Vor Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Hellersdorf Mann schießt in die Luft und ruft Drohungen

In Hellersdorf soll ein 27-jähriger Mann fremdenfeindliche Parolen gerufen und mit einer Pistole in die Luft geschossen haben. Die Polizei konnte ihn festnehmen. Ein Mann soll in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in Hellersdorf vor einer Flüchtlingsunterkunft in die Luft geschossen und fremdenfeindliche Drohungen gerufen haben. Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts hatten zunächst Knallgeräusche gehört und sollen den Mann bei der Schussabgabe beobachtet haben, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Die Beamten nahmen den 27-Jährigen am nahe gelegenen U-Bahnhof Louis-Lewin-Straße vorläufig fest.

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Muslimische Instagram-Influencerin mit Bibel geschlagen – #kaltland #pack

Ohne Vorwarnung ist am vergangenen Samstag eine 25-Jährige in einem Regional-Express von einem Mann beschimpft und geschlagen worden. Für seine Attacke benutzte der Mann eine Bibel. Das Opfer meldet sich nun auf Instagram zu Wort. Eigentlich wollte sich Instagram-Influencerin „Zara_Secret“ auf ihrer Zugfahrt nach Frankfurt nur entspannen. Doch dann wurde die Beauty-Bloggerin plötzlich von einem anderen Fahrgast unvermittelt attackiert. Dabei schlug der Mann mit einer Bibel auf sie ein und beleidigte sie als „muslimische Hure“. So schildert es die 25-Jährige in ihrer Instagram-Story. (…) „Und plötzlich ist ein Mann von hinten auf mich losgegangen und hat mit der Faust in mein Gesicht geschlagen.“ Dann sei der „gestörte Typ auf die brillante Idee gekommen“, mit der Bibel auf ihren Kopf zu schlagen, so Zara. Dazu habe er gesagt, dass sie die Bibel lesen solle und sie als „muslimische Hure“ beschimpft. Nachdem sie geschrien habe, seien ihr schließlich andere Fahrgäste und Sicherheitspersonal zur Hilfe gekommen. Nach dem Vorfall war Zara „fassungslos und perplex“. Ihren Angreifer bezeichnet sie als „rassistisch und ekelhaft“.

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Amtsgericht Zittau – Migranten als „Ungeziefer“ beleidigt – Keine Volksverhetzung?

Ein Rentner steht wegen Volksverhetzung vor Gericht. Er hatte Migranten als „Ungeziefer“ bezeichnet. Und wurde vom Amtsgericht Zittau freigesprochen. Was fällt in dieser Republik unter Volksverhetzung? In Paragraf 130 Strafgesetzbuch sind die Tatbestandsmerkmale festgelegt. „Hetze“ wird hier auf das gesellschaftliche Gesamtgefüge bezogen und liegt dann vor, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist beziehungsweise gestört wird. Das erfolgt meist durch Hetze gegen eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“ (§130). Mithilfe von Äußerungen werde zu Hass aufgestachelt oder zu Gewalttätigkeiten direkt oder indirekt aufgefordert. Volksverhetzung ist auch, wenn die Menschenwürde angegriffen, ein Individuum oder eine Gruppe „beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet“ werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Wie also müsste entsprechend §130 geurteilt werden, wenn ein Mann Migranten als „aufdringliches und freches Ungeziefer“ und als nach Deutschland angeblich „eingeschleuste Verbrecher und Mörderbanden“ bezeichnet? (…) Kai Ronsdorf, Richter am Amtsgericht Zittau, sieht das offenbar anders. Ein Rentner aus dem am äußerst östlichen sächsischen Rand der Republik gelegenen Beiersdorf hatte im vergangenen Sommer seine rassistischen Positionen und Unzufriedenheiten in Sachen Asyl via Tastatur in das soziale Netzwerk „ask.fm“ kommuniziert. „Alle haben die Schnauze restlos voll mit aufdringlichen und frechen Ungeziefer … die Asyl und Hilfe mit Mord und Vergewaltigung danken“, wird der Rentner von der „Sächsischen Zeitung“ am 7. Februar zitiert. Und weiter: „Alle haben diese schwarze Pest restlos satt.“ Das stufte die Staatsanwaltschaft Görlitz als Volksverhetzung ein, da alle in Deutschland Asyl suchenden Menschen wissentlich unwahr kriminalisiert würden – womit der Tatbestand der Hetze gegenüber einer Gruppe gewährleistet wäre. (…) Amtsrichter Ronsdorf stufte den Post jedoch nicht als strafbar ein und erkannte gegen die Forderungen der Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Wie die „Sächsische Zeitung“ den Richter zitiert, hätten sich die Worte „nicht gegen alle Asylbewerber“ gerichtet – sondern vielmehr nur gegen kriminelle: „Das fällt unter Meinungsfreiheit“ und sei nicht strafbar. Daraus ergibt sich gemäß dem Urteilsspruch, dass Menschen, die kriminell werden, entmenschlicht und in ihrer Würde verletzt werden dürfen. Der §130 scheint für sie nicht zu gelten. Auf Anfrage der FR äußerte sich der für die Presse des Amtsgerichts Zittau zuständige Jurist Thomas Maaß: „Der zuständige Richter hat den Angeklagten aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Nach seiner mündlichen Urteilsbegründung … handele es sich bei den vom Angeklagten bezeichneten Personen nicht um einen ‚hinreichend bestimmten Teil der Bevölkerung‘ – nur ein solcher fällt als Angriffsobjekt in den Anwendungsbereich des § 130 Abs. 1 StGB. I(…) Es ist nicht das erste Mal, dass Kai Ronsdorf mit einem fragwürdigen Urteil in Erscheinung tritt. Januar 2017 sprach der Richter eine Frau frei, die sich wegen § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – vor dem Amtsgericht Zittau verantworten musste. Die Frau hatte auf Facebook ein Bild gepostet, dass den Zittauer Marktplatz zu Zeiten des Nationalsozialismus zeigte. Darauf waren neben einer Ansammlung von Menschen Häuser zu sehen, die mit teils deutlich erkennbaren Hakenkreuzfahnen geschmückt waren. Das Hakenkreuz, weil Nazi-Kennzeichen, ist ein in Deutschland verbotenes Symbol, weshalb es zur Anklage kam.

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Rassistischer Angriff in #Niederschöneweide – Zwei junge Männer beleidigt und geschlagen

Am Montagabend wurden zwei junge Männer in Treptow-Köpenick von einem offenbar alkoholisierten Mann attackiert. Später griff dieser auch Polizeibeamte an. Im Ortsteil Niederschöneweide in Berlin-Treptow wurden zwei junge Männer am Montagabend offenbar rassistisch beleidigt und angegriffen. Laut Angaben der Polizei zeigten die beiden 19- und 21-Jährigen den Vorfall am Abend an. Sie gaben demnach an, gegen 20 Uhr auf der Johanna-Tesch-Straße unterwegs gewesen zu sein, als sie von einem offenbar alkoholisierten Mann rassistisch beleidigt wurden. Später soll er auch die beiden auch eingeschlagen haben. Dann seien zwei unbekannte Passanten dazwischen gegangen. Die alarmierten Einsatzkräfte nahmen den 39-jährigen Tatverdächtigen fest. Dabei soll er auch Widerstand geleistet und die Polizisten beleidigt haben. Ein Beamter wurde laut Angaben der Polizei leicht am Bein verletzt, habe aber seinen Dienst fortsetzen können.

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FDP-Politikerin über Böllerangriff – „Er hat zielgerichtet geworfen“

Weil sie eine liberale Migrationspolitik vertritt, steht Karoline Preisler auf rechstextremen Feindeslisten. Nun wurde sie im Privatumfeld attackiert. taz: Frau Preisler, was ist Ihnen am Wochenende passiert? Karoline Preisler: Ich habe mit meiner Tochter das Wohnhaus verlassen. Vor der Tür sah ich eine Gruppe junger Erwachsener und einer hielt einen Böller in der Hand. Wir hatten Blickkontakt. Und er hat trotzdem zielgerichtet den Böller geworfen. Ich bin zu meiner Tochter, inzwischen qualmte und knallte es, schwarzer Rauch war da. Ich habe meine Tochter in das Auto gesetzt, damit sie dort sicher ist, und wollte die Gruppe zur Rede stellen. Die hatte sich aber schon entfernt. Ich habe sie noch kurz verfolgt. Kannten Sie die Leute? Nein. Was haben Sie dann gemacht – die Polizei gerufen? Ich habe meine Tochter genommen und bin weggefahren. Mein Mann und ich haben Absprachen getroffen, was wir tun, wenn eine Situation gefährlich wird. Wer nimmt welches Kind, wo treffen wir uns, solche Sachen. Ich habe mich daran gehalten und habe das Kind aus der Gefahrenzone gebracht.
Sie sind Juristin und Lokalpolitikerin, ein ganz normaler Mensch also. Warum haben Sie solche Absprachen? Mein Mann und ich stehen mit vielen Weiteren auf einer Feindesliste, der der Nordkreuz-Rechtsterroristen. Wenn man das weiß, ist es besser, man hat einen Plan für Krisen. Dann muss man in der Krise keine Entscheidungen treffen. Das wäre mir auch nicht möglich gewesen am 8. Februar. Ich war zu aufgewühlt. Sie sprechen von der Liste eines Anwalts und eines Polizisten, die mutmaßlich geplant hatten, an einem Tag X Menschen aus dem linken Spektrum zu töten. Sie hatten Daten gesammelt, auch an einem Polizeicomputer. Das wurde vor über zwei Jahren bekannt. Wann haben Sie erfahren, dass Sie auf der Liste stehen? Ich habe im Sommer Post vom Landeskriminalamt bekommen, ein Formschreiben, wonach mein Name im Zusammenhang mit dieser Liste aufgetaucht ist. Weitere Informationen habe ich nicht erhalten, und es ist auch sehr schwer, an diese zu gelangen. Meine Daten gehören mir, ich erwarte von unseren Sicherheitsbehörden, dass die mich ins Bild setzen. So musste ich das, was ich jetzt weiß, selbst zusammensuchen.

via taz: FDP-Politikerin über Böllerangriff – „Er hat zielgerichtet geworfen“

#Ermittlungen gegen Rechtsextremisten – #Polizeimitarbeiter unter den Festgenommenen bei #Großrazzia – #schauhin #terror #razzia

Der Generalbundesanwalt geht gegen mutmaßliche Mitglieder und Helfer einer rechtsextremen Terrorgruppe vor, darunter ein Polizeimitarbeiter. Nach SPIEGEL-Informationen fanden Ermittler außerdem eine selbstgebaute Schusswaffe. Nach Razzien gegen mutmaßliche Mitglieder und Helfer einer rechtsextremen Terrorgruppe hat die Bundesanwaltschaft zwölf Verdächtige vorläufig festnehmen lassen. Nach SPIEGEL-Informationen gehen die Ermittler von einem dringenden Tatverdacht aus. Gegen die Männer sollen nun Haftbefehle beantragt werden. Die Gruppe soll Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Muslime geplant haben. Das Ziel der mutmaßlichen Rechtsterroristen sei es gewesen, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik “zu erschüttern und letztlich zu überwinden”, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Als Zwischenschritt schwebte der Gruppe offenbar vor, durch schwere Gewalttaten bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen. Die mutmaßliche Terrorgruppe soll sich im September 2019 gegründet haben und umfasst nach Erkenntnissen der Ermittler fünf Mitglieder – von ihnen wurden vier festgenommen. Als mutmaßlicher Anführer soll der 53-jährige Werner S. aus dem Landkreis Augsburg fungiert haben. Die Männer haben sich laut der Ermittlungen in Chatgruppen vernetzt, mehrmals hätten sie sich aber auch persönlich getroffen.
Acht weitere Unterstützer sollen versprochen haben, die Gruppe mit Geld oder Waffen zu unterstützen. Sie wurden allesamt festgenommen. Bei den Durchsuchungen sollen die Ermittler auf mehrere Waffen gestoßen sein, darunter eine selbst gebaute “Slam”-Gun. Eine ähnliche Schusswaffe besaß auch der antisemitische Attentäter von Halle. Bei einem der Verdächtigen soll es sich um einen Verwaltungsmitarbeiter der Polizei in Nordrhein-Westfalen handeln.

via spon: Ermittlungen gegen Rechtsextremisten Polizeimitarbeiter unter den Festgenommenen bei Großrazzia

siehe auch: Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung u.a. – #schauhin #terror. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB). Die Bundesanwaltschaft lässt daher seit heute Morgen (14. Februar 2020) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen; 12 Festnahmen – auch in NRW: Ermittler nehmen rechtsterroristische Gruppe hoch – pikantes Detail kommt ans Licht. Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag bekannt gegeben, dass sie gegen fünf Beschuldigte wegen des Anfangsverdachts der Gründung und Mitgliedschaft einer rechtsterroristischen Vereinigung ermittelt. Werner S, Michael B., Thomas N. und Tony E. wurden vorläufig festgenommen, hieß es am Mittag. Acht weitere Beschuldigte sind verdächtig, die Vereinigung unterstützt zu haben. Dabei handelt es sich um Thorsten W., Ulf R., Wolfgang W, Markus K., Frank H., Marcel W., Stefan K. und Steffen B. S In NRW wurden vier Wohnungen durchsucht worden: Zwei in Minden, eine in Porta Westfalica und eine in Hamm. Die Gruppierung setze sich zusammen aus Mitgliedern einer rechtsextremen Szene, „die wir schon länger im Blick hatten“, sagte Innenminister Herbert Reul. In Zusammenhang mit den Razzien ist ein Verwaltungsmitarbeiter der Polizei in NRW suspendiert worden, so Reul.