Wer in Sachsen AfD-Mitglied ist oder Parteiveranstaltungen besucht, riskiert die Waffenbesitzkarte. Ein Erlass kehrt nun die Beweislast um. Es ist ein vergleichsweise kurzes Dokument, das im Sommer 2025 in den Postfächern der sächsischen Waffenbehörden landete. Doch wer es liest, ahnt schnell: Der 16-seitige Erlass zur „waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“ hat es in sich. Denn in Sachsen droht AfD-Mitgliedern und Unterstützern künftig der Verlust ihrer Waffenbesitzkarte. Wer eine neue beantragt, sieht sich außerdem mit einer zusätzlichen, bundesweit einmaligen Hürde konfrontiert. Genau dieser Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 2025 ist nun Gegenstand einer Kleinen Anfrage des fraktionslosen Landtagsabgeordneten Matthias Berger aus Grimma. Der Jurist und frühere Oberbürgermeister, der 2024 mit dem besten Direktergebnis aller sächsischen Wahlkreise in den Landtag einzog, will von der Staatsregierung wissen, wie weit die Praxis tatsächlich reicht. Ministerium bestätigt Existenz des Erlasses „Ausweislich des Erlasses sollen schon ‚Unterstützungshandlungen‘ für die AfD zwingend zur Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen“, heißt es in der kleinen Anfrage, die der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vorliegt. Berger fragt konkret: „In wie vielen Fällen sind waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen worden?“ Und weiter: „In wie vielen Fällen basierte die Prüfung oder der Widerruf auf der bloßen ‚Unterstützung‘ einer Partei?“ (…) Wer den Erlass, der der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung und der Berliner Zeitung exklusiv vorliegt, liest, versteht, warum das Ministerium ihn lieber nicht öffentlich diskutieren möchte. Schon im Eingangsabsatz heißt es: „Infolge dieser Ausgangslage ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Mitglieder und Unterstützer nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG grundsätzlich zu überprüfen.“ Und noch klarer: „Beim Sächsischen Landesverband der AfD handelt es sich um eine solche Vereinigung.“ Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht, so betont das Ministerium ausdrücklich, „ist nicht notwendig“. Das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem nicht entgegen.
via berliner zeitung: Exklusiv: Sächsisches Innenministerium will AfD-Unterstützern Jagdschein entziehen
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