Das Amtsgericht Burgwedel hat einen Mann aus Isernhagen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er AfD-Chefin Alice Weidel in den sozialen Medien beleidigt hatte. Der Weg zum Urteil war nicht leicht. Das Amtsgericht Burgwedel hat einen 57-jährigen Isernhagener wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Er hatte im Februar 2022 auf der Plattform X Alice Weidel, AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, als „menschenhassende Nazi-Schlampe“ betitelt. Einfach war die Urteilsfindung nicht – zumal das Landgericht Hamburg dem NDR im Mai 2017 erlaubt hatte, Weidel als „Nazi-Schlampe“ in einer Satire-Sendung zu bezeichnen. Die Anklage warf dem Isernhagener vor, sich mit einem beleidigenden Kommentar auf der Plattform X gegen die heutige AfD-Parteivorsitzende geäußert zu haben. Dort hatte es eine Diskussion um ein Interview mit Weidel zur Ukraine-Krise gegeben, in dem sie sinngemäß der Ukraine die Schuld am Krieg gegeben haben soll. Neben diversen anderen Diskussionsbeiträgen kommentierte der Isernhagener den Beitrag mit „menschenhassende Nazi-Schlampe. nuff said.“ Der Bundesnachrichtendienst hatte den Post entdeckt, Alice Weidel informiert und diese letztlich gegen den heute 57-Jährigen Strafantrag gestellt. Denn Beleidigung ist ein Delikt, das nur nach einer Anzeige strafrechtlich verfolgt wird. Die Ermittler landeten schnell beim Isernhagener, da dieser mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse über seinen X-Account zurückverfolgt werden konnte. Das Gericht erließ einen Strafbefehl über 1200 Euro gegen den Mann, der jedoch Einspruch einlegte. Entsprechend kam es am Donnerstag zur Gerichtsverhandlung in Burgwedel. Dass es die Äußerung gegeben hatte, stellte der Verteidiger des Angeklagten nicht in Abrede. „Fraglich ist jedoch die rechtliche Bewertung und auch, ob mein Mandant mit Vorsatz Frau Weidel herabwürdigen wollte“, betonte er. Eben das bestritt der Angeklagte. „Ich bin ein politisch vielseitig interessierter Mensch. Ich habe nicht die Person beleidigen wollen, sondern es ging mir um die Sache und die Partei“, sagte der Isernhagener. Er hätte 1000 andere Beleidigungen finden und wählen können, das habe er aber bewusst nicht getan. Es sei ihm vielmehr um eine pointierte Stellungnahme zu der Debatte gegangen, ergänzte sein Verteidiger. Das sei mit dem „nuff said“, ein umgangssprachlicher Nachsatz aus dem Englischen, der betone, dass es nichts weiter zu sagen gebe, untermauert worden. Verteidiger und Angeklagter verwiesen zudem auf einen Rechtsstreit zwischen Alice Weidel und dem NDR aus dem Jahr 2017. In der Satire-Sendung „Extra 3″ war Weidel damals vom Moderator als „Nazi-Schlampe“ betitelt worden – das wiederum als Reaktion auf Weidels Rede bei einem AfD-Parteitag, in der sie gesagt hatte: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“
via haz: AfD-Chefin erstattet Anzeige Alice Weidel im Netz beleidigt: Gericht verurteilt Isernhagener
