Terrorvorwurf gegen AfD-Politiker – Die nicht ganz so „anständige“ Familie Hättasch

AfD-Politiker Kurt Hättasch weist im Prozess um die „Sächsischen Separatisten“ alle Vorwürfe zurück. Dabei steht er dem Neonazismus näher, als er zugibt. Mit dem Bild eines anständigen Patrioten gibt sich Kurt Hättasch alle Mühe. Stundenlang sagte er zuletzt an mehreren Prozesstagen vor Gericht aus. Seitenweise berichtete er in den Monaten zuvor in einem Tagebuch aus seiner Haft, formulierte Erklärungen, ließ seine Anwälte Pressekonferenzen abhalten. Hättasch, früherer AfD-Fraktionschef aus Grimma und Schatzmeister der ehemaligen Parteinachwuchsorganisation Junge Alternative in Sachsen, ist im Prozess um die „Sächsischen Separatisten“ vor dem Oberlandesgericht Dresden als einer von acht mutmaßlichen Rechtsterroristen angeklagt. Dem Verfahren kommt eine größere politische Bedeutung zu, weil neben Hättasch zwei weitere Mitglieder der AfD angeklagt sind und dies auch im Hinblick auf ein Parteiverbotsverfahren relevant sein könnte. Rund um die acht Angeklagten spannt sich ein rechtes Netzwerk von der AfD und ihrer Jugendorganisation zu den rechtsextremen Parteien NPD/Die Heimat, dem III. Weg und den Freien Sachsen, zu Burschenschaften und Völkischen, zu neuen digitalen und zu alten analogen militanten Neonazistrukturen. Die „Sächsischen Separatisten“ sollen sich paramilitärisch auf einen Tag X vorbereitet, ethnische Säuberungen sowie Liquidationen von Amtsträgern geplant haben. Bei seiner Festnahme wurde Hättasch von einem Polizisten in den Kiefer geschossen. Weil er in der Situation mit einem Gewehr auf die Polizisten zuging, wird Hättasch auch versuchter Mord vorgeworfen. (…) Noch heikler sind womöglich 13 kopierte Seiten aus der Broschüre „Der totale Widerstand“, die die Ermittler anscheinend in einem Ordner von Hättasch in einer Kommode fanden. Dieser Leitfaden für den terroristischen Guerillakrieg wurde 1957 in der Zeit des Kalten Krieges von einem Major der Schweizer Armee verfasst und enthält eigene Kapitel mit Anleitungen für „improvisierte Sprengladungen“, „Attentate“ und „Zellenbildung“. 1988 kam es in Deutschland auf den Index, kursierte aber insbesondere in den 1990er-Jahren in der Neonaziszene

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Nazi-Propaganda verkauft: Razzien gegen rechtsextremen Verlag “Schelm”

Nach rbb-Informationen finden seit Mittwochmorgen europaweit Razzien bei mutmaßlichen “Betreibern” des rechtsextremen Verlages “Der Schelm” statt. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. In Deutschland wird an acht Orten in Brandenburg, Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Nach Informationen von rbb24-Recherche finden die Durchsuchungen in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim statt. In Polen lassen die Ermittler per Amtshilfe auch eine Druckerei und in Spanien eine Lagerhalle sowie Privat- und Firmenräume durchsuchen. Diese sollen dem aus Brandenburg stammenden Rechtsextremisten W. und seiner Frau zuzuordnen sein. Der Verlag “Der Schelm” ist ein Verlag, der seit mindestens zehn Jahren rund 100 Nachdrucke von antisemitischen Büchern und Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus verbreitet sowie rassistische und gewaltverherrlichende Veröffentlichungen, deren Vertrieb in Deutschland verboten ist. Nach rbb-Informationen wirft die Karlsruher Staatsanwaltschaft sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft unter anderem vor, in 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerte von 2022 bis 2024 hergestellt, verbreitet, geliefert und vorrätig gehalten zu haben. Ein Druckereibesitzer wird der Beihilfe beschuldigt. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende und bereits vor Jahren nach Moskau geflüchtete Verlagsinhaber und Rechtsextremist Adrian P. Zu den Beschuldigten gehören Druckereibesitzer, ein Grafiker sowie ein IT-Spezialist und der Besitzer eines Business-Centers. Der in Brandenburg im Fokus der Ermittlungen stehende Rechtsextremist W. ist seit Mitte 2025 rechtskräftig verurteilt und sitzt wegen ähnlicher volksverhetzender Straftaten in Haft. Auch gegen seine Frau wird ermittelt. (…) Die Webseite des “Schelm” ist in Estland angemeldet. rbb24 Recherche verfolgte exklusiv zwei Jahre lang die Vertriebsstrukturen und analysierte den Kundenstamm des Verlags, der gut 11.000 Personen aus aller Welt umfassen soll – darunter auch bekannte Neo-Nazis sowie Lokalpolitiker der AfD. Zu den mutmaßlichen Bestellern aus Brandenburg sollen bekannte Neo-Nazis sowie ein Anhänger des rechtsextremen Kampfsportclubs “Kampf der Nibelungen”, NPD-Funktionäre und Mitglieder des III. Wegs gehören. Ein Rechtsextremist, der sich für “Die Heimat” (früher NPD) als Stadtverordneter bewarb, hat angeblich “Die Auswitzlüge” bestellt. Aber auch Mitglieder des 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeschätzten “Bündnis Havelland” gehörten wohl zu den Käufern. Darunter ein Rentner, der sich für Joseph Goebbels “Das Gesetz des Krieges” und “Wege ins Dritte Reich” sowie für das NS-Kinderbuch “Der Pudelmopsdackelpinscher” interessiert haben soll (…) Auffällig beim “Schelm”: die meisten Kunden sind Unternehmer, Handwerker, Anwälte, Ärzte, Polizisten, Lehrer, Pfarrer, Buchhändler, Altenpfleger, Feuerwehrmänner – sie scheinen also aus der Mitte der Gesellschaft zu kommen. Der Präsident eines Schützenvereins aus Brandenburg soll mindestens acht Bücher beim “Schelm” bestellt haben, darunter “Judas Schuldbuch” und die “Diktatur Bundesrepublik Deutschland” des Holocaust-Leugners Germar Rudolf. Ein Polizist aus Berlin scheint sich unter anderem für eine antisemitische Schrift von Joseph Goebbels interessiert zu haben, in der Goebbels Juden als “wurzellos” bezeichnet. Auch aus Berlin bestellte eine Frau elf Titel beim Schelm und davon jeweils mehrere Exemplare wie die “Judenverschwörung in Frankreich”. Eine Schulleiterin aus Brandenburg bestellte die “Turner-Tagebücher”, die auf dem Index stehen. Thomas Salzmann erklärt: “Das Buch ist indiziert, weil es ein so tiefst rassistisches, gewaltbereites Weltbild vermittelt. Menschen werden allein aufgrund ihrer Hautfarbe getötet, als minderwertig beschrieben, als lebensunwert am Ende.” Nach ihren Motiven befragt, verweigern sowohl Schulleiterin, Schützenvereinspräsident als auch andere Besteller jede Auskunft dazu. (…) Nach rbb-Recherchen hat sich Adrian P. offenbar ein System geschaffen, Geldströme weltweit zu verschleiern. Bestellern wurden für die Bezahlung unterschiedliche Kontonummern in verschiedenen Ländern von diversen Kontoinhabern mitgeteilt. Eines der Konten gehörte zu einer Firma im spanischen Malaga, die dem in Haft sitzenden Brandenburger Rechtsextremisten W. und seiner Frau zugeschrieben wird. Aber auch “treue” Kunden springen offenbar als Treuhänder ein und legen Konten an, wie ein Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen. Nach rbb-Recherchen soll er außerdem auch für den “Schelm” gearbeitet haben. rbb24 Recherche konnte weitere Konten in Deutschland, Estland, Litauen, Tschechien, Spanien, Schweden, England, Österreich ausfindig machen, über die die Bezahlung für Adrian P. abgewickelt wurde.

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siehe auch: Razzia bei Verlag “Der Schelm” Käufer von Nazi-Büchern auch in Hessen Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat am Mittwoch wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften Razzien durchgeführt. Kunden des Verlags “Der Schelm” finden sich auch in Hessen. Eine Buchhändlerin aus Nordhessen steht wegen des Vertriebs der Bücher demnächst wieder vor Gericht. Mit Durchsuchungen in mehreren europäischen Ländern gehen Ermittler am Mittwoch gegen ein Netzwerk hinter dem rechtsextremen Buchversand “Der Schelm” vor. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe werden Gebäude an insgesamt elf Orten in Europa durchsucht. Betroffen sind eine Druckerei in Polen, ein Objekt in Spanien sowie mehrere Wohnungen und Geschäftsräume in fünf Bundesländern in Deutschland Nach Informationen der Redaktion rbb24 Recherche hat der Verlag in den vergangenen Jahren Bücher an rund 11.000 Kunden weltweit verschickt (…) Die aktuellen Ermittlungen sind nicht der erste Versuch, Beteiligte und Kunden des Verlags strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Dabei geriet in der Vergangenheit Margarete N. aus Wesertal (Kassel) ins Visier der Ermittler. Für den Verfassungsschutz ist die 81-jährige Betreiberin einer Buchhandlung in Wesertal keine Unbekannte. Die Buchhandlung gilt als gewerblich genutzte rechtsextreme Immobilie, so das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV Hessen). Margarete N. wurde 2024 vom Amtsgericht Leipzig wegen der Verbreitung volksverhetzender Schriften aus dem Schelm Verlag zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig hatte N.  zwischen 2015 und 2019 rund 5.000 Bücher des Schelm Verlags versendet. Mit mehr als 2.500 Exemplaren machte “Mein Kampf” von Adolf Hitler rund die Hälfte der Bücher aus. Neuer Prozess in Kassel Demnächst muss sich die Buchhändlerin wieder vor Gericht verantworten. Laut Staatsanwaltschaft Kassel soll sie von 2020 bis 2022 rund 600 Bücher des Schelm Verlags vertrieben haben. Der Prozess findet Ende Juni beim Schöffengericht des Amtsgerichts Kassel statt. Sie wollte sich zu den Vorwürfen der Anklage bislang nicht äußern. Wie aus den Recherchen der Redaktion rbb24 Recherche hervorgeht, gehört auch der Kommunalpolitiker Carsten Härle aus Heusenstamm (Offenbach) zu den Kunden des Verlags. Er soll demnach zwischen 2019 und Anfang 2021 rund 40 Bücher aus dem Sortiment des Verlags bestellt haben. Härle wurde 2023 wegen seiner Nähe zur NS-Ideologie aus der AfD ausgeschlossen. Bereits im Mai 2021 wurde er wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Offenbach zu einer Geldstrafe verurteilt; Leipzig: Polizei geht gegen rechtsextremen Buchversand “Der Schelm” vor. In Leipzig durchsuchen Ermittler die Wohnung der Tochter des mutmaßlichen Kopfes des rechtsextremen Buchversands “Der Schelm”. Die Razzia ist Teil eines europaweiten Einsatzes gegen ein Netzwerk, das verbotene NS-Literatur verbreitet haben soll. In Leipzig haben Ermittler am Mittwochmorgen die Wohnung von Beatrix P. durchsucht. Sie ist die Tochter des mutmaßlichen Hauptbeschuldigten in dem Ermittlungsverfahren gegen den rechtsextremen Buchversand “Der Schelm” und soll eine wichtige Rolle bei der Organisation des Versandhandels gespielt haben. Nach Recherchen von rbb24 und MDR Investigativ soll sie für ihren Vater Konten eingerichtet haben, über die Zahlungsströme organisiert wurden. So könnten Einnahmen verschleiert und der Weiterbetrieb des rechtsextremen Buchversands ermöglicht worden sein; Razzia gegen rechtsextremen Verlag – unter 11.000 Kunden auch Schulleiterin, Polizisten und Pfarrer. Seit Jahren verbreitet ein Leipziger Verlag antisemitische Bücher. Nun hat die Polizei das Unternehmen „Der Schelm“ durchsucht. Auch in anderen EU-Ländern wurde die Polizei tätig. (…) Polizeieinsätze gibt es dem Sprecher zufolge in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Konkrete Orte nannte er nicht. Nach Informationen des RBB sollen Durchsuchungen in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim stattgefunden haben. Unklar war auch, ob es Festnahmen gab. (…) Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es darum, dass die Beschuldigten in 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke von 2022 bis 2024 hergestellt, verbreitet, geliefert und vorrätig gehalten haben sollen. Laut RBB stehen sechs Männer und zwei Frauen deutscher Herkunft im Fokus der Ermittler. Darunter seien zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker sowie ein IT-Spezialist und der Besitzer eines Business-Centers. (..) In Polen lassen die Ermittler laut Staatsanwaltschaft in Amtshilfe eine Druckerei und in Spanien eine Lagerhalle sowie Privat- und Firmenräume durchsuchen. Es gehe um einen Verlag mit Onlineversand, der seit mindestens zehn Jahren rund 100 Nachdrucke von antisemitischen Büchern und Schriften aus der Zeit des Nationalsozialismus verbreitet sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen, deren Vertrieb in Deutschland verboten ist Nach Recherchen des RBB soll der Kundenstamm des Verlags rund 11.000 Personen weltweit umfassen. Darunter befinden sich bekannte Neonazis, Funktionäre der NPD, Anhänger eines Kampfsportnetzwerks, aber auch viele Käufer, die laut RBB „aus der Mitte der Gesellschaft“ stammen – darunter Unternehmer, Handwerker, Ärzte, Pfarrer oder Feuerwehrleute. Bekannt sei etwa ein Schützenvereinspräsident aus Brandenburg sowie eine Schulleiterin und ein Berliner Polizist und ein inzwischen aus der AfD ausgetretener Kommunalpolitiker.

Frankfurter Stadtverwaltung: Rechtsextremist zu Recht gekündigt

Die Stadt Frankfurt hat dem hessischen Landesvorsitzenden der Partei „Die Heimat“, Stefan Jagsch, im vergangenen September zu Recht gekündigt. Das Frankfurter Arbeitsgericht hat am Dienstag in mündlicher Verhandlung seine Klage auf Weiterbeschäftigung abgewiesen. Unter dem Namen „Die Heimat“ firmiert seit 2023 die rechtsextreme NPD. Der Anwalt der Stadt legte unter anderem ein Gutachten des Landesamts für Verfassungsschutz über Äußerungen und Auftritte Jagschs vor. Die Stadt hatte außerdem seine Aktivitäten in den sozialen Netzwerken dokumentiert und sah darin nicht nur Anzeichen für eine rechtsextreme Gesinnung, sondern auch eine Gegnerschaft zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

via faz: Frankfurter Stadtverwaltung: Rechtsextremist zu Recht gekündigt

Repräsentative #Studie – Frauen mit Kopftuch besonders oft diskriminiert – #rassismus

Ob beim Shopping, im Restaurant oder im Job: Millionen Menschen in Deutschland erleben Alltagsdiskriminierung. Musliminnen mit Kopftuch sind laut einer neuen Studie häufiger betroffen als andere Gruppen. Jeder achte Mensch in Deutschland hat innerhalb eines Jahres Diskriminierung erlebt. Das zeigen Daten des Sozio-Ökonomischen Panels (SOEP) in einer Sonderauswertung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Laut der repräsentativen Studie sind Menschen mit ungerechtfertigter Ungleichbehandlung häufig dort konfrontiert, wo sie als Kundinnen und Kunden unterwegs sind – etwa beim Einkaufen, in der Bank, im Restaurant oder am Eingang zum Club.Die Wiederholungsbefragung ist beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung angesiedelt und gilt als eine der zuverlässigsten und umfassendsten Quelle für sozialwissenschaftliche Forschung in Deutschland. Jährlich beteiligen sich etwa 30.000 Menschen bundesweit. Die Forscher geben zu bedenken, dass der Untersuchungszeitraum zwischen Mai 2021 und Januar 2023 diesmal auch die Corona-Zeit mit all ihren Einschränkungen umfasst. Die Teilnehmer der Befragung waren unter anderem gefragt worden, ob – und wenn ja – wo sie in den zurückliegenden zwölf Monaten diskriminiert worden seien. Den Angaben zufolge berichteten 13,1 Prozent der Befragten davon, in den zurückliegenden zwölf Monaten Diskriminierung erlebt zu haben.Die eigene ethnische Herkunft beziehungsweise rassistische Gründe wurden von Menschen mit Diskriminierungserfahrungen am häufigsten (41,9 Prozent) als möglicher Hintergrund der Ungleichbehandlung genannt. Gut jeder vierte Betroffene nannte das Aussehen. Aufgrund des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität fühlten sich 23,8 Prozent diskriminiert. 13,9 Prozent nannten eine Behinderung oder chronische Krankheit als Diskriminierungsmerkmal. (…) Eine Gesellschaft, in der sich neun Millionen Menschen als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse fühlten, sei “instabil und anfällig”, sagte Ataman. Die Studie zählt als Folgen von Diskriminierung etwa geringere Lebenszufriedenheit, schlechtere Gesundheit, psychische Belastung und ein sinkendes Vertrauen in den Staat auf.”Das Ausmaß an Diskriminierung ist eine Belastungsprobe für unser Land.” Die hohen Werte für Diskriminierung am Arbeitsmarkt und beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern hätten auch erhebliche wirtschaftliche Folgen, so Ataman. “Dafür brauchen wir Lösungen.”

via tagesschau: Repräsentative Studie Frauen mit Kopftuch besonders oft diskriminiert

siehe auch: Studie zu Diskriminierungen Pro Minute werden 17 Menschen in Deutschland diskriminiert Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle zeigt: Diskriminierungen sind kein gesellschaftliches Randphänomen. Ferda Ataman fordert Konsequenzen. Schlecht für die Psyche, schlecht für die Wirtschaft, schlecht für die Gesellschaft, schlecht für die Gesundheit: So könnte man die Folgen von Diskriminierungen grob herunterbrechen. Wie viele Menschen in Deutschland allerdings unter diesen Folgen leiden, direkt von Diskriminierungen betroffen sind, ließ sich bislang kaum beantworten. Umso erfreuter zeigte sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, als sie am Dienstag in einer Pressekonferenz die Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“ vorstellte. Erstmals verfüge man über eine umfassende und repräsentative Datengrundlage, so Ataman. Weniger erfreulich als die Studie selbst sind hingegen ihre Ergebnisse: Jeder achte Mensch in Deutschland hat innerhalb eines Jahres Diskriminierung erlebt. Umgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung seien das 9 Millionen Menschen. Rechnet man weiter, ergibt das 17 Fälle pro Minute. Die Zahlen zeigen klar, dass Diskriminierung ein Massenphänomen sei, das nicht nur am Rande der Gesellschaft anzusiedeln sei, so Ataman.

Studie: Wie Deutschland Diskriminierung erlebt Sonderauswertung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) (PDF)

Urteil nach Schüssen in Thüringen – Rassismus nicht nachweisbar

Vor einem Jahr schossen zwei Männer mit Gummi-Munition auf internationale Studierende. Die Nebenkläger sind froh, dass der Prozess vorbei ist. Am Amtsgericht Arnstadt sind zwei Männer verurteilt worden, weil sie vergangenes Jahr im April aus einem Auto mit Gummi-Munition auf Passanten an der Technischen Universität Ilmenau geschossen haben. Sie trafen und verletzten vor allem internationale Studierende, ein rassistisches Motiv stand im Raum. Am Dienstagmittag erklärte Richter Thomas Jenke bei der Urteilsverkündung, ein solches Motiv sei nicht nachweisbar gewesen. Beide stünden das erste Mal vor so einem Gericht und hätten Reue gezeigt. Unabhängig davon hätten die beiden Täter großen Schaden angerichtet. Die Strafe für beide: je 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage. Der Angriff auf dem Campus der TU Ilmenau sorgte überregional für Aufsehen. Die TU in der Thüringer Stadt mit rund 39.000 Ein­woh­ne­r:in­nen gilt als eine der internationalsten Hochschulen in Ostdeutschland, laut MDR kamen zuletzt rund 60 Prozent der Erstsemester aus dem Ausland.

via taz: Urteil nach Schüssen in Thüringen Rassismus nicht nachweisbar

Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens – #KickHerOut

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der Jugendorganisation der AfD aus der Rechtspflegeausbildung bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie ihre Ernennung durch arglistige Täuschung über ihre frühere Führungsposition in der Jungen Alternative Hessen erlangt. Die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 12 K 528/26)). Die Frau habe ihre Ernennung „durch eine arglistige Täuschung“ über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, argumentierte das Gericht. Die Frau war den Gerichtsangaben zufolge von 2021 bis 2024 Mitglied und ab 2023 auch Vorstandsmitglied der JA Hessen. Zudem war sie Mitglied des Bundesverbands der JA und seit 2023 Mitglied der AfD. Im Rahmen ihrer Bewerbung als Rechtspflegeranwärterin hatte sie eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben und am Tag zuvor per E-Mail den Austritt aus der JA erklärt. Danach ist sie vom Oberlandesgericht zur Rechtspflegeranwärterin ernannt worden. Ende 2025 hat das Oberlandesgericht die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen und die sofortige Vollziehung angeordnet

via staatsanzeiger: Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens

Saalekreis beantragt Rückänderung des Geschlechtseintrags – Aus Marla-Svenja soll wieder Sven Lie­bich werden

Die Behörden im Saalekreis haben offenbar genug von Liebichs Provokationen. Nun soll das Amtsgericht Halle entscheiden, ob ein Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorliegt. Liebichs Anwesenheit ist dafür nicht erforderlich. Marla Svenja Liebich könnte bald wieder Sven Liebich heißen, auch der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister könnte bald wieder “männlich” lauten. Der sachsen-anhaltische Landkreis Saalekreis hat Mitte Dezember einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht (AG) Halle gestellt, wie Landkreis und Gericht LTO auf Anfrage bestätigten. Zuerst hatte der MDR über den Fall berichtet. Dem Bericht zufolge will auch Liebich selbst seinen Geschlechtseintrag erneut ändern – diesmal von “weiblich” zu “divers”, seinen Vornamen will er auf “Anne Frank” ändern lassen. Eine weitere Provokation des verurteilten Rechtsextremisten, bei der die Behörden nun kaum mitmachen machen. Im November 2024 hatte Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag unter dem gerade in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) von “männlich” zu “weiblich” ändern lassen und sich in “Marla-Svenja” umbenannt. Mit der Provokation wollte er wohl zum einen den Ampel-Gesetzgeber sowie trans Personen lächerlich machen. Zum anderen schien damit der Versuch verbunden zu sein, seine fällige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen statt in einem Männergefängnis zu verbüßen.  Kurz vor dem Haftantritt im August 2025 tauchte Liebich jedoch unter und ist seitdem flüchtig. Für das Berichtigungsverfahren vor dem AG Halle dürfte das kein Hindernis sein. (…) Was die materiell-rechtliche Dimension angeht, wird das Verfahren interessant. Es handelt sich, soweit ersichtlich, bundesweit um den ersten Fall, in dem ein Standesamt beim Amtsgericht beantragt, eine nach dem SBGG erfolgte Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags wegen Missbrauchs rückgängig zu machen. Eine Kontrolle des “wahren” Geschlechts soll nach der Idee des SBGG gerade nicht stattfinden, schließlich soll die Geschlechtszugehörigkeit danach nicht – anhand körperlicher Merkmale oder des Verhaltens – durch Dritte bestimmt werden, sondern allein von der betroffenen Person selbst. Deshalb heißt das Gesetz Selbstbestimmungsgesetz. Der Ampel-Gesetzgeber hat jedoch bewusst einen – wenn auch kleinen – Raum gelassen für eine Missbrauchskontrolle. So heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs: “In Fällen eines offensichtlichen Missbrauchs, das heißt bei Vorliegen objektiver und konkreter Anhaltspunkte für einen Missbrauch, kann das Standesamt die Eintragung der Erklärung ablehnen […].” An der Stelle wird auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung nach § 49 PStG verwiesen.

via lto: Saalekreis beantragt Rückänderung des Geschlechtseintrags Aus Marla-Svenja soll wieder Sven Lie­bich werden