„Herr in Damenkleidung“ – „Nius“ muss 6000 Euro an Transsexuelle zahlen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Portal „Nius“ wegen mehrerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt. Hintergrund war ein Vorgang in einem Frauenfitnessstudio. as Onlineportal „Nius“ soll 6000 Euro an eine transsexuelle Person zahlen, die von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich geändert hat. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Frankfurt. So waren online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen, und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest. (…) In der Folge erschienen dem Urteil zufolge auf der „Nius“-Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Foto der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass das Portal auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So hatte es der abgelehnten Person vorgeworfen, nur vorzugeben, eine Frau zu sein, und ein „Herr in Damenkleidung“ zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

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siehe auch: Transrechte Unwahre Aussagen über eine Transfrau sind unzulässig Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main untersagt u.a. unwahre Aussagen über eine Zugang zu einem Frauenfitness-Studio begehrende transidentitäre Klägerin. Auch eine vom hohen öffentlichen Interesse der politischen und gesellschaftlichen Debatte getragene Berichterstattung über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit Rechten Dritter rechtfertigt nicht die Veröffentlichung unwahrer Tatsachenbehauptungen über die geschlechtliche Identität oder die identifizierende Berichterstattung über eine nicht in der Öffentlichkeit stehende Transfrau. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) betätigte, dass die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen Passagen in ihren Veröffentlichungen verpflichtet ist. Die Klägerin hat 2021 eine gerichtliche Änderung ihres Personenstandes von männlich zu weiblich und eine Änderung ihres Vornamens nach dem damaligen Transsexuellengesetz erwirkt. Eine geschlechtsangleichende Operation wurde nicht durchgeführt. Sie begehrte 2024 unter Offenlegung ihrer Transidentität ein Probetraining in einem Frauenfitnessstudio. Die Inhaberin lehnte dies ab. Die von der Klägerin daraufhin kontaktierte Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung wandte sich mit einem Schreiben an die Inhaberin des Studios und schlug dieser u.a. die Zahlung einer Entschädigung von 1.000 € vor. Dies lehnte die Inhaberin ab. Die Beklagte veröffentlichte daraufhin auf ihrer Webseite, einem Informationsportal, innerhalb von wenigen Tagen sieben – jeweils mit mindestens einem Bildnis der Klägerin versehene – Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten. Die Klägerin wendet sich gegen verschiedene Äußerungen in diesen Berichten, die Nennung ihres Vor- und Nachnamens und die Veröffentlichung von Fotos von ihr, und begehrt die Zahlung von Geldentschädigung. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten hatte vor dem zuständigen 16. Zivilsenat (Pressesenat) keinen Erfolg. Der Klägerin stehe ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich in der Berichterstattung enthaltener unwahrer Tatsachenbehauptungen zu. Dies beziehe sich u.a. auf Äußerungen, die ausgehend vom Gesamtkontext dahingehend zu verstehen seien, dass die Klägerin, obwohl sie biologisch und rechtlich ein Mann sei, (nur) vorgebe, eine Frau zu sein bzw. ein „Herr in Damenkleidung“ sei. Diese Äußerungen griffen in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Das Persönlichkeitsrecht schütze auch die geschlechtliche Identität. Die Behauptungen seien unwahr.  Ob die in den Berichten gewählten männlichen Substantive und Pronomen als Meinungsäußerung einstufen seien, könne offenbleiben. Auch insoweit stünde der Klägerin ein Unterlassungsanspruch zu. Die Beiträge trügen zwar zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage bei. Es überwiege hier aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin. Bedeutung erlange dabei u.a., wie vom Landgericht betont, dass sich die Beklagte nicht darauf beschränke, hervorzuheben, dass die Klägerin weiterhin (nur) biologisch ein Mann sei. Sie erkenne ihr vielmehr auch ihre rechtliche Identität als Frau ab. Die Personenstandsänderung nach dem Transsexuellen-Gesetz werde nicht erwähnt. Die Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens greife ebenfalls rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin ein. Ihr Recht auf soziale Anerkennung überwiege bei der gebotenen Abwägung hier das Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit. Maßgeblich sei, dass sich die Berichterstattung nicht auf die Wiedergabe der wahren Umstände beschränke, die von hoher öffentlicher und politischer Bedeutung seien. Der angegriffene Artikel enthalte vielmehr auch unwahre Aussagen etwa zum Personenstand. Diese Aussagen beträfen zudem die Intimsphäre, jedenfalls den Kern der Privatsphäre und könnten schwerwiegende Auswirkungen auf das Ansehen der Klägerin haben. Schließlich sei auch die Veröffentlichung der Fotos zu unterlassen. Es handele sich nicht um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Die vorzunehmende Interessenabwägung falle zu Lasten der Beklagten aus. Insbesondere bestehe kein schützenswertes öffentliches Interesse an der bildlichen Darstellung der Klägerin.   Die Klägerin habe auch einen Anspruch auf Geldentschädigung i. H. v. 6.000,00 EUR. Aus der Vielzahl der Persönlichkeitsrechtsverletzungen ergebe sich eine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Veröffentlichung einer Serie von sieben Artikeln zeige zudem die besondere Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit des Vorgehens der Beklagten.

Codierter Antisemitismus in den Sozialen Netzwerken

“109”, “271” oder das Saftpackung-Emoji: Antisemitismus ist oftmals nicht direkt als solcher zu erkennen. Doch hinter den Codes verstecken sich Holocaustrelativierung und menschenfeindliche Verschwörungsideologien. “Ihr dürft 271 mal raten, was Hanta auf einer gewissen Sprache heißt”: Bei diesem auf den ersten Blick harmlosen TikTok-Video mit knapp 50.000 Likes handelt es sich in Wahrheit um ein Posting mit antisemitischen Codes. Denn nach Berichten über Hantavirus-Fälle auf dem Kreuzfahrtschiff “Hondius” verbreitet sich in den Sozialen Netzwerken die antisemitische Verschwörungserzählung, dass die Juden dahinterstecken würden. Als vermeintlicher Beweis dafür wird unter anderem angeführt, dass das Wort Hanta auf Hebräisch so viel wie “Scam” oder “Betrug” heißen würde. Das ist jedoch irreführend, wie die Faktencheckseite Mimikama schreibt. So bedeutet Hanta im hebräischen Slang demzufolge eher so viel wie “Unsinn”. Zudem stammt der Name des Virus vom südkoreanischen Grenzfluss, wo während des Koreakriegs in den 1950er-Jahren Tausende Soldaten an dem damals noch unbekannten Virus erkrankten.Zahlencode für Holocaust-RelativierungIn dem Posting auf TikTok befindet sich noch eine weitere antisemitische Anspielung, nämlich die Zahl 271. Sie wird verwendet, um den Holocaust zu relativieren. Einer Verschwörungserzählung zufolge haben die Nationalsozialisten angeblich 271.000 anstatt sechs Millionen Juden getötet. Die Relativierung des Holocaust geht zurück auf eine Liste der Arolsen Archives, in denen die Zahl der Totenscheine angeführt wird, die auf Antrag für Häftlinge aus Konzentrationslagern wie Dachau, Buchenwald und Bergen-Belsen ausgestellt wurden. Insgesamt sind das etwa 271.000.Allerdings ist das nur die Zahl der Totenscheine, die nachträglich ab 1949 auf Antrag von Angehörigen ausgestellt worden sind. Das Dokument ist somit unvollständig und enthält bei weitem nicht alle der Millionen von Juden, die in Vernichtungslagern ermordet wurden oder die bei Massenerschießungen ums Leben kamen. Es gilt wissenschaftlich als gut gesichert, dass insgesamt zwischen mindestens 5,29 Millionen und etwas mehr als sechs Millionen Juden von den Nationalsozialisten getötet wurden

via tagesschau: Codierter Antisemitismus in den Sozialen Netzwerken

#SanDiego mosque shooters livestreamed attack and wrote white supremacist #manifesto, reports say – #terror

The suspects, widely named as Cain Clark, 17, and Caleb Vazquez, 18, first met online, the FBI said. Two teenagers suspected of killing killed three people at a San Diego mosque reportedly livestreamed their deadly attack and published a 75-page white supremacist document online, before killing themselves. The pair, widely named as Cain Clark and Caleb Vazquez, first met online, the FBI said, where they were radicalized and shared extreme ideology. Their 75-page writings, seen by the Associated Press and CNN, detail hateful rhetoric toward Jewish people, Muslims, Black people, the LGBTQ community, women, and both the political left and right. According to the New York Times, the attackers shared a video that showed them dressed in camouflage gear with a white supremacist symbol as they approached the mosque. (…) During searches conducted after the attack, authorities seized at least 30 guns and a crossbow, including pistols, rifles and shotguns, Remily said. The guns appear to have belonged to the parents of one of the suspects, Wahl said. Authorities also found what they described as a manifesto and other hateful messages in their searches of the suspects’ possessions and electronic devices, although they haven’t found evidence that the mosque was a specific target. Remily added that authorities are not sharing specifics about the suspects’ beliefs because they don’t want to “give their hate any credibility.”

via yahoo: San Diego mosque shooters livestreamed attack and wrote white supremacist manifesto, reports say

siehe auch:Online radicalization and Nazi symbols: What’s known about the suspects in the attack on a mosque in San Diego Authorities are investigating the case as a hate crime. According to the New York Post, racial inscriptions were found on the suspects’ guns. California authorities identified the main suspects in the shooting at the Islamic Center of San Diego. As reported by the New York Post, citing judicial sources, they are Cain Clark (17) and Caleb Velasquez (18), who subsequently took their own lives inside a car. Authorities are investigating the case as a hate crime. The shooting at the mosque took place on Monday, May 18. So far, there are three reported dead linked to the Islamic center, a security guard named Amin Abdullah, whom different testimonies describe as someone who helped evacuate people and possibly prevented an even bigger massacre. (…) “The San Diego mosque shooters were ‘radicalized online,’ cops say — as it’s revealed they wore Nazi symbols and etched racist statements on their gear as they opened fire outside an Islamic Center, killing three people in the process,” the NYP noted. “Also seen on the handgun of one of the shooters is the statement, ‘race war now,’ right above a swastika. Neo-nazis and white nationalists are known for promoting race wars to overthrow the government or create a white ethnostate,” they added. In addition, authorities reportedly recovered more than 30 firearms and a crossbow linked to the suspects; San Diego mosque shooters were ‘radicalized online,’ wore Nazi symbols, inscribed vile 3-word message on guns. The San Diego mosque shooters were “radicalized online,” cops say — as it’s revealed they wore Nazi symbols and etched racist statements on their gear as they opened fire outside an Islamic Center, killing three people in the process. The two teens “did not discriminate on who they hated,” law enforcement officials said in a press conference Tuesday, adding they had recovered over 30 guns and a crossbow in connection to the suspects. A livestream video of the horrific attack, currently being probed by the FBI, shows Cain Clark with a Black Sun symbol, which is associated with Nazi Germany, square on his chest. Nazi SS commander Heinrich Himmler had the symbol inlaid into the floor of the Wewelsburg castle. Another symbol associated with a small online neo-Nazi group, the Atomwaffen Division, can also be seen on one of the shooters’ shoulders. Atomwaffen is the German phrase for “atomic weapons.” It’s unclear if the two teenagers claimed membership to the group. Also seen on the handgun of one of the shooters is the statement, “race war now,” right above a swastika. Neo-nazis and white nationalists are known for promoting race wars to overthrow the government or create a white ethnostate.

Deal im Prozess gegen rechtsextreme Waffenhändler

Vier Waffenhändler aus der extrem rechten Szene müssen sich seit Mittwoch vor dem Münchner Landgericht verantworten. Zum Auftakt einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen Deal: Bewährungs- bzw. Geldstrafen gegen Geständnisse.Kroatische Zöllner entdeckten im April 2018 bei einer Fahrzeugkontrolle Waffen und eine Handgranate im Auto eines Münchner Rechtsextremisten. Es dauerte mehr als zwei Jahre bis dann deutsche und österreichische Sicherheitsbehörden zuschlugen: Bei einer großangelegten Razzia wurden im Sommer 2020 in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Tirol 16 Objekte durchsucht und ein Händlerring ausgehoben, der jahrelang Waffen aus Kroatien nach Deutschland geschmuggelt hatte – vor allem Pistolen, aber auch Maschinengewehre und Pumpguns. Zum Artikel: AfD Bayern – Wie groß ist die Nähe zu rechten Extremisten? Beschuldigte aus dem Umfeld der AfD Die Waffenhändler und -schmuggler stammten ebenso wie die ermittelten Waffenkäufer aus der extrem rechten Szene. Einige standen der Reichsbürgerbewegung nahe oder bewegten sich im Umfeld der AfD. So war einer der Haupttäter zeitweise Mitglied im Münchner Kreisverband der AfD, ein anderer soll laut Ermittlern in Vernehmungen ausgesagt haben, Ziel sei es gewesen “die AfD zu bewaffnen”. Unter den Beschuldigten war auch eine langjährige Mitarbeiterin des Münchner AfD-Politiker Petr Bystron, der heute für die Partei im EU-Parlament sitzt. Sie kaufte eine Pistole und lagerte zeitweise eine Maschinenpistole in ihrer Wohnung, sie erhielt deshalb einen Strafbefehl und musste eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zahlen.

VIA BR. Deal im Prozess gegen rechtsextreme Waffenhändler

siehe auch: Rechtsextreme Kriegswaffenschmuggler vor Gericht Vier Angeklagte aus dem Münchner Pegida-Kosmos und mit Verbindungen in diverse extrem rechte Gruppen müssen sich seit Mittwoch wegen Waffendelikten vor dem Münchner Landgericht verantworten. Sie sind Teil eines größeren Komplexes, der einst aufgrund der Aussage „Waffen für die AfD“ bekannt wurde. Doch der Prozess könnte in Kürze bereits abgeschlossen sein. Es wirkt teils surreal, wie sich heute drei teils vollbärtige und ergraute Angeklagte, denen ihr hohes Alter jenseits der 60 und teils auch gesundheitliche Gebrechen anzumerken sind, vormittags im Saal 177 des Münchner Landgerichts einfanden, um sich vor einer Jugendkammer zu verantworten. Das liegt allein am vierten Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt noch unter Jugendstrafrecht fiel, und nicht allein an den länger zurückliegenden Taten aus dem Juni und Oktober 2016 bzw. dem Januar 2017. Zur Last legt die Staatsanwaltschaft dem ungleichen Quartett im Kern die Einfuhr, die Aufbewahrung und den Weiterverkauf von Schusswaffen, darunter auch einer als Kriegswaffe geltenden Kalaschnikow bzw. deren Überlassung an nicht berechtigte Personen. Die Taten waren Teil einer größeren Waffenschmugglerunternehmung von Schusswaffen und Handgranaten aus dem ehemaligen Jugoslawien, als deren Drahtzieher der ehemals in der NPD und AfD aktive Alexander R. gilt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte zeitweise gegen 16 Personen. Waffendelikte in der rechtsextremen Szene haben wegen des weit verbreiteten Narrativs, an einem Tag X mit den politischen Gegnern und Migranten abzurechnen, was teils als „Reinigung Deutschlands“ propagiert wird, eine besondere Brisanz. Sekretärin von AfD-Funktionär So unterschiedlich die einzelnen Personen auch waren, sie verband eine extrem rechte Gesinnung. Es sind im Grunde die Szenen aus AfD, NPD, Neonazis, Reichsbürgern und Verschwörungsgläubigen, die die rassistische Straßenbewegung Pegida zusammenführte. Das Landesamt für Verfassungsschutz nannte damals auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian Ritter, in welchen Parteien bzw. Organisationen die Personen aktiv seien, konkret die NPD, den Dritten Weg, die Junge Alternative Bayern und Pegida München. Nach Auffliegen des Schmuggels durch den kroatischen Zoll entledigte sich die AfD der Verbindung zum Drahtzieher Alexander R., indem sie seine Mitgliedschaft wegen nicht gezahlter Beiträge und verschwiegenen Engagements in der NPD annullierte. Die Vernetzung in die Partei hinein machte das allerdings nicht rückgängig. Prominentester Teil des Schmuggelrings war Dagmar S., bis heute aus öffentlichen Geldern bezahlte Sekretärin des inzwischen dem Europäischen Parlament angehörenden AfD-Funktionärs Petr Bystron. Ihr Verfahren, unter anderem weil sie teilweise die tatsächliche Gewalt über eine Uzi hatte, wurde gesondert verhandelt.

#NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben ist frei

Der wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen verurteilte Rechtsextremist Ralf Wohlleben hat seine Freiheitsstrafe abgesessen. Er ist »unter Führungsaufsicht« aus der Haft entlassen worden. Der verurteilte NSU-Unterstützer und ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben ist wieder frei. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte dem SPIEGEL, Wohlleben sei am Mittwochmorgen »unter Führungsaufsicht« aus der Haft entlassen worden. Wohlleben habe seine Strafe vollständig verbüßt. Das zuständige Gericht kann laut dem Strafgesetzbuch eine Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass die Person nach ihrer Entlassung weitere Straftaten begehen wird. Bei der Führungsaufsicht steht die freigelassene Person weiter unter staatlicher Aufsicht und bekommt gegebenenfalls konkrete Weisungen – etwa Meldepflichten oder Wohnsitzbeschränkungen. Wohlleben war im Hochsicherheitsgefängnis in Burg (Sachsen-Anhalt) inhaftiert, weil er zuletzt in dem Bundesland gelebt hatte.

via spiegel: NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben ist frei

Attacke mit Springmesser – Verdacht auf rechtsextreme Tat

Nach einem lebensgefährlichen Angriff mit einem Springmesser auf einen 44 Jahre alten Mann in Stuttgart im April übernimmt nun das Staatsschutzzentrum Baden-Württemberg die Ermittlungen in dem Fall. Es werde ein politisches, mutmaßlich rechtsextremistisches Motiv hinter der Tat vermutet, die zwei Männer verübt haben sollen, teilten Generalstaatsanwaltschaft und Polizei in Stuttgart mit. Sie sollen ihr Opfer mehrfach in die Brust gestochen haben, es überlebte nur knapp. Die Verdächtigen sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft.  Rechtsextremes Motiv steht im Raum Mindestens einer der 19 und 21 Jahre alten Männer sei der rechtsextremen Szene zuzuordnen, wie es weiter hieß. Unmittelbar vor der Stichattacke sollen die beiden das Opfer als angebliches Mitglied einer „Antifa“ angesprochen haben. (…) Die beiden Beschuldigten wurden nach der blutigen Attacke auf den 44-Jährigen am Abend des 24. April im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung festgenommen. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation.

via sz: Attacke mit Springmesser – Verdacht auf rechtsextreme Tat

Ende des Zweiten Weltkriegs: Brandenburgs AfD-Fraktion nennt 8. Mai „Tag der Vernichtung“

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Kaufner bezeichnet den 8. Mai 1945 als „Tag der Vernichtung“, nicht als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Wie die Fraktionsspitze reagiert. Die AfD-Fraktionsspitze im Brandenburger Landtag stellt sich hinter eine umstrittene Äußerung zum 8. Mai 1945 – dem Ende des Zweiten Weltkriegs – als „Tag der Vernichtung“. „Der 8. Mai ist eben damit verbunden, dass eine kommunistische Diktatur in einem Teil Deutschlands errichtet wurde und dass Lager weiter betrieben wurden, zum Teil die gleichen Lager, die die Nationalsozialisten betrieben hatten“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt. „All das darf man nicht vergessen. (…) Deswegen sind Beiträge wie die von Dr. Kaufner notwendig.“ Der AfD-Landtagsabgeordnete Dominik Kaufner hatte bei Instagram den 8. Mai 1945 nicht als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus, sondern als Tag der Vernichtung bezeichnet. Er schrieb dort unter anderem: „Wer um die Menschheitsverbrechen an den eigenen Vorfahren weiß und dennoch um den 8. Mai in Feierstimmung verfällt, der hat seine Würde, seinen Anstand und seine Ehre verloren. Egal, wo er politisch steht.“ AfD-Fraktionschef: Dem „Bejubeln“ etwas entgegensetzen Man müsse dem „Bejubeln des 8. Mai auch etwas entgegensetzen“, sagte Berndt. „Das ist allerdings unser aller Meinung.“

via tagesspiegel: Ende des Zweiten Weltkriegs: Brandenburgs AfD-Fraktion nennt 8. Mai „Tag der Vernichtung“

siehe auch. AfD Brandenburg nennt 8. Mai „Tag der Vernichtung“ – Angriff auf den Grundkonsens der Republik Abgeordneter in Brandenburg erklärt 8. Mai zum „Tag der Vernichtung“. Die Fraktion stellt sich dahinter. Die Tragweite ist nicht zu unterschätzen. Potsdam, ein Plenarsaal im Mai 2026. Vor den Mikrofonen steht Hans-Christoph Berndt, Fraktionschef der AfD im Brandenburger Landtag, und verteidigt mit ruhiger Stimme einen Satz, der noch vor wenigen Jahren jeden deutschen Politiker das Mandat gekostet hätte. Sein erinnerungspolitischer Sprecher Dominik Kaufner hat den 8. Mai 1945 – jenen Tag, an dem in den Kasematten von Berlin-Karlshorst die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht unterzeichnet wurde, an dem die Gaskammern von Auschwitz endgültig verstummt waren, an dem die letzten Häftlinge der Todesmärsche von ihren alliierten Befreiern aufgegriffen wurden – zum „Tag der Vernichtung“ erklärt.