Vor bald acht Jahren haben Neonazis aus dem nächsten Umfeld des „Die Heimat“-Bundesvizes Thorsten Heise zwei Journalisten in Thüringen brutal angegriffen. Am Landgericht in Mühlhausen wird der sogenannte Fretterode-Prozess jetzt neu aufgerollt. Es ist der Versuch, das skandalös milde Urteil zu reparieren, das eine andere Strafkammer des thüringischen Gerichts vor mehr als drei Jahren verkündet hat. Die angeklagten Neonazis wollen erst einmal schweigen, doch Verteidigerin Nicole Schneiders rammt schon den ersten Pflock ein. „Mein Mandant“, sagt die umtriebige Szeneanwältin, „ist genauso schutzwürdig wie die Nebenkläger.“ Schneiders fordert, dass Gianluca K. seine Wohnadresse nicht öffentlich nennen muss. Schließlich müssten das die beiden Journalisten, die der heute 31-Jährige zusammen mit seinem Gesinnungsgenossen Nordulf H. im April 2018 über die Straßen rund um das thüringische Dörfchen Fretterode gejagt, attackiert und schwer verletzt haben soll, ja auch nicht. Es ist der erste Verhandlungstag bei der Neuauflage des sogenannten Fretterode-Prozesses vor dem Landgericht in Mühlhausen. Szene-Anwältin Schneiders hat das Erbe von Klaus Kunze angetreten, der sich aus Altersgründen zurückgezogen hat. Nordulf H. wird weiterhin von dem extrem rechten Anwaltsaktivisten Wolfram Nahrath vertreten. Die Erzählung vom angeblich gefährdeten Neonazi verfängt bei der Strafkammer allerdings nicht. Und so erfährt die Öffentlichkeit, dass Gianluca K. seit dem ersten Prozess nicht nur geheiratet hat, sondern im thüringischen Eichsfeld auch ein paar Dörfer weitergezogen ist. Schädelbruch nach Neonazi-Angriff Bald acht Jahre liegt die Tat, um die es hier geht, mittlerweile zurück. Damals lebte Gianluca K. noch in Fretterode und war ein enger Vertrauter des einflussreichen Kameradschaftsführers und Szene-Unternehmers Thorsten Heise. Der Bundesvize der Neonazi-Partei „Die Heimat“, die damals noch NPD hieß, residiert im Zentrum des kleinen Dorfs in einem Gutshaus. Zwei auf antifaschistische Recherchen spezialisierte Journalisten aus Göttingen wollten an jenem Tag ein vermutetes Treffen von Rechtsextremen auf Heises Anwesen dokumentieren. Gianluca K. und der heute 26 Jahre alte Heise-Sohn Nordulf H. jagten ihren Opfern im Auto hinterher – und als deren Wagen in einem Graben gelandet war, stürzten sie sich bewaffnet mit Messer, Baseballschläger, Reizgas und einem riesigen Traktorschraubenschlüssel auf sie und verletzten sie schwer. Einer der Journalisten erlitt einen Schädelbruch, der andere einen Stich ins Bein. „Durchgreifend rechtsfehlerhaft“ Im ersten Prozess hatten die angeklagten Neonazis die Gewalt weitgehend eingeräumt, sich aber damit zu rechtfertigen versucht, dass sie lediglich ihr Recht am eigenen Bild hätten durchsetzen wollen. Außerdem hätten die Journalisten zweimal versucht, Nordulf H. zu überfahren. Das Gericht nahm ihnen das ab, erkannte weder einen gezielten Angriff auf die freie Presse noch eine vorrangig politisch motivierte Tat und stufte den Gewaltexzess als „minder schweren Fall“ ein. Vom strafrechtlich schwerwiegendsten Vorwurf – dem Raub der Kameraausrüstung – wurden die Angeklagten freigesprochen. Das Ergebnis sorgte bundesweit für einen empörten Aufschrei in Politik, Medien und journalistischen Interessenvertretungen: Gianluca K. sollte mit einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe und Nordulf H., der bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war, mit 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach dem Jugendstrafrecht davonkommen. Doch im März 2024 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ auf und ordnete an, dass das Verfahren noch einmal ganz neu aufgerollt werden muss. Schwerer Raub angeklagt Der BGH bescheinigte dem Thüringer Gericht, gegen grundlegende Regeln des juristischen Handwerks verstoßen zu haben
via endstation rechts: NEONAZI-ANGRIFF AUF JOURNALISTEN Beim neuen Fretterode-Prozess schweigen die Angeklagten
siehe auch: Attacke im thüringischen Fretterode Sie griffen Journalisten an, nun stehen sie erneut vor Gericht Vor sieben Jahren haben Rechtsextreme zwei Journalisten angegriffen und sie schwer verletzt. Ein Gericht verhängte milde Strafen, doch der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Wenn Merlin M. ein Café betritt, dann nimmt er nicht einfach Platz. Er sondiert die Umgebung, sucht nach einem Ort, von dem aus er den Feind im Zweifel als Erstes sieht. Mit dem Rücken zur Wand, die Tür im Blick. So erzählt es der 33-Jährige am Telefon. »Die Rechten kennen mich. Ich bin immer auf der Hut.« Es ist mehr als sieben Jahre her, dass der Göttinger Journalist, der eigentlich anders heißt, während einer Recherche im thüringischen Fretterode von Rechtsextremen angegriffen wurde. Sie stachen ihm mit einem Messer ins Bein, seinem Kollegen brachen sie den Schädel. Die körperlichen Wunden sind verheilt. Doch die Folgen der Attacke spüre er bis heute, sagt M. 2022, rund vier Jahre nach der Tat, wurde der Fall vor dem Landgericht Mühlhausen verhandelt. Einer der Angreifer wurde zu einer Jugendstrafe von 200 Sozialstunden verurteilt. Der zweite, ein in der Szene bekannter Rechtsextremist, zur Tatzeit Vorstandsmitglied der NPD Niedersachsen, bekam ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Damit blieb das Gericht deutlich hinter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurück. Keiner der Männer musste ins Gefängnis. BGH sieht »sachlich-rechtliche Fehler« Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil gegen die beiden Angreifer kassiert, die Begründung: Im Prozess seien »sachlich-rechtliche Fehler« gemacht worden. Die Tat hätte vom Landgericht zudem »als besonders schwerer Raub« gewertet werden müssen, schreibt der BGH in einer Mitteilung.