Der Hassbotschafter: So lotet ein AfD-Mann aus der Region die Grenzen des Rechtsstaats aus

Sich selbst be­zeich­net der AfD-Mann als In­ter­ne­tak­ti­vist, Pro­pa­gan­da­ex­or­zist, Wi­der­stands­mo­ti­va­tor. Das Sam­mel­su­ri­um an Straf­ta­ten, für die er am Di­ens­tag in Aschaf­fen­burg vor Ge­richt zum gro­ßen Teil schul­dig ge­spro­chen wur­de, lässt kei­nen Zwei­fel: Da lo­tet ei­ner die Gren­zen des Rechts­staats für Hass­bot­schaf­ten sei­ner Par­tei aus – ver­s­trickt sich aber mit­un­ter in ku­rio­se Wi­der­sprüche, ana­ly­siert un­ser Au­tor Ke­vin Zahn. Bei den Vorwürfen gegen das AfD-Mitglied aus dem Kreis Aschaffenburg ist am Dienstag fast alles dabei gewesen, weswegen die Partei aus Sicht vieler Bürger undemokratisch ist. Und im Grunde verfährt der Mann immer nach dem gleichen Prinzip: Er überschreitet eine Grenze, provoziert damit Kritik – und stellt sich dann als Opfer dar. So simpel das Vorgehen ist, es beschert der AfD und Konsorten wie Donald Trump nach wie vor große Aufmerksamkeit. (…) Er schwingt sie selbst kräftig gegen andere. Er vergleicht zum Beispiel das Programm der Grünen mit Hitlers Positionen oder postet eine Karikatur von Ukrainern beim Hitlergruß. Zugleich relativiert er die Gesinnung der Nazis, postet Bilder von Aufmärschen. Doch ob die Keule in die eine oder andere Richtung schwingt, beides zielt am Ende auf eines ab: Normalisierung. Bei Gericht stellte Staatsanwalt Jürgen Bundschuh in klaren Worten dar, warum allein die Abbildung von verbotenen Nazisymbolen eine Straftat ist. Sie müsse die Nazis gar nicht verherrlichen, sagt Bundschuh, allein das Zeigen genügt. Ausnahmen gebe es nur, wenn die Abbildung zum Beispiel der Bildung, der Kunst oder der Berichterstattung diene. Oder wenn sich der Äußernde auf Anhieb zu erkennen davon distanziert. Das Recht wirkt hier also der Normalisierung entgegen. (…) Das Gericht sah in vielen dieser Fälle die “strafrechtliche Relevanz” sogar als gesteigert an, sie fielen für die Strafe besonders ins Gewicht. Richterin Scheuermeyer sagte: “Es gibt alle Möglichkeiten, sich mitzuteilen, aber man muss auch die Grenzen beachten.” Beim Verhalten des Angeklagten spricht sie von “regelmäßigen Postings, die absolut überhaupt nichts mit einer nachvollziehbaren Diskussion oder Kritik zu tun haben”. Die klare Botschaft: Wer pauschal Minderheiten diffamiert, muss sogar mit mehr Strafe rechnen. Herabsetzung: Plumper Frauenhass Grüne, der Rechtsstaat, diverse Minderheiten – die Feindbilder der AfD sind nicht komplett ohne Frauen. Auch hier fällt der Angeklagte mit recht plumpen Sprüchen. Das Beleidigungs-Prinzip ist so simpel wie alt: Wenn’s um Frauen geht, sprechen Männer herablassend über deren Sexualleben. Wie es gerade passt: Die eine habe zu viel, verkaufe sich im Falle der Baerbock-Beleidigung gar, die andere habe zu wenig. Am Ende läuft alles auf das Gegenteil von Gleichstellung heraus: Es handelt sich schlicht um Herabsetzung.  Richterin Scheuermeyer griff sich ein Beispiel heraus: “Wenn man das Wort Schlampe verwendet, dann ist das für mich keine objektive Meinungsäußerung, sondern durchaus eine Beleidigung .” Ebendas bestritt der Strafverteidiger postwendend, setzte gar selbst eine ähnliche Äußerung obendrauf. Ob man sich davon provozieren lassen muss? Richterin Scheuermeyer ließ sich darauf erst gar nicht ein.

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Migranten als “Räuber” bezeichnet – Burschenschaft Neukirchen empört mit rassistischem Kirmeswagen

Bei der Neukirchener Kirmes ist ein örtlicher Verein mit einem Wagen aufgetreten, auf dem Migranten als “Räuber” verunglimpft werden. Beteiligte verkleideten sich als “Talahons” und fuchtelten mit Messern herum. Das sorgt nun für Ärger. Auf dem Instagram-Account der Burschenschaft Neukirchen (Schwalm-Eder) ging es in diesem Jahr vorwiegend um zwei Dinge: Biertrinken und die Vorbereitungen für die Babiller Pfingstkirmes, vor allem in Form von Witzen über den zu erwartenden Alkoholrausch. Die Burschenschaft organisierte die Kirmes Anfang Juni. Sie war auch selbst vertreten mit einem Wagen, und dessen offenbar für witzig befundene Aufmachung sorgt nun für Diskussionsstoff: Darauf standen junge Männer, die sich als sogenannte “Talahons” verkleidet hatten. Dazu trug der Umzugswagen ein Banner mit der Aufschrift “Ali Baba und die 14 Millionen Räuber”. Zuerst hatte die HNA darüber berichtet. Seit Bilder davon im Internet und sozialen Netzwerken kursieren, ist Schluss mit lustig: Neukirchens Bürgermeister Marian Knauff (SPD) verurteilte den Wagen als rassistisch. Hätte er schon beim Umzug von der Aufmachung des Wagens Kenntnis gehabt, hätte er dessen Teilnahme untersagt, erklärt Knauff am Freitag. Der Ausdruck “14 Millionen Räuber” spielt offenbar auf die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen ohne deutschen Pass an, die – dieser Eindruck muss entstehen – pauschal als kriminell gebrandmarkt werden. (…) Die aktiven Vereinsmitglieder seien so beschäftigt gewesen mit der Vorbereitung der Kirmes, dass kurzfristig Nicht-Mitglieder beim Wagen “unterstützten”, so Keil. Am Ende waren also Mitglieder und Nicht-Mitglieder beteiligt. Es habe einen Verhaltenskodex für die Wagen gegeben, allerdings habe es die Burschenschaft nicht geschafft, vorab alle Wagen zu kontrollieren. Und so soll dann ausgerechnet der Wagen, für den die Burschenschaft selbst verantwortlich war, gegen die Regeln der Kirmes und des demokratischen Miteinanders verstoßen haben.

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siehe auch: Es ist das alte Spiel In Nordhessen haben Männer auf einem Kirmeswagen in Jogginghosen junge Migranten nachgeäfft, Messer geschwungen und ein rassistisches Banner zur Schau getragen. Es ist das alte Spiel rechter Provokationen: Erst wird gehetzt, was das Zeug hält, danach Reue geheuchelt. Es ist ein mittlerweile bewährter Sport vor allem unter Rechten, erstmal ordentlich einen rauszuhauen und dann die Opferrolle rückwärts zu machen. Also eine rassistische Lüge, Hetze, Polemik verbreiten und dann ein großes “Sorry” hinterher zu schieben. Dazu gehört oft auch wehleidiges sich selbst Bejammern, eine Portion Bedauern und Aussicht auf Wiedergutmachung für die Öffentlichkeit, damit die sich beschwichtigt fühlen kann. Die Botschaft: Blöd gelaufen, aber so schlimm war es doch gar nicht. Aktuell lässt sich das wieder beobachten: Ein Kirmeswagen mit Hetze gegen Migranten in Neukirchen (Schwalm-Eder), dann – sinngemäß – ein reumütiges ‘Wir wissen gar nicht, wie das passieren konnte’ des verantwortlichen Vereins Burschenschaft Neukirchen und die dazugehörige Entschuldigung. Es langweilt, es wiederholt sich, es ist kalkuliert – und furchtbar platt. Wer glaubt denn ernsthaft dem Verein als Organisator der Kirmes, dass bei dem monatelang vorbereiteten Umzug nicht aufgefallen sein soll, dass der eigene Wagen besetzt mit den eigenen Leuten rassistische Stereotype bediente. Dass die Beteiligten mit Spielzeugmessern hantierten, um Flüchtlinge zu diffamieren und auf einem Banner Menschen pauschal als “Räuber” bezeichnet werden, die ohne deutschen Pass in Deutschland leben.

https://mastodon.social/@[email protected]/114720091322750364

AfD-Chefin erstattet Anzeige Alice Weidel im Netz beleidigt: Gericht verurteilt Isernhagener

Das Amtsgericht Burgwedel hat einen Mann aus Isernhagen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er AfD-Chefin Alice Weidel in den sozialen Medien beleidigt hatte. Der Weg zum Urteil war nicht leicht. Das Amtsgericht Burgwedel hat einen 57-jährigen Isernhagener wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Er hatte im Februar 2022 auf der Plattform X Alice Weidel, AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, als „menschenhassende Nazi-Schlampe“ betitelt. Einfach war die Urteilsfindung nicht – zumal das Landgericht Hamburg dem NDR im Mai 2017 erlaubt hatte, Weidel als „Nazi-Schlampe“ in einer Satire-Sendung zu bezeichnen. Die Anklage warf dem Isernhagener vor, sich mit einem beleidigenden Kommentar auf der Plattform X gegen die heutige AfD-Parteivorsitzende geäußert zu haben. Dort hatte es eine Diskussion um ein Interview mit Weidel zur Ukraine-Krise gegeben, in dem sie sinngemäß der Ukraine die Schuld am Krieg gegeben haben soll. Neben diversen anderen Diskussionsbeiträgen kommentierte der Isernhagener den Beitrag mit „menschenhassende Nazi-Schlampe. nuff said.“ Der Bundesnachrichtendienst hatte den Post entdeckt, Alice Weidel informiert und diese letztlich gegen den heute 57-Jährigen Strafantrag gestellt. Denn Beleidigung ist ein Delikt, das nur nach einer Anzeige strafrechtlich verfolgt wird. Die Ermittler landeten schnell beim Isernhagener, da dieser mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse über seinen X-Account zurückverfolgt werden konnte. Das Gericht erließ einen Strafbefehl über 1200 Euro gegen den Mann, der jedoch Einspruch einlegte. Entsprechend kam es am Donnerstag zur Gerichtsverhandlung in Burgwedel. Dass es die Äußerung gegeben hatte, stellte der Verteidiger des Angeklagten nicht in Abrede. „Fraglich ist jedoch die rechtliche Bewertung und auch, ob mein Mandant mit Vorsatz Frau Weidel herabwürdigen wollte“, betonte er. Eben das bestritt der Angeklagte. „Ich bin ein politisch vielseitig interessierter Mensch. Ich habe nicht die Person beleidigen wollen, sondern es ging mir um die Sache und die Partei“, sagte der Isernhagener. Er hätte 1000 andere Beleidigungen finden und wählen können, das habe er aber bewusst nicht getan. Es sei ihm vielmehr um eine pointierte Stellungnahme zu der Debatte gegangen, ergänzte sein Verteidiger. Das sei mit dem „nuff said“, ein umgangssprachlicher Nachsatz aus dem Englischen, der betone, dass es nichts weiter zu sagen gebe, untermauert worden. Verteidiger und Angeklagter verwiesen zudem auf einen Rechtsstreit zwischen Alice Weidel und dem NDR aus dem Jahr 2017. In der Satire-Sendung „Extra 3″ war Weidel damals vom Moderator als „Nazi-Schlampe“ betitelt worden – das wiederum als Reaktion auf Weidels Rede bei einem AfD-Parteitag, in der sie gesagt hatte: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“

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Rassistische Anzeige in Amtsblatt Sebnitz: Ermittlungen gegen Dachdecker eingestellt

Eine rassistische Stellenanzeige eines Sebnitzer Dachdeckers hatte im April bundesweit Schlagzeilen provoziert. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen den 60 Jahre alten Handwerker wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft war der Inhalt der Stellenanzeige zwar als “teilweise geschmacklos und moralisch anstößig” zu bewerten, strafrechtlich ist sie jedoch ohne Relevanz. Der Sebnitzer Dachdeckermeister hatte in der Werbeanzeige einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, schloss bestimmte Menschen als Bewerber aber aus. Diese wurden mit antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Begriffen beschrieben. Bei der Staatsanwaltschaft waren daraufhin viele Anzeigen eingegangen. Äußerungen von Meinungsfreiheit gedeckt Die Äußerungen seien von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Eine Rolle habe dabei gespielt, dass die Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar seien. Darüber hinaus habe der Beschuldigte auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. Eine Anklage kam daher laut Statsanwaltschaft nicht in Betracht

via mdr: Rassistische Anzeige in Amtsblatt Sebnitz: Ermittlungen gegen Dachdecker eingestellt

siehe dazu auch: ANZEIGE ERSTATTET – #Dachdecker schaltet rassistische Anzeige im #Amtsblatt #Sebnitz Mit einer Anzeige im Amtsblatt der Stadt Sebnitz sucht eine Dachdeckerfirma nach Azubis – und macht dabei eine menschenverachtende Einschränkung. Die Stadt reagiert, steht aber selbst in der Kritik. Der Handwerker selbst will sich der Tragweite der Begriffe nicht bewusst gewesen sein. Ein Dachdeckermeister in Sebnitz hat mit einer rassistischen Anzeige im Amtsblatt für Entsetzen gesorgt. “Ausbildungsplatz ab 2026 ABER: keine Hakennasen, Bimbos, Zeppelträger!” heißt es da. Sprich: Der Handwerker möchte keine Schwarzen oder Juden als Bewerber. Was er mit Zeppelträger genau meint, ist unklar. Im Netz kursieren verschiedene Meinungen dazu. Es könnten Zopfträger oder Muslime gemeint sein. Wie kann so eine Anzeige in ein Amtsblatt kommen, fragen sich viele. Der Bürgermeister von Sebnitz, Ronald Kretzschmar sagte MDR SACHSEN, die Anzeige sei beschämend und untragbar. “Leider sehen wir solche Anzeigen nicht, da diese als private Anzeige über den Wittich Verlag (Verleger des Grenzblattes) gebucht wird. Hier hat die Redaktion des Wittich Verlages versagt, da hätte man noch den Abdruck verhindern können.” Kretzschmar hat Anzeige gegen den Verfasser, den Dachdecker Ronney W., gestellt und ebenso gegen den Verlag. Der gesamte Stadtrat und die Ortsvorsteher seien ebenso schockiert. “Volksverhetzung, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit haben bei uns keinen Platz und werden in jeder Form abgelehnt”, schreibt die Stadt in einer Stellungnahme.

Wirbel um AfD-Video: Staatsanwaltschaft beantragt Immunität-Aufhebung von Politiker – #LockHimUp

Stand:20.06.2025, 11:03 Uhr Von: Tobias Gmach Kommentare Drucken Teilen AfD-Verbot kein Thema: Innenminister beraten über psychisch auffällige Gewalttäter Wegen des laufenden Verfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Ingo Hahn hat die Staatsanwaltschaft München I die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Gauting – Die Staatsanwaltschaft München I hat beantragt, die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Prof. Ingo Hahn aufzuheben. Der Antrag sei an die Präsidentin des Bundestages, Julia Klöckner, übermittelt worden. „Mehr können wir aus Gründen der Immunität derzeit nicht sagen“, schreibt Sprecherin Anne Leiding auf Nachfrage des Starnberger Merkur. Gegen den Stockdorfer Hahn, der über die AfD-Liste den Sprung ins Parlament schaffte, läuft ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung. Die AfD veröffentlichte Anfang 2021 ein Video, in dem der Anschein erweckt wird, Hahn – damals Landtagsabgeordneter – und Gabi Schmidt (Freie Wähler) stünden im Dialog, obwohl dies nicht der Fall war. Das Thema des AfD-Zusammenschnitts aus einer Plenarsitzung: Corona-Impfungen. Schmidt hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

via merkur: Wirbel um AfD-Video: Staatsanwaltschaft beantragt Immunität-Aufhebung von Politiker

„From the River to the Sea“ – Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin

Der Spruch „From the River to the Sea“ ist als vermeintliches Hamas-Symbol verboten. Ein deshalb angeklagter Student wurde nun freigesprochen. Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Studenten der Freien Universität Berlin freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, Terrorpropaganda verbreitet zu haben. Konkret hatte der 23-Jährige im Mai 2024 bei einer propalästinensischen Versammlung die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen. Diese war am 2. November des Vorjahres von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) per Verfügung verboten worden, weil sie als Kennzeichnen der am gleichen Tag als Terrororganisation verbotenen Hamas gewertet wurde. Infolge der Verbotsverfügung war es bereits mehrfach zu Verurteilungen von Personen sowie Verboten von oder strengen Auflagen für Demonstrationen gekommen. Dass „From the River to the Sea“ als Kennzeichen der Hamas zu verstehen sei, sah die Richterin am Freitag anders. Sie habe schon zuvor Bedenken über den ergangenen Strafbefehl geäußert, sagte sie. Durch die Vorstellung einer ausführlichen historisch-wissenschaftlichen Analyse der Parole durch eine LKA-Sachverständige kam die Richterin aus mehreren Gründen zu der Überzeugung, dass es sich nicht um ein Hamas-Kennzeichen handele. Zwar versuche die 1987 gegründete Terrororganisation, sich den Spruch zu eigen zu machen. Allerdings, so das Urteil, müsse dessen Ursprung in den 1960er und 1970er Jahren berücksichtigt werden. Anfangs habe die Parole nicht – wie im Fall der Hamas – für die Auslöschung Israels, sondern für die Errichtung eines „multiethnischen, säkularen Staates auf dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina“ gestanden, der auch jüdische Menschen einschließen sollte, so die LKA-Sachverständige.

via taz: „From the River to the Sea“ Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin

„Kann unmöglich Urlaub machen, wo 40 Prozent Nazis wählen“: So reagiert die Tagesspiegel-Community auf Beschwerden Brandenburger Gastwirte

Während Gastronomen in Brandenburg über leere Betten klagen, berichten Leserinnen und Leser von offener Hetze und rechtsextremer Stimmung. Für viele ist Urlaub dort keine Option mehr. Nach der Bundestagswahl im Februar hat die AfD in vielen ostdeutschen Wahlkreisen gewonnen, was auch Auswirkungen auf den Tourismus hat. In Orten wie Wittenberge berichten Gastwirte von einem deutlichen Rückgang der Buchungen, was sie auf die politische Stimmung zurückführen. Anette Riehl, Betreiberin einer Pension in der Region, beklagte sich, dass Gäste oft aus politischer Skepsis fernbleiben. Sie appelliert an die Besucher, sich ein eigenes Bild von der Region zu machen und die Gastfreundschaft vor Ort zu erleben: Brandenburg verdiene eine Chance. Doch was die Tagesspiegel-Leser berichten, zeichnet ein anderes Bild. Viele Leserinnen und Leser zweifeln, ob sie in Regionen Urlaub machen möchten, in denen rechte Einstellungen offen vertreten werden. Sie fürchten Ausgrenzung oder Anfeindungen – etwa wegen Herkunft, sexueller Orientierung oder politischer Haltung. Einige berichten von konkreten Vorfällen, die sie abschrecken. Besonders bei hohen AfD-Wahlergebnissen und offen rechtsextremem Gedankengut fragen sich viele: Wie soll man dort unbeschwert Urlaub machen? Hier lesen Sie, was unsere Leserinnen und Leser in Brandenburg erlebt haben. Benmawie Ich kann jeden verstehen, der keine Lust mehr hat, in den blauen Gegenden Urlaub zu machen. Ich habe auch keine Lust mehr. Man sitzt dort gemütlich in einem Café, Restaurant, Lokal oder sonst wo und muss am Nachbartisch hören, wie laut und unüberhörbar über Ausländer und Flüchtlinge gehetzt wird. Da vergeht einem das Essen und der Urlaub. Die Hetze ist dort überall sicht- und hörbar. Schade für die schöne Landschaft. (…) Jarvis Es tut mir leid für Pensionsbetreiber, die unter den Wahlergebnissen der letzten Bundestagswahl auf diese Weise mittelbar leiden. Aber ich kann unmöglich an einem Ort Urlaub machen, bei dem ich davon ausgehen muss, dass 40 % der Wähler dort Nazis sind. Ich finde diese Wahlergebnisse heutzutage sogar noch verwerflicher als Anfang der Dreißigerjahre des letzten Jahrhunderts, denn die Wähler heute wissen genau, wozu diese Rechtsradikalen fähig sind. Sie dennoch zu wählen, widert mich an. Ich möchte an dieser Stelle einen Antwortbrief Einsteins an Otto Hahn vom 28. Januar 1949 auf eine Einladung nach Deutschland hin zitieren, der meine diesbezügliche Gefühlswelt gut wiedergibt: „Nicht einmal Reue und ehrlicher Wille zeigt sich, das Wenige wieder gut zu machen, was nach dem riesenhaften Morden noch gut zu machen wäre. Unter diesen Umständen fühle ich eine unwiderstehliche Aversion dagegen, an irgend einer Sache beteiligt zu sein, die ein Stück des deutschen öffentlichen Lebens verkörpert, einfach aus Reinlichkeitsbedürfnis.“

via tagsspiegel: „Kann unmöglich Urlaub machen, wo 40 Prozent Nazis wählen“: So reagiert die Tagesspiegel-Community auf Beschwerden Brandenburger Gastwirte