Manipulierte Collage – Keine Belege für diese Wohltätigkeit von AfD-Chefin Alice Weidel

Eine wohltätige Alice Weidel? Das soll eine Fotocollage auf Facebook suggerieren. Eine genauere Analyse zeigt jedoch: Diese Informationen sind manipuliert und von KI generiert. Sie sitzt und lächelt neben einer Patientin an einem Krankenhausbett, darunter sind junge Frauen mit verbundenem Kopf schlafend und lächelnd zu sehen: Diese Fotocollage mit AfD-Chefin Alice Weidel kursiert in sozialen Netzwerken. Daneben wird im Beitragstext und in einem verlinkten Artikel in den Kommentaren behauptet, Weidel habe nach einer Signierstunde die Kosten für die Gehirntumor-Operation eines neunjährigen Mädchens übernommen. Stimmt das alles? Zeigte sich die AfD-Chefin in dem Fall so wohltätig? Bewertung Die Fotos in der Collage sind nicht authentisch und zum Teil KI-generiert. Es gibt keine Belege für den begleitenden Text, in dem es heißt, Weidel habe die Operationskosten übernommen. Fakten Bei einer Bilderrückwärtssuche zeigt sich, dass die beiden unteren Aufnahmen der Collage ursprünglich aus einem ganz anderen Kontext stammen. Das untere linke Bild wurde von der BBC veröffentlicht und zeigt die zur Zeitpunkt der Aufnahme 12-jährige Amelie, die in Somerset (Großbritannien) lebt und wegen eines Hirntumors operiert werden musste. Das untere rechte Bild stammt aus einem GoFundMe-Spendenaufruf und zeigt die 24-jährige Jayden nach einer Gehirntumor-Operation. Es handelt sich also in beiden Fällen nicht um eine neunjährige Patientin.

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Polizeianwärter in Oranienburg aus Dienst entlassen

Zwei Kommissaranwärter an der Polizeihochschule in Oranienburg sind wegen mutmaßlich rassistischer, schwulenfeindlicher und staatsfeindlicher Äußerungen entlassen worden. Beide Anwärter seien mit dem 31. Januar vom Dienst entfernt worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag. Das Verwaltungsgericht in Potsdam hatte die Anträge der beiden Beschuldigten auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt, somit war die Entlassung umsetzbar. Zunächst hatten die “Märkische Allgemeine” (maz-online.de, Bezahlinhalt) und die “BZ” (bz-berlin.de) berichtet. Bereits Mitte Dezember sollten die beiden entlassen werden. Gegen die sofortige Vollziehung wehrten sich die Anwärter juristisch und hatten damit beim Verwaltungsgericht Erfolg. Somit durften die beiden weiterhin am Vorbereitungsdienst teilnehmen. Nun lehnte das Gericht den vorläufigen Rechtsschutz ab. Die Anwärter können sich nach Angaben des Ministeriums gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht wehren. Das bleibe abzuwarten, so der Sprecher.

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Trotz massiver Kritik – Kölner Studentenverbindung hält an hohem AfD-Mann fest

Ein langjähriges CV-Mitglied berichtet von einer schleichenden Bewegung an den rechten Rand. Sie haben diesen Monat 1 von 7 Gratis-Artikeln gelesen. Mit einem Abo können Sie lesen, so viel Sie möchten! Die Kölner Studentenverbindung K.D.St.V. Rheno-Baltia hält trotz massiver Kritik an einem AfD-Mitglied des Deutschen Bundestages fest. Der Kölner Rechtsanwalt und Politiker Jochen Haug ist 2017 für die AfD in den Bundestag eingezogen. Seit 2019 hat er die Funktion des Beisitzers im AfD-Bundesvorstand, bereits seit 2015 ist er als stellvertretender Vorsitzender der AfD Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Gleichzeitig ist Haug Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Rheno-Baltia zu Köln und gehört zu den sogenannten „Alten Herren“. Die K.D.St.V. Rheno-Baltia ist Mitglied im Cartellverband der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen (CV). Der CV ist inzwischen der einzige größere katholische Verband, der sich nicht als Gesamtverband von der AfD abgrenzt. Auch im CV soll es bereits Vorstöße für eine Unvereinbarkeitserklärung mit der AfD gegeben haben – doch sind alle bislang gescheitert. Kölner Rheno-Baltia schweigt – Cartellverband umschifft Fragen zur AfD Die Rheno-Baltia ließ eine Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ unbeantwortet. Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Jochen Haug wollte sich bislang nicht zu seiner Mitgliedschaft in der Verbindung äußern. Der CV hingegen bekannte sich in einer Antwort zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur parlamentarischen Demokratie. Fragen zur AfD ließ der Verband jedoch offen. (…) In der Verbindung ist auch der Vorsitzende des CV, Claus-Michael Lommer, Mitglied. Lommer soll sich dahingehend geäußert haben, dass es rechtlich nicht möglich sei, sich von Jochen Haug aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft zu trennen, wurde unserer Zeitung berichtet. Der Vorsitzende ging auf Nachfrage nicht darauf ein. Studentenverbindung könnte AfD-Mitglieder ausschließen Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Vereine durchaus ein Mitglied aufgrund seiner Parteizugehörigkeit auszuschließen: Der Ausschluss aufgrund einer Parteizugehörigkeit sei zulässig, erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Februar 2023, mit dem eine Verfassungsbeschwerde eines langjährigen NPD-Mitglieds gegen seinen Ausschluss aus einem Fußballverein als unzulässig abgewiesen wurde.

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THÜRINGEN – Soll „Sieg Heil“ gerufen haben: AfD-Stadtrat muss vor Gericht

Alexander Escher ist Stadtrat im thüringischen Sonneberg. Gegen ihn gibt es schwere Vorwürfe, jetzt wurde eine Anklage zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Meiningen (Thüringen) hat eine Anklage gegen den Sonneberger Stadtrat Alexander Escher (AfD) zugelassen. Wie das Amtsgericht Sonneberg der Berliner Zeitung auf Anfrage mitteilte, findet der Prozessauftakt am 26. Februar statt. Escher wird vorgeworfen, im Frühjahr 2022 in einer Bar mehrfach die verbotene NS-Parole „Sieg Heil“ gerufen zu haben. Der Focus berichtete erstmals über die Vorwürfe. In der Bar wurde Escher Hausverbot erteilt. Im selben Jahr soll sich ein weiterer Vorfall in einem anderen Lokal ereignet haben. Der Inhaber gab an, dass Escher bei einer Weihnachtsfeier zum Gruß „Heil Hitler“ geschrien habe, als er das Restaurant betreten habe. Zudem soll Escher erneut „Sieg Heil“ gerufen haben. Beide Inhaber der Gaststätten gaben gegenüber dem Medium eine eidesstattliche Versicherung ab.

via berliner zeitung: THÜRINGEN Soll „Sieg Heil“ gerufen haben: AfD-Stadtrat muss vor Gericht

Bundesinnenministerium – AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

Vor wenigen Monaten hat die AfD mit der “Generation Deutschland” eine neue Jugendorganisation gegründet. Das Innenministerium erkennt weder eine personelle noch eine inhaltliche Abgrenzung vom extremistischen Vorgänger “Junge Alternative”. Bei der neuen AfD-Jugendorganisation ist aus Sicht der Bundesregierung keine Mäßigung gegenüber ihrer aufgelösten Vorgängerorganisation zu erkennen. Das geht aus einer sogenannten Kleinen Anfrage im Bundestag hervor. Die Generation Deutschland (GD) wurde Ende November 2025 unter Protest aus der Zivilbevölkerung gegründet und trat die Nachfolge der vorherigen AfD-Jugendorganisation “Junge Alternative” (JA) an. Die JA hatte sich im März desselben Jahres aufgelöst, da ihr ein Vereinsverbot gedroht hatte. Zuvor hatte der Verfassungsschutz sie als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hatte diese Einstufung bestätigt und festgestellt, dass die JA Stimmung gegen das Demokratieprinzip mache und gegen die Menschenwürde verstoße. Infolge der Einstufung distanzierte sich auch die AfD von ihrer damaligen Jugendorganisation. Die JA war als eigenständiger Verein nur lose an die AfD angebunden, sodass die AfD wenig Einfluss auf das Verhalten der JA hatte. Immer noch die gleichen Funktionäre Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Marlene Schönberger schreibt das zuständige Innenministerium, die Zusammensetzung des Bundesvorstands der GD zeige besonders auf Funktionärsebene eine hohe personelle Kontinuität zur ehemaligen JA. Der ganz überwiegende Teil sei bereits Mitglied oder Funktionär bei der vorherigen Organisation gewesen, heißt es in dem Schreiben, über das zuvor der Spiegel berichtete. “Es sind Verbindungen von Mitgliedern der Generation Deutschland zu anderen extremistischen Organisationen bekannt”, heißt es weiter. Neben inhaltlichen Aussagen gebe es im Kontext der Gründungsveranstaltung Aussagen von Vorstandsmitgliedern, “die hervorheben, dass sich die GD im Vergleich zur JA nicht inhaltlich mäßigen, sondern an den bisherigen Inhalten festhalten” wolle.

via lto: Bundesinnenministerium – AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

siehe auch: »Generation Deutschland« Neue Jugendorganisation liefert Belege für Verfassungsfeindlichkeit der AfD Radikal wie bisher und Verbindungen zu Extremisten: Die Bundesregierung sieht bei der neuen AfD-Jugend keine Mäßigung. Eine entsprechende Einschätzung liegt dem SPIEGEL vor. Die rechtsextreme AfD hatte ihre Nachwuchsorganisation umgebaut, um gleich mehrere Probleme zu lösen: Die »Generation Deutschland« sollte nicht nur leichter gemanagt werden können, sondern auch weniger radikal daherkommen als die »Junge Alternative« (JA), zumindest nach außen. Dadurch sollte sie besser geschützt sein vor staatlichen Maßnahmen, man sorgte sich etwa vor einem Verbot. Doch das Vorgehen war offenkundig zu durchsichtig und könnte der AfD noch schaden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünenabgeordneten Marlene Schönberger erklärt das zuständige Bundesinnenministerium nun, dass es keine Mäßigung erkennen kann.

Verhandlung über „Artgemeinschaft“ – Wie der Vater, so der Sohn

Die Polizei findet sprengfähiges Material auf einem Hof mit Verbindung zur rechtsextremen „Artgemeinschaft“. Über deren Verbot wird vor Gericht gestritten. Ob Marcel W. etwas ahnt, ist schwer zu sagen. Ob er weiß, was in jenen Minuten auf dem Hof bei seinem ältesten Sohn und seiner Ex-Frau los ist, lässt sich ihm nicht ansehen. Am vergangenen Mittwochvormittag um kurz nach 10 Uhr sitzt der Anfang 40-Jährige im Zuschauerraum des altehrwürdigen Sitzungssaals IV des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Verhandelt wird hier über die Verbotsverfügung gegen die völkisch-rassistische „Artgemeinschaft“, die das Bundesinnenministerium 2023 erlassen hat. W. war einer derjenigen, an die die Verbotsverfügung damals adressiert war. Die Verteidiger der Artgemeinschaft, selbst mit langer Geschichte in der extrem rechten Szene, tragen hier lang und breit ihre Argumente vor: Die Artgemeinschaft sei eine rein heidnische Religionsgemeinschaft, kein völkisch-rassistisches Indoktrinationsnetzwerk. Sie sei nur einem exklusiven Kreis an Leuten vorbehalten gewesen und könne daher gar nicht „kämpferisch-aggressiv“ sein, wie das Innenministerium behauptet. Zeitgleich zu der Verhandlung in Leipzig gibt es neben dem Anwesen der W.s in Weißenborn im Burgenlandkreis einen lauten Knall. So laut, dass An­woh­ne­rin­nen von wackelnden Fenstern und Rissen in Kacheln berichten. Grund war eine kontrollierte Sprengung durch Spezialkräfte der Polizei. Die Beamten waren zuvor vermummt und mit Maschinenpistolen angerückt, um auf den Hof der W.s zu stürmen. So berichten es Zeu­gin­nen der Mitteldeutschen Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt laut offiziellen Angaben gegen einen 25 Jahre alten Mann wegen Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Sie hatten Hinweise darauf, dass dieser sich über das Internet Chemikalien bestellt haben könnte, mit denen man Sprengstoff mischen kann. Sprengfähiges Material in zweistelligen Kilobereich Tatsächlich wurden die Einsatzkräfte fündig. Sie stellten Munition und Waffen sicher, darunter Armbrüste, zudem Festplatten und Laborausrüstung – sowie nach Einschätzung der Er­mitt­le­r*in­nen jede Menge „sprengfähiges Material“ – und zwar im zweistelligen Kilobereich. Die Fachleute hielten das Material für so gefährlich, dass sie es nicht transportierten, sondern vor Ort sprengten (…) Denn bei dem Verdächtigen handelt es sich nach taz-Informationen um einen Sohn von Marcel W., Mitglied der Artgemeinschaft. Auf dem Hof, wo die Durchsuchung stattfand, wohnt dessen Mutter, W.s Ex-Frau Janine. Das Familienleben scheint von den langjährigen Verbindungen in die militante Neonazi- und Holocautleugner-Szene geprägt zu sein. Einschlägig rechte Familie Mutter Janine war selbst im November 2018 auf einem Treffen der „Artgemeinschaft“ dabei. Im selben Jahr besuchte sie mit ihrem Sohn ein völkisches Szene-Event in Bischofswerda. 2023 nahm sie am Bundesparteitag der NPD im sächsischen Riesa teil. Vom Hof in Weißenborn aus betrieb sie den „Kyffhäuser-Faksimile-Verlag“. Der gab unter anderem Bücher des Rechtsextremisten Jürgen Schwab heraus, der am Deutschen Kolleg gemeinsam mit Horst Mahler eine „Reichsbürgerbewegung“ erfand, sowie Werke des Nationalmarxisten Reinhold Oberlercher, ebenso Vordenker der Reichsbürgerbewegung. Ihr neuer Partner ist einer der bekanntesten Neonazis aus Thüringen und war dort ehemaliger Gebietsleiter der „Europäischen Aktion“, einem Netzwerk für Holocaust-Leugner und Rechtsextremisten. Der 25-jährige Sohn Thore, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz ermittelt, kam auch schon in der Szene rum. 2016 war er mit seiner Mutter auf einem Sommerfest der NPD, 2017 bei einem Treffen des neuheidnischen rechten „Orphischen Kreis“. Im Dezember 2022 nahm er in Herboldshausen bei einem Lager des „Sturmvogel“ in einer Uniform des völkisch-bündischen Verbands teil. Der Sturmvogel ging aus der verbotenen Wiking-Jugend hervor und betreibt eine Indoktrination von Jugendlichen und Kindern. Genau das wirft das Bundesinnenministerium auch der noch verbotenen Artgemeinschaft vor. Vater Marcel W. lebt mittlerweile in einem Nachbardorf. Er war bis 2008 Landesvorsitzender der hessischen NPD und zählte dort Mitte der 2000er Jahre zu den Schlüsselfiguren der gewaltbereiten neonazistischen Szene. Er wurde 2007 wegen Holocaustleugnung zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt

vi taz: Verhandlung über „Artgemeinschaft“ Wie der Vater, so der Sohn

Anschlag von 1970: Münchner Neonazi statt Tupamaros als Täter – #terror

Bundesanwaltschaft nimmt neue Ermittlungen auf. Bundesregierung wollte dazu kein Geheimdienstwissen mitteilen. Für eine Zündung am 9. November 1969 deponierte der Verfassungsschutzspitzel Peter Urbach, nachdem er zuvor bereits Molotowcocktails und Pistolen in der Studierendenbewegung verteilt hatte, eine Bombe in einem Getränkeautomat der Berliner Jüdischen Gemeinde. Zum Gedenken der Novemberpogrome von 1938 befanden sich rund 250 Menschen in dem Gebäude – der Sprengstoff zündete aber nicht. Die Verantwortung für den Anschlag übernahm zwar die Stadtguerilla-Gruppe »Tupamaros Westberlin«. Deren Mitgründer Dieter Kunzelmann schrieb jedoch in seiner Autobiografie, eine solche Aktion verbiete sich »angesichts der deutschen Vergangenheit von selbst«. Vier Monate später soll – nach bisheriger Lesart – aus demselben Milieu ein Anschlag auf ein ehemaliges Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde in der Münchner Reichenbachstraße erfolgt sein. Der Täter hatte Brandbeschleuniger im Treppenhaus verteilt und angezündet, fünf Männer und zwei Frauen erstickten im Rauch oder verbrannten an diesem 13. Februar 1970, einem Sabbat, in ihren Zimmern. Der den »Tupamaros München« zugeschriebene Angriff auf Jüd*innen war der bis dahin schlimmste nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Beide Taten galten der Bundesrepublik der 70er Jahre als Beleg, wie antijüdische Ressentiments unter dem Deckmantel des Antizionismus auch in der militanten Linken Einzug gehalten hätten. Warm gehalten wurde die These mit Bezug auf den Münchner Anschlag bis in die Zehnerjahre insbesondere von der Springer-Presse und dem Bewegungsforscher Wolfgang Kraushaar. Nun erhält sie aber einen gehörigen Knacks: Wie der »Spiegel« vergangene Woche berichtete, geht der mehrfach tödliche Brandsatz wohl auf das Konto von Bernd V. Der 1944 geborene »Mann mit dem ›Hitler-Tick‹« sei ein mehrfach vorbestrafter Neonazi aus München gewesen, schreibt das Nachrichtenmagazin. Ein naher Verwandter sei damals Teil einer »Einbrecherbande« des Verdächtigen gewesen, hatte eine Zeugin Ermittler*innen erzählt. Die Frau soll sich im Januar 2025 zunächst an Andreas Franck, Oberstaatsanwalt und Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz, gewandt haben, berichtete damals der Bayerische Rundfunk. Der »Spiegel« nennt nun Details zu ihrer Aussage. Am Abend des Brandanschlags habe die Gruppe demnach erfolglos in ein Münchner Juweliergeschäft einbrechen wollen. Daraufhin soll V. angekündigt haben, das in unmittelbarer Nähe befindliche jüdische Gemeindezentrum anzünden zu wollen. Eine frühere Zeugenaussage zu Aussehen und Alter des damaligen Täters passt auf Bernd V. Bereits als Jugendlicher soll V. durch Sprengstoffanschläge aufgefallen sein, später habe er schwere Einbrüche und Kunstdiebstahl begangen, außerdem Nazi-Devotionalien und Waffen besessen. Seinen »Hitler-Tick« erklärt der »Spiegel« durch die ideologische Prägung eines SS-Onkels. Obwohl auch die Aussage eines ehemaligen Mithäftlings zu V. als möglichem Täter vorlag, wurde die Spur in den 70er Jahren nicht konsequent verfolgt. Nach der Zeugenaussage von 2025 leitete die Generalstaatsanwaltschaft München zunächst ein Prüf- und nun ein neues Mordermittlungsverfahren ein. Eine Strafverfolgung ist jedoch nicht mehr möglich: Bernd V. starb 2020, ebenso seine mutmaßlichen Komplizen.

via nd: Anschlag von 1970: Münchner Neonazi statt Tupamaros als Täter

siehe auch: Neue Spur zum Anschlag von 1970 Der Mann mit dem »Hitler-Tick« soll das jüdische Altenheim in Brand gesteckt haben Sieben Menschen starben 1970 bei einem antisemitischen Anschlag in München, bis heute ist der Fall unaufgeklärt. Nun haben die Fahnder nach SPIEGEL-Informationen einen Verdächtigen ermittelt. (…) 55 Jahre nach dem Brandanschlag hatten die Fahnder um den Zentralen Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, einen Tatverdächtigen ermittelt. Anders als jahrelang öffentlich spekuliert wurde, ist der Mann nach SPIEGEL-Informationen weder ein arabischer Terrorist noch ein militanter Linksextremist – sondern ein notorischer Neonazi und justizbekannter Krimineller. Sein Name: Bernd V., geboren 1944, zur Tatzeit wohnhaft in München. Als junger Mann fiel V. immer wieder durch Diebstähle und Einbrüche auf, Zeugen beschrieben ihn gegenüber den Ermittlern als glühenden Antisemiten. Auf seine Spur waren die Fahnder gekommen, als sich Anfang 2025 eine Zeugin bei der Münchner Generalstaatsanwaltschaft meldete. Ein naher Verwandter, so berichtete die Frau, sei einst Mitglied in Bernd V.s Einbrecherbande gewesen. Vor Jahren habe der Verwandte im Familienkreis ein Geheimnis offenbart: Im Februar 1970, am Abend des Brandanschlags, habe er zusammen mit V. und einem weiteren Komplizen versucht, in ein Juweliergeschäft am Münchner Gärtnerplatz einzubrechen – in der Nähe des jüdischen Gemeindezentrums, in dessen Gebäude das Altenheim untergebracht war. Ernüchternde Erkenntnis Als der Einbruchsversuch misslang, sei V. immer wütender geworden und habe auf Juden geschimpft. Er habe auf das Gemeindezentrum gedeutet und sinngemäß gesagt: Jetzt werde er sie anzünden. Anschließend sei V. fortgegangen. (…) Hätten sich die Behörden damals näher mit Bernd V. befasst, wären sie auf einen jungen Mann gestoßen, dem Bekannte einen »Hitler-Tick« attestierten. V. war als Sohn eines wohlhabenden Zahnarztehepaares im Münchner Süden aufgewachsen. Seine Schulzeit verbrachte er zeitweise in Internaten. Zeugen beschrieben ihn als intelligent, aber auch als manipulativ und gewaltbereit. Eine wichtige Bezugsperson war offenbar ein Onkel, der einst der SS-Leibstandarte »Adolf Hitler« angehört hatte und den Heranwachsenden in »Liebe zum Führer« erzogen habe. So berichtete V. es einmal vor Gericht.

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Von EdelmauswaldgeistEigenes Werk, CC0, Link