Rund 200 Waffen hatte AfD-Politiker Stefan Hrdy aus dem Rhein-Kreis Neuss wegen seines Parteibuches abgeben müssen. Der Sportschütze und Waffensammler ging gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor – und bekam recht. Zumindest vorerst. Bundesweit bekannt wurde Stefan Hrdy vergangenen Sommer als „Wadenbeißer“, nachdem er bei den Anti-AfD-Protesten in Essen einen Demonstranten ins Bein gebissen hatte – aus Notwehr, wie er erklärte. Im übertragenen Sinne durchgebissen hat sich der Mann aus Rommerskirchen nun offenbar auch juristisch, in einer Grundsatzfrage: Reicht eine AfD-Mitgliedschaft aus, um die Waffenbesitzerlaubnis zu entziehen? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf war zu diesem Schluss gekommen, wonach Hrdy seine 197 Waffen offiziell nicht mehr besitzen durfte. Doch er ging eine Instanz weiter – und bekam recht. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) befand in seinem Beschluss vom 30. April 2025, das noch nicht veröffentlicht wurde: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.“ Dieses Ergebnis steht vorherigen Gerichtsentscheidungen gegenüber, die damit gekippt wurden. Zuletzt hatten Richter in NRW mehrmals entschieden, dass Jäger, Sportschützen oder Waffensammler allein wegen ihrer AfD-Zugehörigkeit der Waffenbesitz verboten werden könne. So einfach ist es nun nicht. (…) Dass er als jahrzehntelanger Jäger, Sportschütze und Waffensammler überhaupt in den Fokus geraten sei, hält er für eine rein politisch motivierte Aktion, angestoßen durch einen Sachbearbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss. Es sei eine persönliche Sache, so Hrdy, der Mann wolle den Kampf gegen die AfD vorantreiben. Die Kreispolizeibehörde Neuss hat ihm wegen der Mitgliedschaft in der AfD vor zwei Jahren den Besitz seiner 197 Waffen verboten. Rund 80 Waffen habe die Behörde sichergestellt, den Rest habe er verkauft, teils weit unter Wert. Die OVG-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die bisherige Einstufung der AfD als extremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz noch kein Beleg dafür sei, dass die Partei tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Der heikle Punkt: Zwei Tage nach diesem Beschluss verkündete Nancy Faeser (SPD) als eine ihrer letzten Amtshandlungen als Bundesinnenministerin die Hochstufung der Partei als gesichert rechtsextrem. Inzwischen hat der Verfassungsschutz die öffentliche Einstufung ausgesetzt – bis zu einem Urteil. Wie dieser Rechtsstreit die Frage nach der Waffenerlaubnis beeinflusst, ist unklar. Zunächst gilt der OVG-Beschluss.
via rp online: OVG Münster kippt Gerichtsurteil AfD-Mitgliedschaft allein ist doch kein Grund für Waffenverbot
siehe dazu auch: weitere Artikel / Beiträge zu Hrdy (u.a. Spucken, Beißen politischer Gegner)