Können Mitglieder der vielleicht bald auch offiziell „gesichert rechtsextremen“ AfD noch als Lehrkräfte arbeiten? Länder wollen Konsequenzen prüfen. Für den Fall einer endgültigen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ fordern Lehrerverbände und Gewerkschaften Konsequenzen für Parteimitglieder im Staatsdienst: „Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes kann es nicht einfach so weitergehen“, sagt Lehrerverbandschef Stefan Düll der taz. Bund und Länder müssten nun für den gesamten öffentlichen Dienst prüfen, wie sie mit entsprechenden Beamtinnen und Beamten umgingen. Das gelte im besonderen Maße auch für Lehrkräfte, die einen staatlichen Bildungsauftrag erfüllen sollen: „Wenn wir die Arbeit des Verfassungsschutzes ernst nehmen, gehört die AfD auf die Liste extremistischer Organisationen, die Referendaren vor der Vereidigung vorgelegt wird“, meint Düll. In Bayern, wo Düll Schulleiter ist, sind das rund 180 Organisationen. Eine Mitgliedschaft löst eine Eignungsprüfung durch den Verfassungsschutz aus. Auch bereits beschäftigte Lehrkräfte müssten gegebenenfalls neu auf ihre Verfassungstreue hin geprüft werden, so Düll. Ähnlich äußert sich auch Anja Bensinger-Stolze, Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft GEW. „Die Politik muss nun dringend handeln, um den Schulen Klarheit im Umgang mit der AfD zu verschaffen“, sagte Bensinger-Stolze der taz. Aus ihrer Sicht ist es nach der Neubewertung des Verfassungsschutzes kaum vorstellbar, dass ein Mitglied einer als „gesichert rechtsextremen“ Partei als Lehrkraft ihrem demokratischen Bildungsauftrag nachkommen könne. (…) Selbst bei prominenten Fällen wie dem in Hessen verbeamteten AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, der offiziell „Faschist“ genannt werden darf, ist eine Entfernung aus dem Staatsdienst kompliziert. Der Grund: Hessen nimmt an, dass Höckes beamtenrechtliche Treuepflichten während seine Abgeordnetenmandats ruhen – somit können keine Dienstvergehen vorliegen. Ob die gesetzlichen Regelungen möglicherweise nun angepasst werden, ist offen. Das CDU-geführte Bildungsministerium teilte auf Anfrage aber mit, dass Höcke unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt seinen Beamtenstatus verlieren könne. Zum Beispiel, wenn er rechtskräftig wegen Volksverhetzung und/oder des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu mindestens sechs Monate Haft verurteilt würde. Das Beispiel zeigt, wie hoch die Hürden für Disziplinarmaßnahmen sind, selbst wenn es wenig Zweifel an verfassungsfeindlichen Positionen gibt. (…) Wozu dies im Extremfall führen kann, habe man im brandenburgischen Burg gesehen, so Bensinger-Stolze. Dort hatten zwei Lehrkräfte 2023 in einem Brandbrief öffentlich gemacht, dass rechtsextreme Vorfälle wie Hitlergrüße von Schülern ignoriert oder herunterspielt würden. Letztlich verließen die beiden Lehrkräfte die Schule – auch weil sie im Ort für den Brandbrief angefeindet worden sind. Jüngst wurden nach Medienberichten auch im sachsen-anhaltischen Altmarkkreis Lehrkräfte massiv unter Druck gesetzt, weil sie sich für eine offene Gesellschaft einsetzen.
via taz: Problemfall AfD-Beamtinnen und Beamte Sag mir, wo die Staatsfeinde sind
siehe auch: Kinder unterrichten und AfD-Mitglied sein: Geht das? Auch in den Schulen könnte es Folgen haben, dass der Verfassungsschutz die ganze AfD als gesichert rechtsextrem einstufte, auch wenn das aktuell ausgesetzt ist. Wie umgehen mit Lehrern, die in der AfD sind? Was Beteiligte zur “Gretchenfrage” sagen. Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD Anfang der Woche als gesichert rechtsextreme Partei eingestuft. Auch wenn diese Einstufung wegen eines Eilantrags vorläufig ausgesetzt wurde: Seitdem gibt es viele Diskussionen – über ein mögliches Verbotsverfahren, über die Folgen für die staatliche Parteienfinanzierung. Aber das Thema beschäftigt auch viele Lehrkräfte, Eltern und Schüler: Wie umgehen mit Lehrerinnen und Lehrern, die in der Partei Mitglied sind? (….) Michael Schwägerl, Vorsitzender des Bayerischen Philologenverbands, betont auf BR24-Anfrage: Seinem Verband sei wichtig, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung überzeugend dargestellt werde und “die uns Lehrkräften anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern erzogen werden, die unsere wertebasierte Gesellschaft vertreten und fortführen können”. Dafür müssten verbeamtete wie angestellte Lehrkräfte eintreten – “nicht nur als Lippenbekenntnis”. Der Philologenverband fordere daher den Freistaat Bayern und den Bund auf, “zu prüfen, welche rechtsstaatlichen Verfahren und Maßnahmen im Sinne unserer wehrhaften Demokratie aufgrund einer Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall einer gesichert rechtsextremistischen Partei anzuwenden sind”.