Unternehmensgründer Winfried Stöcker hat der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel den sächsischen Euroimmun-Standort gezeigt. Der Lübecker Konzern, seit 2017 in US-Hand, distanziert sich von der Aktion. Wie Stöcker den Besuch begründet. Winfried Stöcker, Gründer des Unternehmens Euroimmun und Besitzer des Lübecker Flughafens, sorgt erneut für Wirbel. Wie jetzt bekannt wurde, hat der 77-Jährige in der vergangenen Woche die AfD-Vorsitzende Alice Weidel unangemeldet durch die Räumlichkeiten von Euroimmun in seinem Geburtsort – dem sächsischen Rennersdorf in der Nähe von Görlitz – geführt. Der 1987 von Stöcker gegründete Konzern für Labordiagnostik hat seinen Hauptsitz in Lübeck. Im Jahr 2017 hat Stöcker Euroimmun für 1,2 Milliarden Euro an das US-Unternehmen PerkinElmer verkauft. Die jetzigen Besitzer des Lübecker Konzerns distanzieren sich von Stöckers Aktion. Als der derzeitige Vorstand von dem gemeinsamen Besuch von Stöcker und Weigel in Sachsen erfuhr, hat er den Unternehmensgründer umgehend zu einem Gespräch gebeten, sagt Euroimmun-Sprecherin Annekathrin Staub. „Wir möchten klarstellen, dass Euroimmun ein weltoffenes Unternehmen ist“, sagt Dirk Beecker, Vorstandsvorsitzender von Euroimmun. (…) Der Euroimmun-Gründer macht derweil keinen Hehl aus seinen Sympathien für die AfD. Auf Einladung des schleswig-holsteinischen AfD-Landesverbandes wollte Stöcker am Freitag in Nordhastedt (Kreis Dithmarschen) einen Vortrag halten.
Das kleine Dörfchen Schnellroda im Saalekreis steht in den kommenden Wochen im Zeichen der Politik. Die AfD und das ehemalige Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek organisieren rechtsextreme Vernetzungstreffen. Dagegen regt sich Widerstand und ein Bündnis kündigt ein Demokratiefest an. Schnellroda stehen drei ereignisreiche Wochenenden bevor. Wie so oft geht es in dem kleinen Ort im Weida-Land dabei um Politik, um Veranstaltungen von Rechtsaußen und Gegenprotest. In diesem September kommt es dabei aber zu Premieren und einem Volksfest für Demokratie. Den Auftakt gibt es an diesem Samstag. AfD-Kreischef Hans-Thomas Tillschneider lädt zum vierten Preußenfest in die Gaststätte „Zum Schäfchen“ ein. Für 60 Euro bekommen die Gäste dort nicht nur das Abendessen, sondern auch die Getränke inklusive – nebst politischen Rednern aus der rechtsextremen AfD und ihrem Umfeld. Angekündigt ist etwa die Teilnahme von AfD-Landeschef Martin Reichardt. Krah und Elsässer auf der Gästeliste – Tillschneider Organisator Auf der Gästeliste steht aber auch der parteiintern umstrittene Spitzenkandidat für die Europawahl Maximilian Krah, der im Frühjahr mit verharmlosenden Äußerungen über die SS und Ermittlungen wegen möglicher Verbindungen nach China und Russland von sich reden machte. Ebenfalls für Schlagzeilen sorgte Jürgen Elsässer, gleichfalls als Gast angekündigt. (…) Preußen dient in der neuen Rechten als identitätsstiftende historische Referenz. Schließlich hatte Deutschland unter Führung der Preußen im 19. und frühen 20. Jahrhundert seine größte Ausdehnung und auch weltpolitische Bedeutung. Preußen, das formal 1947 endgültig aufgelöst wurde, wird heute aber auch mit einem Ordnungsstaat und Militarismus verbunden
Nach einer Polizeikontrolle bei seiner Frau Dilara hat der ehemalige Bundesligastar Max Kruse schwere Vorwürfe gegen die Berliner Behörden geäußert. Der 36-Jährige machte seinem Unmut in einem Instagram-Statement Luft. Darin erklärt er, dass seine Frau am vergangenen Dienstag von vier Fahrradpolizisten in Berlin angesprochen worden sei, da sie vermeintlich falsch geparkt hatte. Im Anschluss sei die Situation laut Kruse dann eskaliert. Die Beamten hätten sich herablassend und diskriminierend verhalten, weshalb es “am Ende wieder schlecht ausgegangen” sei. “Mit Handgreiflichkeiten gegenüber meiner Frau, rassistischen Beleidigungen und Amtsmissbrauch. Das ging weit unter die Gürtellinie”, fügte Kruse hinzu. “Also es wurde gesagt: ‘Wir sind die Polizei, du kannst sowieso nichts machen.'” Bereits der Beginn der Konfrontation sei respektlos verlaufen. “Allein schon meine Frau anzusprechen und zu fragen: ‘Ist das ihre Karre?’, ist für mich schon ein Fehler. Und dann noch zu sagen: ‘Was haben Sie denn gemacht, um sich so ein Auto leisten zu können?’ Das ist für mich ganz klarer Rassismus”, führte der 36-Jährige aus. Um sich gegen die aufdringlichen Polizisten zur Wehr zu setzen habe Dilara Kruse zu ihrem eigenen Schutz schließlich versucht, die Situation mit dem Handy aufzunehmen. Dieses sei ihr allerdings weggenommen worden. “Sie hat angefangen, sich zu filmen. Daraufhin wurde ihr das Handy aus der Hand gerissen, ihr wurde die Tasche genommen. Es wurde ein Foto von ihrer Kreditkarte gemacht. Keine Ahnung, was die Polizei damit will”, so der ehemalige Nationalspieler.
siehe auch: MAX KRUSE ERHEBT SCHWERE VORWÜRFE GEGEN BERLINER POLIZEI: “DAS IST FÜR MICH GANZ KLARER RASSISMUS”. Seit seinem Karriereende schreibt Max Kruse (36) vor allem durch seinen mit Martin Harnik (37) gemeinsamen Podcast “Flatterball” Schlagzeilen. In seiner Instagram-Story wandte sich der Ex-Union-Star mit einer ernsten Geschichte an seine Follower. Er erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Berliner Polizei. “Am Dienstag ist meine Frau in eine Polizeikontrolle geraten, die mal wieder schlecht ausgegangen ist – mit Handgreiflichkeiten gegenüber meiner Frau, rassistischen Beleidigungen und Amtsmissbrauch”, berichtete Kruse. “Das war leider nicht das erste Mal. (…) Seine Frau ist gebürtige Berlinerin, hat aber einen Migrationshintergrund. Mit dem Vorwurf des Racial Profilings (verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes) sieht sich die Polizei immer wieder konfrontiert. (…) Die 33-Jährige forderte ihr Handy zurück, damit sie ihren Mann anrufen kann. Die angebliche Antwort der Polizei brachte das Fass dann aber wohl erst recht zum Überlaufen: “Wen denn? Ahmed?”, sollen die Beamten gesagt haben. (…) Das wollte seine Ehefrau nicht auf sich sitzen lassen. Als sie in einem Revier Anzeige erstatten wollte, landete sie ausgerechnet im Abschnitt 24, wo man ihr laut Max Kruse nicht helfen wollte. Anders die Beamten im Abschnitt 25, über die sowohl der Ex-Profi als auch Dilara nur positiv reden können. “Ich sage euch eins: Wir können schon was machen und das werden wir jetzt auch. Wir haben natürlich einen Anwalt eingeschaltet und haben die betreffenden Personen aus Abschnitt 24 verklagt.”
Mehrere Schusswaffen und hunderte Schuss Munition haben Ermittler in einem Wohnhaus in Grünberg sichergestellt. Der Besitzer wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Bei der Durchsuchung eines Wohnhauses in Grünberg (Gießen) fanden Polizisten und Mitarbeiter der Waffenbehörde Gießen zwölf Langwaffen und etwa 2.400 Schuss Munition. Das berichte die Behörden am Freitag. Außerdem wurde eine Pistole sichergestellt, die der 58 Jahre alte Bewohner des durchsuchten Hauses zuvor bei der Polizei als gestohlen gemeldet hatte. Waffen, Munition und Totschläger Bei einer zweiten Durchsuchung kamen noch eine weitere von dem Mann als gestohlen gemeldete Langwaffe mit Munition und Anbauteile für Waffen, ein Totschläger sowie insgesamt noch einmal über 800 Schuss Munition zum Vorschein und wurden sichergestellt. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte die Durchsuchung bereits im August angeordnet.
siehe auch: Zweifache Hausdurchsuchung Polizei findet bei Reichsbürger in Grünberg insgesamt 13 Langwaffen und mehr als 3.000 Schuss Munition. Ein Reichsbürger hat in seiner Wohnung in einem Stadtteil von Grünberg Waffen gehortet. Die Polizei fand bei ihm 13 Waffen – darunter auch welche, die der Mann als gestohlen gemeldet hatte. Mitarbeiter der Waffenbehörde des Landkreises Gießen sowie Beamte des Polizeipräsidiums Mittelhessen haben bei einem Reichsbürger in einem Stadtteil von Grünberg mehrere Waffen sowie Munition gefunden und sichergestellt. Zwar durfte der Mann als Sportschütze legal Waffen besitzen. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt den deutschen Tatverdächtigen allerdings als Reichsbürger. „Dies bewirkt automatisch eine Unzuverlässigkeit nach dem Waffenrecht“, teilt die Polizei in einer Erklärung mit. Damit dürfen Waffen weder geführt noch besessen werden. Die Beamten suchten den Mann insgesamt zweimal in dessen Wohnhaus auf. Schon bei der ersten Durchsuchung am 27. August fanden die Ermittler zwölf Langwaffen und etwa 2.400 Schuss Munition. Zudem entdeckten sie eine Pistole, die der Mann bei der Polizei als gestohlen gemeldet hatte. Deshalb erwirkte die Polizei bei der Staatsanwaltschaft Gießen einen erweiterten Durchsuchungsbeschluss.
In Stralsund ist in der Nacht zum Donnerstag bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern ein 34-jähriger Syrer schwer mit einer säurehaltigen Substanz verletzt worden. Am Vormittag wurde ein 42-jähriger deutscher Tatverdächtiger festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Haftantrag wegen des Verdachts des versuchten Mordes gestellt. Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung in der Nacht zu Donnerstag im Stralsunder Stadtteil Knieper West wurde am Vormittag ein Tatverdächtiger festgenommen. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf NDR Anfrage mit. Es handelt sich laut Polizei um einen 42-jährigen Deutschen, der einen 34-jähriger Syrer laut Polizei mit einer “säurehaltigen Substanz” übergossen habe. (…) Der 34-Jährige wurde bei dem Vorfall so massiv attackiert, dass die Polizei in der Nacht zunächst von einem lebensbedrohlichen Zustand ausging. Ersten Ermittlungen zufolge sollen sich beide Männer gekannt und in unmittelbarer Nachbarschaft gelebt haben. Dem Streit zwischen den beiden Männern sollen schon längere Differenzen vorausgegangen sein. Ein ausländerfeindliches Motiv schließt die Staatsanwaltschaft nach gegenwärtigem Stand nicht aus
Weitere Polizeibeamte in Thüringen werden verdächtigt, Dienstgeheimnisse an eine mutmaßliche Terrorgruppe durchgestochen zu haben. Mindestens einer galt sogar als Mitglied. Das Innenministerium schweigt. Die Staatsanwaltschaft Gera hat weitere Verfahren gegen Thüringer Polizeibeamte eingeleitet, weil sie dienstliche Informationen an die Neonazi-Gruppe “Knockout 51” weitergegeben haben sollen. Das sagte Oberstaatsanwalt Thomas Riebel auf Anfrage von t-online. Insgesamt sei man zwischenzeitlich von zehn Beschuldigten ausgegangen. Mehrere Polizeibeamte seien zwar entlastet worden, seit Mitte Juli dafür aber weitere Beschuldigte hinzugekommen. Derzeit werde wieder gegen fünf Beamte und einen ehemaligen ermittelt. Dem mittlerweile aus dem Dienst entfernten Polizisten werde weiterhin auch die Mitgliedschaft in der Gruppe vorgeworfen. Die weitergegebenen Dienstgeheimnisse spielen laut Informationen von t-online auch in verwandten Verfahren des Generalbundesanwalts gegen mutmaßliche Unterstützer der Gruppe eine Rolle. “Kumpel bei der Polizei” Mitte Juli waren vier Rädelsführer und Mitglieder von “Knockout 51” vor dem Oberlandesgericht Jena zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten Ermittlungen und Prozess zufolge jahrelang Angst und Schrecken in Eisenach verbreitet, politische Gegner und Polizisten zum Teil schwer verletzt.
Seit dem Attentat von Solingen überbietet sich die Politik in Forderungen, die Rechte von Geflüchteten zu beschneiden oder gar auszusetzen. Nicht nur die CDU und ihr Vorsitzender Friedrich Merz preschen mit radikalen Forderungen vor und inszenieren sich dabei als Retter eines Volkes im Ausnahmezustand. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte am Montag an, Grenzkontrollen auf alle deutschen Landesgrenzen auszuweiten, unter anderem, um irreguläre Migration zu begrenzen. Befinden wir uns aber wirklich in einem Notstand und können deshalb etablierte Rechte außer Kraft gesetzt werden? Auch wenn die Rhetorik von Merz und Teilen der Bundesregierung dies anders implizieren – aus rechtlicher Perspektive ist die Antwort klar: Zurückweisungen aufgrund einer „Notlage“ lassen sich weder durch das Flüchtlings- noch durch das Europarecht rechtfertigen. DIE FORDERUNG EINES AUFNAHMESTOPPS FÜR ASYLSUCHENDE AUS SYRIEN UND AFGHANISTAN Auslöser der aktuellen migrationspolitischen Diskussionen ist das schreckliche Attentat von Solingen. Die asylrechtliche Geschichte hinter dem Attentäter ist schnell erzählt: Er reiste nach Deutschland ein, stellte einen Asylantrag, woraufhin dieser wegen der Zuständigkeit Bulgariens aufgrund der Dublin III-VO abgelehnt wurde. Ein vermeintlicher Abschiebeversuch scheiterte, weil der Mann nicht in seiner Unterkunft angetroffen wurde. Schlussendlich lief die Überstellungsfrist ab, es wurde ein nationales Asylverfahren durchgeführt und der Mann erhielt den subsidiären Schutzstatus. Allenthalben heißt es nun: Hätten der Staat und seine Behörden nicht versagt, wäre der Mann abgeschoben worden, und die schreckliche Tat hätte nicht stattgefunden. Zunächst sei auf eine Banalität hingewiesen: Das Dublin-Regime und seine Durchsetzung dienen weder der Gefahrenabwehr noch der Verhinderung schwerer Straftaten. Das Dublin-Regime ist ein asylrechtliches Zuständigkeitssystem (welches derweil aus allen erdenklichen Perspektiven seit Jahrzehnten nicht funktioniert). Und wenn man es genau nimmt, stellt die Zuständigkeit durch Fristablauf im Sinne des Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung in diesem Fall die Funktionalität des Dublin-Regimes nicht in Frage, sondern bestätigt diese. Denn ein Ziel der Verordnung ist die „rasche“ Zuständigkeitsbestimmung (etwa Erwägungsgrund 5). „AUFNAHMESTOPP“ IST SO IRRATIONAL WIE IRREFÜHREND Die Forderung eines „Aufnahmestopps“ für Asylsuchende aus Syrien und Afghanistan ist so irrational wie irreführend – zumal Merz sie mit falschen Aussagen zu den bisherigen Aufnahmezahlen von Schutzsuchenden aus diesen Ländern garniert. Wenn Merz diese Forderung sogleich relativiert, das grundgesetzliche Asylrecht nach Art. 16a GG nicht in Frage stellen will und allein von einem „faktischen Aufnahmestopp“ spricht, macht es dies nicht besser, sondern allenfalls noch unklarer. Wenn nun von zahlreichen Seiten das grundgesetzliche Asylrecht als sakrosankt bezeichnet wird, zeugt dies von Kenntnislosigkeit. Denn Art. 16a GG wurde im Zuge der Änderung des Grundgesetzes 1993 bereits faktisch abgeschafft und hat wegen seiner Drittstaatsklausel in Abs. 2 praktisch keine Bedeutung (vgl. hier). Unklar bleibt derweil, was ein „Aufnahmestopp“ ansonsten bedeuten soll. Weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention noch der Europäischen Grundrechtecharta (GRC) ist es möglich, das Flüchtlingsrecht, das Recht auf ein Verfahren oder die non-refoulement-Gebote auszusetzen (ausführlich dazu hier, S. 10 ff.). Auch eine nur zwischenzeitliche Aussetzung dieser zwingenden Vorgaben ist nicht vorgesehen. Zwar ermöglicht das Unionsrecht – so Art. 43 und Art. 31 Abs. 8 der noch geltenden Asylverfahrensrichtlinie – ein beschleunigtes Verfahren bei Verfahren an der Grenze und bei einer Ankunft einer erheblichen Zahl von Asylantragsteller*innen. Auch diese Fallgestaltungen sehen jedoch nicht die vollständige Außerkraftsetzung des Asylverfahrens vor. Art. 33 GFK und Art. 3 EMRK können nicht ausgesetzt werden. Insbesondere gilt die Notstandsklausel nach Art. 15 EMRK gem. Abs. 2 nicht für Art. 3 EMRK, und damit auch nicht für das darin enthaltene refoulement-Verbot.