OLG Hamm – #Hit­ler­gruß auch mit linkem Arm strafbar

Der ausgestreckte Arm zum Hitlergruß ist strafbar– egal mit welcher Extremität. Damit ist ein Mann vor dem OLG Hamm gescheitert, der glaubte, eine Strafbarkeit beim Zeigen des Grußes mit dem linken Arm umgehen zu können. Auch wer den Hitlergruß mit dem linken Arm zeigt, macht sich strafbar. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem aktuellen Beschluss klar und bestätigt damit die Verurteilung eines 51-jährigen Mannes aus Bremen (Beschl. v. 25.06.2024 , Az. 4 ORs 71/23). Dieser hatte laut Mitteilung am Rande eines G7-Treffens 2022 in Münster die Geste gegenüber Demonstranten aus dem linken Spektrum gezeigt, aber nach eigener Aussage absichtlich zu Provokationszwecken den linken Arm benutzt, weil er dies nicht für verboten hielt. Er selbst räumte ein, dass dies eine “Dummheit” gewesen sei. Sowohl Amts- und Landgericht Münster hatten ihn jedoch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB)) schuldig gesprochen. Der nicht vorbestrafte und im Wesentlichen geständige Mann sollte laut Landgerichtsurteil eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro zahlen (Tagessätze und Höhe hat LTO bei Gericht angefragt und werden hier ggf. ergänzt). Dagegen legte er Revision ein, die das OLG Hamm mit Beschluss vom 25. Juni allerdings als unbegründet verwarf, wie es nun mitteilte.

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Verwaltungsgericht München: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall beobachten

Bayerns Verfassungsschutz beobachtet die Landes-AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und informierte darüber öffentlich. Die Partei klagte dagegen – und unterlag. Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht München. Der AfD-Landesverband hatte gegen den Freistaat Bayern geklagt, nachdem der Verfassungsschutz angekündigt hatte, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Klage der AfD richtete sich sowohl gegen die Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz als auch dagegen, dass darüber öffentlich informiert wurde. Der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz, sagte dazu, die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder aktuelle deutsche Gerichte mit jenen aus der NS-Zeit verglichen. “Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen”, sagte Kumetz.

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Verwaltungsgericht Düsseldorf – AfD-Mit­g­lieder gelten als waf­fen­recht­lich unzu­ver­lässig

Zwei Ehepartner, die beide Mitglied der AfD sind, haben zu Hause über 200 Waffen anhäuft. Diese müssen sie jetzt abgeben, hat das VG Düsseldorf entschieden, weil die zwei wegen ihrer Parteimitgliedschaft als unzuverlässig einzustufen seien. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, sind nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz) – und zwar auch dann, wenn die Partei nicht verboten wurde, so das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in zwei Verfahren (Urt. v. 19.06.2024, Az. 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23). Die zwei miteinander verheirateten AfD-Mitglieder, um die es in diesen Fällen geht, müssen ihre Schusswaffen und die dazugehörige Munition damit im Ergebnis abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück. Sie hatten sich vor dem VG gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse wehren wollen. Das Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz (GG) werde durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt, so das VG weiter. Die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolge nämlich personenbezogen; vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze Art. 21 GG Parteien gerade nicht.

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Von Göran Schmidt – LSH 22549 (lm_dig2389), Gemeinfrei, Link – symbolbild

Nach Auftritt in Gera – AfD-Rechtsextremist Höcke erneut für Nutzung einer SA-Parole verurteilt

Erst rief Björn Höcke die verbotene SA-Losung in Merseburg, dann nutzte er sie in Gera – in abgewandelter Form. Für den ersten Auftritt gab es bereits eine Geldstrafe, nun wurde eine weitere verhängt. Einmal wurde er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun folgt ein weiteres Urteil: Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist auch in einem zweiten Prozess wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole schuldig gesprochen worden. Das hat das Landgericht in Halle entschieden. Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro – insgesamt 16.900 Euro. Schon im Mai war Höcke wegen des gleichen Spruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden, er ging in Revision. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch. Höcke selbst sieht sich als unschuldig. Im Prozess hatte er betont, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte. Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazipartei NSDAP.

via spiegel: Nach Auftritt in Gera AfD-Rechtsextremist Höcke erneut für Nutzung einer SA-Parole verurteilt

siehe auch: Zweites Urteil gegen AfD-Politiker :Erneut Geldstrafe für Höcke Das Landgericht Halle hat Björn Höcke verurteilt, weil er die SA-Parole wiederholt hat. Diesmal konnte er nicht behaupten, nichts gewusst zu haben. Das Landgericht in Halle hat Björn Höcke zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Der Thüringer AfD-Chef sei schuldig, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwendet zu haben. Er hatte im Dezember 2023 bei einer Parteiveranstaltung in Gera den Anfang der SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt. Sein Publikum vervollständigte sie. Als Strafe setzte das Gericht 130 Tagessätze zu je 130 Euro fest – insgesamt 16.900 Euro. Damit wäre Höcke vorbestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel begründete, Höcke habe die Parole bewusst verwendet, obwohl ihm klar gewesen sein musste, dass sie potenziell strafbar sei. Zu dem Zeitpunkt lief bereits ein Verfahren wegen der Verwendung der SA-Parole gegen ihn. Ein Video zeigt den Vorfall, um den es am Montag ging: Höcke stand in Gera im Lokal Waldhaus auf einer kleinen Bühne und hielt eine Rede. Gegen Ende beschwerte er sich, weil er wegen der SA-Parole vor Gericht musste. Mit einer animierenden Armbewegung wiederholte er dabei die ersten zwei Worte, „Alles für …“, und machte dann eine Pause. Das Publikum vervollständigte daraufhin, „… Deutschland!“, und Höcke lachte kurz auf. In Halle verwies Richter Stengel auch auf das Video. Es zeige, dass Höcke nicht versucht habe, die Vollendung der verbotenen Parole zu unterbinden. Stattdessen sei „mimische Zustimmung“ zu erkennen, sagte Stengel laut Deutscher Presse-Agentur. Höcke habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet. Die Geldstrafe sei verhältnismäßig.

a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle

Früherer Trump-Berater Bannon muss viermonatige Haft antreten

Einst ging Steve Bannon im Weißen Haus ein und aus, nun führt der Weg von Trumps früherem Chefstrategen ins Gefängnis. Fast zwei Jahre lang hat Bannon dagegen gekämpft, die Strafe anzutreten – am Ende ohne Erfolg.Der frühere Chefstratege von Ex-US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon, muss eine viermonatige Haftstrafe antreten. Der 70-Jährige war bereits im Oktober 2022 wegen Missachtung des Kongresses zu der Haftstrafe verurteilt worden, blieb aber während eines Berufungsverfahrens auf freiem Fuß. Seine Berufung wurde dann im Mai von einem Bundesgericht abgewiesen.Der ehemalige Chef der ultrarechten Website “Breitbart” war im Zusammenhang mit der Aufklärung des Sturms auf das Kapitol vom 6. Januar 2021 verurteilt worden. Er hatte sich geweigert, einer Vorladung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu folgen.Mit dem Sturm auf den Kongresssitz in Washington wollten fanatische Trump-Anhänger verhindern, dass dort der Wahlsieg des heutigen Präsidenten Joe Biden gegen Trump formell beglaubigt wurde.

via tagesschau: Früherer Trump-Berater Bannon muss viermonatige Haft antreten

Nach dem AfD-Bundesparteitag in Essen: Polizei und Initiativen ziehen Bilanz

Die Polizei hat am Montag Bilanz der Ausschreitungen rund um den AfD-Parteitag in Essen gezogen. 143 Strafanzeigen wurden gestellt. Initiativen kritisieren das ihrer Ansicht nach zu harte Vorgehen der Polizei. Von Denise Friese und Olaf Biernat Der Tag nach dem AfD-Parteitag in Essen: Im Stadtteil Rüttenscheid ist wieder Ruhe eingekehrt, hunderte Polizei-Einsatzwagen sind wieder abgezogen. Mittlerweile hat die Polizei alle Meldungen über Vorfälle ausgewertet. Sie spricht davon, dass der überwiegende Teil der Proteste friedlich verlaufen sei. 143 Strafanzeigen gegen Störer Doch leider sei es auch zu gewalttätigen Störaktionen gekommen, bilanziert die Polizei. Sie fertigte insgesamt 143 Strafanzeigen. Die meisten Strafanzeigen gab es wegen Angriffen auf Polizisten, zum Beispiel als Demonstranten versucht hatten, eine Absperrung zu durchbrechen. Weitere Anzeigen wurden wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Landfriedensbruchs und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz geschrieben. Bei ihren Einsätzen ging die Polizei nach eigenen Angaben konsequent vor und setzte unter anderem Pfefferspray und Schlagstöcke ein. 22 Personen wurden in Gewahrsam genommen, zwei weitere vorläufig festgenommen. Kritik von Gegendemonstranten Die Initiative „Widersetzen“ kritisierte das ihrer Ansicht nach zu harte Vorgehen der Polizei, vor allem gegen Aktionen des zivilen Ungehorsams wie etwa Sitzblockaden. Die Initiative wertet derzeit noch sämtliche Vorfälle aus. Die Ermittlungen der Polizei gehen zunächst weiter, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann über eine Anklage. Bereits am Sonntag zogen die Bündnisse “Gemeinsam Laut” und “Widersetzen” auf einer Pressekonferenz eine erste Bilanz. Sie zeigten sich mit den Protesten zufrieden und gehen von 70.000 Teilnehmenden aus. Es sei “so ein Glücksgefühl, dass sich so viele Menschen den Protesten angeschlossen haben” sagte Linda Kastrup von “Gemeinsam Laut”. Mit 70.000 hätten mehr Menschen protestiert als die AfD Mitglieder hat, fügte sie hinzu.

via wdr: Nach dem AfD-Bundesparteitag in Essen: Polizei und Initiativen ziehen Bilanz

Polizei löst in Coswig Konzert der rechten Szene auf

In Coswig stoppte die Polizei ein Konzert der rechten Szene mit etwa 150 Personen. Mängel bei Rettungswegen und Brandschutz führten zur Räumung. Am Freitagabend, gegen 22 Uhr, hat die Polizei Dresden gemeinsam mit der Ortspolizeibehörde ein Konzert der rechten Szene in Coswig beendet. Das Konzert, das als Geburtstagsfeier deklariert war, fand in einem Gewerbegebiet an der Grenzstraße statt. Die Polizei wurde im Vorfeld über die Veranstaltung informiert und initiierte daraufhin einen Einsatz mit etwa 30 Beamten. “Die Polizei hat im Rahmen ihrer Internetaufklärung davon Kenntnis erlangt”, teilt ein Sprecher mit. Vor Ort trafen die Polizisten auf rund 150 Personen aus dem rechten Spektrum. Zusammen mit Vertretern der Ortspolizeibehörde wurde den Veranstaltern mitgeteilt, dass das Konzert unter anderem aufgrund baurechtlicher Vorschriften beendet werden muss. Das Gebäude sei für derartige Veranstaltungen nicht vorgesehen, so der Sprecher der Polizei weiter. Unter anderem würden Rettungswege und Brandschutzbestimmungen fehlen. (…) Der Ort sei für eine Veranstaltung mit mehreren Besuchern völlig ungeeignet gewesen und es habe an elementaren Sicherheitsvorkehrungen habe, wie Rettungswegen, ausreichender Beleuchtung, sanitären Einrichtungen. “Darüber hinaus befand sich ein Teil im Abriss, sodass die Standsicherheit der Gebäudeteile nicht mehr gegeben ist. Abgetrennte Metallteile stellten weitere Gefahrenstellen dar.”

via sächsische: Polizei löst in Coswig Konzert der rechten Szene auf