Ex-Stadtrats-Kandidat der AfD wegen #Volksverhetzung in #Mühldorf vor #Gericht – So lautet das #Urteil

Wegen extrem hasserfüllter, antisemitischer Äußerungen musste sich ein früherer AfD-Stadtratskandidat nun in Mühldorf vor Gericht verantworten. Was das Ganze mit dem Zentralrat der Juden zu tun hat und welche Strafe der Mühldorfer jetzt bekommen hat. Für seine antisemitische Hasstirade suchte sich ein 59 Jahre alter Mühldorfer im Internet ein besonderes Forum aus: die Facebook-Seite des Zentralrats der Juden. „Wir Deutschen“, schrieb er im vergangenen Mai, seien seit mehr als hundert Jahre „Opfer einer jüdischen Politik, die ihresgleichen sucht“. Der Mann, von Beruf Rettungsassistent, musste sich nun wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten. Der Angeklagte reagierte auf eine Mitteilung des Zentralrats der Juden über die Eröffnung des Platzes der Hamas-Geiseln in Berlin. Sie endete mit dem Appell des Zentralrats, es müsse mehr solche Veranstaltungen geben. „Warum?“, fragte der Mühldorfer in seinem Kommentar. „Um die deutschen Mitmenschen und Mitbürger weiter zu demütigen?“ Der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 sei „nicht aufgeklärt“. Immerhin einmal war der Angeklagte auch schon in Mühldorf politisch in Erscheinung getreten. Er kandidierte im Jahr 2020 für den Stadtrat. Seine Partei: die AfD. Als er nun wegen der antisemitischen Hetze auf der Anklagebank Platz nehmen musste, gab er sich als Unschuldslamm. Erst ließ er seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, vortragen, es handle sich um ein Missverständnis. Er selbst fügte den anwaltlichen Ausführungen hinzu, er habe lediglich das israelische Vorgehen nach dem Hamas-Terror im Allgemeinen und Benjamin Netanjahu im Besonderen kritisieren wollen. „Das war blöd formuliert“, sagte er. Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, da könne man auch Fehler machen. (…) Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im vergangenen Juli auf seiner eigenen öffentlich zugänglichen Facebook-Seite mit dem Konterfei Hitlers und dem Hakenkreuz auf dessen Arm Werbung für einen YouTube-Film gemacht. In dem wurde laut Untertitel „die etwas andere Geschichte über den Zweiten Weltkrieg“ erzählt. Darin wird der Nationalsozialismus nicht nur weitgehend von jeder Schuld freigesprochen, sondern durchaus verherrlichend dargestellt. (…) Sein antisemitisches Vergehen aber räumte der Rettungsassistent nach einer Beratung mit seinem Anwalt ein. Es war also doch kein Missverständnis. Entsprechend dem Antrag der Staatsanwältin und des Verteidigers verurteilte ihn Richterin Dr. Angela Miechielsen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro, das sind 90 Tagessätzen à 40 Euro. Damit ist er nicht vorbestraft

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“Kämpferisch-aggressive Haltung” Prominente AfD-Politiker verlieren Waffen

Prominente AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt haben ihre waffenrechtliche Erlaubnis verloren. Grund ist die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Er schreibt dem Landesverband eine “kämpferisch-aggressive Haltung” zu. Die Polizeiinspektion Magdeburg hat als Waffenbehörde mehreren prominenten AfD-Politikern aus Sachsen-Anhalt die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen. Dazu zählen laut Informationen von t-online der Landtagsabgeordnete Christian Mertens, der zweimal für das Amt des Landtagsvizepräsidenten kandidierte und der Jungen Alternative im Land vorsteht, sowie der ehemalige Landesgeschäftsführer Matthias Kleiser, der mittlerweile ein AfD-Abgeordnetenbüro im Europaparlament leitet. Ebenfalls betroffen ist der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann, der 2020 aus der Partei ausgeschlossen wurde. Grund für den Entzug der Erlaubnisse ist die nun gerichtlich festgestellte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Grundlage dafür bildet laut der 1. Kammer des Gerichts* die Einstufung der Landespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Landesamt für Verfassungsschutz

via t-online: “Kämpferisch-aggressive Haltung” Prominente AfD-Politiker verlieren Waffen

siehe dazu auch: VG #Magdeburg: Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind waffenrechtlich unzuverlässig. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat am 25. März 2025 die Klagen zweier Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt sowie eines ehemaligen Mitglieds der AfD Sachsen-Anhalt gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidungen teilte die Kammer Folgendes mit: Die Kammer sei zu dem Schluss gelangt, dass den Klägern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehle, da sie Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt seien bzw. die AfD Sachsen-Anhalt unterstützt hätten. Die AfD Sachsen-Anhalt sei eine Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Bestrebungen verfolge. (…) dass die AfD Sachsen-Anhalt nach außen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung einnehme. Die AfD Sachsen-Anhalt – so die Kammer weiter – untergrabe die in Art. 1 Abs. 1 GG universell garantierte Menschenwürde fortlaufend, indem sie den Gedanken des sog. „Ethnopluralismus“ fördere und verbreite. Sie richte sich auch fortlaufend gegen den Kerngehalt der Menschenwürde, indem sie Ausländer pauschal herabwürdige und ihnen pauschal negative Eigenschaften zuschreibe. Auch wende sich die AfD Sachsen-Anhalt kämpferisch-aggressiv gegen das Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG.

»#Reichsbürger«-Prozess – Vier mutmaßliche Mitglieder der Prinz-Reuß-Gruppe angeklagt – #terror

Beim Umsturz der Bundesregierung sollten sie für Musik und Essen sorgen. Im Prozess gegen die »Reichsbürger« um Heinrich XIII. Prinz Reuß gibt es vier neue Anklagen: unter anderem gegen einen Koch und einen Sänger. Die Stuttgarter Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen vier weitere mutmaßliche Angehörige der »Gruppierung Prinz Reuß«. Aus der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart  geht hervor, dass die mutmaßliche »Reichsbürger«-Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß für den Fall eines gewaltsamen Umsturzes der Bundesregierung für die Verpflegung der Truppe und die Musik vorgesorgt haben soll. Demnach wird zwei Männern und einem Ehepaar aus Pforzheim, Haigerloch und Gmund am Tegernsee unter anderem vorgeworfen, zwischen Juli und Dezember 2022 zur Gruppe gehört zu haben. Zwei von ihnen sollen zudem gegen das Waffengesetz verstoßen haben. Laut Anklage sollte sich ein 64-jähriger Berufskoch vor allem um das Verpflegungskonzept für die geplante »Neue Deutsche Armee« kümmern. Ein als klassischer Sänger bekannter 45-Jähriger war demnach unter anderem »für die kulturelle Untermalung von Rekrutierungsveranstaltungen« vorgesehen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Eine 45-Jährige sollte demnach das Team leiten, das Rekruten für die sogenannten Heimatschutzkompanien anwerben sollte. Auch ihr 50 Jahre alter Ehemann soll zu diesem Teil des militärischen Arms der Vereinigung gehört haben.

via spiegel: »Reichsbürger«-Prozess Vier mutmaßliche Mitglieder der Prinz-Reuß-Gruppe angeklagt

Hunderte Schusswaffen in Kordel: Prozess gegen Reichsbürger verschoben

Wie der Volksfreund berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Trier fünf Jahre lang gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger ermittelt, der 875 Schusswaffen sowie tonnenweise Munition und Sprengstoff gelagert hatte. Der vormalige Waffenhändler soll dafür keine Erlaubnis besessen haben. Der Mann ist wegen unerlaubten Waffenbesitzes und des unerlaubten Betriebs eines Lagers von explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Wegen einer Erkrankung seines Anwalts wurde der Prozessbeginn von März auf Juni verschoben. Nach jahrelangem Hin und Her entzog das Oberverwaltungsgericht Koblenz dem Angeklagten im Jahre 2018 die Genehmigung, mit Waffen zu handeln, weil er zur sog. „Reichsbürgerszene“ gehöre

via lokalo: Hunderte Schusswaffen in Kordel: Prozess gegen Reichsbürger verschoben

Eklat im Berliner Parlament: AfD-Abgeordneter von Plenarsitzung ausgeschlossen – #KickHimOut

Weil er trotz mehrfacher Ordnungsrufe weiter polterte, wurde der AfD-Abgeordnete Harald Laatsch ausgeschlossen. Ein einzigartiger Vorgang. Kurz vor dem Ende der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses ist es am Donnerstagabend zu einem Eklat gekommen. Harald Laatsch, baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, wurde von der Sitzung ausgeschlossen. Zuvor war er von Vize-Präsidentin Bahar Haghanipour (Grüne) mit einem Ordnungsruf belegt worden. Die Tumulte ausgelöst hatte die Rede des AfD-Abgeordneten Hugh Bronson zu Solidaritätsanträgen für den vor wenigen Tagen inhaftierten Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoğlu. Die übrigen Fraktionen sollten nicht wortreich die Verletzung von Demokratie und Rechtsstaat in der Türkei geißeln, während im Umgang mit der AfD demokratische Standards verletzt würden, sagte Bronson unter empörten Zwischenrufen der übrigen Fraktionen. AfD-Abgeordneter bezeichnet Kollegen als „Heuchler“ Im Anschluss daran hagelte es Ordnungsrufe. Zunächst für den AfD-Abgeordneten Robert Eschricht, der Mitglieder anderer Fraktionen als „Heuchler“ verunglimpfte. Anschließend, weil sich zahlreiche Mitglieder der AfD-Fraktion über den Ordnungsruf echauffierten, für die gesamte Fraktion mit dem Hinweis, bei einem dritten Ordnungsruf der Sitzung verwiesen zu werden. Den als besonders emotional geltenden Laatsch wiederum hielt das nicht davon ab, auch weiterhin lautstark in den Plenarsaal zu rufen – was die zu diesem Zeitpunkt sitzungsleitende Haghanipour dazu brachte, ihm einen weiteren Ordnungsruf zu erteilen und schließlich der Sitzung zu verweisen

via tagesspiegel: Eklat im Berliner Parlament: AfD-Abgeordneter von Plenarsitzung ausgeschlossen

Brandenburg Opferperspektive meldet mehr rechtsextreme Gewalt

Die brandenburgische Beratungseinrichtung Opferperspektive hat 2024 insgesamt 273 rechtsextreme, rassistische und antisemitische Gewalttaten erfasst. Damit sei im Bundesland ein Höchststand seit Beginn des Monitorings 2002 verzeichnet worden, sagte Geschäftsführerin Judith Porath am Freitag bei der Vorstellung des Jahresberichts für 2024 in Potsdam. dpa/Karin Jähne Rechtsextremismus-Vorwürfe Lehrerinnen an Schule in Spremberg werden diskriminiert und beleidigt “Wir stehen an einer Eskalationsschwelle” Porath sagte, diese Entwicklung setze sich seit 2023 nahtlos fort. Dazu trage vor allem ein durch die AfD polarisiertes politisches Klima bei. 2023 hatte die Opferperspektive 242, im Jahr davor 138 rechte und rassistische Gewalttaten registriert. 2023 und 2024 seien auch durch eine veränderte Erfassung von Bedrohungen und Nötigungen höhere Zahlen verzeichnet worden, hieß es. Ohne diese Anpassungen [opferperspektive.de] hätte die Gesamtzahl 2024 bei 202 Fällen gelegen. Rechte Gewalt besonders in Potsdam, Cottbus und Oder-Spree stark Porath sagte, eine Zunahme rechter Gewalt sei in Brandenburg flächendeckend festzustellen, darunter besonders stark in Potsdam, Cottbus und dem Landkreis Oder-Spree. Die Opferperspektive forderte Politik und Gesellschaft auf, entschieden zu handeln, “um diese gefährliche Entwicklung zu stoppen”. Im vergangenen Jahr seien mindestens 416 Menschen unmittelbar von den Gewalttaten betroffen gewesen, 26 mehr als 2023, hieß es.141 der erfassten Gewalttaten waren den Angaben zufolge Körperverletzungen, 116 Nötigungen und Bedrohungen. Das häufigste Tatmotiv für rechte Gewalt sei mit 130 erfassten Angriffen weiterhin Rassismus gewesen. Zunehmende rechte Gewalt gegen politische Gegner Beunruhigend sei, dass rechts motivierte Gewalttaten gegen Mädchen und Frauen erneut stark angestiegen seien, hieß es weiter. 2024 seien 121 weibliche Betroffene erfasst worden, 2023 waren es 82 Mädchen und Frauen, im Jahr davor 48 weibliche Betroffene.

via rbb: Brandenburg Opferperspektive meldet mehr rechtsextreme Gewalt

#Kulturhaus in #Brandenburg vermutlich von jugendlichen #Neonazis angezündet – #terror

Die Einrichtung „Kultberg“ im Ort Altdöbern brannte im Oktober vergangenen Jahres weitgehend aus. Zunächst schien ein technischer Defekt als Ursache wahrscheinlich zu sein. Nun aber stehen zwei 15-Jährige im Verdacht. Sie sollen einer Gruppe von Rechtsextremisten angehören. Eine in der Öffentlichkeit bisher als ungeklärt geltende schwere Brandstiftung in Brandenburg geht Ermittlungen zufolge auf das Konto von zwei jugendlichen Neonazis. Nach Informationen von WELT AM SONNTAG beschuldigt die Staatsanwaltschaft Cottbus die beiden 15-jährigen mutmaßlichen Rechtsextremisten, im Oktober vergangenen Jahres das Kulturhaus „Kultberg“ im südbrandenburgischen Ort Altdöbern angezündet zu haben. Wie aus Sicherheitskreisen verlautete, wurden die in der Region aufgewachsenen Jugendlichen im Februar dieses Jahres festgenommen. (…) Das Kulturhaus in Altdöbern im Landkreis Oberspreewald-Lausitz war in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober in Brand geraten und weitgehend zerstört worden. Die Behörden hatten zunächst einen technischen Defekt als Ursache vermutet. Nachdem Experten den Brandherd identifiziert hatten, schien aber eine Brandstiftung wahrscheinlicher zu sein. Ermittlungen in dem in der Region sehr aktiven Milieu junger Neonazis führten die Polizei dann zu den nun beschuldigten 15-jährigen. Ein wichtiger Hinweis kam demnach von der Polizei Thüringen. An der Razzia war neben der Brandenburger Polizei auch die Polizei Sachsen beteiligt. Nach Informationen von WELT AM SONNTAG aus den Sicherheitsbehörden gehören die beschuldigten 15-Jährigen der neonazistischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ an. Diese gilt als eine von mehreren Gruppen, die seit etwa Mitte vergangenen Jahres vor allem in den sozialen Medien aktiv sind, aber auch mit diversen rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten auffielen. Als weitere Zusammenschlüsse dieses Milieus gelten die ebenfalls in der Hauptstadtregion besonders aktive Gruppe „Deutsche Jugend voran“ oder der Zusammenschluss „Jung und Stark“.

via welt: Kulturhaus in Brandenburg vermutlich von jugendlichen Neonazis angezündet