Gegen das Verbot des “Königreich Deutschland” wird nun beim BVerwG geklagt – vor einem Gericht des Staates, den “Reichsbürger”-Anhänger abschaffen wollen. Ein Widerspruch? Simon Gauseweg erklärt die szenetypische Strategie des Hütchenspielens. In Berichten über sie darf er nicht fehlen: Der Satz, dass Reichsbürger weder die Bundesrepublik Deutschland anerkennen, noch ihre Organe, erst recht nicht ihre Gerichte. Vor diesem Hintergrund mag es erst einmal verwundern, dass gegen das Verbot des Phantasiestaates “Königreich Deutschland” (KRD) nun Klage ausgerechnet vor dem (echten) Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben wurde (Az. 6 A 5.25). Damit will die Gruppierung sich gegen die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Mai erlassene Verbotsverfügung der “größten Vereinigung der sogenannten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland” wehren. Mehr noch: Den Vorsitzenden der rechtsextremen Kleinpartei “Freie Sachsen” Martin Kohlmann, der die Klage vertritt, darf man wohl einen “Szeneanwalt” nennen. Seine Anwaltszulassung aber ist echt – vergeben von einer Rechtsanwaltskammer, immerhin einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Einer Stelle, die der Staat mit Staatsaufgaben beauftragt hat. Was auf den ersten Blick lächerlich inkonsequent klingt, ist Teil eines Verwirrspiels, auf dem einige sogenannte “Reichsbürger” – so auch Peter Fitzek mit seinem “Königreich Deutschland”” – ihre Geschäftsmodelle aufbauen. (…) Gemeinsames Merkmal vieler Biographien von Souveränisten ist ein tiefgreifender Bruch im privaten, beruflichen oder sozialen Leben. Dazu gesellen sich häufig justizielle Schwierigkeiten. Ob Räumungsklage, Sorgerechtsstreit, Bußgeld, strafrechtliche Verurteilung oder (Steuer-)Schulden – Souveränisten sehen sich häufig mit gerichtlichen Entscheidungen konfrontiert, die sie als zutiefst ungerecht empfinden. So ungerecht, dass nur die Abkehr vom Staat und seinen Institutionen und die Flucht in eine (juristische) Phantasiewelt das empfundene Unrecht “korrigieren” bzw. erträglich erscheinen lassen können. Gleichzeitig greifen Souveränisten durchaus häufig auf Gerichte (und Verwaltungen) zurück. Einerseits, weil der verhasste Staat diese Möglichkeit des Rechtsschutzes bietet. Andererseits, weil sie sich Leistungen erhoffen. Mag man die Steuerpflicht noch unter Verweis auf die vermeintliche Nichtexistenz des Staates vehement bestritten haben – Geld stinkt auch dann nicht, wenn es aus der Staatskasse stammt. Der Souveränist mittlerer Art und Güte nimmt es gern. Und wenn er es nicht bekommt, dann klagt er vor einem Gericht, das er selbst nicht anerkennen mag, dessen Urteil das verhasste Gegenüber Staat aber akzeptieren wird.
Deutsche Behörden prüfen “Hass-Manifest” nach Amoklauf an bayerischer Schule – #terror
Nach dem Messerattentat in einer bayerischen Schule sieht die Polizei ein extremistisches Motiv. Die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung hat die Ermittlungen übernommen. Warum? Diese Frage stellen sich in Bayern seit einer Woche unzählige Schülerinnen und Schüler, Read more