Verhandlung am Amtsgericht Neuss – Ex-Parlamentarier der AfD bestreitet Ladendiebstahl im Kaufhof

Neuss · Gunnar Beck stand schon mehrfach vor Gericht. Erst im vergangenen Dezember war er für schuldig erklärt worden, missbräuchlich einen Professorentitel zu führen, den er gar nicht besitzt. Am Donnerstag nun ging es um Ladendiebstahl – aber auch um Körperverletzung und Widerstand. Ein aus dem Ruder gelaufener Ladendiebstahl mit prominentem Tatverdächtigen musste am Donnerstag das Amtsgericht Neuss beschäftigen. Musste – weil der Angeklagte Gunnar Beck (60), der von 2019 bis 2024 als Abgeordneter der AfD dem Europa-Parlament angehörte, einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro nicht akzeptieren wollte, der gegen ihn im vergangenen September erlassen worden war. Beck selbst schwieg vor Gericht, doch seine Anwälte machten klar, warum das so ist: Der Diebstahl selbst wird von Beck bestritten.

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siehe auch: NOCH KEIN URTEIL: PROZESS GEGEN EX-AFD-ABGEORDNETEN BECK GEHT IN DIE NÄCHSTE RUNDE. Der Ex-AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck (60) muss sich seit Donnerstag wegen Ladendiebstahls, Körperverletzung und Widerstand vor dem Amtsgericht in Neuss bei Düsseldorf verantworten. Ein Urteil ist noch nicht gefallen. Beck hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro Einspruch eingelegt, sodass es zu einem Gerichtsprozess kam. Der 60-Jährige soll am 29. Oktober 2022 – da war er noch Mitglied des Europaparlaments – in einem Neusser Kaufhaus Make-up, Cremes und Lotionen gestohlen haben. Die soll er aus Probe-Testern mit einer Pipette in mitgebrachte Behälter umgefüllt und in seinen Rucksack gesteckt haben. Ein Ladendetektiv hatte den Vorgang laut Anklage damals am Überwachungsmonitor beobachtet und seinen Kollegen am Ausgang alarmiert. Als der 41-Jährige den mutmaßlichen Ladendieb darauf ansprach und ihn bat, mit ins Büro zu kommen, soll Beck um sich geschlagen und getreten haben. (…) Beck ist bereits wegen Titelmissbrauchs verurteilt. Er hatte sich als Professor bezeichnet, obwohl er keinen Professorentitel besitzt.

Bonner Staatsschutz ermittelt gegen AfD-Politiker aus Niederkassel

Der Staatsschutz der Bonner Polizei ermittelt gegen einen AfD-Politiker aus Niederkassel. Mehrere Stadtratsmitglieder hatten ihn angezeigt. Es geht um Facebook-Beiträge, die der neu gewählte AfD-Stadtrat Ralf Mathey nach der Kommunalwahl gepostet hatte. Darin schreibt er unter anderem “Die Ratten regieren weiter”, oder “Niederkassel bleibt in der Hand dieser Lügner und Betrüger”. Die Posts wurden mittlerweile gelöscht. Mehrere Politiker anderer Parteien zeigten Mathey deshalb wegen Beleidigung an

via radio bonn: Bonner Staatsschutz ermittelt gegen AfD-Politiker aus Niederkassel

AfD soll 107 Kilo Gold nach Liechtenstein geschafft haben

Die Partei soll das Vermögen per Maserati aus der EU transportiert haben, berichtet der „Spiegel“. Das Geld stammt vom Erfinder einer Klospülung. Es klingt wie aus dem Drehbuch eines Polit-Thrillers: Laut aktuellen „Spiegel“-Recherchen soll die Alternative für Deutschland (AfD) einen siebenstelligen Betrag ins EU-Ausland nach Liechtenstein gegeschafft haben. Demnach wurden Geldwäsche-Fahnder mehrerer Staaten auf die Verschiebung des Kapitals in das für seine steuerliche Diskretion bekannte Land aufmerksam. Die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla schweigt zu den Anschuldigungen. Doch es gibt Menschen, denen die Summe eigentlich zustehen könnte. Die dem Magazin zufolge rund 10 Millionen Euro, die unter anderem in Form von Goldbarren und Münzen aus Edelmetallen vorliegen, stammen aus dem Erbe des Millionärs Reiner Strangfeld. Dieser soll kurz vor seinem Tod im Jahr 2018 sein Testament zugunsten der als rechtsextrem eingestuften Partei geändert haben, allerdings nicht mehr testierfähig gewesen sein – argumentieren zumindest die 14 potenziellen Erben des erfolgreichen Klospülungserfinders. Sie begannen bereits vor zwei Jahren damit, das Testament anzufechten. Der Vorgang dauert jedoch noch an. Zumindest den transportfähigen Teil des Erbes soll die AfD im Mai 2022 aus dem niedersächsischen Bückeburg in das kleine Fürstentum gebracht haben. Angeblich soll dies der Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß übernommen haben. Der ehemalige Geschäftsführer einer Goldhandelsfirma soll für diese Dienstreise sogar passenderweise einen Maserati gemietet haben. Der Sportwagen dürfte dabei noch tiefer als sonst schon auf der Straße gelegen haben: Der Schatz wird auf ein Gewicht von rund 107 Kilogramm geschätzt.

via morgenpost: AfD soll 107 Kilo Gold nach Liechtenstein geschafft haben

siehe auch: Streit um Millionenerbe: AfD soll 107 Kilo Gold nach Liechtenstein geschafft haben Die Rechten haben 2019 von einer Einzelperson Millionen geerbt, die Verwandten fechten das Testament an. Die Partei aber hat Barren und Münzen einem Medienbericht zufolge außer Landes gebracht. Es war die größte Einzelzuwendung an eine politische Partei seit Gründung der Bundesrepublik: Im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019 bezifferte die AfD eine Erbschaft auf insgesamt 9.956.740,90 Euro. Die Summe, die der Erfinder Reiner Strangfeld der in Teilen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei vermacht hatte, sprengte jeden bisher bekannten Rahmen bei Spenden. Strangfeld aus Bückeburg in Niedersachsen hatte 2018 mit 79 Jahren Suizid begangen und der AfD auch Goldbarren und Münzen hinterlassen. Wegen des gestiegenen Goldpreises liegt der Wert der geerbten 107 Kilogramm des Edelmetalls inzwischen deutlich höher: aktuell bei rund elf Millionen Euro. Der „Spiegel“ berichtet nun, die AfD habe offenbar einen großen Teil ihres Vermögens ins Ausland gebracht. Dem Bericht zufolge schaffte die Partei die 107 Kilogramm Gold in ein Depot im Fürstentum Liechtenstein. Erkenntnissen von Finanzermittlungsbehörden mehrerer europäischer Länder zufolge, darunter die deutsche Financial Intelligence Unit, ließ die Partei demnach das Gold bereits am 11. und 12. Mai 2022 in den Kleinstaat transportieren, der nicht zur Europäischen Union (EU) gehört. Liechtenstein ist für seine Diskretion in Finanzfragen bekannt.

NEONAZI SOLL STIEFTOCHTER ALS SEX-SKLAVIN ANGEBOTEN HABEN

Einst war er als NPD-Kreischef in Bautzen eines der bekanntesten Gesichter der Lausitzer Neonazi-Szene. Vor knapp zehn Jahren wurde Marco W. (40) bundesweit bekannt, als er mit dem damaligen Vize und heutigen Landrat Udo Witschas (54, CDU) die Flüchtlingspolitik der Region besprach. Jetzt spricht Marco W. vor dem Görlitzer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem 31-fache Vergewaltigung, die Haltung einer Stieftochter als Sexsklavin und Zwang der Jugendlichen zum Gruppensex mit mehreren Männern vor. (…) . Als das ältere Mädchen 16 war, soll er es erstmals missbraucht haben. In den Folgejahren soll er sie mehrfach in einen Wald oder an Autobahnraststätten gebracht und sie dort mit bis zu fünf Männern gleichzeitig zum Gruppensex gezwungen haben. Immer wieder soll er sie auch zur Erstellung von Pornobildern und Videos genötigt, sonst Ausflüge oder den Kontakt zu Freunden verboten haben. Auch zu gemeinsamen Pornovideos mit der jüngeren Schwester soll er sie gezwungen haben. An dieser wiederum soll er sich laut Anklage ab September 2021, da war sie erst 14 Jahre alt, vergangen haben. Zudem soll er die Pornobilder der Mädchen an mehrere Männer verteilt, mit den Bildern der älteren Stieftochter Fake-Accounts bei Erotikseiten angelegt und damit Männer um mehr als 100.000 Euro betrogen haben. Die Sache flog auf, als einer der Betrogenen Anzeige gegen die junge Frau erstattete und die Polizei auf ihrem Handy dann Beweise gegen Marco W. fand.

via tag24: NEONAZI SOLL STIEFTOCHTER ALS SEX-SKLAVIN ANGEBOTEN HABEN

NESCHWITZ: AFD-SYMPATHISANT VERLIERT WAHL – OBWOHL ER ALLEIN AUF DEM ZETTEL STAND

In der sächsischen Gemeinde Neschwitz bei Bautzen haben engagierte Bürger ein kleines Demokratie-Wunder vollbracht. Bei der Bürgermeisterwahl am 7. September stand nur ein einziger Kandidat offiziell auf dem Stimmzettel – ausgerechnet ein AfD-naher Bewerber namens Scholze, bekannt als Montagsspaziergänger. Doch anstatt ihm kampflos das Feld zu überlassen, schrieben die Wähler kurzerhand andere Namen auf ihren Wahlzettel. Von 677 gültigen Stimmen entfielen auf ihn nur 327. Die zweitmeisten Stimmen erhielt Juliane Mazalla (105), dann Anett Pötschke (67). Möglich war das durch eine besondere Regel im sächsischen Kommunalwahlrecht (§ 43): Steht nur eine Bewerberin auf dem Stimmzettel, dürfen Wähler eigene Vorschläge handschriftlich ergänzen. Auf diese Weise „entnazifizierten“ die Neschwitzer Bürger ihren Wahlzettel – sie entzogen dem rechten Kandidaten die absolute Mehrheit, indem sie dutzendfach Alternativen eintrugen. Scholze landete somit zwar auf Platz 1, stand aber ohne Mehrheit da. Jetzt müsste es eigentlich in die zweite Runde und eine Stichwahl gehen. Die Stimme des Volkes hat den Rechten offenbar so geärgert, dass er kurzerhand beschlossen hat, sich ganz zurückzuziehen. Er zog seine Kandidatur ganz zurück – ob beleidigt oder beschämt, wissen wir nicht. Damit kommt es am 28. September zu einem kuriosen zweiten Wahlgang: Auf dem Stimmzettel steht nun gar kein Name mehr. Die Wähler erhalten einen leeren Wahlzettel, auf dem sie erneut frei einen Namen eintragen dürfen. Drei Interessenten – darunter Mazalla und Pötschke – haben bereits öffentlich signalisiert, dass sie für das Bürgermeisteramt bereitstehen. Offiziell dürfen sie zwar nicht mehr als Kandidatinnen auf den Stimmzettel, weil sie im ersten Wahlgang nicht angetreten waren.

via volksverpetzer: NESCHWITZ: AFD-SYMPATHISANT VERLIERT WAHL – OBWOHL ER ALLEIN AUF DEM ZETTEL STAND

Polizei löst nicht genehmigtes Konzert in Teterow auf

Laute Musik von einem nicht genehmigten Konzert in einer Teterower Gartenanlage hat am Sonnabendabend für einen Polizeieinsatz gesorgt. (Themenbild) In Teterow (Landkreis Rostock) hat die Polizei am Abend ein nicht genehmigtes Konzert in einer Gartenanlage aufgelöst. Nach Beschwerden von Anwohnern über Lärm wurden in einem Privatgarten gegen 21 Uhr bei fast 100 Personen die Personalien festgestellt. Der Veranstalter, ein 41-Jähriger Teterower, konnte weder eine Genehmigung für das Konzert vorweisen, noch hatte er die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Da er aggressiv gegen Beamte auftrat und außerdem ein Haftbefehl gegen ihn vorlag, wurde er festgenommen, so die Polizei.

via ndr: Polizei löst nicht genehmigtes Konzert in Teterow auf

Prozess wegen Wiederbetätigung: “Die Aula” und die Angst vor dem “Volkstod”

Grazer Prozess gegen Rechts-außen-Magazin: Der Richter findet in 300 Artikeln keinen einzigen NS-kritischen Text Der frühere Chefredakteur der mittlerweile eingestellten Zeitschrift “Die Aula” muss sich in Graz vor Gericht verantworten. Jetzt geht es langsam zur Sache, in medias res, und da wird es bisweilen ganz schön ruppig im Saal des Grazer Straflandesgerichts. Dort wird seit Wochenbeginn gegen den ehemaligen Chefredakteur der Rechts-außen-Publikation Aula, Martin Pfeiffer, wegen des Vorwurfs der NS-Wiederbetätigung verhandelt. Es geht um 300 Texte in der mittlerweile vom Markt verschwundenen Zeitschrift. Der Medieninhaber der Aula war die FPÖ-nahe Arbeitsgemeinschaft Freiheitlicher Akademikerverbände Österreichs. Etliche Bundes- und Landespolitiker der FPÖ hatten das Medium unterstützt. “Grundsätzlich”, fragt Richter Erik Nauta den Angeklagten am dritten Prozesstag eingangs, “gibt es in den Texten der Aula irgendwelche Passagen, wo die Opfer des Nationalsozialismus beklagt werden? Ich habe keine gefunden. Haben Sie sich in all den Jahren auch kritisch mit der NS-Zeit auseinandergesetzt?” “Ja, schon”, sagt Pfeiffer, “sicher, bei 8000 Artikeln …” – “Zeigen Sie mir einen.” Pfeiffer: “Hab’ das jetzt nicht im Kopf, wo das ausdrücklich so beschrieben wurde.” Da fällt ihm ein: ein Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des ÖVP-nahen Wiener Akademikerbunds, Josef Maria Müller. Der entsprechende Artikel scheint auf dem Bildschirm hinter Richter Nauta auf. Der Sukkus: Müller fordert darin dezidiert, das Verbotsgesetz von 1947 abzuschaffen. “Und wo”, fragt Nauta, “wo ist da die kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus?” Pfeiffer: “Ja, da, links oben”, zeigt er auf den Bildschirm, da sei auch von der Widerstandstätigkeit Müllers die Rede. Einseitig propagandistisch Die Staatsanwaltschaft sehe jedenfalls eine Tendenz, die Aula habe den Nationalsozialismus nicht kritisch, sondern einseitig propagandistisch dargestellt, sagt Richter Nauta. Man werde versuchen, andere Texte zu finden. Aber zunächst kommt der erste aus der Anklageschrift an die Reihe. Da ist vom “Volkstod” die Rede. Das sei, sagt Pfeiffer, kein originär nationalsozialistischer Terminus, “nur ein Schlagwort aus Anfang des 20. Jahrhunderts, der später in der NS-Zeit verwendet worden ist”. Richter Nauta: “Ja, und?” Pfeiffer: Es gebe eine juristische Einschätzung, dass dieses Wort per se nicht strafrechtlich relevant sei. Da kommt Richter Nauta wieder zum Kernpunkt des Prozesses. “Es muss nicht jeder Ausdruck per se strafrechtlich relevant, es geht um die Summe aller Texte, um den Vorsatz einer NS-orientierten Propaganda.”

via standard Prozess wegen Wiederbetätigung: “Die Aula” und die Angst vor dem “Volkstod”