Hintergrund des Rechtsstreits war das „Schild- und Schwertfestival“ („SS-Festival“) im sächsischen Ostritz am 22. Juni 2019. Dort war der Kläger als Bundespolizist im Einsatz. Im April 2018 wurden auf dem gleichnamigen Festival Hitlergrüße gezeigt. Die Initiative „Rechts rockt nicht“ veröffentlichte auf Twitter ein unverpixeltes Foto des Polizisten. Das Foto zeigte ihn erkennbar von der Seite mitsamt zweier privater Abzeichen auf der Uniform. Ein Aufnäher zeigte ein Schwert mit Schild und Flügeln sowie den vom Templer-Orden während der Kreuzzüge auf lateinisch propagierten Spruch „Tue Recht und scheue niemand“.

via migazin: Polizist muss Foto mit Neonazi-Abzeichen auf Uniform hinnehmen