AfD blamiert sich mit Bürgergeld-Anfrage: Bezieher sind zu deutsch

Die AfD behauptet, dass vorwiegend Menschen mit Migrationshintergrund vom Bürgergeld abhängig seien. Jetzt setzt sich die Partei in die Nesseln. Das Bürgergeld könnte zum sozialpolitischen Pulverfass werden. Die Union möchte die Stütze abschaffen und durch eine „Grundsicherung“ ersetzen, die SPD stellt sich laut übereinstimmenden Medienberichten (noch) quer. Gegnerin des Bürgergelds in seiner jetzigen Form ist auch die AfD. Ihrer Meinung nach wird die Leistung zu oft missbraucht, allen voran von Ausländern. Mit der Behauptung setzt sich die Partei in die Nesseln. Die Kosten für das Bürgergeld sind explodiert. Schwarz-Rot rechnet im Jahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 42,6 Milliarden Euro. Ein Plus von knapp 6,5 Prozent, obwohl man die Kosten eigentlich drastisch senken wollte. Hinzu kommt die Beteiligung der Bundesländer, welche knapp 25 Prozent der Unterkunftskosten übernehmen. Unter dem Strich könnte das Bürgergeld somit knapp 50 Milliarden Euro kosten. AfD macht eigenen Vorwurf zunichte Diese Zahlen frustrieren nicht nur Bundeskanzler Merz, sondern insbesondere die AfD. Die Partei steht dem Bürgergeld grundsätzlich kritisch gegenüber und möchte Langzeitarbeitslose zu „Bürgerarbeit“ verpflichten. Es wird das Konzept einer „aktivierenden Grundsicherung“ verfolgt. Auch ist man der Meinung, dass das System von zu vielen Ausländern ausgenutzt werde. Das Bürgergeld locke zu viele Menschen aus dem Ausland an, die sich hier auf Kosten des Staates ausruhen, so der Vorwurf. Um diese Kritik verifizieren zu lassen, hat man beim Bundesarbeitsministerium die 14 häufigsten Vornamen der Empfänger abgefragt. Das Ergebnis ist eine Schmach für die Partei. Die häufigsten Namen von Bürgergeldempfängern sind Michael, Andreas und Thomas (Stand Juni 2025).

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siehe auch; AfD fragt Vornamen ab Die meisten Bürgergeldempfänger heißen Michael, Andreas und Thomas. Die AfD hat die häufigsten Vornamen von Bürgergeldempfängern erfragt. Das Ergebnis ist eindeutig – und die Namen klingen ganz schön deutsch. )…= „Was sind die 14 häufigsten Vornamen von Leistungsempfängern des Bürgergeldes gemäß § 19 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, und wie viele Personen entfielen jeweils auf diese Vornamen zum Stichtag 31. Dezember 2024?“ So lautete die konkrete Frage eines AfD-Bundestagsabgeordneten an das Ministerium von Bärbel Bas (SPD). Die Antwort der neuen parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast (SPD) für die sogenannten „Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung“ liegt unserer Redaktion nun vor: „Der häufigste Vorname ist Michael, gefolgt von Andreas und Thomas“, so Mast. Und das zum Stichtag Juni 2025. Klingen alle ganz schön deutsch. Demnach heißen rund 19.200 „Personen im Bürgergeldbezug“ Michael, 16.200 Andreas und 15.700 Thomas. Quelle ist laut Mast die Bundesagentur für Arbeit. Auf Platz vier findet sich der Daniel mit 14.800 Empfängern, Platz fünf belegt der Name Olena mit 14.400 und es folgt Alexander mit 13.800. Platz sieben geht an den Vornamen Ahmad (13.700), gefolgt von Ali (13.500) auf acht, dann kommt Christian (13.400) – und Platz zehn der häufigsten Vornamen belegt Mohammad (12.500). Die Statistik endet mit Anna (12.400), Oleksandr (12.000), Tetiana (11.400) und auf Platz 14 findet sich schließlich der Name Iryna (10.600).

Europaparlament: Wie Rechtsaußen-Politiker die Brüsseler Parlamentskasse plünderten – #brauneBetrüger

Bizarre Spenden und Aufträge: Die ID-Fraktion soll 4,3 Millionen Euro verschleudert haben – an Tierschützer, Abtreibungsgegner, dubiose Firmen. Eine steht der AfD nahe. In ihrer Mildtätigkeit waren die ultrarechten Abgeordneten jahrelang kaum zu bremsen: Mal spendeten sie 3.250 Euro für misshandelte Windhunde aus den französischen Alpen, dann 1.100 Euro für streunende Katzen im italienischen Latium, je 3.500 Euro flossen an Veteranen der Fremdenlegion und eine Antiabtreibungsinitiative aus Hessen. Als sich ihre Fraktion Identität und Demokratie (ID) vor einem Jahr schließlich auflöste, hatten die Parlamentarier mehr als 700.000 Euro aus dem Haushalt des EU-Parlaments an alle möglichen Initiativen und Vereine verteilt.   Doch diese großzügigen Spenden sollen allesamt unzulässig abgerechnet worden sein. So steht es in einem internen Prüfbericht aus der Verwaltung des Europaparlaments, der der ZEIT und dem ARD-Politikmagazin Kontraste vorliegt. Insgesamt, so bilanziert es die Parlamentsverwaltung, habe die ID-Fraktion in der vergangenen Wahlperiode mindestens 4,3 Millionen Euro für Spenden und andere Aufträge “ungerechtfertigt zum Nachteil des Haushalts des Europäischen Parlaments” ausgegeben. Die ultrarechte Fraktion, der bis zum Bruch im Mai 2024 auch Abgeordnete der AfD angehörten, ignorierte demnach außerdem Vergaberegeln. So soll sie beispielsweise auf verpflichtende Ausschreibungen verzichtet und mutmaßlich sogar eine befreundete Firma bezahlt haben – ohne eine Gegenleistung von ihr zu erhalten. Da für den Bericht offenbar nur eine Stichprobe aus der Buchhaltung der Fraktion untersucht wurde, könnte der tatsächliche Schaden noch höher sein.  Das Ganze wurde bekannt, weil die Verwaltung nach der Auflösung der ID-Fraktion im Juli 2024 deren Schlussabrechnung kontrollierte. Dabei stießen die Budgetprüfer auf zahlreiche mutmaßlich rechtswidrige Transaktionen. Ihr Bericht zeichnet nach, wie dreist und zuweilen kreativ die Ultrarechten an den Vorschriften des EU-Parlaments vorbeigewirtschaftet haben sollen.

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siehe auch: Rechtsradikale ID-Fraktion Neuer Finanzskandal im Europaparlament? Die rechtsradikale ID-Fraktion im EU-Parlament soll laut einem internen Prüfbericht des Parlaments Millionen illegal ausgegeben haben. So sollen unter anderem unzulässige Spenden verteilt worden sein – mit einer erfundenen Rechtsgrundlage. Es könnte sich um einen der größten Finanzskandale im Europa-Parlament handeln: Auf 29 Seiten listet dessen Verwaltung auf, wie die rechtsradikale ID-Fraktion ihr vom Parlament anvertraute Gelder in Höhe von 4,3 Millionen Euro rechtswidrig ausgegeben haben soll.Einem internationalen Rechercheteam mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste sowie den Zeitungen Die Zeit, Le Monde und Falter liegt das Dokument vor. In der Fraktion “Identität und Demokratie” hatten sich unter anderem die österreichische FPÖ, der französische Rassemblement National und die deutsche AfD zusammengeschlossen. Im Sommer 2024 löste sich die Fraktion auf; Prüfbericht des EU-Parlaments Europäische Rechtsaußenfraktion hat womöglich Millionen veruntreut Hohe Beträge für befreundete Unternehmen, Vereine, Initiativen: Die rechte ID-Fraktion im Europaparlament steht laut Medienberichten unter Korruptionsverdacht. Offenbar profitierte auch ein AfD-Lokalpolitiker von den Geldern. Im Europäischen Parlament könnte sich ein neuer Finanzskandal anbahnen. Die mittlerweile aufgelöste Rechtsaußen-Fraktion Identität und Demokratie (ID) im Europaparlament steht nach Medienberichten unter dem Verdacht der Veruntreuung von EU-Geldern. Der Schaden betrage etwa 4,3 Millionen Euro für die Jahre 2014 bis 2019, berichteten die Wochenzeitung »Die Zeit «, die Tageszeitung »Le Monde «, das ARD-Politikmagazin »Kontraste « sowie das österreichische Magazin »Falter « nach gemeinsamen Recherchen. Das Geld stammte demnach aus einem Haushaltstopf, aus dem die Fraktionen Dienstleister für ihre Arbeit im Parlament bezahlen sollen. Profitiert haben sollen hingegen »politische Buddys« der ID-Fraktion, wie »Die Zeit« schreibt, darunter Unternehmen, die der AfD und der französischen Partei Rassemblement National (RN) nahestanden. (…) Es dränge sich der Eindruck auf, dass es »für diese politische Richtung ein Sport ist, die Europäische Union zu betrügen«, zitierte »Die Zeit« den Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses im EU-Parlament, Niclas Herbst (CDU). Herbst kündigte eine Strafanzeige bei der Europäischen Staatsanwaltschaft an. Die Vorwürfe kamen auf, nachdem die ID-Fraktion sich im Juli 2024 aufgelöst hatte und deren Schlussabrechnung kontrolliert wurde. Dabei seien die Budgetprüfer auf »zahlreiche mutmaßlich rechtswidrige Transaktionen« gestoßen, schreibt »Die Zeit«. Deren Bericht zeichne nach, »wie dreist und zuweilen kreativ die Ultrarechten an den Vorschriften des EU-Parlaments vorbei gewirtschaftet haben sollen«. Die ID-Fraktion steht den Berichten zufolge im Verdacht, die Pflicht zu Ausschreibungen missachtet und befreundete Firmen bezahlt zu haben. So soll eine Medienagentur aus Fulda, deren Besitzer ein AfD-Lokalpolitiker ist, insgesamt 64.000 Euro erhalten haben, ohne dass andere Angebote eingeholt worden seien. Die AfD-Abgeordnete Christine Anderson, deren Website von dem Fuldaer Unternehmen gestaltet wurde, wies die Vorwürfe nach Angaben der »Zeit« zurück. Deutlich höhere Beträge von insgesamt mehr als drei Millionen Euro flossen den Medienrecherchen zufolge an Unternehmen, welche dem französischen RN nahestehen. Auch in diesen Fällen sei auf Ausschreibungen verzichtet worden, außerdem seien Beträge ohne erkennbare Gegenleistung gezahlt worden.

Innenausschuss des Landtags – Hinweise auf Rechtsextremismus bei Angriff auf Vielfalt-Fest in Bad Freienwalde – #terror

Mehr als zwei Wochen nach dem Angriff auf ein Fest für Vielfalt in Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) gibt es Hinweise auf Rechtsextremismus. “Wir hatten Rufe, die bezeugt werden, die in Richtung nationaler Widerstand gingen”, sagte Innenminister René Wilke (parteilos) am Mittwoch im Innenausschuss des Brandenburger Landtags. Die Videoaufzeichnungen des Festes zeigten “auch Markierungen bei Tätern, die auf die Organisation Dritter Weg hindeuten”. Die Kleinstpartei “Der Dritte Weg” vertritt neonazistische und migrationsfeindliche Positionen. Die bisherigen Zeugenbefragungen ergaben nach Angaben des Ministers Hinweise auf Instrumente für mögliche Gewalt. “Die hatten Sturmhauben auf, die waren bis zu den Händen auch komplett vermummt und hatten zum Teil auch martialisches Auftreten”, sagte Wilke. Es gebe Zeugenaussagen, dass Instrumente in den Händen waren, die dazu geeignet waren, “möglicherweise auch Personen damit zu attackieren und Gewalt auszuüben”. Mindestens zwei Verletzte bei Angriff In Bad Freienwalde war es am 15. Juni zu einem Angriff einer Gruppe teils Vermummter auf eine Veranstaltung für Vielfalt und Toleranz gekommen. Nach Angaben der Polizei wurden mindestens zwei Menschen leicht verletzt. Danach durchsuchte die Polizei Wohnräume eines 21 Jahre alten Verdächtigen, der aus der rechtsextremistischen Szene stammen soll.

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Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte – #terror

Gelsenkirchener (18) sitzt in U-Haft, weil er seine Mutter getötet haben soll. Im Netz fällt er mit Beitrag über „Schlächter von Prag“ auf. (…) Mittlerweile sitzt der dringend tatverdächtige 18-jährige in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen die 46-jährige alleinerziehende Frau durch „mehrfache Gewalteinwirkung gegen den Kopf und Oberkörper“ getötet haben. Die Bild-Zeitung nennt als angebliche Tatwaffe eine Axt. Der 18-jährige Teenager soll sich in der Vergangenheit psychisch auffällig verhalten haben. Das Facebook-Profil des festgenommenen Sohnes ist mit mehreren befremdlichen Einträgen und Postings versehen, darunter sind auch rechtsextreme Inhalte. Die Bilder zeigen meist einen großen, kräftigen, mit einem schwarzen Mantel bekleideten jungen Mann mit langen Haaren im Gesicht. Auf einem Bild posiert der Gelsenkirchener ist, mit einem Buch des rechten Historikers und Publizisten Günther Deschner über Reinhard Heydrich. Deschner schrieb zuletzt für die „Junge Freiheit“ – die Zeitung gilt als das Sprachrohr der Neuen Rechten. Heydrichs war einer der gefürchtetsten und radikalsten Gefolgsmänner Hitlers. Sein offener Terror gegen die Bevölkerung brachte ihm im Volksmund den Spitznamen „Der Schlächter von Prag“ ein. (…) Außerdem bezeichnet sich der Gelsenkirchener als „Geschäftsführender Gesellschafter bei Vril-Gesellschaft“. Ihr wird in verschwörungstheoretischen und pseudohistorischen Texten eine maßgebliche Rolle am Aufstieg des Nationalsozialismus in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts zugeschriebe

via der westen: Mutmaßlicher Muttermord: Sohn postete rechtsextreme Inhalte

Reich oder Rechtsschutz? Reichs­bür­ger­gruppe wehrt sich vor dem (echten) Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

Gegen das Verbot des “Königreich Deutschland” wird nun beim BVerwG geklagt – vor einem Gericht des Staates, den “Reichsbürger”-Anhänger abschaffen wollen. Ein Widerspruch? Simon Gauseweg erklärt die szenetypische Strategie des Hütchenspielens. In Berichten über sie darf er nicht fehlen: Der Satz, dass Reichsbürger weder die Bundesrepublik Deutschland anerkennen, noch ihre Organe, erst recht nicht ihre Gerichte. Vor diesem Hintergrund mag es erst einmal verwundern, dass gegen das Verbot des Phantasiestaates “Königreich Deutschland” (KRD) nun Klage ausgerechnet vor dem (echten) Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben wurde (Az. 6 A 5.25). Damit will die Gruppierung sich gegen die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Mai erlassene Verbotsverfügung der “größten Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland” wehren.  Mehr noch: Den Vorsitzenden der rechtsextremen Kleinpartei “Freie Sachsen” Martin Kohlmann, der die Klage vertritt, darf man wohl einen “Szeneanwalt” nennen. Seine Anwaltszulassung aber ist echt – vergeben von einer Rechtsanwaltskammer, immerhin einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einer Stelle, die der Staat mit Staatsaufgaben beauftragt hat.  Was auf den ersten Blick lächerlich inkonsequent klingt, ist Teil eines Verwirrspiels, auf dem einige sogenannte “Reichsbürger” – so auch Peter Fitzek mit seinem “Königreich Deutschland”” – ihre Geschäftsmodelle aufbauen. (…) Gemeinsames Merkmal vieler Biographien von Souveränisten ist ein tiefgreifender Bruch im privaten, beruflichen oder sozialen Leben. Dazu gesellen sich häufig justizielle Schwierigkeiten. Ob Räumungsklage, Sorgerechtsstreit, Bußgeld, strafrechtliche Verurteilung oder (Steuer-)Schulden – Souveränisten sehen sich häufig mit gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert, die sie als zutiefst ungerecht empfinden. So ungerecht, dass nur die Abkehr vom Staat und seinen Institutionen und die Flucht in eine (juristische) Phantasiewelt das empfundene Unrecht “korrigieren” bzw. erträglich erscheinen lassen können.  Gleichzeitig greifen Souveränisten durchaus häufig auf Gerichte (und Verwaltungen) zurück. Einerseits, weil der verhasste Staat diese Möglichkeit des Rechtsschutzes bietet. Andererseits, weil sie sich Leistungen erhoffen. Mag man die Steuerpflicht noch unter Verweis auf die vermeintliche Nichtexistenz des Staates vehement bestritten haben – Geld stinkt auch dann nicht, wenn es aus der Staatskasse stammt. Der Souveränist mittlerer Art und Güte nimmt es gern. Und wenn er es nicht bekommt, dann klagt er vor einem Gericht, das er selbst nicht anerkennen mag, dessen Urteil das verhasste Gegenüber Staat aber akzeptieren wird.

via lto: Reich oder Rechtsschutz? Reichs­bür­ger­gruppe wehrt sich vor dem (echten) Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es … – #polizeiproblem

Der Verwaltungsgerichtshof München hat geurteilt, dass Beamte sich im privaten Rahmen verfassungsfeindlich äußern dürfen, ohne deswegen mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Steht es einem zum Schutz einer jüdischen Persönlichkeit abgestellten Polizisten frei, im privaten Rahmen eineutig antisemitische und rassistische Bemerkungen zu machen und sogar die NS-Zeit zu bagatellisieren, ohne dass seine Eignung für den Staatsdienst verneint werden kann? Der Verwaltungsgerichtshof München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet. Ein Personenschützer der bayrischen Polizei, der zeitweise auch für die Bewachung der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, und des früheren israelischen Generalkonsuls in München, Dan Shaham, eingesetzt worden war, hatte in WhatsApp-Chats mit einem befreundeten Kollegen Frust über seine Arbeit geäußert und dabei auch immer wieder judenfeindliche und rassistische Bemerkungen gemacht. Über die heute 92-jährige Knobloch, die den Holocaust als Mädchen auf einem Bauernhof versteckt überlebt hatte, schrieb der Beamte Sätze wie »Ich scheiß ihr vor die Tür, schön braun, mit Fähnchen«. Er wünschte ihr, dass sie in ein Konzentrationslager eingewiesen würde. Als der Mann den israelischen Generalkonsul zu begleiten hatte, schrieb er seinem Freund, er bevorzuge Dachau als Fahrziel gegenüber Ausschwitz oder Flossenbürg, denn da käme man dann »früher heim«. Als er 2018 in einem Zug fuhr und dort auf ausländisch aussehende Menschen traf, schrieb der Mann in den Chat: »Nur Kanacken im Zug«. Auf menschenverachtende Aussagen und Memes, die ihm sein Freund zukommen ließ, reagierte er zustimmend bis wohlwollend.

via jüdische allgemeine: BAYERN Als Rassist und Antisemit im Polizeidienst? Möglich ist es …

siehe auch: VGH Bayern zu Knobloch-Personenschützer Nur schwer ver­mit­telbar oder ein Fehl­ur­teil? Die Polizei München wollte einen Polizisten wegen antisemitischer Chatnachrichten aus dem Dienst entfernen. Doch die Gerichte sehen es anders, der Mann sei kein Verfassungsfeind. Wie bewerten Beamtenrechtler die Entscheidung? Es ist ein Urteil, das irritiert: Ein Polizist darf im Dienst bleiben, obwohl er sich in privaten Chatnachrichten jahrelang antisemitisch und rassistisch geäußert, mit Nazi-Codes unterschrieben und die Wiedererrichtung von Konzentrationslagern befürwortet hat. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 19. Februar (Az. 16a D 23.1023). Die Polizei München scheiterte mit dem Versuch, Michael R. per Disziplinarklage aus dem Beamtendienst zu entlassen. R. wurde nur um eine Besoldungsstufe zurückgestuft, damit milderte der VGH sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) München um einen Dienstgrad ab. Über das nunmehr rechtskräftige Berufungsurteil hatte Beck-aktuell zuerst berichtet. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von 2014 bis 2020 und mehrere Chats. Nachrichten an seinen damals einzigen Freund Philipp D. unterschrieb R. mit “SH” (für Sieg Heil) und “HH” (für Heil Hitler). In dieser Zeit war R. als Bodyguard für die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, Charlotte Knobloch, tätig. Er hatte laut Gericht angedeutet, dass Knobloch “vergast bzw. in ein Konzentrationslager verbracht” werden solle. Die Entgleisungen basierten auf einer Wut gegen die heute 92-jährige Jüdin. R. hatte im Prozess angegeben, genervt von Knoblochs Verhalten ihm gegenüber gewesen zu sein. Dass es zeitweise zu seinen Aufgaben gezählt hatte, ihren von Durchfall geplagten Hund auszuführen, nahm er der Holocaust-Überlebenden besonders übel.  Dass R. mit dieser Argumentation vor Gericht erfolgreich war, stößt weitgehend auf Unverständnis. Die Süddeutsche Zeitung titelte: “Dieses Urteil erschüttert das Vertrauen in die Justiz.” Knobloch selbst fragte gegenüber der taz, wie man Personenschützern vertrauen können solle, “wenn eine solche Gesinnung als privates Entertainment abgetan wird”. (…) Maßgeblich sind die §§ 33 und 34 des für Landesbeamte geltenden Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG). Nach § 33 Abs. 1 S. 3 müssen Beamte sich zur “freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten”; das gilt auch außerdienstlich. Ist ein Verstoß gegen diese Treuepflicht nicht zu erkennen, kommt noch ein Verstoß gegen die sogenannte Wohlverhaltenspflicht aus § 34 Abs. 1 S. 3 BeamtStG in Betracht. Danach muss das Verhalten der Beamten innerhalb und außerhalb des Dienstes “der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordern”. Am Ende bejahte der VGH nur einen Verstoß gegen § 34 BeamtStG, bei der milden Sanktion berücksichtigte er u.a. die Reue von Michael R. im Prozess.  Hätte das Gericht einen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht angenommen, wäre das Urteil anders ausgefallen. Denn die Unterscheidung ist bereits für die Vorfrage relevant, welche Nachrichten überhaupt disziplinarrechtlich verwertet werden dürfen. Die private Kommunikation wird nämlich rechtlich geschützt, wobei sich der Grad des Schutzes danach richtet, wie privat oder intim sie ist. Diesen Schutz leitet die Rechtsprechung sowohl aus der Meinungsfreiheit als auch aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht her, wie auch der VGH ausführt. Er soll laut VGH aber nicht oder jedenfalls nicht automatisch für Äußerungen in vertraulichen Chats gelten, die einen Bruch der Verfassungstreuepflicht aus § 33 Abs. 1 S. 3 BeamtStG begründen, da das Grundgesetz es nicht erlaube, “Verfassungsfeinde mit der Ausübung staatlicher Aufgaben zu betrauen”. Hier beginnt der Fall von Michael R. komplex zu werden: Die inkriminierten Aussagen tätigte R. in unterschiedlichen Chats, teils in Chatgruppen, teils bilateral. Einige der problematischsten Aussagen berücksichtigte der VGH gar nicht. Das betraf die Aussage, Charlotte Knobloch “schön braun vor die Tür scheißen” zu wollen, die Codes “SH” und “HH” sowie anderer antisemitischer Äußerungen – allesamt gegenüber dem damals einzigen Freund D. Auch der Chat mit einer Freundin, die R. Jahre zuvor über eine Dating-App kennen gelernt hatte und die er nach eigener Aussage beeindrucken wollte, blieb unberücksichtigt. Insofern spricht das Urteil von “ausländerfeindlichem Gedankengut”. Schließlich blieben die Nachrichten aus einem Gruppenchat mit sechs anderen Beamten aus der Zeit 2018/19 außer Betracht, weil R. mit fünf davon eng befreundet war.

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Televangelist Jimmy Swaggart, whose ministry was toppled by prostitution scandals, dies at 90

Televangelist Jimmy Swaggart, who became a household name amassing an enormous following and multimillion-dollar ministry only to be undone by his penchant for prostitutes, has died. Swaggart died decades after his once vast audience dwindled and his name became a punchline on late night television. His death was announced Tuesday on his public Facebook page. A cause wasn’t immediately given, though at 90 he had been in poor health. The Louisiana native was best known for being a captivating Pentecostal preacher with a massive following before being caught on camera with a prostitute in New Orleans in 1988, one of a string of successful TV preachers brought down in the 1980s and ’90s by sex scandals. He continued preaching for decades, but with a reduced audience.

via ap: Televangelist Jimmy Swaggart, whose ministry was toppled by prostitution scandals, dies at 90