Sadistinen #764-kultti levisi Suomeen – Poliisilta vakava varoitus vanhemmille – #terror

Sadistinen 764-kultti levisi Suomeen – Poliisilta vakava varoitus vanhemmille Kansainvälinen, sadistinen 764-ryhmittymä etsii uhreikseen erityisesti lapsia ja nuoria. Nyt ilmiö on rantautunut Suomeen. Keskusrikospoliisi KRP kertoo, että kansainvälinen, sadistinen 764-verkosto on levinnyt Suomeen. Uhreina on suomalaislapsia ja -nuoria. Internet-kultiksikin kutsuttu ryhmittymä etsii verkossa erityisesti haavoittuvaisessa asemassa olevia lapsia ja nuoria, joita manipuloidaan ja kiristetään käyttämään äärimmäistä väkivaltaa itseään ja muita kohtaan. Uhreiksi on etsitty esimerkiksi masentuneita, syrjäytyneitä tai itsetuhoisia lapsia ja nuoria. Ryhmittymään yhdistettyjä rikoksia ovat maailmalla olleet esimerkiksi lasten seksuaalinen hyväksikäyttö, lemmikkien tappaminen tai toisen ihmisen puukotus. Yhdysvalloissa 764:n toiminta on määritelty terrorismiksi. Ryhmittymästä käytetään useampia eri nimityksiä, joista osa on verkoston alaryhmiä. Näitä nimiä ovat 764:n lisäksi muun muassa The Com ja No Lives Matter (NLM). Suomen poliisi puhuu pääasiassa The Comista. Ruotsissa vanhusta puukottanut 14-vuotias poika oli kirjoittanut kouluvihkoihinsa sadistikultin tunnuksia, kuten verkoston nimen 764. Suojellaan Lapsia -järjestön antamassa varoitusmerkkilistassa tämä on yksi kohdista, johon vanhemman on syytä kiinnittää huomiota. RUOTSIN POLIISIN ESITUTKINTA Keskusrikospoliisi kehottaa nyt lasten ja nuorten vanhempia ja läheisiä sekä lasten ja nuorten parissa työskenteleviä ammattilaisia tarkkaavaisuuteen ilmiön suhteen. Uhreja houkutellaan usein lasten ja nuorten suosimilla pelialustoilla ja sosiaalisessa mediassa, kuten Robloxissa, Minecraftissä, Twitchissä, Steamissä, Telegramissa ja Discordissa.

via iltalethfi: Sadistinen 764-kultti levisi Suomeen – Poliisilta vakava varoitus vanhemmille

In mehr als 60 Städten: Bündnis plant bundesweite Demos für ein AfD-Verbot

Bundestag, Bundesrat und neue Regierung sollen unverzüglich gegen die rechtsextremistische Partei vor Gericht ziehen, sagt ein zivilgesellschaftliches Bündnis. Es gebe „keine Ausreden mehr“. Heute, 13:47 Uhr Ein zivilgesellschaftliches Bündnis ruft bundesweit in mehr als 60 Städten zu Protesten gegen die AfD auf. Unter dem Slogan „Keine Ausreden mehr!“ wird dabei am Sonntag von Bundestag, Bundesrat und der neuen Bundesregierung gefordert, unverzüglich ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Die Tagesspiegel-App Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Das kündigten das bundesweite Netzwerk „Zusammen Gegen Rechts“ und die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot Jetzt!“ am Freitag gemeinsam in Berlin an. Der vorherige Bundestag habe es verpasst, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten, erklärte Kampagnensprecherin Julia Dück: „Es wird Zeit, dass die Verantwortlichen handeln. Das Verbotsverfahren gegen die AfD muss endlich eingeleitet werden.“

via tagesspiegel: In mehr als 60 Städten: Bündnis plant bundesweite Demos für ein AfD-Verbot

#OVG #Münster kippt Gerichtsurteil – AfD-Mitgliedschaft allein ist doch kein Grund für #Waffenverbot

Rund 200 Waffen hatte AfD-Politiker Stefan Hrdy aus dem Rhein-Kreis Neuss wegen seines Parteibuches abgeben müssen. Der Sportschütze und Waffensammler ging gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor – und bekam recht. Zumindest vorerst. Bundesweit bekannt wurde Stefan Hrdy vergangenen Sommer als „Wadenbeißer“, nachdem er bei den Anti-AfD-Protesten in Essen einen Demonstranten ins Bein gebissen hatte – aus Notwehr, wie er erklärte. Im übertragenen Sinne durchgebissen hat sich der Mann aus Rommerskirchen nun offenbar auch juristisch, in einer Grundsatzfrage: Reicht eine AfD-Mitgliedschaft aus, um die Waffenbesitzerlaubnis zu entziehen? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war zu diesem Schluss gekommen, wonach Hrdy seine 197 Waffen offiziell nicht mehr besitzen durfte. Doch er ging eine Instanz weiter – und bekam recht. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) befand in seinem Beschluss vom 30. April 2025, das noch nicht veröffentlicht wurde: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.“ Dieses Ergebnis steht vorherigen Gerichtsentscheidungen gegenüber, die damit gekippt wurden. Zuletzt hatten Richter in NRW mehrmals entschieden, dass Jäger, Sportschützen oder Waffensammler allein wegen ihrer AfD-Zugehörigkeit der Waffenbesitz verboten werden könne. So einfach ist es nun nicht. (…) Dass er als jahrzehntelanger Jäger, Sportschütze und Waffensammler überhaupt in den Fokus geraten sei, hält er für eine rein politisch motivierte Aktion, angestoßen durch einen Sachbearbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss. Es sei eine persönliche Sache, so Hrdy, der Mann wolle den Kampf gegen die AfD vorantreiben. Die Kreispolizeibehörde Neuss hat ihm wegen der Mitgliedschaft in der AfD vor zwei Jahren den Besitz seiner 197 Waffen verboten. Rund 80 Waffen habe die Behörde sichergestellt, den Rest habe er verkauft, teils weit unter Wert. Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bisherige Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz noch kein Beleg dafür sei, dass die Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Der heikle Punkt: Zwei Tage nach diesem Beschluss verkündete Nancy Faeser (SPD) als eine ihrer letzten Amtshandlungen als Bundesinnenministerin die Hochstufung der Partei als gesichert rechtsextrem. Inzwischen hat der Verfassungsschutz die öffentliche Einstufung ausgesetzt – bis zu einem Urteil. Wie dieser Rechtsstreit die Frage nach der Waffenerlaubnis beeinflusst, ist unklar. Zunächst gilt der OVG-Beschluss.

via rp online: OVG Münster kippt Gerichtsurteil AfD-Mitgliedschaft allein ist doch kein Grund für Waffenverbot

siehe dazu auch: weitere Artikel / Beiträge zu Hrdy (u.a. Spucken, Beißen politischer Gegner)

#Bürgermeisterwahl in #Neukloster: AfD-Kandidat nicht zugelassen – #KickHimOut #terror

Haik Jaeger war mutmaßlich ein Mitglied der rechtsextremen Nordkreuz-Gruppe. Der Gemeindewahlausschuss entschied unter anderen deswegen am Donnerstag, den AfD-Kandidaten nicht zur Bürgermeisterwahl in Neukloster zuzulassen. (…) Jaeger war mutmaßlich ein Mitglied der rechtsextremen Nordkreuz-Gruppe, die sich auf einen Staatszusammenbruch vorbereitete. 2017 wurden bei ihm rund 3.000 Schuss Munition gefunden, dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. (…) Haik Jaeger, suspendierter Kriminalkommissar, wäre als gewaltbereiter Rechtsextremist einzustufen. Es sei nicht zu erkennen, dass er hinter der Verfassung stehen würde und sich eindeutig gegen radikale Gruppen bekennen würde

via ndr: Bürgermeisterwahl in Neukloster: AfD-Kandidat nicht zugelassen

Neukloster Hauptstraße Schwedeneiche.jpg
Von Gmbo 2013Eigenes Werk, CC0, Link

Hochstufung der AfD – Was die “Stillhaltezusage” bedeutet

Nachdem die AfD gegen die Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch” geklagt hat, setzt der Verfassungsschutz die Hochstufung vorerst aus. Das war eine verfahrenstechnische Entscheidung – aber keine Aussage zur Sache. Eine Überraschung war es nicht. Drei Tage nach der Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextremistisch” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), hat die Partei Klage eingereicht. 195 Seiten umfasst die Klageschrift, die beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingegangen ist. Darin stellt die AfD den Antrag, das Gericht möge es dem BfV per Urteil untersagen, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzuordnen und als solche zu beobachten. In einem 1.100 Seiten umfassenden geheimen Gutachten kommt das BfV zu dem Schluss, dass es sich bei der AfD um eine “gesichert extremistische Bestrebung” handelt. Darüber hatte die Behörde in einer Pressemitteilung informiert. Man habe bei der Einstufung die letzten drei Jahre betrachtet und unter anderem Aussagen von hochrangigen Parteivertretern berücksichtigt. Vor allem das “in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis” sei nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar und rechtfertige die Einstufung, so heißt es in der Pressemitteilung.

via tagesschau: Hochstufung der AfD Was die “Stillhaltezusage” bedeutet

Problemfall AfD-Beamtinnen und Beamte Sag mir, wo die Staatsfeinde sind – #KickThemOut

Können Mitglieder der vielleicht bald auch offiziell „gesichert rechtsextremen“ AfD noch als Lehrkräfte arbeiten? Länder wollen Konsequenzen prüfen. Für den Fall einer endgültigen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ fordern Lehrerverbände und Gewerkschaften Konsequenzen für Parteimitglieder im Staatsdienst: „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes kann es nicht einfach so weitergehen“, sagt Lehrerverbandschef Stefan Düll der taz. Bund und Länder müssten nun für den gesamten öffentlichen Dienst prüfen, wie sie mit entsprechenden Beamtinnen und Beamten umgingen. Das gelte im besonderen Maße auch für Lehrkräfte, die einen staatlichen Bildungsauftrag erfüllen sollen: „Wenn wir die Arbeit des Verfassungsschutzes ernst nehmen, gehört die AfD auf die Liste extremistischer Organisationen, die Referendaren vor der Vereidigung vorgelegt wird“, meint Düll. In Bayern, wo Düll Schulleiter ist, sind das rund 180 Organisationen. Eine Mitgliedschaft löst eine Eignungsprüfung durch den Verfassungsschutz aus. Auch bereits beschäftigte Lehrkräfte müssten gegebenenfalls neu auf ihre Verfassungstreue hin geprüft werden, so Düll. Ähnlich äußert sich auch Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft GEW. „Die Politik muss nun dringend handeln, um den Schulen Klarheit im Umgang mit der AfD zu verschaffen“, sagte Bensinger-Stolze der taz. Aus ihrer Sicht ist es nach der Neubewertung des Verfassungsschutzes kaum vorstellbar, dass ein Mitglied einer als „gesichert rechtsextremen“ Partei als Lehrkraft ihrem demokratischen Bildungsauftrag nachkommen könne. (…) Selbst bei prominenten Fällen wie dem in Hessen verbeamteten AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, der offi­ziell „Faschist“ genannt werden darf, ist eine Entfernung aus dem Staatsdienst kompliziert. Der Grund: Hessen nimmt an, dass Höckes beamtenrechtliche Treuepflichten während seine Abgeordnetenmandats ruhen – somit können keine Dienstvergehen vorliegen. Ob die gesetzlichen Regelungen möglicherweise nun angepasst werden, ist offen. Das CDU-geführte Bildungsministerium teilte auf Anfrage aber mit, dass Höcke unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt seinen Beamtenstatus verlieren könne. Zum Beispiel, wenn er rechtskräftig wegen Volksverhetzung und/oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu mindestens sechs Monate Haft verurteilt würde. Das Beispiel zeigt, wie hoch die Hürden für Disziplinarmaßnahmen sind, selbst wenn es wenig Zweifel an verfassungsfeindlichen Positionen gibt. (…) Wozu dies im Extremfall führen kann, habe man im brandenburgischen Burg gesehen, so Bensinger-Stolze. Dort hatten zwei Lehrkräfte 2023 in einem Brandbrief öffentlich gemacht, dass rechtsextreme Vorfälle wie Hitlergrüße von Schülern ignoriert oder herunterspielt würden. Letztlich verließen die beiden Lehrkräfte die Schule – auch weil sie im Ort für den Brandbrief angefeindet worden sind. Jüngst wurden nach Medienberichten auch im sachsen-anhaltischen Altmarkkreis Lehrkräfte massiv unter Druck gesetzt, weil sie sich für eine offene Gesellschaft einsetzen.

via taz: Problemfall AfD-Beamtinnen und Beamte Sag mir, wo die Staatsfeinde sind

siehe auch: Kinder unterrichten und AfD-Mitglied sein: Geht das? Auch in den Schulen könnte es Folgen haben, dass der Verfassungsschutz die ganze AfD als gesichert rechtsextrem einstufte, auch wenn das aktuell ausgesetzt ist. Wie umgehen mit Lehrern, die in der AfD sind? Was Beteiligte zur “Gretchenfrage” sagen. Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD Anfang der Woche als gesichert rechtsextreme Partei eingestuft. Auch wenn diese Einstufung wegen eines Eilantrags vorläufig ausgesetzt wurde: Seitdem gibt es viele Diskussionen – über ein mögliches Verbotsverfahren, über die Folgen für die staatliche Parteienfinanzierung. Aber das Thema beschäftigt auch viele Lehrkräfte, Eltern und Schüler: Wie umgehen mit Lehrerinnen und Lehrern, die in der Partei Mitglied sind? (….) Michael Schwägerl, Vorsitzender des Bayerischen Philologenverbands, betont auf BR24-Anfrage: Seinem Verband sei wichtig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung überzeugend dargestellt werde und “die uns Lehrkräften anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern erzogen werden, die unsere wertebasierte Gesellschaft vertreten und fortführen können”. Dafür müssten verbeamtete wie angestellte Lehrkräfte eintreten – “nicht nur als Lippenbekenntnis”. Der Philologenverband fordere daher den Freistaat Bayern und den Bund auf, “zu prüfen, welche rechtsstaatlichen Verfahren und Maßnahmen im Sinne unserer wehrhaften Demokratie aufgrund einer Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall einer gesichert rechtsextremistischen Partei anzuwenden sind”.

Nach BfV-Einstufung: AfD-Mann Maximilian Krah fordert erneut Abkehr von der völkischen Ideologie – #mimikri

Die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sorgt in der AfD für Empörung. Aber ausgerechnet der von Skandalen und Krisen bekannte Bundestagsabgeordnete aus Sachsen, Maximilian Krah, positioniert sich gegen die völkische Ideologie. Die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD aufgrund ihrer völkischen Ideologie als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen, führt zur Unsicherheit der Partei. Die Funktionäre weisen den Vorwurf zurück und verstricken sich in Widersprüche.  Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla geriet beim ZDF ins Straucheln, es gebe „natürlich zwei Gruppen, die nicht unterscheidbar“ seien. Dann unterschied er sie: Es gebe diejenigen, die durch Abstammung deutsch seien und  diejenigen, die vom Grundgesetz her „Passdeutsche“ seien und sagt, „das sind ganz klar zwei Punkte, wo wir auch nicht Unterscheidung treffen“. Das Trugbild eines homogenen Staatsvolks bildet den Kern der völkischen Ideologie, die auch Grundlage der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland war. Das Gutachten des Verfassungsschutzes kommt offenbar zu dem Schluss, dass diese Ideologie auch der Kern der AfD-Parteiideologie ist. Während die Spitze der AfD lediglich dementiert, schert einer aus. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah kritisiert zwar die Einschätzung durch den Verfassungsschutz, bewertet aber die völkische Ideologie als Problem: Sie könnte ein Parteienverbot begründen und verhindert mögliche Koalitionen. Der AfD-Politiker aus Sachsen war Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, sein ehemaliger Mitarbeiter ist wegen Spionage für China angeklagt – nun ist Krah in den Bundestag gewechselt. Krah gegen Vierfuß: Der Bruch in Echtzeit Einen Tag nach der Erklärung des Verfassungsschutzes provoziert Krah auf X am 4. Mai eine Debatte mit der Behauptung, ethnische Homogenität sei nicht mehr herstellbar. Der Staat könne „die Veränderungen, die Masseneinwanderung bringt, nicht rückgängig machen“, schreibt der AfD-Politiker. Der Positionswechsel ist brisant, weil Krah selbst noch 2023 ein völkisches Manifest als Grundlage rechter Politik verfasst hat. In dem Buch heißt es, dass es „in immer mehr urbanen Gebieten keine kulturelle deutsche öffentliche Ordnung mehr“ gebe und fordert deren „Wiederherstellung“. Im Buch schlug der AfD-Politiker noch „Remigration“ über eine Politik des Vergällens vor, bis Menschen mit Migrationshintergrund sich entweder „assimilieren“ oder das Land wieder verlassen.  Seit einiger Zeit schlägt Krah einen gegenläufigen Kurs ein. Gegenüber CORRECTIV sagte er bereits im April, er beabsichtige, „die Frage der Multiethnizität des Staatsvolks neu zu durchdenken.“ Die Wende des AfD-Hardliners folgte laut eigener Aussage der CORRECTIV-Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“. Sie zeigt, wie unweit von Potsdam im November 2023 der Kopf der Identitären Bewegung Martin Sellner die „Remigration“ auch von „nicht-assimilierten Staatsbürgern“ über „Anpassungsdruck“ wie „maßgeschneiderte Gesetze“ als „Jahrzehnteprojekt“ vorschlug. Dieser Vorschlag läuft auf die Vertreibung für Millionen Menschen, darunter auch Staatsbürger, und führte zu millionenfachen Protesten in Deutschland. Krahs neue Linie: nicht mehr völkisch sprechen, strategisch denken. Dass er nun von jenen angegriffen wird, mit denen er jahrelang das Weltbild teilte, ist Ausdruck eines vermutlich bevorstehenden ideologischen Machtkampfs in der AfD.  Im Zentrum stehen grundlegende Differenzen über das Verhältnis von Staat, Ethnizität und Nation. Krah plädiert für eine inhaltliche und strategische Anpassung.

via correctiv: Nach BfV-Einstufung: AfD-Mann Maximilian Krah fordert erneut Abkehr von der völkischen Ideologie