#Kulturhaus in #Brandenburg vermutlich von jugendlichen #Neonazis angezündet – #terror

Die Einrichtung „Kultberg“ im Ort Altdöbern brannte im Oktober vergangenen Jahres weitgehend aus. Zunächst schien ein technischer Defekt als Ursache wahrscheinlich zu sein. Nun aber stehen zwei 15-Jährige im Verdacht. Sie sollen einer Gruppe von Rechtsextremisten angehören. Eine in der Öffentlichkeit bisher als ungeklärt geltende schwere Brandstiftung in Brandenburg geht Ermittlungen zufolge auf das Konto von zwei jugendlichen Neonazis. Nach Informationen von WELT AM SONNTAG beschuldigt die Staatsanwaltschaft Cottbus die beiden 15-jährigen mutmaßlichen Rechtsextremisten, im Oktober vergangenen Jahres das Kulturhaus „Kultberg“ im südbrandenburgischen Ort Altdöbern angezündet zu haben. Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, wurden die in der Region aufgewachsenen Jugendlichen im Februar dieses Jahres festgenommen. (…) Das Kulturhaus in Altdöbern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz war in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober in Brand geraten und weitgehend zerstört worden. Die Behörden hatten zunächst einen technischen Defekt als Ursache vermutet. Nachdem Experten den Brandherd identifiziert hatten, schien aber eine Brandstiftung wahrscheinlicher zu sein. Ermittlungen in dem in der Region sehr aktiven Milieu junger Neonazis führten die Polizei dann zu den nun beschuldigten 15-jährigen. Ein wichtiger Hinweis kam demnach von der Polizei Thüringen. An der Razzia war neben der Brandenburger Polizei auch die Polizei Sachsen beteiligt. Nach Informationen von WELT AM SONNTAG aus den Sicherheitsbehörden gehören die beschuldigten 15-Jährigen der neonazistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ an. Diese gilt als eine von mehreren Gruppen, die seit etwa Mitte vergangenen Jahres vor allem in den sozialen Medien aktiv sind, aber auch mit diversen rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten auffielen. Als weitere Zusammenschlüsse dieses Milieus gelten die ebenfalls in der Hauptstadtregion besonders aktive Gruppe „Deutsche Jugend voran“ oder der Zusammenschluss „Jung und Stark“.

via welt: Kulturhaus in Brandenburg vermutlich von jugendlichen Neonazis angezündet

VG #Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidungen teilte die Kammer Folgendes mit: Die Kammer sei zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung, welche die Materialsammlung einer Vielzahl an Zitaten von u.a. Vorstandsmitgliedern der AfD Sachsen-Anhalt, Landtags- und Bundestagsabgeordneten der AfD Sachsen-Anhalt sowie einzelnen Gebietsverbänden der AfD Sachsen-Anhalt enthalte, werde in einer Gesamtschau deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Die AfD Sachsen-Anhalt – so die Kammer weiter – untergrabe die in Art. 1 Abs. 1 GG universell garantierte Menschenwürde fortlaufend, indem sie den Gedanken des sog. „Ethnopluralismus“ fördere und verbreite. Sie richte sich auch fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe. Auch wende sich die AfD Sachsen-Anhalt kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG. Die Materialsammlung belege, dass die Partei die parlamentarisch-repräsentative Demokratie fortlaufend verächtlich mache. Maßgebliche Akteure der AfD Sachsen-Anhalt würden durch ihre Äußerungen nicht nur Machtkritik üben, sondern mit systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verunglimpfungen von Repräsentanten und Institutionen des Staates das Vertrauen der Bevölkerung in die parlamentarische Staatsverfassung als Ganzes in Frage stellen.

via recht und politik: VG Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig

siehe auch: AfD-Klagen gegen Entzug von Waffenerlaubnissen abgewiesen. Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt überprüfen die Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern, die im Besitz von Waffenerlaubnissen sind. Nun ist dazu ein Verwaltungsgerichtsurteil gefallen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klagen von zwei AfD-Mitgliedern sowie eines ehemaligen AfD-Mitglieds aus Sachsen-Anhalt gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse abgewiesen. Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie AfD-Mitglieder seien oder die Partei unterstützt hätten, teilte das Gericht mit. Zur Begründung hieß es, die AfD in Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. (…) Aus den Unterlagen der Verfassungsschutzbehörde werde deutlich, dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme, erklärte das Verwaltungsgericht. Sie richte sich unter anderem immer wieder „gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe.“ Außerdem mache sie die Demokratie und staatliche Institutionen verächtlich. Gut 100 AfD-Mitglieder mit Waffenerlaubnissen In den verhandelten Fällen habe das Gericht keine Ausnahme von der „regelmäßig anzunehmenden waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“ von AfD-Mitgliedern und Unterstützern gesehen. Dafür wäre es nach Meinung der Kammer notwendig, „dass sich das einzelne Mitglied beziehungsweise der Unterstützer beharrlich von Verhaltensweisen und Aussagen anderer Mitglieder, die das Auftreten der AfD Sachsen-Anhalt prägten, distanziere“. Das sei bei den Klägern nicht erkennbar gewesen

Aktenzeichen: 1 A 149/23 MD; 1 A 191/23 MD; 1 A 201/23 MD

#Koalitionsverhandlungen – Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen #Volksverhetzung

AfD kritisiert Pläne von Union und SPD als freiheitsfeindlich Die AfD hat Pläne von Union und SPD kritisiert, Menschen bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht zu entziehen – also das Recht, sich bei einer Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Das Vorhaben sei freiheitsfeindlich, teilte Parteivize Brandner mit. Es sei ein weiterer Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung diene in zunehmendem Maß gerade nicht dazu, den öffentlichen Frieden zu schützen. Er werde dazu missbraucht, bestimmte politische Meinungen, Auffassungen und Einordnungen zu diffamieren. Die Ausgrenzung der Opposition werde so noch weiter vorangetrieben. Die AfD sehe den dringenden Bedarf, den Volksverhetzungstatbestand zu reformieren. Bei den Koalitionsgesprächen von Union und SPD hatte sich die Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration darauf verständigt, im Rahmen der Resilienz-Stärkung der Demokratie den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung regeln zu wollen. Außerdem soll gegebenenfalls der Tatbestand der Volksverhetzung mit Blick auf Amtsträger und Soldaten verschärft werden.

via dlf: Koalitionsverhandlungen Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung

CDU-Bürgermeister wirbt bei Treffen mit der AfD um Stimmen für Wiederwahl – #brandmauer #braunzone #zweibrücken

In Zweibrücken steht eine Bürgermeisterwahl an. Der Amtsinhaber sprach zuvor mit der AfD und will daraus kein Geheimnis machen. Hohe Wellen schlug es, als Friedrich Merz (CDU) Ende Januar klarmachte, er habe kein Problem damit, mit Stimmen der weitestgehend rechtsextremen AfD zu Mehrheiten im Bundestag zu gelangen. Somit sorgte der Kanzler in spe für Diskussionen, inwiefern er damit die sogenannte Brandmauer zum Einstürzen brachte. Zumindest Risse bekam diese. In Zweibrücken hat die AfD Einfluss auf die Bürgermeister-Wahl Was im Bund noch Seltenheitswert hat, ist auf kommunaler Ebene häufig Alltag. Vor allem in den östlichen Bundesländern ist eine Politik ohne die AfD oft nicht mehr möglich. Aber auch im Südwesten Deutschlands erhält die in weiten Teilen rechtsextreme AfD immer mehr Einfluss. Wie in Kaiserslautern, wo die AfD bei der Bundestagswahl mit 20,8 Prozent der Zweitstimmen einen großen Erfolg feierte. Auch im rheinland-pfälzischen Zweibrücken spielt die angebliche Alternative für Deutschland eine Rolle. So ist der aktuelle Bürgermeister der 34.000-Einwohnerstadt, Christian Gauf (CDU), davon überzeugt, die Unterstützung der AfD zur Wiederwahl zu brauchen. Um sich diese zu sichern, habe er sich Mitte März mit Mitgliedern der AfD-Fraktion im Nebenzimmer der Pizzeria Portofino getroffen, sagte er der Rheinpfalz. Ihm sei wichtig, dass es sich um kein Geheimtreffen in einem Hinterzimmer gehandelt habe und er wolle dazu stehen.

via merkur: CDU-Bürgermeister wirbt bei Treffen mit der AfD um Stimmen für Wiederwahl

„Alle anderen haben abgelehnt“ – NRW-AfD bleibt nach Konten-Kündigung nur die Sparkasse Düsseldorf

Die Volksbank Düsseldorf Neuss beendete die Geschäftsbeziehungen zu der rechtspopulistischen Partei, auch andere Banken wollten sie nicht – doch die Sparkasse muss. Wie das öffentlich-rechtliche Institut mit der umstrittenen Kundenbeziehung umgeht. Wenn man Wolf-Rüdiger Jörres so zuhört, klingt es nicht danach, als wäre die Sparkasse seine erste Wahl gewesen. „Wir haben es bei einem Dutzend anderer Banken versucht“, sagt der Düsseldorfer AfD-Fraktionsgeschäftsführer. Deutsche Bank, Commerzbank, Targobank, diverse Direktbanken. „Alle haben abgelehnt.“ Nun aber wird er die beiden Konten, die ihm zum Ende dieses Monats gekündigt wurden, zur Stadtsparkasse Düsseldorf verlegen. Denn: „Die müssen uns ja nehmen.“ (…) Insgesamt habe man allein als Landesverband drei verschiedene Girokonten bei der Sparkasse eingerichtet – für Spenden, Gehälter und staatliche Parteienfinanzierung. Die AfD wurde bei der vergangenen Bundestagswahl zweitstärkste Kraft und bekam mehr als zehn Millionen Stimmen. Viele Banken aber wollen mit ihr nichts zu tun haben, nicht nur in Düsseldorf. Deutschlandweit gibt es mehrere Fälle, in denen Kreditinstitute der Partei die Konten kündigten. Von Berlin bis Bayern. Während bei privaten oder genossenschaftlichen Banken solche Entscheidungen per AGB möglich sind, gelten für Sparkassen andere Regeln. Als öffentlich-rechtliche Institute unterliegen sie einem sogenannten Kontrahierungszwang – also der Pflicht zum Vertragsabschluss. In NRW ist das in Paragraph 5 des Sparkassengesetzes geregelt. Dort heißt es: „Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten […] zu führen.“ (…) Etwas meinungsstärker drückte sich DSGV-Präsident Ulrich Reuter vor einem Jahr in einer Runde vor Wirtschaftsjournalisten aus. Das „Handelsblatt“ und das Branchenportal „Finanzbusiness“ zitieren ihn so: „Die AfD ist bei den Sparkassen alles andere als willkommen. Wir können es nicht ausschließen, dass wir extremistischen Parteien zumindest ein Konto zugänglich machen müssen, wir müssen aber weder freundlich sein, noch einen guten Service bieten.“

via rp online: „Alle anderen haben abgelehnt“ NRW-AfD bleibt nach Konten-Kündigung nur die Sparkasse Düsseldorf

#BERUFUNG – Nach Neonazi-#Überfall in #Connewitz: Neuauflage des Prozesses am #Landgericht #Leipzig

Am Landgericht Leipzig hat am Donnerstagvormittag eine erneute Verhandlung um den Neonazi-Überfall im Leipziger Stadtteil Connewitz vor neun Jahren begonnen. Im Mittelpunkt steht ein 39-jähriger Justiz-Angestellter, der bereits wegen Landfriedensbruchs verurteilt wurde, wie das Gericht mitteilte. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Mann zunächst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft erhöhte das Landgericht die Strafe wegen schweren Landfriedensbruchs um zwei weitere Monate. Doch der Angeklagte legte Einspruch ein und erhielt vom Oberlandesgericht Recht. Nun wird der Fall erneut am Landgericht Leipzig verhandelt.

via mdr: BERUFUNG Nach Neonazi-Überfall in Connewitz: Neuauflage des Prozesses am Landgericht Leipzig

Bundesverfassungsgericht: AfD-Antrag zu Stiftungsgeld verworfen

Im Rechtsstreit um staatliche Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der AfD auf Nachzahlung verworfen. Die Partei wollte in Karlsruhe erreichen, dass an die DES für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 sogenannte Globalzuschüsse nachträglich gezahlt werden. Der Antrag sei unzulässig, entschied nun der Zweite Senat. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben ihnen nahestehende Stiftungen. Diese leisten politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, sind im Bereich politischer Forschung und Beratung tätig und vergeben Stipendien für hochbegabte Studentinnen und Studenten. Die finanzielle Förderung aus dem Bundeshaushalt beträgt mehrere hundert Millionen Euro jährlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin gängige, jahrzehntelange Förderpraxis nachgebessert werden muss. Der Ausschluss der DES von der staatlichen Förderung habe die AfD im Jahr 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilten die Richterinnen und Richter. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs brauche es ein gesondertes Parlamentsgesetz, an dem es bislang fehlte. (Az. 2 BvE 3/19)

via msn: Bundesverfassungsgericht: AfD-Antrag zu Stiftungsgeld verworfen

siehe auch: Antrag vor dem BVerfG erfolglos Keine Wie­der­gut­ma­chung für AfD-nahe Stif­tung. Im Haushaltsplan 2019 hat der Bundestag die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Das war rechtswidrig, hat das BVerfG festgestellt. Wiedergutmachung gibt es aber nicht, entschied es nun. Per Beschluss (v. 19.02.2025, Az. 2 BvE 3/19) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag der AfD auf Erlass einer nachträglichen Vollstreckungsanordnung abgelehnt. Die Karlsruher Richter hielten den Antrag nach § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) schon für unzulässig.  Die AfD hatte versucht, Nachzahlungen in Höhe von jeweils 900.000 Euro für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) zu erhalten. Die DES war bisher von der staatlichen Stiftungsförderung ausgeschlossen. Dem jetzigen Antrag liegt ein Urteil des BVerfG vom 22. Februar 2023 zugrunde. Damals hatten die Verfassungshüter festgestellt, dass die bisherige Praxis zur staatlichen Finanzierung von parteinahen Stiftungen verfassungswidrig war. Deren Finanzierung wurde bis 2023 lediglich jährlich im Haushaltsplan festgeschrieben. Eine Stiftung erhielt dann sogenannte staatliche Globalzuschüsse, wenn die Partei, der sie nahestand, mindestens zweimal in Folge mit Fraktionsstärke im Bundestag vertreten war. Ein formelles Gesetz zur Finanzierungsregelung jedoch fehlte (…) Vollstreckt werden können laut BVerfG nur Tenor und tragende Gründe der Sachentscheidung. Entscheidend sei also, dass die geforderte Vollstreckungsanordnung nicht weiter geht als die Hauptsacheentscheidung aus 2023. Die Vollstreckung sei akzessorisch und dürfe die Sachentscheidung nicht ändern oder erweitern.  Hier liegt der juristische Knackpunkt: Die AfD beantragte nämlich eine monetäre Wiedergutmachung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 für die DES, konkret 900.000 Euro Nachzahlung pro Jahr. In diesen Jahren hatte die Stiftung keine Zuschüsse erhalten.  Das BVerfG wies den Antrag nun für alle drei Jahre ab. Für die Jahre 2020 und 2021 fehle es bereits an einer Hauptsacheentscheidung, da für diesen Zeitraum im Urteil aus 2023 eine Abweisung wegen Verfristung erfolgte. Für das Jahr 2019, für das die AfD im Organstreit erfolgreich war, sei aber lediglich die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungspraxis festgestellt worden, so das BVerfG. Daraus folge keine Verpflichtung einer Nachzahlung für den Staat. Der Bundestag sei durch die Entscheidung aus 2023 nur angehalten worden, künftige Verfassungsverstöße zu vermeiden. Der Antrag der AfD ist laut Karlsruher Richter also auf eine Änderung der Hauptsacheentscheidung gerichtet, was nicht statthaft ist. Somit sei der AfD-Antrag unzulässig.