Ein Würzburger AfD-Stadtrat soll nachts an einer Tankstelle “Sieg Heil” gerufen haben. Nun ist der Strafbefehl gegen den Kommunalpolitiker rechtskräftig. Der Mann bestreitet die Vorwürfe und spricht von “lauter Lügen”, ohne ins Detail zu gehen. Wegen mutmaßlicher “Sieg Heil”-Rufe ist ein Strafbefehl gegen den Würzburger AfD-Stadtrat Thomas Bayer nun rechtskräftig. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts Würzburg bestätigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitte 50-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Bayer bestreitet die Vorwürfe und sprach gegenüber dem BR von “lauter Lügen”, ohne konkret zu werden. Verurteilt, aber nicht vorbestraft Es geht um einen Vorfall im Juni 2025. In den frühen Morgenstunden soll Bayer zusammen mit einer Frau an einer belebten Tankstelle unterwegs gewesen sein. Beide sollen in Richtung einer dritten Person wiederholt “Sieg Heil!” gerufen haben – die Begleiterin “Sieg”, der AfD-Kommunalpolitiker “Heil”. Das Gericht setzte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 70 Euro fest, also 4.200 Euro Geldstrafe. Als vorbestraft gilt der Stadtrat damit nicht. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Einspruch verworfen, Urteil rechtskräftig Gegen den Strafbefehl hatte Bayer zunächst Einspruch eingelegt. Zu einer Verhandlung am Amtsgericht Würzburg im Frühjahr 2026 erschien er jedoch unentschuldigt nicht. Der Einspruch wurde daraufhin verworfen.
via br: “Sieg Heil”-Rufe: Strafbefehl für AfD-Stadtrat rechtskräftig
siehe auch: Thomas Bayer aus Würzburg AfD-Stadtrat ruft NS-Parole – jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Zuletzt geriet die AfD wegen einer Parteiveranstaltung in Dessau öffentlich in die Kritik. Nun wird einer ihrer Stadträte wegen einer NS-Parole verurteilt. Der Strafbefehl gegen den AfD-Stadtrat Thomas Bayer von Würzburg, der mehrmals eine Parole der verbotenen Partei der Nationalsozialisten (NSDAP) gerufen hat, ist rechtskräftig. Damit muss der 56-Jährige eine Geldstrafe über 60 Tagessätze zu je 70 Euro bezahlen, wie das Amtsgericht Würzburg mitteilte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet – nach dessen Angaben bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.
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